Motorstart per Fernbedienung, ist das möglich ?
Habe mal darüber was gelesen, weiß aber nicht mehr wo.
Kennt sich hier jemand mit der dazugehörigen Elektrik aus ?
Es geht dabei nicht um meinen M3, da funzt das eh nicht, wegen dem SMG, aber es würde mich generell mal interessieren...
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ronn111
Alleine dieser Passus sagt doch schon aus, dass eine nachträgliche Fernstartfunktion nicht erlaubt ist, den alleine die EWS muß ja schonmal umgangen werden oder wie willst das gemäß der EWG Richtlinie nachweisen?? Von Lenkschloß mal ganz abgesehen...
bingo!
ganz abgesehen davon, dass für den motor-ferbstart die fernbedienung auf einem gesonderten (speziell dafür reserviertes) frequenzband arbeiten muss....
und nun wollt ihr mir sicherlich erklären, dass die china-dinger für ~50€ von ebay, für x00.000€ von der telekommunikationsbehörde ein frequenzband reservieren lassen hat, und nicht auf die freien frequenzbänder wie z.b 27 mhz, 35 mhz, 433mhz, 864 mhz,40.6-mhz-Band sowie 2400-mhz-Band zurückgreift, die nunmal aufgrund der frei zugänglichen sender nicht störungsfrei sind.....und jederzeit durch äußere störeinflüsse beeinflussbar sind...
*achselzuck*
ist mir relativ egal wie man das auslegt...
definitiv VERBOTEN ist das jedenfalls nicht...
und wie man die technik einsetzten kann um die nötigen vorgaben einzuhalten ist mir auch egal... darüber dürfen sich dann andere den kopf zerbrechen...
Zitat:
definitiv VERBOTEN ist das jedenfalls nicht
Doch ist es, da die von dir selbst gepostet EWG Richtlinie 74/61/ beim nachträglichen einbau nicht eingehalten werden kann, was ist denn daran so schwer zu verstehen? Wenn du nicht nachweisen kannst dass du im Besitz eines Autoführerscheins bist, ist es dir auch verboten als Fahrzeugführer im Bereich der der STVO unterliegt teilzunehmen! Ist deshalb Autofahren generell verboten?
Zitat:
Original geschrieben von DerSchweisser
ist mir relativ egal wie man das auslegt...
definitiv VERBOTEN ist das jedenfalls nicht...
anstatt einen text nur zu kopieren und einzufügen....sollte man den text auch LESEN & VERSTEHEN! 🙄
und nunmal ist es so, das aus eben diesen gründen keine zulässige nachrüstlösung auf dem markt existiert...abgesehen von den "keyless" lösungen der fahrzeughersteller aus dem hi-potential bereich, die nur auf dem fahrersitz und unter best. bedingungen funktionieren.....
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Bitte findet zu einem normalem Umgangston zurück. Das heisst ab sofort bitte kein OT und keine Anfeindungen mehr. Danke.
Grüße
Markus
lesen und verstehen... das sind immer so sachen... der eine versteht das was er verstehen will der andere das seine...
dort steht
Zitat:
Unabhängig von ihrer Wirkungsweise (mechanisch, elektrisch usw.) können schlüssellose
Zugangs- und Fahrberechtigungssysteme unter sinngemäßer Anwendung der jeweils zutreffenden
Vorschrift geprüft und genehmigt werden, solange eine Vorschrift bestimmte Konstruktionen
nicht explizit verbietet.
und damit ist is erlaubt wenn man gewisse dinge beachtet.
es steht dort auch
Zitat:
Beinhaltet das Fahrberechtigungssystem die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung
und die ggf. vorgeschriebene Wegfahrsperre, ist die Einhaltung aller relevanten Forderungen
der Richtlinie 74/61/EWG nachzuweisen.
ihr hampelt da alle auf der wegfahrsperre rum.. *achselzuck*
es soll autos geben die gar keine wegfahrsperre verbaut haben... die haben ein schloß an der tür und ein lenkradschloß. also was soll das dann? sind die einbauten dann illegal mit motorfernstart?
weiter im text
Zitat:
Hierzu zählt insbesondere, daß auch die
zeitliche Folge der einzelnen Funktionen der Vorschrift entspricht (z. B. Aufheben Lenkradblockierung
vor Motorstart).
und das meine ich damit... WIE das die einzelnen hersteller dann realisieren ist mir egal... WENN sie das realisiert bekommen darf ich es einsetzen.
und somit sind diese systeme nicht PRINZIPIELL DEUTSCHLANDWEIT verboten.
Sag mir mal welches Auto, außer einem Trabi, heute kein Lenkschloß hat? Genauso die EWS, sicher gibt´s da noch ein paar alte Kisten die keine haben, allerdings wird dort auch keiner auf die Schnappsidee kommen eine Fernstartfunktion einzubauen! Ich denke wir sollten hier schon beim alltäglichen bleiben, und nicht irgendwelche Nischenprodukte ausgraben, deren Verhältnis 1:1000000 steht im gegensatz zu dem was auf den Straßen raumfährt, damit dient man ja hier keinem oder?
ich bin einen alten BMW E30 gefahren... keine elektronische wegfahrsperre... lenkradschloß... das wars...
meine uschi fährt einen ford fiesta... keine elektronische wegfahrsperre... lenkradschloß... das wars...
es fahren millionen karren da draußen rum ohne elektronische wegfahrsperre...
und (ich möchte höflich bleiben) solltest du es noch nicht gemerkt haben sage ich es jetzt nochmal:
WIE das die hersteller realisieren ist mir egal... WENN sie es realisiert haben darf man die teile auch verbauen.
und da ich nicht vorhabe mir so einen - in meinen augen blödsinnen - scheiß ins auto zu verbauen weiß ich auch nicht welche systeme es bereits auf dem markt gibt die zulässig sind.
für mich entscheidend ist einzig das es nicht wie viele hier gesagt haben - und dabei auch beleidigend wurden - verboten ist. es gibt vorgaben... richtlinien... und wenn man die einhält (der hersteller) dann ist doch gut. *achselzuck*
Dann lies doch einfach nochmal das:
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und nunmal ist es so, das aus eben diesen gründen keine zulässige nachrüstlösung auf dem markt existiert...abgesehen von den "keyless" lösungen der fahrzeughersteller aus dem hi-potential bereich, die nur auf dem fahrersitz und unter best. bedingungen funktionieren.....
Soll ich es dir nich fett anstreichen????
Es gibt keine zulässige NACHRÜSTLÖSUNG
aber damit du zufrieden bist, was es nicht gibt, ist auch nicht verboten, jetzt zufrieden??? Oh mann...🙄
Wenn ich das hier alles richtig gelesen hab, muß auch das Lenkradschloß vorm Fernstart entriegelt sein.
Kann mir kaum vorstellen, dass das bei dem Chinamüll der Fall ist.
*achselzuck*
ich denke das lenkradschloß DARF auch gar nicht gelöst werden beim motorfernstart...
außerdem finde ich (hab grad mal n bissel gegooglet) sieht diese einrichtung HIER doch schon ziemlich gut aus...?! sie läßt das lenkradschloß drin und kann mit der EWS umgehen... *achselzuck*
Zitat:
Original geschrieben von DerSchweisser
*achselzuck*
ich denke das lenkradschloß DARF auch gar nicht gelöst werden beim motorfernstart...außerdem finde ich (hab grad mal n bissel gegooglet) sieht diese einrichtung HIER doch schon ziemlich gut aus...?! sie läßt das lenkradschloß drin und kann mit der EWS umgehen... *achselzuck*
Sorry, aber ich will jetzt auch höflich bleiben, aber du hast den Text den du reinkopiert hast nicht gelesen bzw. verstanden, oder? Da steht doch ganz klar,
Aufheben Lenkradblockierung VOR Motorstart!!!! Außerdem ist eine Umgehung der EWS ebenfalls nicht erlaubt, was ja auch logisch ist!!! Und genau die Anlage auf die du verlinkst habe ich schon eingebaut und in der Einbauanleitung davon steht ganz klar, das die Motorfernstartfunktion, im Bereich der STVO NICHT erlaubt ist.
okay... also... dann werde ich mich damit zufrieden geben das die systeme prinzipiell nicht verboten sind...
ne halbe stunde rumgoogeln und da irgendein system finden welches ich sowieso nicht einbauen will ist rausgeschmissene zeit... bin mir aber ziemlich sicher das es sowas gibt...
Ich bin mir auch ziemlich sicher das es außerirdisches Leben gibt...in diesem Sinne, schönen Sonntag noch!
Ihr seht das immer von der gesetzlichen Seite. Wenn ich an meinem Auto was einbauen will wie sowas wie Fernstart, ich ich mache es auch, was will der Staat denn dann tun?
Da ist es letzendlich doch ganz egal, ob ich das Zündschloß oder die EWS umgehe, ist doch dann das Glück/Pech der Person, die sich das einbaut!
So lange es gut geht, würde ich glatt sagen: legal, illegal scheißegal! wo kein Kläger, da kein Richter!
Es müssen ja weder TÜV noch Polizei oder sonst wer, der in irgend einer weise befugt ist, das mitkriegen.
Und wer dann eben so blöd ist, und das Auto beim TÜV oder bei den Herren in Blau so startet, selber Schuld!