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Motorschaden wegen Zahnriemen / Garantie ???

Themenstarteram 15. September 2010 um 13:56

Hallo,

zuerst das Fahrzeug :-)

Opel Astra G Cabrio

1.8er 125PS

97000 km

Problem:

Im April 2009 wurde bei Kilometerstand 83000 der Zahriemen inkl. Wasserpumpe und allen Spannrollen und was weiß ich noch gewechselt. Kostenpunkt 400 Euro in einem regulären Opel Autohaus.

Vor wenigen Tagen ist an der Umlenkrolle eine Schraube gebrochen, wodurch der Zahnriemen gelockert wurde und schließlich abgerutscht ist. Resultat ---> Ventile verbogen... das übliche eben...

So, die Werkstatt, die den Zahnriemen gewechselt hat heute angerufen und gesagt, dass sie sich mit 25% an Arbeitslohn und Materialkosten beteiligen. Bei mir würde ein Betrag von 1370 Euro hängen bleiben.

Nun bin ich etwas unentschlossen, was ich machen soll.

Der Vorfall ist innerhalb der Gewährleistung nach nur 14000 km passiert. Greift bei sowas die Gewährleistung auch bei dem Folgeschaden? Ist die Werkstatt voll haftbar zu machen? Was würdet ihr machen?

Bin über hilfreiche Antworten sehr dankbar.

 

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18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hellrasor

versteh mich bitte nicht falsch aber durchgerostete federn mit nem motorschaden zu vergleichen ist absurder als äpfel mit birnen zu vergleichen.

 

die federn haben keine wechselintervalle an die du dich halten musst, man kann federn durchaus durch unsachgemäße beanspruchung beschädigen und so weiter, im gegensatz zu na umlenkrolle wo du als fahrer keinen einfluß drauf hast.

Ohne Diskutieren zu wollen:

Die Schraube die Schuld ist, hat ja auch kein Intervall, wenn ich das richtig verstanden habe.

Und unsachgemäße Nutzung wäre an dieser Stelle bei der Reparatur. ;)

 

Weder kann ich dem Vorbesitzer nachweisen, dass er die original Federn unsachgemäß benutzt hat, noch kannst du nachweisen, dass die Schraube unsachgemäß gehandhabt wurde.

 

Beide Wagen sind definitiv NICHT fahrbereit. Nur wird meine Reparatur weniger kosten, DAS ist korrekt.

 

Das Intervall existiert wegen der Materialermüdung des Riehmens, nicht der Schraube.

 

Wenn ich niemandem etwas nachweisen kann, ist niemand Schuld, und damit nennt es sich Pech. Ich akzeptiere es und fahre diese Woche Bahn.

 

Tut mir leid für den Hobel der Freundin, aber wenn man wirklich jemandem eine Schuld geben will, muss das ganze über einen Anwalt laufen. Bin kein Rechtler aber für mich klingt das wenig bis gar nicht nach Erfolg.

Zitat:

Original geschrieben von C0br4

 

Ohne Diskutieren zu wollen:

Die Schraube die Schuld ist, hat ja auch kein Intervall, wenn ich das richtig verstanden habe.

Und unsachgemäße Nutzung wäre an dieser Stelle bei der Reparatur. ;)

auch ohne diskutieren zu wollen: ;)

genau darauf beruht ja meine argumentation, entweder hat der werkstattmanni der die schrauben rein gedreht hat was falsch gemacht oder opel hat verpennt auf die schrauben ein wechselintervall zu setzten.

wobei ich eher auf ersteres tippen würde, da dieses problem sehr viel häufiger vorkommen würde bei nem wechselintervall von 60tkm, wenn die schrauben so anfällig wären.

klar das mit dem nachweisen kann man ohne anwalt , sachverständigen und dem segen vom papst vergessen aber nen schuldigen gibts in dem fall schon.

die frage ist nur wer.

gruß

Ich habe hier ausgebaute Rollen von so einem Motor vorliegen. Die dazugehörigen Schrauben sollten die Größe M8 haben.

Wenn man die mit einer Halbzoll-Ratsche herzhaft anzieht, ist das auf jeden Fall zu viel.

Aber selbstverständlich kann man nachweisen, ob eine Schraube zu fest Angezogen wurde.

An einem Schraubenkopf gibt es beim anziehen einen Abdruck.

Je nach Güte (Festtigkeit) ist dieser Abdruck stärker oder auch nicht.

Sollte die Schraube mit mehr als dem Vorgeschrieben Anzugsmoment angezogen worden sein, ist der Abdruck stärker.

 

Dies können allerdings nur Entsprechende Sachverständige, die sich auf sowas Spezialisiert haben. Und eine Rechtschutz ist hier von Nöten. Denn das kostet schon einiges.

Nen Bekannter hat so erfolgreich einen Prozess gewonnen. Allerdings ging es hier um falsch angezogene Zündkerzen mit einem daraus resultierenden Motorschaden.

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