Motorschaden an 2.0 TFSI Facelift

Audi A3 8P

Hallo zusammen,

kurz und knackig, bei meinem am 25.07. in Neckarsulm abgeholten Ambition 2.0 TFSI ist ein Motorschaden aufgetreten. Bereits vier Wochen nach der Werksabholung und nach der Einfahrzeit, gab es auf der Autobahn bereits erste Probleme, beim Beschleunigen in 4. Gang nahm "er" kein Gas mehr an und begann auch heftigst zu ruckeln - Abhilfe durch aufsuchen eines Parkplatzes, kurzes warten und anschließender Weiterfahrt brachte keine Besserung.
Am nächsten Tag zum 🙂-lichen gegangen:
Fehlerspeicher: Schaden an Einspritzsystem, der nötige Druck der einzelnen Einspritzelemente konnte nicht vollständig aufgebaut werden bzw. Druckverlust beim Aufbauen,... Wasserpumpe defekt,...

Anfrage an Audi AG wurde durch mein AH gestellt. Wasserpumpe z.Zt. nicht vorrätig.
Heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit, die gleiche Schei... wieder - Aussetzter beim Beschleunigen, Ruckeln bei der Weiterfahrt...

Vorhin erneut mein AH informiert, Rückinfo von Ingolstadt immer noch offen 😠
Bitte um Hilfe, was würdet Ihr tun: noch abwarten, ATM, Wandlung,... ?!

Beste Antwort im Thema

liess doch mal ein bisschen im forum, neue hochdruckpumpen funktionieren öfter nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von masterkey


Deine Aussage mit dem Recht dreimal nachzubessern ist Blödsinn - sorry! Das sitzt zwar immer noch in den Köpfen fest, ist aber schon seit Jahren nicht mehr so. In den ersten sechs Monaten hat der Kunde/Käufer das Recht, die Art der Nachbesserung zu bestimmen - nicht der Verkäufer. Er kann, einen neuen Artikel, die Behebung des Fehlers, eine Wertminderung verlangen oder sogar von Kauf zurücktreten! Natürlich muss eine Verhältnismäßigkeit von Defekt/Aufwand und Wert der Ware vorhanden sein. Legt man es darauf an, sollte man besser mal eine Anwalt konsutieren - man kann natürlich trotzdem schonmal etwas "Wind" beim Händler machen...

Grüße!
Martin

Deine Aussage ist auch nicht besser!!! Audi vergibt eine zweijährige Hersteller GARANTIE und hat somit das Recht auf Nachbesserung. Das alles sollte in den Garantiebedingungen drinnen stehen die man zum Kaufvertrag dazubekommen hat, doch leider ließt sich die kaum jemand durch.

Auf die gesetzlichen Gewährleistung trifft deine Aussage oben zu, nicht aber auf eine vom Hersteller vergebene Garantie! Also merke, Garantie und Gewährleistung sind vor dem Gesetzgeber zwei völlig unterschiedliche Dinge 😉.
 

Neuer Satnd der Dinge:
Eine Antwort seitens der Audi AG liegt vor (Inhalt ist mir nicht bekannt, liegt AH vor); neue Wasserpumpe frühestens Lieferbar ab 30.09.
2. Termin zur weiteren Diagnose voraussichtlich Anfang Oktober...

Zitat:

Original geschrieben von masterkey


Deine Aussage mit dem Recht dreimal nachzubessern ist Blödsinn - sorry! Das sitzt zwar immer noch in den Köpfen fest, ist aber schon seit Jahren nicht mehr so. In den ersten sechs Monaten hat der Kunde/Käufer das Recht, die Art der Nachbesserung zu bestimmen - nicht der Verkäufer. Er kann, einen neuen Artikel, die Behebung des Fehlers, eine Wertminderung verlangen oder sogar von Kauf zurücktreten! Natürlich muss eine Verhältnismäßigkeit von Defekt/Aufwand und Wert der Ware vorhanden sein. Legt man es darauf an, sollte man besser mal eine Anwalt konsutieren - man kann natürlich trotzdem schonmal etwas "Wind" beim Händler machen...

Grüße!
Martin

keine ahnung woher du dein halbwissen beziehst, viel wert ist es jedenfalls nicht. 🙄 ich wuerde dir empfehlen beispielsweise mal

hier

nachzulesen bevor du andere leuten belehren willst. oberlandesgerichtliche rechtsprechung kann man ruhigen gewissens quasi schonmal irgendwie als verbindlich ansehen.

gruesse vom doc

prinzipiell zu den detailierten rechtsverbesserungen in foren oder im web. ich bin der meinung, wenn der dir nicht in die karre tritt, mit den worten, verlassen sie meinen hof. kannst du nichts machen, ohne feilchen oder delle geht garnichts. im privatbereich gibt es nur das zivilrecht, das funktioniert so, dass leute mit kohle alles machen können. du kannst dir dann zwar dein recht mit einem anwalt wieder beschaffen, aber die wartezeiten, gerichtstermine, der stress steht in keinem verhältnis. ausserdem werden solche akten schnell rot. das heisst, es gibt schnell mischfälle, weil es kein zivilrecht ist, wenn man staatsysteme zum persönlichen wohl oder als schleuder auf ärmere oder zeitlose ohne dienstbereite anwälte benutzt. letzteres wäre in jedem zivilrechtlichen prozess ein aspekt, der von einem staatsgeheimrat beobachtet werden sollte, wenn ungleiche kläger bzw. beklagte vor gericht erscheinen. mein tip, vorher fragen, wo man gut kaufen kann. *g*

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