Mpu ja oder nein?

Moin! Ich bin willig meinen Klasse b Führerschein zu machen. Jedoch muss ich wissen ob ich eine mpu machen muss oder nicht. Wieso? Naja ich wurde im Zeitraum von Anfang 2018 bis Anfang 2020 4mal erwischt beim fahren ohne fahrerlaubnis. Die strafen waren zusammengefasst 75sozialstunden, verkehrserziehungs kurz, 800€ Strafe, Roller Entzug und 6 Monate führerscheinsperre.

60 Antworten

Nöp 🙂

An der Erläuterung des dauerhaften Fahrens und wiederholten erwischt werdens, wäre ich interessiert.

Die abgeurteilten Taten solltest du nicht erläutern, sondern stumpf die angeforderten Unterlagen vorlegen. Mit der Sperrzeit hat das Gericht bereits festgelegt, ab wann der Tatvorwurf als solcher nicht dem Erteilen der Fahrerlaubnis entgegenstehen soll. Die theoretische und die praktische Prüfung müssen der Fahrerlaubniserteilung zwangsläufig vorangehen. Die Frage der Fahreignung stellt sich erst dann, wenn alle anderen Voraussetzungen für die Fahrerlaubniserteilung gegeben sind. Ich würde da mit gebremstem Optimismus rangehen. Wenn die MPU verlangt werden sollte, dann ist das auch zu bewältigen. Problematischer ist es bei BTM/Alkoholbezug der abgeurteilten Taten.

Sprich ich fange an mein Führerschein zu machen bis ich alles fertig habe und sende dann den Antrag weg und warte ob ich eine mpu machen muss oder nicht?

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Nein, den Antrag solltest du abschicken, sobald du alle geforderten Unterlagen vorliegen hast. Das kann dann durchaus parallel zur Fahrschulausbildung erfolgen.

Da die Prüfungen vorgelegt werden sollen, wird das mit dem Abschicken dann nach dem Ablegen der Prüfungen sein müssen.

Ich ruf da morgen nochmal an und frag mir das nach wie das mit den Prüfungen aussieht

Gute Idee.... hätte ich an Deiner Stelle von Anfang an gemacht, anstelle im Forum hundert verschiedene Meinungen und Einschätzungen anzufordern.

Ohne Antrag kannst Du nicht zu den Prüfungen zugelassen werden. Das ist Schritt 1. Dann wird der geprüft und genehmigt. Das ist Schritt 2. Dann kommt (ggf.) die MPU. Danach kannst Du die Prüfungen ablegen.

Er muss aber nach Punkt 20 die theoretische und praktische Prüfung mit dem Antrag mitschicken, wie soll das in der Praxis gehen, wenn er den Antrag für die Prüfungen braucht?

Unten auf dem Wisch steht: "Sofern die Ziffern 2 und 4 bis 24 angekreuzt sind, können diese Unterlagen ggf.nachgereicht werden."

Aber die Sperrfrist läuft sowieso erst am 9.1.21 ab.
Kommt also auf paar Tage hin oder her nicht an.

Es ist jetzt bereits ausgeschlossen, bis zum 9.1. den Antrag bewilligt zu bekommen, geschweige denn die Prüfungen abzulegen. Daher ist Zeit ein Faktor.

Der Wisch von der FSSt ist offensichtlich ohne zeitliche Staffelung.

Inwiefern ist Zeit ein Faktor?
Du meinst wenn der TE möglichst schnell den FS haben will, oder?
OK, dann ja.
Aber kann er nicht auch warten bis Corona etwas abgebbt oder der Lockdown entschärft ist?
Im Frühjahr oder Sommer macht auch die Fahrschule mehr Spaß.
Ist seine Entscheidung aber ich täte wohl noch mindestens bis zum Frühling warten wollen.
Habe damals selber meinen 3er auch nicht schon 3 Monate vor dem 18.Geb. begonnen, sondern erst mit 19.
Im Nachhinein kann ich nicht behaupten, daß mir dadurch irgendwas entgangen oder gefehlt hat.

@Eni123
Falls es Dich interessiert, ich bin damals (1982) mit 17, auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. 🙁
War ein Kleinkraftrad (offene 50er) für das man damals den 1b FS brauchte. Heute heißt der A1.
Die Sache ging dann auch vor Gericht, wurde aber gegen Zahlung von 100.- DM an eine gemeinnützige Organisation eingestellt.
Von einer Sperrfrist war, soweit ich mich erinnern kann keine Rede.
Habe mich allerdings erst ca.13 Monate später bei der Fahrschule für Klasse 1 und 3 angemeldet.
Lediglich vorher noch keine Lust gehabt....
MPU hab ich auch keine gebraucht, Antrag ging reibungslos durch.
Viel Erfolg

Vor 38 Jahren hat man das aber auch etwas lockerer gesehen als heute...

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