Motorroller: Zählt schieben als fahren?

Ich könnte einen innerstädtischen Umweg öfters deutlich abkürzen, wenn ich eine gesperrte Straße benutzen würde. Es sind nur weniger als 100 Meter gesperrt und ich frage mich daher, ob es rechtmäßig wäre, einen Motorroller über diese Strecke zu schieben statt zu fahren.

Die Wahrscheinlichkeit eine Anzeige zu bekommen ist recht hoch, da es eine fest installierte Kennzeichenerkennung gibt, die mit einer Liste von Kennzeichen abgeglichen wird, für die Ausnahmegenehmigungen bestehen. Daher würde ich es nur machen, wenn ich mich wirksam auf Rechtmäßigkeit berufen könnte.

Beste Antwort im Thema

Schieben ist nicht Fahren. Wenn es sich um ein Verbot durch Zeichen 250 handelt, dann ist das Schieben sogar ausdrücklich in der StVO erlaubt: "Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden."

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Steht in Stolberg im Rheinland an der Burgstraße. Ob sie Zweiradkennzeichen erkennt, weiß ich nicht. Mein Kollege war mit einem Auto durchgefahren.

https://www.cdu-stolberg.de/.../

Wir sind ja schon soweit, daß Roller geschoben werden dürfen.

Wenn du dir bzgl. der Kennzeichenerkennung nicht sicher bist, häng doch für die <100m ein Stofftuch über das Kennzeichen. Dann hat der Apperat nichts zu fotographieren. Man kann sich das Leben schon unnötig schwer machen.

Wenn ich den Artikel richtig verstehe, dann schaltet die Kennzeichenerkennung nur die Ampel auf Grün. Wer bei Rot fährt, wird geblitzt - in dem Fall aber wohl nur wegen des Rotlichtverstoßes, nicht wegen des Durchfahrtsverbotes. Ob die ganze Installation überhaupt rechtmäßig ist, ist noch mal eine andere Frage. Sollte da nämlich "Anlieger frei" auf einem Zusatzzeichen stehen, dann kann ich selbstverständlich auch Anlieger sein, ohne dass ich vorher mein Kennzeichen registrieren ließ. Dummerweise bekomme ich dann aber nie Grün.

Kannst du mal von der Beschilderung ein Foto machen?

Dann schiebe doch rückwärts...!

-🙂

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Fands auch merkwürdig, und hab mal gegoogelt.
Da steht ein Zeichen 250 mit Zusatzschilder "Berechtigte mit Genehmigung frei".
Geahndet wird nur das verbotene Einfahren, mit 20 € Ordnungsgeld, nicht aber das überfahren der roten Ampel, das ja wesentlich teurer wäre.

Was mich wundert das eine Erfassung sämtlicher Nummernschilder die die Straße befahren hier erlaubt sein soll. Eigentlich ist doch genau das nicht erlaubt sondern nur die Erfassung von Nummernschilder die in Verdacht stehen eine Ordnungswidrigkeit oder schlimmeres begangen zu haben.

Zitat:

@princeton schrieb am 10. September 2018 um 00:14:23 Uhr:


Dann schiebe doch rückwärts...!

-🙂

Damit der Apparat was zum Erkennen hat ?

Einfach Jacke über das Kennzeichen hängen

Ich nehme an du willst die Ampel am Tunnel/Kaufland umfahren?!

Die Frage ist auch: worüber löst der Blitzer aus? Schleife im Boden? Radar? Oder nur Videoerkennung? Nur von vorne oder von vorne und hinten?

Bei der Fragestellung tun sich schon zig Möglichkeiten auf, das zu umgehen.

Ansonsten ist es wie schon geschrieben, ein geschobenes Zweirad ist kein Fahrzeug mehr bzw wird nicht gefahren. So hab ich schon so manche Sperrung "umlaufen".
No risk, no fun. Probiere es aus, gibt's ein Knöllchen, kannst du einfach widersprochen und das Thema ist vom Tisch.

Zitat:

@a4kabrio schrieb am 9. September 2018 um 20:13:37 Uhr:



Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 9. September 2018 um 18:49:18 Uhr:


Was ist das "fest installierte Kennzeichenerkennung" ? Kann mir da nichts drunter vorstellen .

Ein Apparat, der das Kennzeichen jedes einfahrenden Fahrzeuges erfasst, es mit den hinterlegten Kennzeichen abgleicht und eine Anzeige erzeugt, wenn es nicht hinterlegt ist. Der Apparat funktioniert. Ein Kollege hat es versehentlich probiert.

Die Anlage (falls sie wirklich das ist, wie sie beschrieben wurde) wird schon keine Anzeige erzeugen, so weit ist die Technik noch nicht. 😉 Selbst bei der Videomaut in einigen Ländern ist man mit solchen Abgleichungen noch nicht soweit. Wichtig ist nicht nur das Kennzeichen, sondern auch der Fahrer. Beides muss auf dem Bild zu sehen sein. Deshalb ist es wichtig, dass man beim schieben absteigt, und neben dem Roller läuft.

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 9. September 2018 um 23:13:18 Uhr:


Wir sind ja schon soweit, daß Roller geschoben werden dürfen.

Genau!

Zitat:

Wenn du dir bzgl. der Kennzeichenerkennung nicht sicher bist, häng doch für die <100m ein Stofftuch über das Kennzeichen.

Und nachdem schon geklärt ist, dass das geplante Verhalten des TE noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit ist, empfiehlst du schnell noch eine Straftat nach §22(1) Nr. 3 StVG?!

Zitat:

Dann hat der Apperat nichts zu fotographieren.

Aber wie der Zufall es will steht da mal ein Polizist. Zumal der TE ggf regelmäßig zur selben Zeit dort passieren will...

Zitat:

Man kann sich das Leben schon unnötig schwer machen.

In der Tat.

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. September 2018 um 09:02:11 Uhr:



Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 9. September 2018 um 23:13:18 Uhr:


Wir sind ja schon soweit, daß Roller geschoben werden dürfen.

Genau!

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. September 2018 um 09:02:11 Uhr:



Zitat:

Wenn du dir bzgl. der Kennzeichenerkennung nicht sicher bist, häng doch für die <100m ein Stofftuch über das Kennzeichen.

Und nachdem schon geklärt ist, dass das geplante Verhalten des TE noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit ist, empfiehlst du schnell noch eine Straftat nach §22(1) Nr. 3 StVG?!

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. September 2018 um 09:02:11 Uhr:



Zitat:

Dann hat der Apperat nichts zu fotographieren.

Aber wie der Zufall es will steht da mal ein Polizist. Zumal der TE ggf regelmäßig zur selben Zeit dort passieren will...

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. September 2018 um 09:02:11 Uhr:



Zitat:

Man kann sich das Leben schon unnötig schwer machen.

In der Tat.

Das Leben als absolut gesetzestreuer Mensch muss echt hart sein.
Und Straftat ist auch so ein schöner harter Begriff gell?!
Mancheiner würde sein Leben deutlich erleichtern, wenn er nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen würde.
Immer diese Phrasen "Wenn da mal die Polizei steht". In 99,99% der Fälle steht die Polizei aber nicht da.
Und wenn sie da doch mal steht, hat man als Roller-Schieber noch genug Zeit zu reagieren. Und im Fall des Falles kann man den Sachverhalt auch plausibel erklären.
Du glaubst wohl selbst nicht, daß sie ihn, selbst wenn sie ihn "erwischen", wegen deinem tollen Straftats-Paragraphen ans Kreuz nageln oder?!

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 10. September 2018 um 09:26:51 Uhr:


Du glaubst wohl selbst nicht, daß sie ihn, selbst wenn sie ihn "erwischen", wegen deinem tollen Straftats-Paragraphen ans Kreuz nageln oder?!

Das würden sie auch nicht tun, wenn er den Polizisten ko schlägt und dann weiter schiebt.

Trotzdem wäre das vermutlich nicht die sinnvollste Lösung.

Warum denn eine völlig legale Handlung durch eine illegale ersetzen (am Kennzeichen manipulieren ist für den regulären Verkehrsteilnehmer schon eine recht dumme Idee).

Gruß Metalhead

Bei der Schaffung solcher Durchfahrtsverbote hat man idr nur Pkw im Kopf.

Kleinkrafträder und Leichtkrafträder hat hier einfach keiner mit eingeplant.
Ist auch gar nicht schlimm. Grade als Rollerfahrer 50-125ccm hat man ungeschriebene, aber eigene regeln, die man mit einer dicken BMW nicht mehr hat.

So ist es selbst von den Obrigkeiten akzeptiert, auf Gehwegen zu parken, in Fußgängerzonen etc.
Mir ist es schon oft aufgefallen, man wird von Polizei und Politessen größtenteils ignoriert (solange man es eben nicht übertreibt!) Und geduldet.

Wahrscheinlich würde selbst ein Polizist, der in diesem Durchfahrtsverbot steht, höchstens ermahnende Worte finden oder dich bitten abzusteigen.

Beispiel: Vor meiner Haustür wurde die Bundesstraße erneuert und dafür komplett gesperrt. Jeder Autofahrer der durch fuhr, wurde zusammengeschissen von den Bauarbeitern. Wenn ich dann morgens auf dem Gehweg mit dem Roller langsam runter kam, gingen sie auf Seite und sagten "guten Morgen". Und wenns nicht anders ging, hab ich geschoben. Das passt schon, wenn man sich höflich verhält und Rücksicht nimmt.

Muss man ja nicht so nen Aufriss drum machen wie mancher hier.

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 9. September 2018 um 18:39:22 Uhr:


Wenn ein Gehweg und eine Straße vorhanden ist, hat das Schieben auf der Straße zu erfolgen:

Um dann ein Verkehrshindernis zu sein, weil schneller als 4 - 5 km/h sind sie ja nicht?

@Bamako
Diese 50ccm Roller hat gar kein Planer im Fokus, nirgendwo. Was aber manchmal eben auch von Vorteil ist.

Zitat:

@Bamako schrieb am 10. September 2018 um 13:02:10 Uhr:



Ist auch gar nicht schlimm. Grade als Rollerfahrer 50-125ccm hat man ungeschriebene, aber eigene regeln, die man mit einer dicken BMW nicht mehr hat.

So einen Bockmist hier zu schreiben finde ich überheblich. Es mag Städte geben, da werden Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Ermessensspielraumes bei Zweirädern geduldet, in anderen dafür nicht.
Daraus abzuleiten, dass motorisierte Zweiradfahrer eigene, ungeschriebene Regeln haben ist schon bedenklich. Menschen die so denken, sollten einmal Ihr Verständnis für Vorschriften und Regeln im Straßenverkehr überdenken.
Gerade im Straßenverkehr kommt es auf das gemeinsame Miteinander an. Roller und Motorräder auf dem Gehweg, die für einen Fußgänger keine Behinderung darstellen, können für einen Rollstuhlfahrer zum absoluten Hindernis werden.
Immer wieder kann ich beobachten, dass Rollerfahrer ihre stinkende Knatterkiste gerade dann starten müssen, wenn Mütter mit Kinderwagen an Ihnen vorbeilaufen.

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