Muss man bei Nebel mit Warnblinkern fahren?

Hallo und frohes Neues allesamt

Mal ne Frage aus aktuellem Anlass, weil meine theoretische Prüfung schon "etwas" her ist und ich bestimmt nicht mehr auf dem neuesten Kenntnissstand bin:

Muss man bei dichtem Nebel mit Warnblinklicht fahren? Heute morgen war Dortmund in dichten Nebel gehüllt. So dicht, dass Taxen und Nachtbusse zwar noch fuhren, aber niemanden mitnahmen. (Wie war das noch mit der Beförderungspflicht? :-() Jegliches Fahrzeug auf der Straße, das fuhr, hatte die Warnblinker an. Die einzige Ausnahme war ein Polizeiauto, dessen Besatzung aber mit der Festbeleuchtung offenbar kein Problem hatte.

Ist das jetzt Pflicht oder hat sich das bloss aus irgendwelchen Gründen eingebürgert? Ähnlich vielleicht der Denke "Wenn alle in der Stadt 70 fahren, mache ich das auch, weil sonst bin ich ja ein Verkehrshindernis"?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Ich lade dich gerne mal ein mich bei entsprechendem Wetter besuchen zu kommen und dir einfach selber ein Bild zu machen, bevor du vorschnell urteilst.

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Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul



Zitat:

Auch ich war in der Silversternacht bei Sichtweiten von teilweise unter 2 Metern (kein Witz) unterwegs.

Unter 2m würde bedeutet ein ausgewachsener normaler Mitteleuropäer hätte Schwierigkeiten den Fußboden zu sehen.....

Ja, mein Taxifahrer gestern meinte er hätte die Seitenscheibe aufmachen müssen um den Mittelstreifen zu sehen😁

Und Warnblinklicht hatte er an gehabt.

Als ich mit ihm um 5uhr fuhr sei es schon deutlich besser gewesen. (10-20m Sichtweite)

Ich glaube ich hätte das Warnblinklicht ausgelasen (auch auf der landstraße), aber dafür was einige vergessen die Nebelschlußleuchte. Und damit max. 50km/h, ist ja klar.

Taxifahrer sehen so vieles nicht....
Aber das ist wahrscheinlich ein anthropologiosches Problem.😁

😕  Wieder mal eine neue Deppenmode die sich explosionsmässig ausbreiten wird.Da es ja jetzt schon üblich ist bei der leichtesten Nebelschwade die komplette Nebelbeleuchtung anzuschmeissen  mußte man ja wwieder was bringen um aufzufallen.Demnächst wird man schon bei leichten Sichtbehinderungen Autos sehen die mit Warnblinkanlage rumdüsen.Und welche die dich auf der Autobahn mit 150 überholen und alles eingeschaltet haben was es an Beleuchtung gibt.
 
 
Jungs und Mädels,dieser Nebel war der bei dem die NSW und NSL Sinn machen und nicht der Dunst bei dem sie sonst schon eingeschaltet werden!
 
Kaum sind die Sicht- oder Strassenverhältnisse nicht optimal dreht halb Deutschland durch.
Sind wir ein verblödendes Volk?

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Sind wir ein verblödendes Volk?

jop!

unser problem liegt darin, dass wir alles hinterfragen ohne mal etwas einfach hinzunehmen.....so kommt es, dass ALLES in deutschland streng verparagraphiert werden muss, da der deutsche die angewohnheit hat, das schlupfloch zu suchen.....

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Zitat:

Original geschrieben von matt13



Zitat:

Original geschrieben von Tanea



Darf man die NSL in der Stadt anschalten ?
nein, ohne Ausnahme!

mfg. Matt

um sich dann aber gar nicht um die Paragraphen zu kümmern.Der § in dem die Benützung der NSL geregelt ist gibts gar kein Schlupfloch das man nützen könnte.
 
Aber das ich nicht der Einzige bin der die Volksverblödung bemerkt gibt mir Hoffnung das man sie noch rechtzeitig stoppen kann.
bevor man selbst an der Reihe ist und verblödet

Zitat:

Original geschrieben von matt13



Zitat:

Original geschrieben von Tanea



Darf man die NSL in der Stadt anschalten ?

nein, ohne Ausnahme!

mfg. Matt

Die Aussage "NSL in der Stadt : NEIN" ist völliger Quatsch.

§ 17 StVO sagt aus, daß bei Sicht unter 50 Meter die NSL einzuschalten ist, unabhängig von Innerorts oder Außerorts. Was man vergißt, ist § 3 StVO: Sichtweite unter 50 Meter, NSL an und Gesschwindigkeitsbegrenzung auf 50 kmh., d.h. mit NSL darf man nur 50 kmh fahren...
aber wer weiß das schon und hält sich dran...

Zitat:

Original geschrieben von hallmacke


Die Aussage "NSL in der Stadt : NEIN" ist völliger Quatsch.

 

§ 17 StVO sagt aus, daß bei Sicht unter 50 Meter die NSL einzuschalten ist, unabhängig von Innerorts oder Außerorts. Was man vergißt, ist § 3 StVO: Sichtweite unter 50 Meter, NSL an und Gesschwindigkeitsbegrenzung auf 50 kmh., d.h. mit NSL darf man nur 50 kmh fahren...

aber wer weiß das schon und hält sich dran...

Wurde eigentlich schon beantwortet, aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung) ergibt sich, dass die Schlussleuchte auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall innerorts praktisch immer eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot". Man kann aber die NSL natürlich auch ständig Ein-/ausschalten, je nachdem ob jemand hinter einem einer fährt. dann sollte es ok. sein.

Zum Thema:
Warnblinker bei Nebel sind gerade innerorts grober Unfug, da diese wie bereits im Thread erwähnt die Fahrtrichtungsanzeiger quasi "außer Funktion" setzen. Im Falle eines Unfalles wird der abiegende "Nebel-Warnblinker" immer mit einer Mitschuld rechnen müssen.
Die Warnblinker bei Nebel auf der Autobahn sind ebenfalls nicht zielführend, da man bei Sichtbehinderung durch Nebel seine Geschwindigkeit ohnehin entsprechend anpassen muss, also nicht zielgerichtet auch noch vor einer "Langsamfahrt" warnen braucht. Sinn macht der Warnblinker auf der BAB allerdings, wenn man sein Fahrzeug im Nebel anhalten muss und somit vor dem Stauende warnt.

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul


Unter 2m würde bedeutet ein ausgewachsener normaler Mitteleuropäer hätte Schwierigkeiten den Fußboden zu sehen.....

Da sich die Augen ein paar Zentimeter unter dem Scheitel befinden scheint Ping Pong Paul der Auffassung zu sein, dass ein durchschnittlicher Mitteleuropäer knapp 2,10 m lang ist.

Naja.

Ping Pong Paul war offensichtlich nicht bei dem Wetter unterwegs bzw. überhaupt nicht vom Wetter betroffen.
Er hätte allerdings den Leuten glauben können, die hier berichtet haben was so alles abging. Und teilweise waren die Nebelschwaden wahnsinnig dicht, so dass die 2 Meter Sichtweite tatsächlich stimmten.

Oder glaubt Paul, dass man bei 10 Meter Sicht von der Fahrspur abkommen kann?
Kleiner Hinweis:
Bei 10 Metern Sicht sieht man alle Fahrbahnbegrenzungen ...

Moin,

Sir Donald sagte es wunderschön: Dies war der Nebel, für den Autos Nebelbeleuchtung haben.

Ich war froh um jeden, der die NSL anhatte, und wer in dieser Suppe direkt hinter einem anderen herfährt, ist ohnehin nicht ganz gescheit. 10 Meter Abstand sollte man schon halten, und da ist die NSL besser als nur zwei trübe rote Lichtpunkte.
Den Polizisten hätte ich sehen wollen, der mir erklärt hätte, die NSL würde blenden. 🙄

Mein persönliches Uii!-Erlebnis:

Kurz hinter der Stelle, wo mein Vordermann beinahe auf den Bordstein geraten ist, befindet sich eine große Tankstelle (24h offen). Ich wunderte mich, dass die ihr Emblem an der Straße nicht beleuchtet haben, da sah ich das diffuse blaue Licht. Der Schriftzug "ARAL" und die Preistafel darunter waren nicht zu entziffern. Von der Tankstelle mit großem beleuchteten Shop und Lampen unter dem Vordach, ca. 25 m von der Straße weg, war nichts zu sehen. Der unsichere Kollege ist da zu Glück reingefahren.

In Duisburg ist nen Taxi rumgesaust mit einer S Klasse, welches diese Nachtsichtkamera drin hat. Dort konnte man echt bequem danach fahren, weil die Sich da besser war als auf einer Strasse :-)
 

Zitat:

Original geschrieben von juhuuh



Zitat:

Wurde eigentlich schon beantwortet, aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung) ergibt sich, dass die Schlussleuchte auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall innerorts praktisch immer eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot". Man kann aber die NSL natürlich auch ständig Ein-/ausschalten, je nachdem ob jemand hinter einem einer fährt. dann sollte es ok. sein.

Wie kommst du auf das? Wenn einer hinter mir fährt mache ich die NSL aus damit er mich schlechter sieht und mir evtl. draufbrummt? Sorry aber das ist doch absolut kontraproduktiv!

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot



Wie kommst du auf das? Wenn einer hinter mir fährt mache ich die NSL aus damit er mich schlechter sieht und mir evtl. draufbrummt? Sorry aber das ist doch absolut kontraproduktiv!

Ja sieht Du, da unterscheiden wir uns beide, denn wenn hinter MIR unmittelbar einer fährt, mache ich die NSL sofort aus um diesen nicht unnötig zu blenden.

Ich schalte sie nur bei dichtestem Nebel ein und dann wird das Licht so stark vom Aerosol gedämpft das sie definitiv nicht mehr blendet, oder blenden dich normale Rückleuchten bei klarem Wetter auch?

Ja siehst Du, und ich schalte die NSL innerorts überhaupt nicht ein. Wenn ich unmittelbar hinter meinem Vordermann diesen nur noch aufgrund der NSL erkennen kann, dann ist es höchste Zeit für mich die Weiterfahrt einzustellen.

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