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Motorrad ohne Brief und Papiere kaufen?!

Themenstarteram 9. August 2012 um 16:39

Hallo

Habe ein gutes Angebot über ein Moped jedoch sind keine Papiere also Brief und Schein nicht vorhande.

Bescheinigung von der Polizei das es nicht geklaut ist ist vorhanden.

Der jetzige Besitzer hat das Moped schon ohne Papiere gekauft.

Meine Frage ist nun da ja eine Verlsutmeldung des Briefs für die Neubeantragnung gemacht werden muss ob ich dies machen kann mit Kaufvertrag usw.Oder muss dies die Person machen die als letztes im Fahrzeugbrief stand?

Ich hoffe da kann mir jemand helfen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von norbert26

Andren rahmen mit papieren besorgen kostet das gleiche wie der Aufwand bei der Zulassungsstelle

Jau. Und befreit einen ganz gut von der Sorge, wessen Teile eigentlich von Wem gekauft hat..

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KBA, Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

Zitat:

@aerf schrieb am 29. Februar 2020 um 09:40:44 Uhr:

Rahmennummer reicht. Dann kannst du dir die Papiere beim Bundesamt ausstellen lassen.

Die Rahmennummern werden v Hersteller immer gemeldet um dafür eine Zulassung zu bekommen.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Hersteller in Zschopau (DDR) dem Bundesamt in Flensburg (BRD) damals irgendwas gemeldet hat.

Richtig ist, dass man für die zulassungsfreien Fahrzeuge aus DDR-Zeiten vom KBA einen Nachdruck der ABE bekommen kann. Hier handelt es sich aber zum einen um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug und zum anderen befindet es sich ja ohnehin nicht mehr im Auslieferungszustand.

Zuständig für die Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung ist die örtlich zuständige Zulassungsstelle, und deswegen ist der hier schon geschriebene Rat genau dort nachzufragen auch richtig.

Natürlich wird die Zulassungsstelle ein Gutachten nach §21 StVZO verlangen, deswegen sollte man parallel beim aaS oder USB des Vertrauens nachfragen, unter welche Bedingungen der sich in der Lage sieht, ein solches zu erstellen (und was nötig ist, damit das auch positiv ausfällt). Hilfreich wäre ein aaS/USB, der sich mit Ostmotorrädern auskennt oder Bock darauf hat, sich mit dem Thema zu befassen (ohne dir den kompletten Aufwand in Rechnung zu stellen).

Beides ist eine etwas größere Baustelle, aber beides sollte machbar sein.

Klar doch. Wer scharf auf Simson Mopeds aus den 60iger Jahren ist und die keine Papiere mehr haben, wendet sich ans KBA. Unproblematisch. Es geht immer um die Fahrgestellnummer. Oder was steht in der Zulassung? Wenn das Ding einmal zugelassen war, ist die Nummer gespeichert.

Was beim kompletten verschrotten passiert, weiß i nicht.

Wird aber so sein, dass der Verschrottet die Nr. evtl noch abmeldet.

Deshalb ist es immens wichtig nach dem Verkauf eines KFZ, eine Abmeldebescheinigung an die Zulassungsstelle zu schicken.

Solange die nicht Bescheid wissen, steht der Verkäufer als letzter Besitzer in der Kartei.

Wird die Kiste zbsp. bei der Verschifffung nach Afrika über Bord Gespült und verseucht mit dem Öl den Strand, wendet man sich an die Zulassungsstelle und man hat erstmal Ärger.

Etwas weit hergeholt, aber denkbar.

Zitat:

@aerf schrieb am 29. Februar 2020 um 18:26:20 Uhr:

Klar doch. Wer scharf auf Simson Mopeds aus den 60iger Jahren ist und die keine Papiere mehr haben, wendet sich ans KBA. Unproblematisch.

Genau.

Das KBA hilft, wenn es um

Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor und Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind oder um zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion geht.

Nachzulesen hier.

Im vorliegenden Fall (ETZ 250) handelt es sich aber nicht um ein Klein- oder Leichtkraftrad sondern um ein "richtiges" Kraftrad.

Zitat:

Was beim kompletten verschrotten passiert, weiß i nicht.

Die Daten im zentralen Fahrzeugregister werden (vereinfacht gesagt) nach sieben Jahren gelöscht.

am 1. März 2020 um 8:42

Aha, Ossitechnik hat halt Bestand ;)

Hallo, hat jemand Erfahrung mit Mopeds ausm Ausland ohne Papiere ? Habe mehrere im Visier von RSFSR Sowjetunion BJ bis 1980 so was wie Verchovna, Problem ist bei uns im Heimatland für die gab’s nie und bis jetzt gibst nicht keine Zulassungspapiere weil bei uns bis 50 ccm braucht man nicht muss man nicht zulassen. Ist auch dass gleiche verfahren mit Kaufvertrag, Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer und usw.?

Ganz ohne jegliche Zulassung scheitert es meist schon an der Abgasnorm ,sofern nicht ein BJ eingeprägt ist oder bekannt ist ,ansonsten kaufvertrag und komplette Abnahme aber das stell ich mir sehr schwierig vor wenn es so mal gar keine Unterlagen dazu gibt.

Wie ich hier schon geschrieben habe, scheint das über ein Gutachten zu gehen.

https://www.motor-talk.de/.../...-und-papiere-kaufen-t4064349.html?...

Ich würde da mal in einem Russentreiberforum fragen. Die machen so was öfter.

am 30. April 2020 um 20:05

Da es bis 1988 keine Abgasnormen gab könnte es gehen - aber das ist so ein ganz spezieller Spezialfall. Ergo brauchst Du einen Spezialisten. Frag mal beim Tüv nach, die haben Leute, die sich damit auskennen. Allerdings nicht in jeder Stelle. Da würde ich beim für Dich zuständigen TüV (z.B. Südwest oder Bayern oder wasweißich) in der Zentrale anrufen und mich schlau machen. Wenn es einen Weg gibt, dann kennen die den.

am 30. April 2020 um 20:25

Das Thema ist sehr verzwickt. Hier mal ein Artikel, der in diese Richtung geht:

https://oldtimer-veranstaltung.de/.../

Da hilft wohl am besten ein Anruf bei der Zulassungsstelle.

Wenn ich @matsas2020 richtig verstehe waren die Kräder ja in ihrem Herkunftsland durchaus im Verkehr, nur gibt es halt keine Papiere (mehr) dafür.

Das ist dann etwas anderes als ein Fahrzeug, was noch nie im Verkehr war.

am 30. April 2020 um 21:35

Im Prinzip stimmt das so.

Aber bei seinen russischen Moppeds gibt es keine Papiere mehr, die belegen können, dass sie mal zugelassen waren und in Deutschland waren sie nie registriert.

Wie weit es ausreichend ist, aus dem allgemeinen Zustand des Fahrzeugs zu schliessen, dass es schon mal im Strassenverkehr zugelassen sein muss, ist rechtlich wahrscheinlich schwierig, auch wenn es arg gebraucht aussehen mag.

am 1. Mai 2020 um 4:29

Ich weiß daß in der Harley-Szene durchaus auch mal papierlose Wracks aus USA zugelassen werden, und zwar ziemlich Problemlos. Da scheint es ein Hintertürchen zu geben. Auch deshalb empfehle ich einen Anruf beim TüV an der richtigen Stelle (Zentrale), um dort die richtigen Fragen an den richtigen Mann zu stellen.

Dann muß man nur noch rauskriegen, was richtig ist.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 1. Mai 2020 um 06:29:47 Uhr:

Ich weiß daß in der Harley-Szene durchaus auch mal papierlose Wracks aus USA zugelassen werden, und zwar ziemlich Problemlos. Da scheint es ein Hintertürchen zu geben. Auch deshalb empfehle ich einen Anruf beim TüV an der richtigen Stelle (Zentrale), um dort die richtigen Fragen an den richtigen Mann zu stellen.

Dann muß man nur noch rauskriegen, was richtig ist.

Vielleicht ist dann der direkte Weg über TÜV-Zentrale nicht die allerbeste Idee.

Nicht dass man schlafende Hunde weckt und die vielleicht vorhandene Hintertür geschlossen wird.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 01. Mai 2020 um 06:29:47 Uhr:

Ich weiß daß in der Harley-Szene durchaus auch mal papierlose Wracks aus USA zugelassen werden, und zwar ziemlich Problemlos. Da scheint es ein Hintertürchen zu geben.

Nein, alle haben einen Title. Sonst bekommst die Dinger hier nicht rüber. Auch gibt es in Amerika eine elektronische Registrierung, sodass man auf dem ganzen Erdball online mit der FIN nachschauen kann, was wie und wann mit der Maschine passiert ist.

 

Hat jetzt aber mit dem TE nichts zu tun.

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