Motorschaden TDi 2.0 140 PS

VW Passat B6/3C

Hallo liebe Mitglieder!

Leider ist am anfang der Woche bei meinem Passtat das Herzstück eingegangen!

Jetzt stellt sich die Frage wer dafür Haftet er ist scheckheft gepflegt, hat jetzt 187000 km drauf, und habe im in Jänner von einem Gebrauchtwagenhändler mit Gebrauchtwagengarantie gekauft!

Alles begann am montag am vormittag wollte zur arbeit fahren leuchtet die Öldruckkontrolle Motorabstellen! Gesagt getann! dann Öl nachgefühlt nochmal gestartet und wieder das gleiche, Meine mobillitestsgarantie in anspruch genommen und gestern kam dan die Hiopsbotschaft Motorschaden!

Also könnt mir mal jemand erklären wer jetzt dafür haftet?

Danke für eure Antworten

23 Antworten

Kein Plan, was durch die EU nun gleich ist und was nicht. Aber bei Gesetzen wird es nicht unbedingt alles sein, deswegen frag ich.

Das Gewährleistungsgesetz war mit das erste, was die EU überhaupt vernünftig auf die Reihe bekommen hat.
Das solle also in allen EU-Anreinern gleich sein.
SOLLTE.
Da ich kein Ösi bin, weiss ich es nicht, aber ich gehe davon aus.

Was war der Grund des Motorschaden?
Ölpumpe?
Wenn ja evtl versuchen noch bissl Kulanz von vw zu bekommen da bekanntes Problem.
Rest dann über Gebrauchtwagen Garantie wieder rein zu holen.

Wird mir he nix anderes übrig bleiben als noch mit der werkstatt zu verhandeln, weil is ist nur von da Ölpumpe gekommen und mein gebrauchtwagen händler gibt an 1000 als gewährleistung dazu!

Andere Frage kann i da jetzt einen CR auch reingeben oder muss wieder ein PD rein?

mfg

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Zitat:

Original geschrieben von ChrisMarkos


Das Gewährleistungsgesetz war mit das erste, was die EU überhaupt vernünftig auf die Reihe bekommen hat.
Das solle also in allen EU-Anreinern gleich sein.
SOLLTE.
Da ich kein Ösi bin, weiss ich es nicht, aber ich gehe davon aus.

As problem ist das ich dem Händler nicht nachweisen kann das der motorschaden schon beim Kauf vorhanden war, sontern bekanntlich durch die Ölpumpe entstanden ist!

Zitat:

Original geschrieben von ChrisMarkos


Macht Sinn, oder? 😉
Das halbe Jar gilt ab dem sogenannten "Gefahrenübergang". Soll heissen Aushändigung des Kaufgegenstandes.
Sprich: Fahrzeugübergabe.

Liegt zwischen Fahrzeugübergabe und Eintritt des Schadens mehr als ein halbes Jahr?

Jo leider nocht nicht ganz einem monat darüber!

Beweistlastumkehr ??

Garantie = Freiwillige Leistung des Garantiegebers, die dann auch an Voraussetzungen gekoppelt sein kann (z.B. Alle Inspektionen in Fachwerkstatt durchführen etc.). Diese gilt jedoch dann bis zum Ablauf des Garantiezeitraumes (Klassische Gebrauchtwagengarantie)

Gewährleistung = gesetzlich vorgeschrieben (i.d.R. 2 Jahre), jedoch Beweislastumkehr nach einem halben Jahr. Bedeutet: Tritt der Fehler innerhalb des ersten Halbjahres auf, so wird davon ausgegangen, dass der Fehler bereits bei der Herstellung des Produktes vorlag, danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler ein Produktionsfehler ist.

Beide hören sich zwar gleich an, was auch oft dazu führt, dass beides durcheinandergeworfen wird. Zwischen den Beiden ist aber ein gewaltiger Unterschied. Also nicht verwechseln.

jo und wie willst des bitte anstellen?

Wenn die Ölpumpen gerne Kaputt gehen, hat man doch schon den Beweis, dass bereits beim Kauf ein Fehler vorlag! Wären es vernünftige Ölpumpen, würden die ja nicht so oft kaputt gehen.

Was ist eigentlich bei rausgekommen?

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