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Motorradanhänger ohne etra "Anhängerführerschein"?!

Themenstarteram 24. Juni 2016 um 16:10

Hi all,

ich bin gerade am Diskutieren... Dabei stellt sich die Frage ob ich mit "normalen" B Führerschein einen Motorradanhänger ziehen darf. Eigentlich ja, also bis 750 kg Gesamtgewicht oder Zugfahrzeug und Anhänger darf ein Gesamtgewicht nicht über 3,5 Tonnen überschreiten.

Jetzt heißt es "ich draf nur ungebremste Anhänge nehmen". Andere sagen "des ist scheißegal Hauptsache in Gesamt nicht über 3,5 t".

z.B. mein Fahrzeug wiegt ohne Innsaßen und deren Krempel 1340 kg

Stützlast: 75 kg

zulässige Anhängerlast gebremst: 930 kg

zuläsige Anhängerlast ungebremst: 550 kg

Theorie:

3500 kg - [1340 Kg Auto + (2 x 80 kg Personen) + (2 x 20 kg Gepäck?) + (2 x 200 kg Motorräder) + 150 kg Anhänger geschätzt] = ca. 1410 Kg übrig.

d.h.

a) ich könnte schwereren Anhänger ziehen. z.B. einen gebremsten

und

B) wie ermittel ich die sich zu ergebene Stützlast theoretisch?

Beste Antwort im Thema

Hier wird deutlich, warum ein Führerschein für Anhänger Sinn macht.

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Das ist nicht richtig. Der ganze Quatsch mit Leergewicht Zugfahrzeug wurde inzwischen abgeschafft.

EIn 750kg-Anhänger (zgG) darf man auch hinter einem 3,5t-Auto ziehen. Also in dem Fall die 3,5t-Grenze überschreiten.

Zitat:

@muhmann schrieb am 25. Juni 2016 um 21:06:41 Uhr:

Das ist nicht richtig. Der ganze Quatsch mit Leergewicht Zugfahrzeug wurde inzwischen abgeschafft.

EIn 750kg-Anhänger (zgG) darf man auch hinter einem 3,5t-Auto ziehen. Also in dem Fall die 3,5t-Grenze überschreiten.

https://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/anhaenger/

Letzter Absatz.

Gerade für den Fall wurde der B96 ja gemacht. Mit normal B darf man immer noch nicht insgesamt über 3,5 to kommen.

Doch. Aufpassen ... Anhänger über 750 oder bis 750.

Anhänger bis 750 kann man überall ranhängen - sie sind praktisch gar nicht da.

Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Aus dem Link des BMVI:

Klasse B:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

•mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und

•gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

•mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

•mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Man beachte bei den Ausführungen zum Anhänger das Wörtchen "oder".

Damit darf ich mit B z.B. an das Reisemobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t noch den Motorradanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg hängen. Nur wenn der Anhänger eine zul. Gesamtmasse über 750 kg hat, darf das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg haben.

Das ist doch für den TS nicht wichtig.

Sein beispiel ist doch einfach:

. mein Fahrzeug wiegt ohne Innsaßen und deren Krempel 1340 kg

Stützlast: 75 kg

zulässige Anhängerlast gebremst: 930 kg

zuläsige Anhängerlast ungebremst: 550 kg

 

Die daten stehen da. Beim gewicht zählt das was unter den rädern gemessen wird. Sprich die stützlast wird zu seinen gunsten nicht gezählt.

550kg ungebremst mit 2 maschinen inkl. Anhänger kann schnell knapp werden!

Sein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1340 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs beträgt wahrscheinlich 1600-1700kg. Damit ist Platz für ca. 1800kg Anhänger-Masse.

Die zulässige anhängelast ist nicht zu überschreiten! Damit ist bei den von ihm genannten gewichten schluss!

Ja so ist das. Ich hatte Dich zunächst missverstanden.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Juni 2016 um 08:58:18 Uhr:

Doch. Aufpassen ... Anhänger über 750 oder bis 750.

Anhänger bis 750 kann man überall ranhängen - sie sind praktisch gar nicht da.

Tatsächlich. Sorry!

Aber auch beim 750kg anhänger, der kann auch zuviel für die zulässige Anhängelast sein.

Als ebenso "betroffener" mit dem FS B habe ich das ganze mal für mich durchgerechnet. Der BE lohnt nicht. Ich habe kein Zugfahrzeug was überhaupt 1to oder mehr ziehen dürfte. Ebenso keinen Anhänger. 2 "schwere" Motorräder und ein 750kg Anhänger harmonieren auch nicht. Das ganze kommt dann über 750kg, und erst recht über das was die mir zu verfügung stehenden Auto ziehen dürften...

Das jetztige Auto (ich staune selbst!) 1511kg gebremst, 637kg ungebremst (2Motorräder fallen damit raus!).

Wat Du immer erzählst kapiere ich nicht.

Klar kannst Du einen Anhänger mit zwei Motorrädern ziehen, wenn der Anhänger gebremst ist.

Man kann auch ungebremst ziehen.

2 Moppeds a 250kg = 500kg

Ungebremster Moppedanhänger 125kg

Stützlast 30kg abgezogen

_______________

595kg Anhängelast.

Wo ist das Problem?

Auf einenn1500 er gehen auch drei Motorräder drauf. 500 Leergewicht, 1000 Zuladung ... gerade gehabt.

Mit dem 1500er hab ich 4 gezogen. 515kg Leergewicht. 1 Achse.

Man kann halt nicht 4 Eisenschweine transportieren.

am 28. Juni 2016 um 4:43

Bin ich doof?

Was soll die Diskussion?

Er schreibt selbst. Sein Auto darf gebremst 930 kg ziehen. Das ist die Grenze, egal wie viel Differenz zu 3.5 to ist. 930 kg ist drunter und damit die Grenze.

Zum Einlesen:

http://www.anhaengerhandel.de/info.html

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