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Motorradanhänger ohne etra "Anhängerführerschein"?!
Hi all,
ich bin gerade am Diskutieren... Dabei stellt sich die Frage ob ich mit "normalen" B Führerschein einen Motorradanhänger ziehen darf. Eigentlich ja, also bis 750 kg Gesamtgewicht oder Zugfahrzeug und Anhänger darf ein Gesamtgewicht nicht über 3,5 Tonnen überschreiten.
Jetzt heißt es "ich draf nur ungebremste Anhänge nehmen". Andere sagen "des ist scheißegal Hauptsache in Gesamt nicht über 3,5 t".
z.B. mein Fahrzeug wiegt ohne Innsaßen und deren Krempel 1340 kg
Stützlast: 75 kg
zulässige Anhängerlast gebremst: 930 kg
zuläsige Anhängerlast ungebremst: 550 kg
Theorie:
3500 kg - [1340 Kg Auto + (2 x 80 kg Personen) + (2 x 20 kg Gepäck?) + (2 x 200 kg Motorräder) + 150 kg Anhänger geschätzt] = ca. 1410 Kg übrig.
d.h.
a) ich könnte schwereren Anhänger ziehen. z.B. einen gebremsten
und
B) wie ermittel ich die sich zu ergebene Stützlast theoretisch?
Beste Antwort im Thema
Hier wird deutlich, warum ein Führerschein für Anhänger Sinn macht.
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54 Antworten
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 24. Juni 2016 um 22:41:31 Uhr:
Hier wird deutlich, warum ein Führerschein für Anhänger Sinn macht.
Irgendwie und irgendwann und irgendwo hast du noch nie angefangen?
Und hast du für jedes erstesmal ein "Führerschein" gemacht?
Zitat:
@adi1204 schrieb am 24. Juni 2016 um 19:38:50 Uhr:
Der Link funktioniert bei mir nicht.
Dann Google Fahrerlaubnis B und dann klickst du auf den Beitrag vom BMVI.
Oh man, dass ich in meinem Alter der Jugend noch das Internet erklären muss.
Zitat:
@adi1204 schrieb am 24. Juni 2016 um 19:38:50 Uhr:
Der Link funktioniert bei mir nicht.
Jetzt funktioniert der wieder.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 24. Juni 2016 um 22:41:31 Uhr:
Hier wird deutlich, warum ein Führerschein für Anhänger Sinn macht.
Hab aber bei BCE genau 0 x das Wort Stützlast gehört ;)
Zitat:
@DerZombie schrieb am 24. Juni 2016 um 23:01:25 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 24. Juni 2016 um 22:41:31 Uhr:
Hier wird deutlich, warum ein Führerschein für Anhänger Sinn macht.
Hab aber bei BCE genau 0 x das Wort Stützlast gehört ;)
Zumindest wenn sich jemand vorab informiert, sollte man das begrüßen ;-)
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Juni 2016 um 22:48:37 Uhr:
Zitat:
@adi1204 schrieb am 24. Juni 2016 um 19:38:50 Uhr:
Der Link funktioniert bei mir nicht.
Dann Google Fahrerlaubnis B und dann klickst du auf den Beitrag vom BMVI.
Oh man, dass ich in meinem Alter der Jugend noch das Internet erklären muss.
Jugend? Der war gut. :):D
Aber sorry, wenn ein Link eingestellt wird sollte er auch funktionieren.
Um mal eine sinnvolle Antwort zu geben:
Mit B darfst du einen Zug fahren, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 3500kg beträgt.
Leermassen oder tatsächliche Massen haben nichts damit zu tun, ob du den fahren darfst oder nicht.
Also z.B. ein Auto mit 2t zulässigem Gesamtgewicht und einen Anhänger mit 1,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Ich muss eins erwähnen. Als Anlass auf k2 Posting.
Es gibt Menschen, welche vor ca 30 jahren oder länger ihren Motorrad Führerschein gemacht haben. Dies damals eine Stunde oder so in der Praxis für ein paar Mark. Diese Menschen des älteren Semesters kaufen sich nun heute ein Motorrad und fahren damit rum. Diese lassen sich nichts sagen oder nehmen Kritik sehr widerspenstig an. Den mit alter kommt selbstverständlich das Recht dazu alles besser zu Wissen und zu können als die jüngeren Mitmenschen.
Wenn ich mich vorher informiere heißt das noch lange nicht das ich gleich unbedacht los fahre.
Die älteren sollten mal an ihre Zeiten erinnern wo sie mit etwas angefangen haben ohne wirkliche Vorkenntnisse und was für ein Mist dabei raus gekommen ist.
Daher sollte man es begrüßen wenn sich jemand vorab informiert statt den Finger zu heben...
Wobei die Infos hier auch locker Google wieder gibt. Wozu noch im forum etwas genauer fragen?
Trotzdem danke an Lew und muhmann für die genauen infos
Hier mal das gesetzliche blabla ;)
Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO)
Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast.
Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.
Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.
Zitat:
@adi1204 schrieb am 24. Juni 2016 um 23:14:47 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Juni 2016 um 22:48:37 Uhr:
Dann Google Fahrerlaubnis B und dann klickst du auf den Beitrag vom BMVI.
Oh man, dass ich in meinem Alter der Jugend noch das Internet erklären muss.
Jugend? Der war gut. :):D
Aber sorry, wenn ein Link eingestellt wird sollte er auch funktionieren.
Er funktioniert doch, siehe oben.
Und @TE: viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn vorher gefragt wird. Also hast du fast alles richtig gemacht.
Meine Antwort stand auf Seite 1, fünfte Antwort. Und wenn Du mal einen Sack Zement angehoben hast, weißt Du, wie schwer die Stützlast sein sollte.
Mit allem anderen hast Du Recht. Ältere Menschen wissen mehr.
Lass es einfach gut sein, Peter.
Zitat:
@adi1204 schrieb am 24. Juni 2016 um 23:41:11 Uhr:
Lass es einfach gut sein, Peter.
Meinst du damit mich? Oder darf ich?
Zitat:
@fate_md schrieb am 24. Juni 2016 um 19:26:45 Uhr:
War da nicht noch was mit zulässiger gesamtmasse des Anhängers die kleiner sein muss als die leermasse des zugfahrzeugs? Demnach dürftest du maximal einen Anhänger mit 1339 kg zulGg ziehen.
Bin aber nicht ganz sattelfest in dem Thema mangels Anwendung.
Das wurde 2013 gestrichen, jetzt gilt nur noch die 3,5-to-Grenze.
Zitat:
@muhmann schrieb am 24. Juni 2016 um 23:24:49 Uhr:
Um mal eine sinnvolle Antwort zu geben:
Mit B darfst du einen Zug fahren, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 3500kg beträgt.
Leermassen oder tatsächliche Massen haben nichts damit zu tun, ob du den fahren darfst oder nicht.
Also z.B. ein Auto mit 2t zulässigem Gesamtgewicht und einen Anhänger mit 1,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Das reicht leider nicht für eine 100% richtige antwort.
Ich vervollständige es mal.
Max zulässiges gesamtgewicht auto+anhänger kleiner/gleich 3500kg.
Dazu kommt: Das leergewicht des zugfahrzeugs kleiner/gleich max zul.Gesamtgewicht des anhängers.
Dabei ist es nicht interessant ob ob gebremst oder nicht. Beim zuggewicht ist die stütz last sekundär, wäre in letzter instanz beim anhängergewicht ggf zu berücksichtigen.
Beispiel: Zugfahrzeug leer 1300kg, max 1700kg. Dann anhänger max 1300kg zulGesamtgewicht.
Grosses auto: 1700kg leer, 2200kg max.
Anhänger: 1300kg zulGesamtgewicht.
Dabei ist immer die zulässige anhängelast zu berücksichtigen!
Der einzige grund für BE ist, dass beim anhänger das tatsächliche gewicht zählt.
Heisst, wenn nen kleinwagen mit 800kg anhängelast fahrt, dürft ihr einen 2000kg max zul.Gesamtgewicht fahren, wenn er tatsächlich kleiner/gleich 800kg wiegt.