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Musikspeicher auf PC "abspielen" - Wie?

BMW 3er F34 GT, BMW 3er F31, BMW 3er F30
Themenstarteram 30. November 2013 um 22:35

Hey Leute, ich habe zurzeit als Mietwagen einen 320xdrive und nachdem ich das Auto von Europcar nach Hause geliefert bekommen habe, stellte ich fest, dass auf dem internen Musikspeicher gute Musik gespeichert ist.

Ich habe die Musikstücke auf einem USB-Stick exportiert, doch ich kann es am PC nicht abspielen, weil es eine " BR-25 "- Datei ist.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Hab das Programm etwas verändert so das man nicht mehr jedes Verzeichnis einzeln angeben muss.

Einfach nur noch das vom Fahrzeug angelegt Exportverzeichnis wählen, alles was darin ist wird Konvertiert und im Zielverzeichnis abgelegt inkl. der Subverzeichnisse.

BMWConvert.exe

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am 4. März 2015 um 8:29

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 4. März 2015 um 09:16:47 Uhr:

Das vorhaben ist sowieso illegal, von daher fragwürdig es hier zu diskutieren.

Wenn ich meine Musik von meinem Auto zu Hause wieder haben will... was ist da ILLEGAL???

am 4. März 2015 um 8:35

Zitat:

@blauspani schrieb am 4. März 2015 um 09:29:58 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 4. März 2015 um 09:16:47 Uhr:

Das vorhaben ist sowieso illegal, von daher fragwürdig es hier zu diskutieren.

Wenn ich meine Musik von meinem Auto zu Hause wieder haben will... was ist da ILLEGAL???

Prinzipiell vom "gesunden Menschenverstand" her ist das nicht illegal. Seit dem aber ein gewisser Paragraf in der Gesetzgebung geändert wurde, ist die UMGEHUNG eines Kopierschutzes in welcher Form auch immer dieser verwendet wird "illegal" auch wenn es eigentlich dein erworbenes Eigentum ist.

Vielleicht ist das ja gar Kopierschutz sondern nur ein BMW eigenes Dateiformat

*.BR4 und *.BR5 waren ja auch nur MP3's mit umgekehrter Bitfolge

Versteh die Diskussion auch nicht ob das jetzt legal oder illegal ist, es geht darum herauszufinden wir das neue Format aufgebaut ist und umgewandelt werden kann.

Zitat:

@Athlonkilla schrieb am 4. März 2015 um 09:35:42 Uhr:

Zitat:

@blauspani schrieb am 4. März 2015 um 09:29:58 Uhr:

 

 

Wenn ich meine Musik von meinem Auto zu Hause wieder haben will... was ist da ILLEGAL???

Prinzipiell vom "gesunden Menschenverstand" her ist das nicht illegal. Seit dem aber ein gewisser Paragraf in der Gesetzgebung geändert wurde, ist die UMGEHUNG eines Kopierschutzes in welcher Form auch immer dieser verwendet wird "illegal" auch wenn es eigentlich dein erworbenes Eigentum ist.

Moment - wenn ich das richtig verstehe will der TE Songs von einem Mietwagen in seinen Besitz bringen, die er nicht gekauft hat. Zum einen könnte man das, was hier diskutiert wird bereits als Umgehung eines Kopierschutzes sehen, zum zweiten wäre dies auch ohne Umgehung des Kopierschutzes nicht legal, da hier keinesfalls eine Privatkopie vorliegt.

Also ich will meine gekaufte und von mir persönlich importierte Musik von meinem Wagen exportieren

Also sozusagen den Hin-und den Rückweg von MP3 Files testen

Was hoffentlich nicht illegal ist :-)

am 6. März 2020 um 7:44

BR25 ist ganz simpel ein Bitkomplement von AAC mit ID3 V2.4 Header. Ich konvertiere das ganz banal mit einem trivialen Perl-Filter vom Bimmer-Format in PC-Format (und logischerweise zurück):

perl -nwe 'BEGIN { binmode(STDIN) }; print ~$_'

BR28 funktioniert genauso (Bitkomplement), ist aber MP3 und nicht AAC, und hat einen ID3 v2.3 Header.

https://github.com/sivu22/BMC hilft vielleicht auch.

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