MPU länderübergreifend? Wer darf sie anordnen?
Hallo zusammen
Ich frage hier mal für ein jüngeres Mitglied der Familie...
Der gute Bursche hat mit 15 das Auto seiner Eltern geklaut und eine ziemlich rasante Spitztour hingelegt. Dabei ist nichts und niemand zu schaden gekommen und er wurde von der Polizei aufgegriffen, als er tanken wollte.
Natürlich musste er vor Gericht, Sozialstunden absolvieren etc. Der Richter hat schlussendlich die Anklage fallen gelassen, da er sehr einsichtig war und man ihm die Zukunft nicht verbauen wollte. Er hat keinen Eintrag im Strafregister und vom Gericht her auch keine Führerscheinsperre erhalten.
Mittlerweile ist er 19 und sein grösster Wunsch ist es, eine Ausbildung zum Landwirt zu machen. Dort wird jedoch in 99% aller Fälle der Traktorführerschein, wenn nicht sogar Klasse B vorausgesetzt.
Leider hat er aber vom Strassenverkehrsamt die Auflage erhalten, die MPU zu absolvieren, bevor er den Führerschein beantragen bzw. machen kann.
Ist es so, dass irgend so ein Sesselpupser beim Strassenverkehrsamt (der vom Vater des Jungen vor Jahren beim Fussball mal etwas unsanft gefoult wurde) die MPU anfordern darf?
Und ist die MPU länderübergreifend? Sprich, wenn er von Niedersachsen nach Bayern zieht, wüssten sie dort, dass die MPU hängig ist?
Für Aufklärungen wäre ich sehr dankbar.
Gruss
Gerrie
Beste Antwort im Thema
Dem Antragsteller wird mit der MPU letztlich die Möglichkeit eingeräumt, mit deren positivem Ergebnis bestehende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auszuräumen.
16 Antworten
Zitat:
@ampfer schrieb am 12. Dezember 2019 um 09:42:39 Uhr:
Dieser "Sesselpupser" handelt im Sinne der Allgemeinheit verantwortungsbewusst und umsichtig, dieser Vorgang ist bei weitem keine Bagatelle, da auch ein 15jähriger bereits erkennen muss, dass derartiges Verhalten andere töten oder verletzen kann.
Bei einem Umzug werden die Akten übersandt und falls Ermessen gegeben ist, kann selbstverständlich eine andere Behörde im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens zu einer anderen Entscheidung kommen. Was ich vorliegend aber eher bezweifle.
eine solche einmalige Verfehlung im jugendlichen Alter führt in der Regel nicht zur Anordnung einer MPU, vor allem wenn vier weitere Jahre keine neuen Taten hinzukamen. Ich würde eher erwarten, dass ein anderer Sachbearbeiter zu einer anderen Entscheidung kommt.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 12. Dezember 2019 um 02:16:52 Uhr:
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 11. Dezember 2019 um 23:21:19 Uhr:
Aber das Verfahren wurde gegen eine Auflage von XX Sozialstunden eingestellt = kein Urteil und eine Führerscheinsperre gab es auch nicht. Ergo weder eine Verurteilung noch eine Sperre, auf welcher Basis soll die MPU dann beruhen? Rein Rechtlich gab es diese Schwarzfahrt somit gar nicht.Wenn das Verfahren eingestellt worden wäre, dann wäre es nicht im Fahreignungsregister eingetragen. Vielleicht ist es das auch gar nicht, sondern nur im Bundeszentralregister, denn dort werden auch Verfahrenseinstellungen nach § 47 JGG eingetragen. Irgendwoher muss ja die Führerscheinstelle Kenntnis davon bekommen haben.
Sie dürften schon mal den Eintrag wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in den Akten stehen. Die Frage ist was alles in den Akten steht was dort nichts zu suchen hat.
Wenn man sich Beiträge in spezielleren Foren betrachtet stehen in den Akten oft Sachen die nicht dort stehen dürfte oder längst hätten entfernt werden müssen. Und solche Einträge führen dann gerne mal zu nicht zulässigen Entscheidungen.
Nur am Rande, was so schlimm an einer MPU sein soll. Es besteht immer die Gefahr nicht zu bestehen und dann ist man nicht nur das Geld los sondern hat auch noch den Makel das diese, unter Umständen fehlerhafte Anordnung, die nächsten 15 Jahre in den Akten steht und bei jedem neuen Versuch den man früher machen will wieder zu einer MPU Anordnung führen kann und das mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Dadurch das man gegen die Anordnung einer MPU keine rechtlichen Schritte einleiten kann fühlen sich einige wenige Sachbearbeiter schon mal als Halbgötter. Erst gegen das Ergennis einer MPU kann man vorgehen und da stehen die Chancen dann nicht besonders gut, denn eine missglückte MPU reicht vielen Richtern zur Einschätzung das die Anordnung offensichtlich begründet war.
Ergo sollte man vermeiden das unbegründete MPUs überhaupt angeordnet werden.
Aber wie schon erwähnt, die Behörde muss eine Anordnung schrifftlich begründen und damit hat man was in der Hand.