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Motorschaden bei ASU (Diesel)

Themenstarteram 10. April 2007 um 15:52

Hallo, wir haben einen Chrysler Grand Voyager 2,5 TD Bj. 96 mit dem wir eigentlich immer super zufrieden waren.

Jetzt war ich zum TÜV/ASU, er hat anstandslos 2 Jahre TÜV bekommen.

Dann sollte ASU gemacht werden, das Gerät angeklemmt und der Motor voll hochgedreht nachdem er bei 4700 Umdrehungen einige Sekunden gelaufen war, hat der Prüfer Gas weggenommen und er Wagen ging bei 1500 Umdrehungen aus. Gerät hatte auch keine Daten mehr.

Dann hat er die Drehzahl bei der Eingabe erhöht und erneut auf 4800 Umdrehungen hochgedreht, beim Gaswegnehmen hat es diesmal geknallt und der Motor klapperte, wie ein Trecker. Öl war kochend heiß und Wasser kam aus dem Überlauf.

Nach einer halben Stunde haben wir ihn Probeweise wieder gestartet, er lief unrund. Diagnose dann nach Abschleppen in die Werkstatt: Alle vier Zylinder gerissen.

Die Versicherung des Prüfers weigert sich zu bezahlen weil er angeblich nicht überdreht war. Aber es ist bei der ASU passiert.

Woran kann es sonst gelegen haben, hat wer schon mal so eine Erfahrung gemacht?

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2007 um 14:56

Seh ich leider völlig anders! Es geht hier nicht um die Verskehrsicherheit, sondern um die Abgasuntersuchung. Das eine hat mit dem anderen ja wohl nichts zu tun und das der Motor bei 180 auf der Autobahn platz, kann man wohl ausschließen, wenn man nicht fährt wie ein Idiot!

Ich finde es persönlich eine Frechheit, ich fahre meinen Motoren immer sehr schonend. Es gab wohl selten Momente, wo ich meinen Peugeot 307 Diesel über 3000 Umdrehungen gefahren habe. Unter diesen Bedingungen bekomme ich das Kotzen, wenn ich dann bei der ASU stehe und irgendein Gehirnamputierter vergewaltigt mein Auto!

Wenn der Gesetzgeber eine Abgasuntersuchung haben will, soll er sich halt etwas einfallen lassen, was das Auto weniger belastet.

Ich kann jeden verstehen, der sich den Stempel auf anderem Wege besorgt! Sollte ich eine Möglichkeit dazu finden, werde ich das das nächste Mal auch tun!

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von Diesel habe ich keine Ahnung, aber im Kfz Schein alt steht unter 7 KW und Drehzahl. In der Zulassungsbescheinigung neu steht unter P.1 Hubraum, KW und Drehzahl. Wenn die Drehzahl bei der Prüfung nicht überschritten ist, hast du die A....karte gezogen.

Themenstarteram 10. April 2007 um 16:27

Unter 7: Steht K85/4000

Das Gerät hat aber 4700 und 4800 Umdrehungen angezeigt!!!

Und nun?

Hätt ich fast vergessen: Der Prüfer hat sein Gerät der Versicherung überlassen müssen und die hat sogar festgestellt, dass das Gerät 200 bis 300 Umdrehungen zu wenig anzeigt. Aber der Gutachter der Versicherung sagt: Schaden nicht durch Überdrehen.

Wir vermuten nun durch Überhitzen des Motors und das Hochjagen im kalten Zustand. Evtl. ist auch ein Hydraulikstößel beim ersten Ausgehen hängengeblieben und der Schaden ist dadurch entstanden.

Aber meiner Meinung nach ist der Prüfer der SCHULDIGE, der sogar seine Schuld eingesteht, aber die Versicherung stellt sich quer!!!

dann gibt es nur ein Weg >Rechtsanwalt< Es passiert auch bei Benzinfahrzeugen. Meistens aber Laufleistungsbedingt, und da hat man kaum eine Chance bei einer Versicherung.

am 10. April 2007 um 18:55

na ich fürchte mal auf dem schaden bleibst du sitzen...hab von solchen schäden schon öfter mal gehört. daher hol ich mir plakette und prüfbericht auch immer von nem befreundeten prüfer......ohne dass der das auto je zu gesicht bekommen würde. illegal? ist mir sowas von latte....

am 11. April 2007 um 7:14

Zitat:

Original geschrieben von DirtTRack

.ohne dass der das auto je zu gesicht bekommen würde. illegal? ist mir sowas von latte....

Mir auch latte solange Du mit Deinem Wagen wegen mangelnder Verkehrssicherheit alleine am Betonpfeiler "abbremst"....

Zum eigentlichen Thema.

Bei der ASU ist wohl definitiv was schief gegangen. Die Drehzahl ist ordentlich überschritten worden. Im Nachhinein werden dann Behauptungen aufgestellt das das Gerät zu wenig Drehzahl anzeigt.... blablabla

Wie soll man denn hier mit Gutachten feststellen das das zum Testzeitpunkt genauso war?

Versicherungen lehnen grundsätzlich erstmal ab - sowas kennt man zur Genüge. Da bleibt nur der Gang zum Anwalt....

am 11. April 2007 um 7:33

Zitat:

Original geschrieben von Luttinger

Mir auch latte solange Du mit Deinem Wagen wegen mangelnder Verkehrssicherheit alleine am Betonpfeiler "abbremst"....

ja, da haste natürlich Recht..ASU und Verkehssicherheit gehen ja auch Hand in Hand...so etwa wie Schweine und Weltall...

am 11. April 2007 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von DirtTRack

ja, da haste natürlich Recht..ASU und Verkehssicherheit gehen ja auch Hand in Hand...so etwa wie Schweine und Weltall...

Hast Du die Art der "Plakette" eingeschränkt? Guck weniger Schweine im Weltall und drück Dich dafür für alle verständlich aus...

am 11. April 2007 um 7:39

wir reden hier von ASU und nicht vom TÜV...was gibts da einzuschränken?

am 11. April 2007 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von DirtTRack

wir reden hier von ASU und nicht vom TÜV...was gibts da einzuschränken?

Das musst Du nicht verstehen... guck weiter fern. -.-

am 11. April 2007 um 8:50

Ich habe die Plakette für ASU bei meinem 190d mit 250TSD auch so bekommen....und nun??????

Und hier gings nur um ASU,von Tüv war nie die Rede.

Muß ich jetzt auch fernsehen gehen?

am 11. April 2007 um 8:59

Bist Du seine Mudda?

Er war zur TÜV/ASU Untersuchung. Steht doch oben!

Eure erschlichenen Plaketten könnten also TÜV ODER ASU sein - es wurde ja nichts eingeschränkt.

Wenn das zu hoch für Euch ist....

Wie wärs mal mit "back 2 topic"? Wenn Du irgendein Problem hast - PN.

am 12. April 2007 um 13:10

Mensch Luttinger...jetzt komm mal aufn Teppich. Erstens ist der Schaden bei der ASU entstanden....soweit war das jedem ausser Dir absolut klar. Zweitens bist Du in diesem Thread der absolute Off-Topic-King. Und drittens brauchst Du Dir hier nicht rausnehmen irgendjemanden anzufeinden. Unsympath

beim diesel es ist vorschrift den betriebswarmen motor z.b. min 5x auf die abregeldrehzahl zu beschleunigen. das ist gesetzlich vorgeschrieben und MUSS! so gemacht werden.

einige bedingungen bei der prüfung werden auch vom hersteller vorgeschrieben, z.b. kühlmittel / öltemperatur, anzahl der gasstösse bis zur abregeldrehzahl ... etc... unter anderem auch wie lange der motor bei abgregeldrehzahl laufen soll

 

bei vw wird der motor z.b. 15x auf abregeldrehzahl beschleunigt !

da du geschrieben hat, das das öl "gekocht" hat, war der motor betriebswarm.

und die drehzahlangabe in fahrzeugschein gibt nur die drehzahl an bei der der motor seine volle leistung abgibt, und NICHT die abregeldrehzahl ! ! !

es ist auch völlig egal wie genau das messgerät die drehzahl anzeigt, denn der motor wird bis zur abgregeldrehzahl beschleunigt, und die abregeldrehzahl des motors wird durch die motorsteuerung und NICHT durch das messgerät geregelt.

das messgerät hätte auch 10.00 umdrehungen anzeigen können, und der motor hätte trotzdem nur die in der motorsteuerung festgelegte abregeldrehzahl gedreht.

die abregeldrehzahl ist bei deinem auto liegt zwischen 4600 und 4800 umdrehungen und muss bei min. 80° öltemperatur gemess werden, wenn der prüfer den motor bei korrekter öltemperatur beschleunigt hat ....

... HAST DU EINFACH PECH GEHABT ...

gruss

kai

am 30. April 2007 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von omidoc

beim diesel es ist vorschrift den betriebswarmen motor z.b. min 5x auf die abregeldrehzahl zu beschleunigen. das ist gesetzlich vorgeschrieben und MUSS! so gemacht werden.

das ist genau der Grund warum ich mir die ASU auf anderem Wege beschaffe...

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