Motorradausfahrt Unfall
Hallo erstmal
Ich hatte am 1.5 einen Auffahrunfall mit meinen Motorrad.
Wir fuhren versetzt in Kolonne.Insgesamt waren wir 7 Motorräder.Meine Position war hinten links.Also der 7 mann.
Folgendes ist passiert.
Landstrasse-wir fuhren ca 70Km,es folgte eine langgezogene Rechtskurve.Nach austritt aus der Kurve wurde nochmals kurz beschleunigt und dann aprubt gebremst ,weil nach Aussage des ersten Fahrers
dort ein PKW mit Hänger links abbiegen wollte.Hinter dem Linksabieger stand noch ein PKW.
Aufgrund des sehr späten abbremsens schob sich die Kolonne zusammen wie eine Ziehamonika.
Fahrer Nr 3 bremste auch zu spät und mußte über die Mittellinie ausweichen um den 1 Fahrer nicht zu treffen. Fahrer 2,4,5 konnten bremsen und sich verteilen.
Der 6 und 7 Fahrer machten beide ebenfalls eine Vollbremsung.Fahrer 6 wich in die Mitte der Fahrbahn aus,wo Fahrer 7 ebenfalls hin auswich und berührte dort sein Hinterrad.Worauf Fahrer 6 stürzte.
Meine Fragen.
Inwieweit kann hier von Mitschuld der /des einzelnen Fahrer,s gesprochen werden.?
Das ich Schuld habe,ist mir bewusst,da aber Kolonne gefahren wurde und der Fahrfehler schon im Vorfeld gemacht wurde,würde mich Interessieren wie weit die Versicherung von Teilschuld reden kann?Sollte ich mir einen Anwalt nehemen? Kann.bei Bedarf ein Bild von den Gegebenheiten einstellen.
Bin für eure Antworten dankbar.
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt finde ich die Frage des TE etwas unfassbar - worin zum Teufel soll denn bitte bei der geschilderten Situation der Fehler der vorausfahrenden Motorradfahrer gelegen haben? 😕 Sind sie zu dicht vor dir hergefahren? 😕😁
12 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hollida
und der Fahrfehler schon im Vorfeld gemacht wurde
welcher fahrfehler?!
einzigst und alleine DU bist für die einhaltung des vorgeschriebenen mindestabstandes, die einhaltung des sichtfahrgebotes sowie die einhaltung der zul. höchstgeschwindigkeit zuständig!
wenn du das nicht hinbekommst, ist das weder der fehler von fahrer 1, fahrer 2, fahrer 3, fahrer 4, fahrer 5 und auch nicht die schuld von fahrer 6!
Zitat:
würde mich Interessieren wie weit die Versicherung von Teilschuld reden kann?
teilschuld auf wessen seite? 😕
Zitat:
Sollte ich mir einen Anwalt nehemen?
wofür?!
Zitat:
Original geschrieben von Hollida
Bin für eure Antworten dankbar.
Zunächst einmal ist jder für sich selbst verantwortlich auch wenn ihr
zufälligin einer nicht angemeldeten Kolonne fahrt. Um das besser zu erklären ändere ich mal die Motorräder in Autos um
Es fahren 7 Autos auf einer Straße, die Autos 1,2,3,4,5 müssen verkehrsbedingt abbremsen. Fahrzeug 6 erkennt es noch und kann ausweichen Fahrzeug 7 erkennt den Stau zu spät und fährt auf Fahrzeug 6 auf.
Die Schuldfrage ist eindeutig bei Fahrzeug 7 zu sehen, weil er nicht dir erforderliche Sorgfalt hatte um einen Schaden gegen Fahrzeug 6 abzuwenden.
StVO § 4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Hier war der Abstand aber so gering das ein Abbremsen hinter dem vorrausfahrendem Bike nicht mehr möglich war und der Fahrer 7 nur neben dem Bike, quasi im "Bremsraum" des Bikes 6 reingefahren ist. ( hoffe das es verständlich beschrieben ist)
Ich denke mal, die Frage des TE geht dahin, ob hier ein verkehrsgemäßer Grund für das Abbremsen der Vorderleute vorliegt.
Nur wenn dies nicht der Fall ist, kommt eine Teilschuld des Vorfahrenden überhaupt nur theoretisch in Frage. Hier wird i.d.R. ein Teilschuldverhältnis 1/3 zu 2/3 oder 1/2 zu 1/2 gewertet; auch hierfür ist die Beweisführung schwierig.
Im vorliegenden Fall sehe ich aber kein grundloses Abbremsen im Sinne eines Verstoßes gegen §1 Abs. 2 StVO, so dass hier wohl eine volle Haftung des TE anstehen wird.
solange da nichts körperliches passiert ist würde ich die sache ganz entspannt angehen und auf einen anwalt den DU erstmal zahlen musst gänzlich verzichten. das du nicht ganz unschuldig bist das hast du ja schon eingesehen. meiner meinung nach hast du da die volle schuld. den DU bist ja einem hinten rein.
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Ehrlich gesagt finde ich die Frage des TE etwas unfassbar - worin zum Teufel soll denn bitte bei der geschilderten Situation der Fehler der vorausfahrenden Motorradfahrer gelegen haben? 😕 Sind sie zu dicht vor dir hergefahren? 😕😁
ich denke es geht im "um den schlenker" der sein vordermann gemacht hat.
aber solche "hätte, währe, wenn" spielchen sind sinnfrei. hätte nämlich der abstand gestimmt dann hätte der vordermann auch n picknick machen können und es hätte gereicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich denke es geht im "um den schlenker" der sein vordermann gemacht hat.aber solche "hätte, währe, wenn" spielchen sind sinnfrei. hätte nämlich der abstand gestimmt dann hätte der vordermann auch n picknick machen können und es hätte gereicht 😉
Genau, bei ausreichendem Sicherheitsabstand wäre er in jedem Falle hinter dem Vordermann zum stehen gekommen und nicht neben Ihm egal ob der Vordermann nun einen rechts oder linksschlenker gemacht hat. Dummerweise hat der Vordermann seinen Raum für die eigene Bremsung genutzt in dem der Hintermann reinfuhr.
Aber auch hier stimmt der Grundsatz wenns hinten knallt gibts vorne Geld 😉
Moin Hollida,
du brauchst erst mal keinen Anwalt. Melde den Schaden mit einer ausführlichen Beschreibung deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Die ist nicht nur für die Zahlung berechtigter, sondern auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig.
Den Rest kannst du dann getrost den Spezialisten bei deiner Versicherungsgesellschaft überlassen.
Schönen Gruß
Sause
P.S.: Wenn dein Vordermann Verletzungen davon getragen haben sollte und noch ein Verfahren wegen (grob-)fahrlässiger Körperverletzung auf dich zu kommt, solltest du eventuell doch eine Erstberatung bei einem Anwalt (auf deine Kosten) in Anspruch nehmen
Das Wort Kolonne würde ich ganz schnell vergessen, das kann noch teurer werden. Eine Kolonne ist ein geschlossener Verband mehrer Fahrzeuge. Fahrzeuge einer Kolonne müssen immer gesonder gekennzeichnet sein. Die Fahrzeuge müssen mit einen blauen Wimpel, oder Fahne gekennzeichnet sein (gilt auch für KRAD), das letzte Fahrzeug ist mit einen frünen Wimpel/Fahne zu kennzeichnen.
Selbst innerhalb eines Verbandes muss ausreichend Sicherheitsabstand zum Vorrausfahrenden gehalten werden.
Ganz einfach, auch wenn ihr Kolonne gefahren seit (was ich nicht glaube, das hättet ihr anmelden müssen....) ist trotzdem der Mindestabstand unterschritten worden, es gibt nur einen vorteil einer Kolonnenfahrt (einer richtigen angemeldeten) - Wenn das erste Fahrzeug ein Verkherszeichen überquert (Ampel, Stop-Schild etc. ) dürfen alle des Verbandes zugehörigen Fahrzeuge passieren, das der Verband als geschlossen gilt...
Selbst oft genug im Kathastrophenschutz und beim BUND gefahren :-), und auch da hat es ab und zu gebumst, wenn se gepennt haben, und den Abstand nicht eingehalten haben.
Da habe ich einen doch sehr treffenden Artikel im Web gefunden: klick
Zitat:
Original geschrieben von HamburgDino
Da habe ich einen doch sehr treffenden Artikel im Web gefunden: klick
Ähh...hmmm.. nein.
Zitat:
Der vorausfahrende Motorradfahrer, der links zur Straßenmitte hin fuhr, wollte am rechten Fahrbahnrand anhalten und zog mit seinem Motorrad nach rechts. Hiebei kam es mit dem rechtsversetzt nachfolgenden Motorradfahrer zur Kollision. Anlass für das Nach-Rechts-Ziehen des Motorrades war, dass der Vorausfahrende einen weiteren Teilnehmer des Motorradausfluges, der sich an einer Tankstelle aufhielt, gesehen hatte. Ursprünglich wollte man diesen zu Hause abholen.
Quelle wie obenZitat:
Der Vorausfahrende muss sich aber ebenfalls den Vorwurf entgegenhalten lassen, sich auf Grund des an der Tankstelle befindlichen Mitfahrers fehlerhaft verhalten zu haben. Durch den kombinierten Bremsvorgang und Spurwechsel, der nur auf Grund des gesichteten Mitfahrers erfolgte, liegt kein zwingender Grund zum Anhalten vor. Der Bremsvorgang diente somit nicht dem Zweck, eine Gefährdung für sich oder andere abzuwenden. Ferner erfolgte das Herüberziehen des Motorrades nicht langsam, sondern schnell und unvermittelt.