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Motorrad Abholung trotz Corona

Themenstarteram 28. April 2020 um 18:42

Hallo,

Ich habe folgendes Problem.

Ich habe Anfang März ein Motorrad besichtigt sowie eine Anzahlung geleistet und habe alles genau auf einem Kaufvertrag dokumentiert und habe aufgrund Ausgangssperre in Bayern das Fahrzeug noch nicht geholt. Das Motorrad ist mittlerweile durch den Verkäufer abgemeldet und müsste von mir per Auto+Anhänger geholt werden.

Ist die Abholung aus Thüringen möglich und würde dies als triftiger Grund durchgehen, wobei ich ein Auto besitze um zur Arbeit zu kommen?

Danke für gute Antworten im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 29. April 2020 um 22:34:24 Uhr:

Letztlich an beiden oder halt fahren...

Wenn wir schon korrekt sein wollen: Man müsste eigentlich überall nachfragen, wo man durchfahren will. Und übrigens nicht bei der Kreisverwaltung, sondern bei den zuständigen Gesundheitsämtern. Dann müsste er - um sicher zu sein - auch bei den jeweils zuständigen Polizeistellen nachfragen, ob die auch die Regelung von den zuständigen Gesundheitsämtern kennen und so ausführen (sonst würde er zwar später vor Gericht Recht bekommen, aber die Polizei würde ihn trotzdem erst mal an der Fahr hindern).

Lange rede, kurzer Sinn: Es ist praktisch völlig unmöglich, im Moment 100%ig rauszufinden ob er die Fahrt genau so machen darf oder nicht. Einfach tun!

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Die Abholung des Motorrads ist ein wichtiger Grund - Du hast eine vertragliche Verpflichtung das Motorrad abzuholen und der Staat kann (und wird) dich nicht dazu zwingen, dem Verkäufer Schadenersatz zu zahlen, weil er Dir verbietet, Deiner Verpflichtung nachzukommen.

Ich würds tun!

@Abc123def24

Wenn Du sichergehen willst, fragst Du bei der Polizeidienststelle des Abholorts nach.

Diesbezüglich bin ich ehrlich gesagt auch noch etwas unsicher. Demnächst muß ich unseren Wohnwagen innerhalb Bayerns vom Bauern aus dem Winterstall holen. Das alleinige Abholen des Wohnwagens stellt nach meinen Recherchen derzeit in Bayern offensichtlich noch KEINEN trifftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar. Es liegt letztlich im Ermessensspielraum des ggf. kontrollierenden Beamten. Den tifftigen Grund liefert in meinem Fall jedoch der Bauer, der den Stadel ab kommendem Monat wieder zum Abstellen landwirtschaftlicher Geräte aus dem Maschinenring und somit indirekt zur Lebensmittelproduktion benötigt.

Da Bayern und Thürigen direkt aneinander grenzen, gelten für Dich auch (nur) die jeweiligen Ausgangsbeschränkungen dieser beiden Bundesländer:

Bayern:

Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020

Coronavirus-Hotline

089 / 122 220 – täglich von 8 bis 18 Uhr

Quelle: https://www.bayern.de

Thüringen:

Geregelt werden die Beschränkungen für Thüringen in der "Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung - 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO"

Lies die mal ... und Du bis keinen Deut schlauer ;) Ich find darin zwar nichts, was einer Abholung innerhalb Thüringens entgegenstünde - beschwören würde ich dies aber auch nicht. Daher wäre es sinnvoll, die Nummer der Bürger-Hotline zu nutzen (sofern man da durchkommt):

+49 361 75 049 049 - Die Corona-Bürger-Hotline der Thüringer Staatskanzlei

Quelle: https://corona.thueringen.de/

Gruß

NoGolf

Wie gesagt: ich würd's tun. Kaufvertrag mitnehmen, Masken und Handschuhe. Keine Pausen.

Würde ich bei Kontrolle alles entsprechend erklären und darlegen, dass man sich im Vorfeld Gedanken bezüglich bestmöglichem Schutz usw. gemacht hat.

Kann mir nicht vorstellen, dass da Probleme zu erwarten sind. Es kontrollieren auch nur Menschen und zumindest bei uns in der Region liest man nur von Strafen für Personen die extrem fahrlässig sind, oder den Beamten bei Ansprache richtig blöd kamen.

Zitat:

@Jason_V. schrieb am 29. April 2020 um 13:26:30 Uhr:

Wie gesagt: ich würd's tun. Kaufvertrag mitnehmen, Masken und Handschuhe. Keine Pausen.

Würde ich bei Kontrolle alles entsprechend erklären und darlegen, dass man sich im Vorfeld Gedanken bezüglich bestmöglichem Schutz usw. gemacht hat.

Kann mir nicht vorstellen, dass da Probleme zu erwarten sind. Es kontrollieren auch nur Menschen und zumindest bei uns in der Region liest man nur von Strafen für Personen die extrem fahrlässig sind, oder den Beamten bei Ansprache richtig blöd kamen.

Ich stimme Dir im Prinzip wirklich zu. Die Fragestellung des TE ist aber nicht, was Du oder auch ich tun würden, sondern ob es sich bei seinem Vorhaben um einen "triftigen Grund" handelt:

Zitat:

Ist die Abholung aus Thüringen möglich und würde dies als triftiger Grund durchgehen, ...

Diese Frage können in einem solch speziellen und nicht in den Verordnungen erwähnten Fall wohl nur die zuständigen Stellen einigermaßen rechtssicher beantworten ;)

Als verbindliche Antwort hab ich meine Posts auch nie vorgestellt :)

Würde nur, bevor ich jetzt Stunden mit der "Vorbereitung" verbringe, die Kiste einfach holen und etwaige Risiken in Kauf nehmen weil ich sie als nicht vorhanden oder geringfügig einschätze.

Ich gebe da zwei Dinge zu bedenken:

 

a)

Auch die zuständigen Stellen sind aktuell ja oft nicht so sicher, was man nun darf oder nicht darf. Siehe die Diskussion um das Lesen eines Buches auf einer Parkbank mit der negativen Aussage seitens der Polizei München und der nachfolgenden Richtigstellung seitens der bayrischen Regierung. Ähnliche Themen und Diskrepanzen zwischen den Organen gab es ja noch weiter, z. B. die Diskussion über grenzüberschreitende Besuche bei Lebenspartnern - bayerische Staatsregierung sagt Ja, Bundespolizei sagt Nein.

 

b)

Wenn man schon nachfragt und dann eine positive Erklärung bekommt, würde ich das schriftlich haben wollen, um sicher zu sein. Was bringt einem das Telefonat, wenn der ausführende Polizist das anders sieht?

 

Das ist natürlich ein frommer Wunsch. Kann mir schwer vorstellen, dass man da eine schriftliche, belastbare Aussage bekommt....

 

Von daher ist Augen zu und durch vielleicht gar nicht........

In Thüringen seh ich kein Problem. Voraussetzung ist das er alleine fährt oder mit eine Mitglied des eigenen Haushalts. Vorort nur mit dem Verkäufer, keiner weiteren Person zusammentreffen. In Thüringen gibt es keine wirkliche Ausgangsbeschränkung. Es sind aber die allgemeingültigen Coronaregeln einzuhalten. Bayern ist da das größere Problem.

Möglich ist es. Ein triftiger Grund ist es wohl nicht.

In der Zeit, in der jetzt hier diskutiert wird, würde das Moped schon in meiner Garage stehen.

Klar ist es möglich. Die Frage war, ob ein trifftiger Grund vorliegt.

 

Ich verstehe nicht, warum in einem Forum nachgefragt wird. Fünf Posts, acht Meinungen (<Ironie).

 

Das naheliegendste ist doch, bei der zuständigen Kreisverwaltung (oder wie das in Bayern heißt) des Abholorts anzurufen. Sachverhalt schildern und ich bekomme eine belastbare Aussage.

Nutzt aber nix wenn der Abholort in Thüringen liegt und er aus Bayern anreist... ;)

Abholort Jena oder Gera wäre dann nochmal mit Sonderregeln belegt, vielleicht auchnoch Andere...

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 29. Apr. 2020 um 22:28:24 Uhr:

Nutzt aber nix wenn der Abholort in Thüringen liegt und er aus Bayern anreist...

Mein Fehler:)

Dann eben in der zuständigen Kreisverwaltung am Startort und Abholort fragen.;)

Letztlich an beiden oder halt fahren...

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