MOTORSCHADEN A8 4,0 TDI

Audi A8 D3/4E

Hallo zusammen,

ich habe ein riesen Problem und hoffe ganz stark, dass mir hier jemand helfen kann.
Vor ca. 5 Monaten habe ich meinen Audi A8 4,0 TDI verkauft und jetzt hat das Fahrzeug einen kapitalen Motorschaden!!!
Leider wurde von meiner Seite aus übersehen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird und jetzt muss ich für den Schaden aufkommen.

Hat hier jemand eine Idee, wo ich so einen Motor günstig auftreiben kann??

Meine zweite Frage ist, hat jemand Erfahrungen mit Motorschäden beim 4,0 TDI? Angeblich ist die Steuerkette auf der linken Seite gerissen, weil sie überspannt war?!

vielen Dank vorab für eure Tipps.

RSH

13 Antworten

Zitat:

Angeblich ist die Steuerkette auf der linken Seite gerissen, weil sie überspannt war?!

Beim 4.0TDi kommt es ja sehr häufig zu Kettenlängung, wodurch die Steuerzeiten nicht mehr stimmen und es auch zu einem Motorschaden kommen kann, dieses Problem ist bei Audi bekannt und hat schon so einige 4.0TDI's in den Motorenhimmel befördert ...

Hast du den Wagen von privat gekauft? War er regelmäßig bei Audi? Wenn ja dann würde ich mal nach Kulanz fragen, gerade weil das Problem bekannt ist.

Hallo RSH,

mußt du mal bei Ebay suchen, habe da schon oft welche gesehen.Meist gehen die da auch nicht weg. Ist aber bestimmt eine Möglichkeit einen gebrauchten abzugreifen.Preis bei Ebay war meist so 3500 - 5000 €. Allerdings übernimmt da auch keiner die Garantie ob die km stimmen und wie lange der Motor noch hält. Wenn du ihn nämlich neu bestellen mußt dann wird es reichlich teuer.(ca. 15000 € nur Material)
Gib hier im Forum einfach mal Motorschaden oder Steuerkette ein und dann kannst du dich erstmal ein paar Tage 😕 belesen.
So findest du am besten raus wie groß und umfangreich dein Problem ist!

Mfg Eckii!!

Zitat:

Original geschrieben von Gora_Driver


Beim 4.0TDi kommt es ja sehr häufig zu Kettenlängung, ...

Ist das jetzt eigentlich wirklich ein massives Problem oder tümmeln sich hier im Forum nur die "paar" Problemfälle verglichen mit allen zugelassenen A8 4.0TDI#s?

Wurde das beim 4.2TDI konstruktiv stark verbessert oder haben die entsprechend noch nicht die Laufleistungen zu vermelden?

Waren die 4.0TDI-Problemfälle wohl alle regelmäßig beim Ölwechsel oder wurden die Intervalle überzogen (bzgl. Öldruck und Kettenspanner)?

Hmmm, würde gerne mal eine (objektive 😉) offizielle Statistik sehen.

Zitat:

Original geschrieben von BuddyArno



Zitat:

Original geschrieben von Gora_Driver


Beim 4.0TDi kommt es ja sehr häufig zu Kettenlängung, ...
Ist das jetzt eigentlich wirklich ein massives Problem oder tümmeln sich hier im Forum nur die "paar" Problemfälle verglichen mit allen zugelassenen A8 4.0TDI#s?

Wurde das beim 4.2TDI konstruktiv stark verbessert oder haben die entsprechend noch nicht die Laufleistungen zu vermelden?

Waren die 4.0TDI-Problemfälle wohl alle regelmäßig beim Ölwechsel oder wurden die Intervalle überzogen (bzgl. Öldruck und Kettenspanner)?

Hmmm, würde gerne mal eine (objektive 😉) offizielle Statistik sehen.

Statistiken wirst du keine finden dafür sorgt Audi schon 😉

Generell fahren sicher viel mehr 4.0 TDI durch die Gegens als kaputt gehen ABER meiner Meinung nach erkennt man schon eine starke Tendenz zu Problemen mit der Maschine.
Aber das Problem hat Audi schon lange bei großen TDI Motoren, ob es jetzt bei den 6 Zylindern der 2.5 TDI ist (für mich der schlimmste Motor den Audi je gebaut hat) oder der 3.3 V8 TDI aus dem letzten A8 der auch sehr viele Motorschäden aufwieß (mein Vater hatte auch einen).

Ich denke es liegt oft auch daran wie die Leute mit den Autos umgehen, die großen Diesel haben soviel Drehmoment das die Leute es meist gleich nach dem Losfahren "krachen" lassen und das ist sicher für keinen Motor gut !

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Hallo RSH,

hier ein Link von Ebay für deinen Motor!!

http://cgi.ebay.de/...501QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...

Angeblich hat er erst 41000 km runter und soll 4250 € kosten!!!

Mfg Eckii!!

Hallo Leute,

hier das Ergebnis meiner übersprungenen Steuerkette beim 4,0 TDI aus 11/2003 mit 104000 km (wegen zu großen Ausdehnung der Kette).
Die Endlosgeschichte defekte Steuerkette ist jetzt tatsächlich nach 10 Wochen zu Ende gegangen.
Erst wurde ein Austauschmotor verbaut, der lief dann aber auch nicht auf allen Töpfen. Daraufhin wurde mehrere Wochen der Fehler gesucht über Steuerzeiten prüfen und Einspritzdüsen überprüfen usw.! Nach 7,5 Wochen hat das Autohaus dann aufgegeben und mein Auto an ein Analysezentrum von Audi weitergegeben und die haben dann auch nochmal 2,5 Wochen gebraucht bis der Gute wieder lief. Angeblich hatte der Zylinderkopf vom Austauschmotor einen Riss und eine Einspritzdüse war defekt. Gesamtschaden war somit 25000€. Gott sei Dank hatte ich eine Gebrauchtwagengarantie die mir dabei geholfen hat sonst.......! Immerhin sind dann trotzdem noch 6500 € an mir hängengeblieben. Im Bezug auf 25000 € ist das aber noch ok. Eins habe ich jedenfalls gelernt"Ohne Gebrauchtwagengarantie geht garnichts", es sei denn man muß für Geld nicht mehr arbeiten.
Jetzt läuft er jedenfalls wieder und ich habe wieder 2 Jahre Garantie von Audi auf den Motor. Natürlich konnte mir keiner sagen ob im Austauschmotor jetzt eine bessere Steuerkette drin ist als im Originalmotor.

Mfg Eckii!!
 

Hallo.....also die wichtigste Frage ist...ob du denn Wagen von Privat verkauft hast....weil wenn ja...dann hast du keine Garantie oder Gewährleistungspflicht......das eben das Ding beim Privatkauf oder Verkauf...wenn was ist bleibt man selber auf dem Schaden sitzen...

Zitat:

Original geschrieben von Hericune


Hallo.....also die wichtigste Frage ist...ob du denn Wagen von Privat verkauft hast....weil wenn ja...dann hast du keine Garantie oder Gewährleistungspflicht......das eben das Ding beim Privatkauf oder Verkauf...wenn was ist bleibt man selber auf dem Schaden sitzen...

Falsch, auch Privatleute sind in der Gewährleistung ABER als Privatman kann man die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen.

Ist das nicht geschehen ist man Gewährleistungspflichtig.

Wie jetzt..?!Das wusste ich garnicht....ich muss mich mal beim Anwalt kundig machen....wie alles genau abläuft...

Zitat:

Original geschrieben von rsh911


Hallo zusammen,

ich habe ein riesen Problem und hoffe ganz stark, dass mir hier jemand helfen kann.
Vor ca. 5 Monaten habe ich meinen Audi A8 4,0 TDI verkauft und jetzt hat das Fahrzeug einen kapitalen Motorschaden!!!
Leider wurde von meiner Seite aus übersehen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird und jetzt muss ich für den Schaden aufkommen.

Hat hier jemand eine Idee, wo ich so einen Motor günstig auftreiben kann??

Meine zweite Frage ist, hat jemand Erfahrungen mit Motorschäden beim 4,0 TDI? Angeblich ist die Steuerkette auf der linken Seite gerissen, weil sie überspannt war?!

vielen Dank vorab für eure Tipps.

RSH

Fraglich ist erstmal ob du wirklich privat verkauft hast. War es dein Dienstwagen/Geschäftswagen den du als Selbstständiger/Freiberufler verkauft hast? Dann hast du nämlich in der Regel deinen Wagen als "Unternehmer" verkauft. Insofern hättest du die Gewährleistung (GWL) auf ein Jahr begrenzen können. Solltest du wirklich den Wagen PRIVAT verkauft haben und die GWL nicht ausgeschlossen haben, dann solltest du dir darüber im Klaren sein, dass § 476 BGB keine Anwendung findet. Insofern ist der Käufer in der Beweispflicht. - Dann stellt sich die Frage, nach wieviel km der Motorschaden eingetreten ist, bzw. wieviele km der Käufer damit schon gefahren ist. Wer sagt denn, dass nicht die falsche/fehlerhafte Behandlung des Fahrzeugs durch den Käufer die Ursache darstellt?

Also für einen Selbstständigen oder Freoberufler gibt es erstmal kein Wahlrecht der Verkauf ist immer gewerblich PRIVAR schliesst der BGH da prionzipiell, aus!

Richtig ist dass Du die Gewährleistung auf ein Jahr für gebrauchte Gebrauchgüter hättest begrenzen können.

Falsch ist die Beweislast nach § 476 BGB f. In den ersten 6 Monbaten nach Gefahrenübergang (hier die Übergabe des Fahrzeuges, nicht das Datum des KV!) bist leider du in der Beweispflicht dass das Fahrzeug nach § 434 dem Sinn nach Sachmängelfrei ist. Das ist faktisch auch, wenn TÜV und AU, die helfen in deinem Fall ja nicht neu sind. NAch den 6 Monaten kommt es zur sog. Beweislastumkehr, d. h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war und du ihn wissenentlich oder nicht verschwiegen hast obwohl da schweifen wir zur arglist ab.

Wenn der Schaden nun wie ich das sehe innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist, währest du in der Beweispflicht, dass z. B. der Käufe runsachgemäss mit der Kaufsache umgegangen ist, was bei dem Schadenbild schwer zu beweisen ist, u. U. kann der Schaden auch durch zu wenig Öl gekommen sein aber wie willst du das beweisen. Du müsstest dem Käufer mangelnde Sorgfalt also grobe Fahrlässigkeit ohne auf VOrsatz hinaus zu wollen unterstellen bzw. beweisen, das wird schwer.

Ich muss leider sagen wenn der Schaden innerhalb dieser ersten 6 monate war siehst schwer bis schlecht für dich aus.

sorry

beste Grüße

Alex

Zitat:

Original geschrieben von egoist77


Also für einen Selbstständigen oder Freoberufler gibt es erstmal kein Wahlrecht der Verkauf ist immer gewerblich PRIVAR schliesst der BGH da prionzipiell, aus!

Richtig ist dass Du die Gewährleistung auf ein Jahr für gebrauchte Gebrauchgüter hättest begrenzen können.

Falsch ist die Beweislast nach § 476 BGB f. In den ersten 6 Monbaten nach Gefahrenübergang (hier die Übergabe des Fahrzeuges, nicht das Datum des KV!) bist leider du in der Beweispflicht dass das Fahrzeug nach § 434 dem Sinn nach Sachmängelfrei ist. Das ist faktisch auch, wenn TÜV und AU, die helfen in deinem Fall ja nicht neu sind. NAch den 6 Monaten kommt es zur sog. Beweislastumkehr, d. h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war und du ihn wissenentlich oder nicht verschwiegen hast obwohl da schweifen wir zur arglist ab.

Wenn der Schaden nun wie ich das sehe innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist, währest du in der Beweispflicht, dass z. B. der Käufe runsachgemäss mit der Kaufsache umgegangen ist, was bei dem Schadenbild schwer zu beweisen ist, u. U. kann der Schaden auch durch zu wenig Öl gekommen sein aber wie willst du das beweisen. Du müsstest dem Käufer mangelnde Sorgfalt also grobe Fahrlässigkeit ohne auf VOrsatz hinaus zu wollen unterstellen bzw. beweisen, das wird schwer.

Ich muss leider sagen wenn der Schaden innerhalb dieser ersten 6 monate war siehst schwer bis schlecht für dich aus.

sorry

beste Grüße

Alex

Da ich nichts Gegenteiliges behauptet habe, wundert es mich, dass du schreibst "falsch ist...".

Ich fragte insbesondere aufgrund der Rechtssprechung, ob er den Wagen als Selbstständiger verkauft hat. Es ist nämlich so, dass viele Freiberufler ihren Wagen veräußern und dann der Ansicht sind, dies wäre privat geschehen, da sie eben nicht im Kfz-Gewerbe tätig sind. Dass dem nicht so ist, schreibe ich oben.

Wenn du meine Antwort genau liest, dann erkennst du, dass ich sagte, sofern er den Wagen WIRKLICH PRIVAT verkauft und die GWL NICHT ausgeschlossen hat, dass dann § 476 BGB KEINE ANWENDUNG findet.

Und wenn ich ganz spitzfindig bin, dann muss ich Folgendes bemängeln:

Zitat:

NAch den 6 Monaten kommt es zur sog. Beweislastumkehr, d. h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war und du ihn wissenentlich

Die Beweislast kehrt sich nicht nach 6 Monaten um. Vllt. mag es faktisch so erscheinen, rechtlich ist es aber umgekehrt. Denn die Beweislast liegt grundsätzlich erstmal beim KÄUFER (Stichwort Gefahrübergang). Ist aber VK Unternehmer und Käufer Verbraucher, dann gilt als Ausnahme für die ersten 6 Monate eine BEWEISLASTUMKEHR. Nach den ersten 6 Monaten gilt wieder der Normalfall.

Aber evtl. sollte sich dazu erstmal der Threadersteller äußern.

Schönen Sonntag noch 🙂.

PS: §§ 474 ff. BGB haben nichts mit Gütern, welche zum Verbrauch bestimmt sind, zu tun. Der Titel lautet zwar "Verbrauchsgüterkauf", ist aber etwas unglücklich gewählt. Die Bestimmungen dieses Untertitels finden auf (nahezu) alle Kaufverträge über bewegliche Sachen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen wurden, Anwendung.

hatte es zu schnell gelesen gebe ich dir Recht zwischen Tisch deckenund Abendessen,
aber zu § 476 BGB fortfolgende und § 434 BGB lies mal im aktuellen Palandt oder NJW aus letztem Jahr(die du ja scheinbar hast;-) gibt da paar nette neue Urteile)
Im Grunde genommen können wir hier noch weiter alles erörten und in die Tiefen und Niederungen von Gebrauchs-, Verbrauchsgütern und wenn du willst den Stück- und Gattungskauf erörtern , was keiner braucht, wichtig ist es genauso wie zu es schreibst, welche Position hat unser Freund der Threadersteller, ob Dachdecker, Bäcker oder Architekt etc. Wenn er ein Gewerbe nach GeWo oder einem Freien Beruf angehört, ist er drin so oder so und muss gewährleisten Obwohl ich da ein zwei Sachen probieren würde um aus der Sache raus zu kommen, was auch ginge, denke ich.

Aber wie gesagt thinks to know: Datum des Gefahrenüberganges und Stand des Verkäufers ohne das Alles ist das Fischen im trüben und wenn er ne RSV ( und zwar nicht REstschuldversicherung!!! ;-) ) hat sollte das kein Problem sein

Schönes RestWE

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