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Motorradunfall was nun ?

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 9:15

Hallo ihr lieben Leute, ich versuche einmal meine momentane Situation zuschildern und hoffe ich kann es genau erklären meine "kleine Notlage"

Ich war gestern sehr sehr sehr dumm ... dessen bin ich mir durchaus bewusst , leider im nachhinein erst.

Die Situation:

Das gestern morgen so schönes Wetter war habe ich dummerweise beschlossen mit meinem Motorrad zur Arbeit zufahren. Zu diesem Zeitpunkt habe ich leider keine Fahrerlaubniss für dieses Motorrad.

Es ist passiert was passieren musste ich ein Unfall ist passiert.

Mir wurde die Vorfahrt genommen und ich wurde überfahren.

Überfahren im sinne von der SUV ist über mein Bein gefahren und es ist halt geschwollen aber nichts ernsteres.

Es wurde die Polizei gerufen und die haben halt alles festgestellt, wegen keiner Fahrerlaubnis und so.

Frage

Wer trägt den Schaden ? Mir wurde ja die Vorfahrt genommen sozusagen.

Mir ist bewusst das es dumm war.

Ich besitze einen Führerschein der klasse B und fahre seid 10 jahre Unfall frei und ohne Polizei anträge. ( als kleiner Anhang)

Liebe Grüße Nico

Beste Antwort im Thema

Dass du keine Fahrerlaubnis für das Motorrad hast, wird dir ein Strafverfahren einbringen.

Ändert aber grundsätzlich nichts an der Haftung des Unfallgegners für den Schaden. Geh zum Anwalt und lass den deine Schadenersatzansprüche geltend machen. Und schicke mehrere Gebete zum Himmel, dass dir nicht mehr passiert ist. SUV über das Bein gefahren und das nur geschwollen - kaum zu glauben.

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Zum Thema Haftung der Schäden haben wir zu wenig Informationen. Ein "hat mir die Vorfahrt genommen" ist in der Praxis häufig schon deutlich länger. Da wird dann auch mal gefragt, wie die Straßensituation war, wer kam von wo, welche Rahmenbedingungen, Geschwindigkeiten......

Der beste Rat wurde hier schon mehrfach geschrieben: "Fachanwalt für Verkehrsrecht". ;)

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 12:08

Erstmal ein großes großes Lob an alle hier die mir so schnell und fix geholfen haben oder einen Rat gegeben haben. ! RESPEKT

Nochmal ein paar Sachverhalte :)

Schuld wurde von der Polizei schon "bestätigt" das die SUV Fahrerin keine Vorfahrt hatte.

Also auf der Wache wurde mir eben auch gesagt das ich Vorfahrt hatte.

Wenn ich dies nun richtig verstanden habe ist es folgender Sachverhalt.

- Ich werde zur rechenschafft gezogen wegen fahren ohne Führerschein fürs Motorrad

- Die Schuld liegt bei der SUV fahrerin da sie die Vorfahrt nicht beachtet hat (war ein abgesenkter Bordstein)

- Die Versicherungen bezahlen den schaden am SUV / Motorrad / Mir / ausfall auf dem Arbeitsplatz.

 

Also nochmal vielen dank an alle!!

Ps: Ich weis das es nicht immer so einfach den genauen Sachverhalt eindeutig zu beurteilen für euch aber ihr habt mir schon viel geholfen und etwas mehr ruhe in meine jetztige Lebensituation gebracht.

Danke !

Zitat:

@Duran1337 schrieb am 11. Mai 2017 um 14:08:51 Uhr:

Schuld wurde von der Polizei schon "bestätigt" das die SUV Fahrerin keine Vorfahrt hatte.

Also auf der Wache wurde mir eben auch gesagt das ich Vorfahrt hatte.

Die Polizei klärt die Schuldfrage nicht abschließend, sie ermittelt nur. Die Feststellung erfolgt entweder durch Einigung der Parteien oder durch das Gericht. ;)

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 12:28

Argh.... ich wollte eben alles ohne Anwalt und so regeln, da dies glaube ich mein Geldbeutel zu stark belasten würde :(

Die Vorfahrtsregel mit dem abgesenktem Bordstein kennen nicht mal 10 % der Fahrerlaubnisinhaber. Deshalb stehen hier an solchen Stellen meist die (überflüssigen) Schilder.

Zitat:

@Duran1337 schrieb am 11. Mai 2017 um 14:28:55 Uhr:

Argh.... ich wollte eben alles ohne Anwalt und so regeln, da dies glaube ich mein Geldbeutel zu stark belasten würde :(

Die Anwaltskosten für die Geltendmachung deiner Schadenersatzansprüche zahlt die gegnerische Versicherung - sofern die "unschuldig" am Unfall bist.

Wenn der Anwalt dich im Strafverfahren vertreten soll, zahlst du ihn selbst. Kommt schnell ein 1.000er zusammen. Und lohnt (oft) nur für den Anwalt.

Für dich im Strafverfahren wichtig, dass du zu früheren Fahrten nichts sagst. Der Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen, da sollte man also nicht übertreiben mit der Gehaltsangabe. Im Idealfall bekommst du einen Strafbefehl, sonst gibt es eine Anklageschrift und einen Gerichtstermin. Dort als reuiger Sünder und nicht großspurig auftreten. Motto "hab das Motorrad gerade erst gekauft (wenn das stimmt), wollte mich noch in der Fahrschule anmelden, das Wetter war so toll, da bin ich schwach geworden, bin früher viel Mofa/Moped/Kleinkraftrad gefahren (wenn du dafür den Schein hast)" - Nicht nach dämlichen Ausreden suchen, die dir jeder sofort widerlegt (Motorrad ist seit zwei Jahren auf dich angemeldet - dann brauchst du dazu einen guten Grund).

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 13:32

@PeterBH

Polizei meinte auch das ich eigentlich Vorfahrt hatte. Also gehe ich mal was das angeht vom "besten" aus.

Ansonsten muss ich mal schauen. Hoffe ja das die Versicherungen das alles klären können und ich eben den zuspruch bekomme ohne weiter probleme.

Der Prozess oder wie es heißt ist natrülich etwas anderes... aber da muss ich nun durch :/

Das wird schon. ich kann viel posetiver nun denken :)

Die Sache mit der Höhe der Strafe scheint auch flexibel von einige Euros bis zu 1 Jahr auf Staatskosten gestaltbar zu sein...

Ich würde den Rat mit dem reuigen Sünder würde ich an deiner Stelle verinnerlichen und umsetzen falls du die Möglichkeit dazu hast...

Hier noch ein Link zu dem Sachverhalt:

https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-ohne-fuehrerschein/

HTC

Hast du dir Bilder vom Unfallort gemacht? Oder bitte die Polizei, dir eine Kopie des Unfallprotokolls zu überlassen. Falls du dich (hoffentlich) doch zu einem Anwalt begibst, kriegt der Akteneinsicht und damit auch das Protokoll. Trenn bei der Mandatserteilung sauber zwischen Vollmacht für Schadensregulierung und Verteidigung im Strafverfahren.

Zitat:

@HTC schrieb am 11. Mai 2017 um 15:49:51 Uhr:

Die Sache mit der Höhe der Strafe scheint auch flexibel von einige Euros bis zu 1 Jahr auf Staatskosten gestaltbar zu sein...

Ich würde den Rat mit dem reuigen Sünder würde ich an deiner Stelle verinnerlichen und umsetzen falls du die Möglichkeit dazu hast...

Hier noch ein Link zu dem Sachverhalt:

https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-ohne-fuehrerschein/

HTC

Beim Ersttäter im Regelfall nur eine Geldstrafe. Extrem wichtig ist tatsächlich der Eindruck, den man beim Richter hinterlässt.

Krassestes Beispiel aus meinen jungen Jahren: Nacheinander zwei Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (die frisierten Mofas). Ein Angeklagter geschniegelt und gestriegelt - Ermahnung vom Richter. Der andere für sein Alter normal gekleidet - Sozialstunden.

Ein Strafverfahren wegen Rauschgift: Amtsgericht - alles abgestritten, 2 Jahre Haft ohne Bewährung; Landgericht (Berufungsinstanz) - alles zugegeben, reuiger Sünder, 2 Jahre Haft mit Bewährung. Seine Mittäter, die weiterhin alles abstritten, blieben bei der Haft ohne Bewährung.

Zitat:

@Duran1337 schrieb am 11. Mai 2017 um 14:28:55 Uhr:

Argh.... ich wollte eben alles ohne Anwalt und so regeln, da dies glaube ich mein Geldbeutel zu stark belasten würde :(

Den Anwalt sollte in der Unfallsache die gegnerische Versicherung zahlen.

Der Unfall war doch auf dem Weg zur Arbeit, wenn ich das richtig verstanden habe.

Da ist für die Krankenkosten die Berofsgenossenschaft zuständig. Also dringend (wenn nicht schon geschehen) in der Firma Bescheid geben, dass es ein Wegeunfall war.

Und den Unfall auf jeden Fall der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Die ist nicht nur dazu da, um zu bezahlen, sondern auch um ungerechtfertige Ansprüche abzuwehren!

Ich hab mich gerade gefragt : macht es rechtlich eigentlich einen Unterschied im Strafmaß, wenn man wie in diesem Fall die Fahrerlaubnis "B" besitzt, und dann "nur" einen verstoß begeht weil "A" fehlt, oder ob man gar keine Fahrerlaubnis hat?

@Duran1337

Hat dir die Polizei jetzt deinen Führerschein abgenommen oder nicht?

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 15:56

@klamann15

Nein die haben nur einen Strafbefehl oder sowas weitergegeben an den Staatsanwalt und ich bekomm nochmal ein Schreiben wo ich mich zu dem Vorfall äusern kann.

Sprich Unfall hergang.

am 11. Mai 2017 um 17:01

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 11. Mai 2017 um 16:46:05 Uhr:

Ich hab mich gerade gefragt : macht es rechtlich eigentlich einen Unterschied im Strafmaß, wenn man wie in diesem Fall die Fahrerlaubnis "B" besitzt, und dann "nur" einen verstoß begeht weil "A" fehlt, oder ob man gar keine Fahrerlaubnis hat?

Es macht keinen Unterschied, ob Du im Besitz irgendeiner Fahrerlaubnis (=Führerschein) bist, wenn Du ein Fahrzeug führst, für das Du keine Fahrlerlaubnis hast.

Ergibt ja auch irgendwie Sinn, weil sich die jeweiligen Fahrzeugklassen bei den Anforderungen teilweise stark unterscheiden.

Stell Dir mal vor, Du hättest den Mofaführerschein, führest einen 18-Tonner mal grad so durch die Gegend und bekämst ein reduziertes Strafmaß, weil Du ja zumindest überhaupt eine Fahrlerlaubnis hast.:D

 

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