Motorstart per Fernbedienung, ist das möglich ?

BMW 3er E36

Habe mal darüber was gelesen, weiß aber nicht mehr wo.

Kennt sich hier jemand mit der dazugehörigen Elektrik aus ?

Es geht dabei nicht um meinen M3, da funzt das eh nicht, wegen dem SMG, aber es würde mich generell mal interessieren...

45 Antworten

Hi,

ich hab Motorfernstart, ob erlaubt oder verboten sei mal dahin gestellt. Interressiert mich net. Will jetzt auch nix hören deswegen.

Wie verhält sich denn der Ablauf wenn man mit dem normalen Schlüssel startet?

Wenn ich das weiß kann ich dir weiterhelfen.

Greetz

Ist nicht verboten! Son quatsch. Wenn man keine ahnun ghat... usw.

Hab des auch. War bei meiner alarmanlage dabei. Das ist das sinnloseste was es gibt. Ich habs 2 mal genutzt um es vorzuführen.

Zitat:

Original geschrieben von hks670


Ist nicht verboten! Son quatsch. Wenn man keine ahnun ghat... usw.

Hab des auch. War bei meiner alarmanlage dabei. Das ist das sinnloseste was es gibt. Ich habs 2 mal genutzt um es vorzuführen.

ja zu was anderem auser zum vorführen braucht man des auch net wirklich

wenn man ein wenig ahnung von elektronik hat is es kein problem sowas einzubauen 😉

Also beim aktuellen 7er kann man das beim BMW händler einstellen lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von hks670


Ist nicht verboten!

allerdings ist das verboten...

Zitat:

Original geschrieben von hks670


Son quatsch.

den DU von dir gibst...

Zitat:

Original geschrieben von hks670


Wenn man keine ahnun ghat...

wie DU, sollte man lieber öfters mal in die stvzo gucken....anstatt hier einfach was reinzuschreiben.....

€dit: im versicherungs-unterforum gabs mal nen ellenlangen thread dazu....wo auch so ein spezialist sowas verbaut hatte.....mit dem resultat, dass ein freund mit der fernbedienung rumgespielt hat, das auto anging und ein anderes fahrzeug rammte....den trouble dens dann mit der "strafverteilung" gab, könnt ihr euch ja vorstellen.....ist aber noch steigerungsfähig, nämlich wenn jemand zwischen den beiden autos gestanden hätte....

kann ich das auch mit diesen nachrüstfernbedienungen machen, die wie die originallen BMW Schlüssel aussehen? Die haben ja auch ne Taste für den Kofferraum.

@MagirusDeutzUlm

Du hast keine Ahnung und tönst hier mit blödsinn rum.

Natürlich ist eine zugelassen Fernstartvorrichtung zugelassen. Steht zb bei meiner Alarmanlage extra mit drin.

Wenn Deine Kumpels da irgendeinen dreck zusammenbauen und damit was kaputt machen kann keiner ausser den hirnies was dafür.

Zugelassene anlagen Kann man NICHT mit eingelegtem gang starten. Es sei denn man maniepuliert die anlage und das ist dann eigene schuld.

Bei schaltern läuft der motor nach dem abschalten der zündung weiter so dass man gezwiungen ist handbremse zu ziehen und keinen gang drin zu haben. Wenn man dann aussteigt und die tür schließt und die anlage schärft geht der motor aus.

So erkläre mir wie du jetzt so einen unfall machen möchtest?

Bei automatik muss man des nicht so machen. da automatik eh nicht ohne P oder N ausgestellt werden kann, bzw gestartet werden kann.

Also erst informieren DANN rumsülzen!
Selbstgebaute module die nicht zugelassen sind sind selbstverständlich verboten.

@hks

Hallo mein Freund!🙂 Leider bist du da ein ums anderemal völlig auf dem Holzweg, (ist aber auch nichts neues 😁) mein bester, den Motorfernstart ist im Bereich der STVO in D eben nicht erlaubt. Und nur weil es bei dir dabei war, wirds dadurch auch nicht legal. Desweiteren kannst du dir deine kleingeistigen Kommentare wie:

Zitat:

Du hast keine Ahnung und tönst hier mit blödsinn rum.

und

Zitat:

Son quatsch. Wenn man keine ahnun ghat... usw.

sparen, denn derjeniger hier der keine Ahnung hat bist einzig du, und das beweißt du uns immer wieder. Aber wir geben ja die Hoffnung nicht auf...

Herzliche Grüsse
Ronn

PS: Gruß auch an Ernie und Bert...😉

Zitat:

Original geschrieben von hks670


Du hast keine Ahnung und tönst hier mit blödsinn rum.

im gegensatz zu DIR kann ich meine argumente aber anhand der derzeit gültigen gesetzeslage belegen!

Zitat:

Original geschrieben von hks670


Natürlich ist eine zugelassen Fernstartvorrichtung zugelassen.

so?

dann zeig mir mal eine....(und bitte keine aus china, die in der bedienungsanleitung aus 5 versch. sprachen zusammengewürfelt ist....ebay links akzeptiere ich auch nicht!)

Zitat:

Original geschrieben von hks670


Steht zb bei meiner Alarmanlage extra mit drin.

lass mich raten...von ebay?

Zitat:

Original geschrieben von hks670


Also erst informieren DANN rumsülzen!

diesen satz solltest DU dir mal zu herzen nehmen!

als grundlage lies dir mal den §38a stvzo durch! weitergehend die reglung nr. 116 im anhang dieses § sowie die richtlinie 74/61/ewg

ERST dann, und nach mehrmaliger überlegung (deinerseits!) kannste ja weiter posten.....

Zitat:

Original geschrieben von DaDorec


Will jetzt auch nix hören deswegen.

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111


PathFi***r & Steinbeißer

😁😁😁

moinsen jungs!

hab hier was gefunden:

Zitat:

Kraftfahrt-Bundesamt
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Nr. 13-98
Richtlinie 74/61/EWG

- Schlüssellose Zugangs- und Fahrberechtigungssysteme

Frage- und Problemstellung:
Sind schlüssellose Zugangs- und Fahrberechtigungssysteme für Kraftfahrzeuge ohne mechanische
Schlüssel oder Bedienen von Fernsteuerungen auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften
(Richtlinie 74/61/EWG in der Fassung 95/56/EG) genehmigungsfähig und welche
Grundsätze gelten hierfür?

Ergebnis:
Unabhängig von ihrer Wirkungsweise (mechanisch, elektrisch usw.) können schlüssellose
Zugangs- und Fahrberechtigungssysteme unter sinngemäßer Anwendung der jeweils zutreffenden
Vorschrift geprüft und genehmigt werden, solange eine Vorschrift bestimmte Konstruktionen
nicht explizit verbietet. Weiterhin gilt der Grundsatz, daß der Startvorgang des
Motors willentlich zu geschehen hat.
Beinhaltet das Fahrberechtigungssystem die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung
und die ggf. vorgeschriebene Wegfahrsperre, ist die Einhaltung aller relevanten Forderungen
der Richtlinie 74/61/EWG nachzuweisen. Hierzu zählt insbesondere, daß auch die
zeitliche Folge der einzelnen Funktionen der Vorschrift entspricht (z. B. Aufheben Lenkradblockierung
vor Motorstart).
Das Gefährdungspotential durch unsachgemäßen Gebrauch (z. B. Starten des Motors von anderen
Sitzen als dem des Fahrers) darf nicht größer werden, als dies beim gegenwärtigen Stand
der Technik möglich wäre.
Flensburg, 24.09.1998
412-625

*achselzuck* irgendwie hört sich das aber nicht an wie "Europaweit verboten"...

[EDIT]
Achja... bevor ich überrannt werde von anderen die sagen das wäre gefaked und selbstgeschrieben und blah blah blah... meine quelle war das kraftfahrt bundesamt direkt...

Originaltext als PDF von [url]www.kba.de[/URL]

OK - OK - wollte keinen Kleinkrieg hier anzetteln !

Wollte mich nur mal informieren, ob sowas überhaupt geht :-)

----

Beim SMG z.B. muss ich auf die Bremse treten, wenn nach 15 Sekunden alles bereit ist zum Starten
Ausmachen - auf 0 stellen - und später einfach anmachen läuft nicht mit der SMG-Elektronik.

Ich halte das starten per FB übrigens für keinen Gag, sondern für einen "Nutzenbringer", z.B. kann die Klima schon mal laufen oder im Winter die Heizung, jaja ich weiß - die Umwelt und so -.aber ich rede hier nicht von ner Viertelstunde sondern von 2-3 Minuten und das bringt schon viel !

Hab noch einen E46 320D Touring mit einer Standheizung, die Läuft im Winter bis zu 30 Minuten und da stinkts mächtig nach Diesel im Umfeld, ist ja Co2-technisch auch net so dolle....

...werde mir so ein *Ding* nicht mehr anschaffen !!!
War teuer, stinkt, versaut die Umwelt und saugt die Batterie leer (fahre morgens Kurzstrecke).
:-(((

Da ich vorhabe, in Zukunft meine Autos auf Gas umzustellen (Diesel ade) wäre die Umweltbelastung eh wesentlich geringer als bei jeder Benzinschkeuder ;-))))

QUOTE]Original geschrieben von DaDorec
Hi,
ich hab Motorfernstart, ob erlaubt oder verboten sei mal dahin gestellt. Interressiert mich net. Will jetzt auch nix hören deswegen.
Wie verhält sich denn der Ablauf wenn man mit dem normalen Schlüssel startet?
Wenn ich das weiß kann ich dir weiterhelfen.
Greetz
Dank Dir für die Info !

Geht sowas eigentlich nur über die Alarmanlage ?

Und wie könnte man die elektronsiche Sperre bei Automatik umgehen ?

Sag mal, warum verkaufst du denn dein M3 Cabrio?

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=jvlycadlskm

Zitat:

Beinhaltet das Fahrberechtigungssystem die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung
und die ggf. vorgeschriebene Wegfahrsperre, ist die Einhaltung aller relevanten Forderungen
der Richtlinie 74/61/EWG nachzuweisen. Hierzu zählt insbesondere, daß auch die
zeitliche Folge der einzelnen Funktionen der Vorschrift entspricht (z. B. Aufheben Lenkradblockierung
vor Motorstart).

Alleine dieser Passus sagt doch schon aus, dass eine nachträgliche Fernstartfunktion nicht erlaubt ist, den alleine die EWS muß ja schonmal umgangen werden oder wie willst das gemäß der EWG Richtlinie nachweisen?? Von Lenkschloß mal ganz abgesehen...

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