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Muss Arbeitgeber Dienstwagen stellen?

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 10:50

Moin,

ich habe eine Frage, die nicht ganz hier reinpaßt, aber ich habe kein besser passendes Unterforum gefunden.

Seit 20 Jahren bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) im Innendienst. Nun wurden dringend Mitarbeiter für den Aussendienst gesucht. Es wurde bei den Gesprächen auch zugesagt, dass ein Dienstwagen gestellt werden kann. Dieser allerdings nur für ausschließlich dienstliche Nutzung. Das war für mich auch in Ordnung. Es gab daraufhin eine schriftliche Versetzungsanordnung (Ab dem xx.xx.xx sind Sie aufgrund des am xx.xx.xx geführten Gesprächs in der Abteilung XY Aussendienst eingesetzt...).

Nun ist es so, dass ich ab Ende November im Landkreis zu Aussendienstterminen rumfahren muss. Einen persönlichen Dienstwagen will der Arbeitgeber jedoch nicht stellen. Idealerweise soll man das Privat-KFZ nutzen und erhält 30 Cent/km dafür. Liegen die tatsächlichen Betriebskosten höher, kann man den Differenzbetrag bei der Steuer absetzen. Schön und gut, aber da zahle ich ja trotzdem drauf. Ich werde deutlich mehr Kilometer fahren als bislang, verschleiße mein Auto also deutlich mehr/schneller, muss eine höhere Versicherungseinstufung bzgl. der Kilometer wählen, muß öfter zum Service, usw.

Ich könnte einen Dienstwagen nehmen, allerdings aus dem Pool. Das muß allerdings 3 Wochen vorher angemeldet werden (praxisfremd, da sich teilweise Termine ändern oder wegfallen, neue dazukommen). In der Praxis sähe das so aus, ich fahre mit dem Privatwagen zur Firma. Stelle ihn ab, hole Schlüssel vom Dienstwagen, fahre zum Termin, fahre zur Firma, gebe Dienstwagen zurück und fahre mit meinem Auto nach Hause. Im Extremfall fahre ich mit meinem Auto nach Norden zur Firma um dann von dort die Strecke wieder zurüpckzuufahren, weil ich vom Wohnort aus gesehen Richtung Süden muss. Abends dann das Gleiche.

Daher meine Frage: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man das Privat-KFZ für Dienstfahrten nutzt? Kann er diese Regelung mit dem Hinfahren, Auto abholen und zurückbringen verlangen? In dem Fall würde die Arbeitszeit auch erst beginnen, wenn ich im Dienstwagen sitze. Hin- und Rückfahrt wäre private Zeit (das wäre ja ok, ist bei anderen ja auch so, aber der Aufwand ist schon erheblich).

Unterm Strich bin ich trotz 30Cent/km und Geltendmachung bei der Steuer schklechter gestellt, denn mein Auto läßt suich für 30Cent nicht bewegen und das Finanzamt zahlt mir die Differenz ja auch nicht, es midnert ja nur mein zu versteuerndes Einkommen.

Beste Antwort im Thema

Sehe ich auch so. 0,3€ Kilometerkosten können durchaus hinkommen, wenn man einen Golf 4, alten Fiesta mit Nähmaschinenmotor oder einen Mazda 323 aus 2000 fährt.

Wer ernsthaft der Meinung ist, er könne einen durchschnittlichen Kompaktwagen zu dem Kurs bewegen belügt sich selbst oder kann nicht rechnen!

Jetzt hat man natürlich den Salat, dass man die Stelle schon hat. Nun ist guter Rat teuer. Auf der einen Seite kann es unklug sein nach dem Motto "ich komme ab morgen mit dem Rad zur Arbeit" zu spielen. Auf der anderen Seite sollte man dem AG natürlich sein Auto auch nicht schenken.

Da ist aber allein das Fingerspitzengefühl des TE gefragt. Nur er kennt seinen AG und wie der so tickt.

Auch wenn er rein rechtlich auf 100% sicherer Seite ist, verbaut er sich sonst im Zweifelsfall seine Zukunft. Dann hat er zwar ein Auto mit wenig Kilometern, aber keinen Job mehr, bzw. einen wo er nicht glücklich ist.

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Der Amtsschimmel wiehert in höchsten Tönen. Komplizierter gehts kaum. Wenn einer meiner Mitarbeitern mir sowas vorschlagen würde....

Man könnte ja auch früher aus den Federn, mit Privatfahrzeug ins Amt und von dort aus starten. Aber wahrscheinlich gibts da wieder irgendeine Dienstvorschrift....

Themenstarteram 5. Dezember 2019 um 18:11

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 5. Dezember 2019 um 19:04:30 Uhr:

Der Amtsschimmel wiehert in höchsten Tönen. Komplizierter gehts kaum. Wenn einer meiner Mitarbeitern mir sowas vorschlagen würde....

Man könnte ja auch früher aus den Federn, mit Privatfahrzeug ins Amt und von dort aus starten. Aber wahrscheinlich gibts da wieder irgendeine Dienstvorschrift....

Könnte man, aber macht keinen Sinn, außer dass man früher los muß und unnötige Kilometer fährt.

Verstehe nicht warum sich hier alle wundern. Das ist doch bei vielen Pflefediensten oder Handwerksbetrieben wo die Monteure ihre Ducatos mit nach Hause nehmen genau so. Klar ist das unkomplizierter machbar aber ja wohl immer noch besser als immer erst in die Dienststelle oder alles mit dem Privatwagen machen zu müssen. Der TE scheint zufrieden zu sein und trotzdem werden hier schnippische Kommentare geschrieben. Und zum Thema amtsschimmel, da tun sich die Behörden und viele Konzerne oder selbst Mittelständler mal gar nix!

Themenstarteram 5. Dezember 2019 um 20:27

@stay_classy

Danke, das ist auch meine Meinung. Wenn man erst in die Dienststelle fahren muss, das Auto abholen und später wieder wegbringen, regen sich alle auf, wie unsinnig das ist, dass unnötig Benzin verfahren wird, usw.

Nimmt man den Dienstwagen mit nach Hause und fährt gleich von dort los, ist es aber auch nicht recht.

Dass man den Dienstwagen nicht für reine Bürofahrten nehmen darf, hat ganz einfach den Grund, dass die Privatnutzung nunmal nicht zulässig ist. Und eine Fahrt ins Büro gilt steuerrechtlich nunmal als Privatfahrt, wie sie jeder hat, der zur Arbeit fährt.

Ja, ich bin mit der Regelung zufrieden. Meiner Meinung nach profitieren beide Seiten davon. Ich habe immer einen Dienstwagen parat und muß nicht unnötigerweise vorher ins Büro gondeln oder meinen Privatwagen für Dienstfahrten nutzen. Und der Arbeitgeber spart nach meiner Rechnung sogar ein bisschen was im Vergleich zur Erstattung von Fahrtkosten.

Zitat:

@stay_classy schrieb am 5. Dezember 2019 um 20:03:37 Uhr:

Verstehe nicht warum sich hier alle wundern. Das ist doch bei vielen Pflefediensten oder Handwerksbetrieben wo die Monteure ihre Ducatos mit nach Hause nehmen genau so....

Bitte? Also das war bei mir nicht so, da hat man einfach den Sprinter, Trapo, Caddy mit nach Hause genommen, und wenn man privat zum Ikea musste hat man halt den Chef kurz bescheid gegeben:D ... Das Fahrtenbuch war im Grunde nur für die Rennleitung falls mal wieder nette Briefe mit Foto eingeflattert sind ...Ob das jetzt steuerlich so richtig war, keine Ahnung war ja nur Stift, das wurde aber mit allen Firmenwagen und Mitarbeitern so über meine gesammte Lehrzeit gemacht und wohl auch darüber hinaus...Es war halt ein Reparaturbetrieb da wurde im regionalbereich mehrmals zu etlichen Orten gefahren, wer hätte das alles auseinander klabustern sollen, bzw. korrekt aufzeichen, was nun gewerblich, privat, oder so halb/halb ist :D;)

...was daran liegt, dass das Finanzamt bei einem Sprinter oder am besten noch einem "richtigen" LKW nicht davon ausgeht, dass dieser für private Urlaubsfahrten, Familienasuflüge oder um die Schwiegermutter zum Flughafen zu bringen benutzt wird (siehe beispielsweise BFH, 22.06.2016, X R 32/11).

Das ist weltfremd, das anzunehmen, auch wenn es hier und da bestimmt mal vorkommen kann. Die Fahrten hin und wieder zu IKEA sind da einfach nebensächliches Beiwerk, Fallen kaum ins Gewicht und sind "das kleinere Übel" (als wenn jeder Sprinter jedes kleinen 2-Mann-Betriebs penibelst Fahrtenbuch führen müsste, und das dann auch kontrollier würde, etc.).

Aber ja, streng betrachtet müsste man das dann auch als GWV versteuern, sollte man mit der Dachdeckerpritsche seine neue Ledercouch kaufen.

Hab ich mir schon gedacht das es steuerlich nicht so sauber war, aber was soll´s das FA bekommt von so einem Kleinbetrieb <20 Mann, bereits mehr als genug Steuern:rolleyes:, da sollte man wirklich mal die Kirche im Dorf lassen ...

Etliche Transporter sind 3 Sitzer, so selten war es nicht das Oma beim Arzt, Frau beim Job oder das Kind in der Schule abgesetzt wurde ... sind wir mal ehrlich die meisten PKW sind selten mit mehr als 2 Leuten besetzt ...:D

Es geht darum, ob ein Fahrzeug typischerweise für den Warentransport oder für das Privatvergnügen konstruiert ist. Natürlich kann man damit auch seine Familie durch die Gegend jöckeln.

 

Wo kein Kläger...

Steuerhinterziehung ist, streng per Gesetz, sehr oft anzutreffen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 6. Dezember 2019 um 09:36:30 Uhr:

Aber ja, streng betrachtet müsste man das dann auch als GWV versteuern, sollte man mit der Dachdeckerpritsche seine neue Ledercouch kaufen.

Mein Ex-Arbeitgeber hat vom Finanzamt "auf die Finger bekommen" weil er gestattet hat, dass die Angestellten Pool-Fahrzeuge abends mit nach Hause nehmen, wenn sie am nächsten Morgen früh zu einer Dienstreise gestartet sind. Oder umgekehrt, wenn sie abends spät vom dienstlichen Termin nach Hause gefahren und erst am nächsten Morgen mit dem Poolfahrzeug in die Firma. Diese Wege hätten dem Angestellten einzeln versteuert werden müssen...

 

Konsequenz:

Danach begannen und endeten alle Dienstfahrten grundsätzlich auf dem Hof des Arbeitgebers.

Ich glaube fehlzündung ist sehr zufrieden mit was er jetzt hat. Ist auch glaube ist die beste Lösung wenn man nicht grade dauernd Außendienst macht.

 

Der Steuerwahnsinn ist manchmal echt praxisfremd. Bei den Pool Fahrzeugen die man am Abend vorher nicht mitnehmen darf obwohl man komplett in die andere Richtung fährt....

 

Das Auto mit nachhause nehmen bei den Handwerkerbetrieben sehe ich aber etwas kritisch, bei meinen Eltern haben mittlerweile 6 Leute ihren Firmensprinter den sie dann auch in der Straße parken und dort sind Parkplätze nicht grade üppig....

Bei der einen Firma weis ich auch das die auf ihrem Firmengelände keinen Platz für die Fahrzeuge haben und die deshalb den Mitarbeitern mitgegeben werden. Weil die Firma sehr nah am Zentrum in der Innenstadt liegt.

Muss ich auch ganz ehrlich sagen, sobald ein Dienstwagen Fahrer hier mal über die 0.03% meckert kommen die Moralapostel aber dass diese typischen Handwerkerautos und ähnliches beim An stehen wird hingenommen. Da darf man dann nix sagen. Typisch deutsch und typisch MT!

Themenstarteram 6. Dezember 2019 um 16:23

Wahrscheinlich würden viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Poolfahrzeug gerne abends mitgeben, wenn es am nächsten Morgen gebraucht wird. Aber steuerrechtlich ist das eben eine Nutzung für den Arbeitsweg und das wiederum ist eine Privatnutzung, die entsprechend versteuert werden muss. Den Aufwand wiederum wollen sich viele Arbeitgeber nicht antun. Zumal das Finanzamt sehr pingelig ist bei Firmenfahrzeugen, die nicht auf dem Firmengelände abstellt sind. Da wird grundsätzlich erstmal private Nutzung unterstellt und wenn es nur kleinste Zweifel beim Fahrtenbuch gibt, dann wird es verworfen und der Arbeitgeber muss nachversteuern.

Steht das Auto beim Arbeitgeber und der Schlüssel liegt dort, kann man sicher sagen, Privatnutzung ist ausgeschlossen.

In der Tat ist es so, dass typische Firmenfahrzeuge wie Ducato, Sprinter, usw. anders behandelt werden, weil man da einfach davon ausgeht, dass eine Privatnutzung nicht wirklich möglich ist, bzw. praxisfremd ist. Es wird sicher auch keienr auf die Idee kommen, mit einem Sprinter voll Werkzeug in den Urlaub zu fahren.

Und ja, ich bn zufrieden. Ich habe das, was ich wollte und vor allem, das was aus meiner Sicht am sinnvollsten ist (Dienstwagen steht bei mir, ich kann morgens direkt starten) und der Arbeitgeber hat keinen Nachteil dadurch, im Gegenteil, er spart ein paar Kilometer auf dem Dienstwagen sogar noch ein.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:39:34 Uhr:

Nachdem hier so viele geschrieben und diskutiert haben, möchte ich die Sache noch auflösen:

Ich bekomme nun einen Dienstwagen gestellt. Dieser steht bei mir zuhause, so dass ich damit zu den Außenterminen und zurück fahren kann. Privatfahrten sind nicht gestattet (war mir klar und ist auch nicht notwendig). Ebenso sind Fahrten in die Dienststelle als Privatfahrten anzusehen und ebenfalls nicht zulässig. Ausnahme ist, wenn man erst in die Dienststelle fährt und später zu einem Außentermin oder nach einem Außentermin noch in die Dienststelle muß.

Ich habe erhebliche Zweifel, das der öffentliche Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, der bei Nichtbenutzung beim Arbeitnehmer geparkt wird (auch bei Krankheit und Urlaub?)

Da musst Du etwas falsch verstanden haben.

Wer ist der Arbeitgeber? Bund, Land, Kommune?

O.

Mein Schwiegervater in spe ist Fahrprüfer bei der Bundeswehr (Beamter, Soldat) - er fährt mit einem Astra zu den Prüf Terminen der auch bei ihm zu Hause steht.

Themenstarteram 6. Dezember 2019 um 22:00

Nein, da habe ich nichts falsch verstanden. Das ist so, wie ich es geschrieben habe.

Wie das im Urlaub oder bei Krankheit ist, weiß ich nicht. Natürlich kann der AG den Wagen für die Zeit wieder dem Fuhrpark zur Verfügung stellen, wenn er das will. In der Zeit brauche ich das Auto ja nicht und was er dann damit macht, kann und soll mir auch egal sein.

Arbeitgeber ist Land.

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