MPE zur Zeit seitens BMW nicht lieferbar - Änderung!!
Hallo Zusammen,
heute sollte auf meinen M3 CS die M Performance Anlage drunter geschraubt werden.
Mein Berater zu mir - die Anlage ist nicht da, ich forsche nach.
Nun die Ernüchterung:
"leider hat uns München nicht mitgeteilt, dass der am 18.05 bestellte M Performance NSD nicht ausgeliefert wird. Momentan ist eine technische Sperre drauf. Es gibt wohl Bestand, aber die dürfen nicht ausgeliefert werden!!!
Warum kann ich dir nicht sagen, aber die „Überarbeiteten Varianten“ sollen ab KW25 wieder verfügbar sein. "
Hat einer davon etwas gehört? Ich befürchte schlimmes - Stichwort "OPF"....
Auf meinem M4 CS ist noch eine alte Anlage drauf und die röhrt ordentlich... Keine Ahnung, was BMW da wieder macht bzw. was "überarbeitet" bedeutet.
Mein Berater forscht jetzt genauer nach. Evtl. weiss aber jemand von Euch mehr.
LG M.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Berba11 schrieb am 6. Juni 2018 um 22:23:06 Uhr:
Homologisierung! F80 in 2014, MPE in 2014. Beides hat seitdem ne EU-konforme Zulassung und ist seither anerkannt und verkauft sich. Seit 07/2016 gilt eine verschärfte EU-Verordnung, die anders misst als bisher.Diese Änderung bezieht sich aber nur auf ab da zuzulassende Pkw bzw AGAs.
Aber die MPE ist eine Zubehöranlage und da gelten eventuell andere Bestimmungen, d.h. es kann durchaus sein, dass ein nachträgliches Verbauen eines lauteren Auspuffs nicht mehr zulässig ist. Bestandsschutz gibt es nur für bereits verbaute Anlagen, da die MPE ursprünglich mal zugelassen war.
Bedanken kann man sich bei der Horde von Idioten, die unbedingt in den Innenstädten mit offenen Auspuffklappen und ähnlichem rumposen müssen.
165 Antworten
Ja. Die einen sagen, dass der S55 Motor ausschlaggebend ist. Und der ist jeweils gegeben.... Haben es wirklich ausführlich abklären lassen. Incabloc kann vielleicht auch noch antworten...
War auch „angepisst“, da ich den MPE unbedingt legal verbauen wollte.
Hier mal ein Artikel zum Thema ... incl. Hinweis auf die rechtliche Verordnung:
http://www.spiegel.de/.../...-soundgeneratoren-verboten-a-1200479.htmlInsbesondere interessant ist diese Passage, die wohl auch MPE und PPSK den Garaus machen könnte:
Zitat:
Auch Einschränkungen für Klappenauspuffe
Es gibt jedoch auch Autos, die serienmäßig über Soundgeneratoren oder einen Klappenauspuff verfügen. Bisher konnte bei solchen Systemen noch eine andere Steuerung nachgerüstet werden, um das Auto in bestimmten Fahrmodi, beispielsweise "Sport" oder "Race" deutlich lauter zu machen.
Bei solchen Auspuffanlagen öffnet sich ab einer gewissen Drehzahl, Last oder in bestimmten Fahrmodi eine Klappe im Auspuff. Die Abgase werden dann am schallgedämpften Teil des Auspuffes vorbei oder durch ein voluminöseres Rohr geleitet, diese Umleitung sorgt für mehr Lärm und einen volleren Klang.Doch auch diese Möglichkeit der akustischen Angeberei wurde nun stark eingeschränkt. Umbauten an der Steuerung ab Werk verbauter Systeme sind nur noch erlaubt, wenn der Wagen danach in allen vorhandenen Fahrmodi, Gängen und Drehzahlbereichen nicht lauter ist als in dem Fahrmodus, der für die Typgenehmigung verwendet wurde, erklärte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Die Grenzwerte bei Pkw gibt die EU vor, erlaubt sind derzeit maximal 75 Dezibel bei einer Leistung von 200 Kilowatt (272 PS) pro Tonne Fahrzeugmasse. Bei höherer Leistung und einem höheren Fahrzeuggewicht sind auch mehr Dezibel erlaubt, bei weniger Leistung gelten natürlich strengere Grenzwerte. Gemessen wird einmal, während das Auto mit konstanter Geschwindigkeit vorbeifährt, aber auch eine Beschleunigungsfahrt, bei der die Pkw auf einer 20 Meter langen Teststrecke aus Tempo 50 voll beschleunigen.
Ich habe den relevanten Bereich mal markiert ... streng genommen sind damit MPE und PPSK nicht mehr zulässig, weil sie nachträglich verbaut werden und weil sie den Lärm des Fahrzeuges eben deutlich steigern.
Alles korrekt. Offene Frage ist, wie gemessen wurde und gemessen wird. Sind es ab Werk 3750 U/min im Stand, müsste das Vorgabe sein für die Messung nach Umbau. Und wenn der MPE dann bei Sport+ immer noch 85db plus Toleranz hat, dann passts.
Ich habe in einer Veröffentlichung eines Prüfinstitutes bei uns in der CH gelesen, dass diese Messung bei z.B. 3750 U/min im Stand und damit Umgehung der offenen Klappen mittels weiteren Messwerten korrigiert werden kann und somit reale Werte gemessen werden. Also auch mit offener Klappe.
Hat ja rosswell auch abklären lassen...
Ok, ganz übel wäre natürlich, wenn die 85db bei Nenndrehzahl im Stand hergenommen werden (gemäss Typengenehmigung) und diese dann nach neuer Messung für angepasste AGA‘s aber über den gesamten Drehzahlbereich und alle Modi gelten würde. Dann allerdings wäre es dunkelfinster für die MPE.
Das aber zum jetzigen Zeitpunkt auch rückwirkend geltend zu machen, wird wohl schwierig...
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Zitat:
@Desmo M3 schrieb am 7. Juni 2018 um 12:00:20 Uhr:
Ja. Die einen sagen, dass der S55 Motor ausschlaggebend ist. Und der ist jeweils gegeben.... Haben es wirklich ausführlich abklären lassen. Incabloc kann vielleicht auch noch antworten...War auch „angepisst“, da ich den MPE unbedingt legal verbauen wollte.
Diese Antwort bzgl. CS und MPE bekam mein BMW Teilehändler aus München:
Zum Thema PI und Ausweisung:
Grundsätzlich passt die AGA in den CS wurde aber bei der Zulassung nicht mit angegeben.
Das Gutachten kann auch leider nicht erweitert werden.
Der Typ wurde aus dem TPS entfernt und die Änderung der PI ist eingesteuert.
Der Verbau ist hier demnach nicht möglich.
Ich habe heute von meinen Händler die Bestätigung bekommen, dass die MPE nächste Woche geliefert und dann an meinem M3CS montiert wird. Bin gespannt...
Dann berichte gern weiter! 🙂
Zitat:
@rosswell schrieb am 6. Juni 2018 um 15:47:37 Uhr:
Es ist korrekt das BMW die alle gesperrt hat und das diese technisch überarbeitet werden müssen. Wann sie wieder freigegeben werden steht somit in den Sternen. Wir haben auch 2 bestellt und die Bestellungen jetzt wieder storniert. Ich vermute das die Anlagen doch nicht so ganz gesetzeskonform sind und leiser gemacht werden müssen. Ihr habt ja sicher mitbekommen was in der letzten Ausgabe des Verkehrsblattes unter Punkt 53. steht. Wenn nicht lest Euch das mal durch. 😉http://atl-gefahrgutbuero.de/data/documents/0518-Maerz-2018.pdf
Im Verkehrsblatt unter Punkt 53 ist es doch genau beschrieben (Danke rosswell).
Wer jetzt den offiziellen Text nicht lesen will:
Alles was lauter als Serie ist, ist nicht mehr neu zulassungsfähig.
Und es darf in allen Fahrmodi nicht lauter sein. Auch wenn das, wie z.B. beim M4 bei der Typgenehmigung in Sport+ erlaubt war.
Kurz gesagt: Die Serienanlage darf in Sport+ lauter sein, aber eine Änderung, sprich andere Abgasanlage darf in allen Modi nicht lauter sein.
Daher aktuell keine MPE mehr zulassungsfähig. Wird BMW die Restbestände wohl alle in "liberale" Märkte exportieren😉 .
Grüße
Peter
Die MPE muss nicht mehr zugelassen werden! Sie hat als eigenständige technische Einheit eine EU-Zulassung! Die gängige Rechtspraxis sieht Änderungen bei den Anforderungen zur Zulassung nur für nach inkrafttreten zur Zulassung vorgesehene Dinge vor. Bereits zugelassene sind für die Modelle, die Inhalt der Zulassung waren, weiter zulässig. Der aktuelle MPE ist für M3,4 seit 9/2014 zugelassen.
Hat was mit Rechtssicherheit und Bestandsschutz zu tun.
Zitat:
@Berba11 schrieb am 7. Juni 2018 um 20:57:23 Uhr:
Die MPE muss nicht mehr zugelassen werden! Sie hat als eigenständige technische Einheit eine EU-Zulassung! Die gängige Rechtspraxis sieht Änderungen bei den Anforderungen zur Zulassung nur für nach inkrafttreten zur Zulassung vorgesehene Dinge vor. Bereits zugelassene sind für die Modelle, die Inhalt der Zulassung waren, weiter zulässig. Der aktuelle MPE ist für M3,4 seit 9/2014 zugelassen.Hat was mit Rechtssicherheit und Bestandsschutz zu tun.
Wenn die MPE eine ABE hat, dass heißt nicht eingetragen werden muss, könntest Du recht haben.
Ansonsten ist der Text IMHO recht eindeutig, dass "zukünftig [lautere Anlagen] im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehnen [sind]" 🙁
Möglicherweise ist BMW hier auch "besonders vorsichtig"
Grüße
Peter
Warten wir mal die nächsten Schritte von MUC bzgl MPE und angepassten Nachfolger ab. Ggf ist es „nur“ die OPF-Geschichte...
Zitat:
@Perly schrieb am 7. Juni 2018 um 21:21:34 Uhr:
Zitat:
@Berba11 schrieb am 7. Juni 2018 um 20:57:23 Uhr:
Die MPE muss nicht mehr zugelassen werden! Sie hat als eigenständige technische Einheit eine EU-Zulassung! Die gängige Rechtspraxis sieht Änderungen bei den Anforderungen zur Zulassung nur für nach inkrafttreten zur Zulassung vorgesehene Dinge vor. Bereits zugelassene sind für die Modelle, die Inhalt der Zulassung waren, weiter zulässig. Der aktuelle MPE ist für M3,4 seit 9/2014 zugelassen.Hat was mit Rechtssicherheit und Bestandsschutz zu tun.
Wenn die MPE eine ABE hat, dass heißt nicht eingetragen werden muss, könntest Du recht haben.
Ansonsten ist der Text IMHO recht eindeutig, dass "zukünftig [lautere Anlagen] im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehnen [sind]" 🙁
Möglicherweise ist BMW hier auch "besonders vorsichtig"
Grüße
Peter
Hat sie! 🙂
Zitat:
@Desmo M3 schrieb am 7. Juni 2018 um 21:27:46 Uhr:
Warten wir mal die nächsten Schritte von MUC bzgl MPE und angepassten Nachfolger ab. Ggf ist es „nur“ die OPF-Geschichte...
Genau! Hab heut auch diverse Infos von meinem VK bekommen, die zunächst gut klingen.
Dann besteht ja noch Hoffnung 🙂
Grüße
Peter