Motorschaden durch Werkstatt - wer haftet tatsächlich

Mercedes E-Klasse W124

Hallo liebes Forum,

ich möchte eine ganz ungewöhnliche Situation schildern:

Ich habe meinen W 124 (E200, Bj. 06/1995)/ 174.000 km in der vergangenen Woche in die Werkstatt gebracht, da die Zylinderkopfdichtung defekt war. Kostenvoranschlag: € 750,-
Am kommenden Tag, als der Wagen eigentlich fertig sein sollte, bekam ich einen Anruf, daß alles planmäßig repariert wurde; "Auf dem Rückweg von der Probefahrt hatte Ihr Fahrzeug aber einen Motorschaden."
Die Dame am Telefon sagte mir sofort, daß das jetzt das Problem der Werkstatt sei und sie die Versicherung einschalten werden bzw. bereits einen Gutachter herausgerufen haben (dieser kommt aber erst frühestens Montag). Sie sagte mir, daß die Nockenwelle gebrochen sei.
Mehrfach erwähnte sie, daß ich mir keine Sorgen zu machen bräuchte usw. und daß das gesamte Personal sehr betroffen ist und so etwas auch noch nicht vorgekommen sei.

Jetzt mal meine Frage: wodurch kann so etwas passieren bzw. haftet die Werkstatt wohl wirklich dafür? Hat da jemand Erfahrungen oder auch was ähnliches erlebt? Kann es mir ggf. auch passieren, daß ich "auf der schicksalhaften Situation" sitzenbleiben könnte? Das Fahrzeug ist 22 Jahre alt, befindet sich aber (bis auf echt minimalsten Flugrost an der Innenseite des re. Kotflügels) im absoluten Topzustand. Sonst hätte ich ihn auch nicht abgegeben.

Ich würde mich über die ein oder andere Rückmeldung wirklich freuen und werde auch den Verlauf der ganzen Sache bei Interesse posten.

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Beste Antwort im Thema

Es ist doch immer wieder schön hier, wenn man die Kommentare so liest :-)
Am besten die Werkstatt im Netz mit negativen Bewertungen fertig machen, oder noch besser alles niederbrennen und den betreffenden Mechaniker teeren und federn!!
Fehler passieren nun mal und wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Werkstatt ja zugegeben, das der Fehler bei Ihnen lag.
Also, abwarten wie es weitergeht.
Der TE wird ja bestimmt berichten.
Gruß Steffek

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Wer sich hier eifrig informiert der kennt das Video von 3litercoupe und/oder ist gewarnt vor dem Kettenspanner. 🙂

Letztens hat doch sogar jemand nach Tipps gefragt, was zu beachten wäre wenn seine Werkstatt die ZKD macht. Da kam der Spanner auch gleich ins Gespräch.

Bei meinen 124ern habe ich fast alles selbst gemacht. Von der Werkstatt kam immer nur: Haben wir noch nie gehabt! Zum Glück war das ein guter, alter Meister, der mich in das WIS (Papier) schauen ließ. Natürlich habe ich meine Erkenntnisse (z. B. ASD) zugetragen. Win-win. Teile habe ich ja auch bei denen geholt.

Ich habe hier ja das WIS gepostet.

Zitat:

@steffek11 schrieb am 10. Juni 2018 um 00:05:09 Uhr:


@Jock68
Wenn es Dich ein bisschen tröstet, bei VW und Co ist es auch nicht unbedingt besser!!
Am besten alles selber schrauben und wenn es dann schiefgeht, musste Dich selber lynchen :-)

VW, besonders Golf II, kenne ich auch auswendig. Allein bei der Ersatzteilbestellung hieß es: Nein habe wir nicht. Ist noch nie kaputt gegangen.

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Wieso sollte gleich wütend bei der Werkstatt auftreten.
Bisher waren die doch ok, haben Berichtet und sind mit dem Kunden in Kontakt.

Kunde bereitet sich vor und dann estmal hören was die Werkstatt sagt.

VW, besonders Golf II, kenne ich auch auswendig. Allein bei der Ersatzteilbestellung hieß es: Nein habe wir nicht. Ist noch nie kaputt gegangen.

Und: das gibts nicht einzeln...

In der Regel passiert dass, wenn der Kettenspanner nicht richtig montiert wurde. Das wurde ja schon gesagt.

Das Problem ist in der Praxis, das nach zu weisen.
Die Frage ist natürlich auch, ob man nach weisen muss, wenn die Werkstatt da grade dran war.
Darüber entscheidet dann im Zweifelsfalle der Richter.

Der Sachverständige wird blos noch die Schadenshöhe feststellen können (wahrscheinlich), aber nicht mehr warum das auseinander gefallen ist. Außer, es ist auseinander gefallen, weil die Werkstatt wirklich nichts dafür konnte, z.B. Gussfehler in der Nockenwelle, Ölversorgung zusammen gebrochen weil Ölpumpe defekt oder sowas, was ja theoretisch auch passieren kann...

Vorteilhaft ist natürlich, wenn die Werkstatt gleich sagt, dass sie was falsch gemacht haben...
Die Problematik ist aber, wenn es ein Versicherungsfall wird, je nach Sachverständigen den die VS schickt, dass so ein Auto dann schnell nen wirtschaftlichen Totalschaden hat.

Ich habe übrigends noch nen gebrauchten Motor, bei dem ich vor ca. 50.000km den Kopf gemacht habe, also wenn du n Zylinderkopf brauchst, oder nen ganzen Motor, 250€ kannste das haben...
Kopf hat neue Ventile, Schaftdichtungen, Hydros, ist geplant, und es hat ihn auch schonmal einer 50.000km Probegefahren 😉

Wenn die Kolben nix abbekommen haben, wäre es vieleicht n Gangbarer Weg, den Kopf drauf zu machen, Kette und Spanner neu zu machen, ggfls. die Gleitschienen vorne rum und sich dann mit der Werkstatt zu einigen...
Das kostet die an Material wahrscheinlich so viel wie dei Selbstbeteiligung der Versicherung und bis die Versicherung alles geklärt hat, mit Sachverständigengutachten, zerlegen, usw. usf. können Wochen ins Land gehen...

Kenne mich da jetzt nicht so aus, aber geht sowas immer über die Versicherung und einen Gutachter?

Wenn die Werkstatt nicht ganz blöd ist, dann wäre die Idee mit dem Tauschkopf ja die beste Alternative.

Kommt drauf an was die Werkstatt halt macht...
Ich hab über meine Betriebshaftpflicht noch nie nen Versicherungsschaden abgewickelt. Wenn was schief geht, ist das so, muss man halt gucken dass man das hin bekommt.

Ich habe aber schon ein paar Mal Schäden von anderen Werkstätten auf deren Versicherung wieder repariert, daran verdient hab nur ich, für die Kunden und für die Werkstätten war dass immer die schlechteste Lösung...

Die Werkstatt hat den Schaden komplett behoben und ich habe lediglich den im Vorfeld vereinbarten Grundbetrag (€ 750,-) bezahlen müssen.

Zitat:

@4-Augen-E-Klasse schrieb am 9. Juni 2018 um 10:07:21 Uhr:


Hallo liebes Forum,

ich möchte eine ganz ungewöhnliche Situation schildern:

Ich habe meinen W 124 (E200, Bj. 06/1995)/ 174.000 km in der vergangenen Woche in die Werkstatt gebracht, da die Zylinderkopfdichtung defekt war. Kostenvoranschlag: € 750,-
Am kommenden Tag, als der Wagen eigentlich fertig sein sollte, bekam ich einen Anruf, daß alles planmäßig repariert wurde; "Auf dem Rückweg von der Probefahrt hatte Ihr Fahrzeug aber einen Motorschaden."
Die Dame am Telefon sagte mir sofort, daß das jetzt das Problem der Werkstatt sei und sie die Versicherung einschalten werden bzw. bereits einen Gutachter herausgerufen haben (dieser kommt aber erst frühestens Montag). Sie sagte mir, daß die Nockenwelle gebrochen sei.
Mehrfach erwähnte sie, daß ich mir keine Sorgen zu machen bräuchte usw. und daß das gesamte Personal sehr betroffen ist und so etwas auch noch nicht vorgekommen sei.

Jetzt mal meine Frage: wodurch kann so etwas passieren bzw. haftet die Werkstatt wohl wirklich dafür? Hat da jemand Erfahrungen oder auch was ähnliches erlebt? Kann es mir ggf. auch passieren, daß ich "auf der schicksalhaften Situation" sitzenbleiben könnte? Das Fahrzeug ist 22 Jahre alt, befindet sich aber (bis auf echt minimalsten Flugrost an der Innenseite des re. Kotflügels) im absoluten Topzustand. Sonst hätte ich ihn auch nicht abgegeben.

Ich würde mich über die ein oder andere Rückmeldung wirklich freuen und werde auch den Verlauf der ganzen Sache bei Interesse posten.

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