Motorkühlung
Hallo Renault Megane Senic Freunde, meine Frage betrifft die Motorkühlung meine Senic I ( JA )
Seid einiger Zeit steigt die Motorkühlanzeige oder bleibt diese Anzeige immer im untersten drittel stehen und das auch im normalen Betrieb oder auch nach längerer zügiger Autobahnfahrt. Nur im Stand bewegt sich die Anzeige ganz langsam nach oben. Es kommt noch hinzu, das die Heizung nicht richtig warm wird und egal wie lange ich gefahren bin. Was könnte dafür die Ursache sein. ????
Beste Antwort im Thema
Thermostat wechseln (10€) und die Sache wird bestimmt ein ende haben
17 Antworten
Oh Gott - das hört sich ja nach Betrug durch die erste Werkstatt an! Ob die dann das so zugibt und die aktuellen Kosten erstattet?!?!
Ich hoffe, Du hast eine gute Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt!
Aber hoffen wir mal, daß die erste Werkstatt einsichtig ist, keine Probleme bereitet und die Reparaturkosten übernimmt, möglichst ohne daß Du in Vorleistung treten mußt!
Toi, toi, toi und gutes Nachhausekommen
Zitat:
Original geschrieben von myworld
Moin moin das ist keine Antwort sondern an alle die sich damit in diesen Zusammenhang auskennen noch eine Frage dazu: Wie sich heraus gestellt hat und mir die zweite Renaultwerkstatt bestätigt, hat die Werkstatt bei der ersten Reparatur obwohl berechnet den Heizungskühler garnicht erneuert sondern wahrscheinlich mittels eines Dichtungsproduktes den Kühler repariert. Da sich das jetzt dieser Sachverhalt heraus gestellt hat, meine Frage: Muss die Renaultwerkstatt die die erste Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat, für die Kosten aufkommen die mir dadurch entstanden sind, sprich die Kosten für weitere Übernachtungen die dadurch entstanden sind.??????
Danke für Eure Rückmeldung.
Walter
Da es offenbar um Betrug geht, würde ich einen Gang zum Anwalt empfehlen. Kann allerdings sein, dass du dann auch erstmal viel Geld für einen Sachverständigen vorstrecken musst usw.
Hast du von der 2. Werkstatt überhaupt was schriftl.? Wenn du der 1. was unter die Nase reiben kannst, sind die evtl. sehr "kulant".
Zum Thema Übernachtungskosten:
1. IIRC haben alle Scenic ab EZ 01/2003 immer die Renault Mobilitätsgarantie, wenn du alle Wartungen in einer Vertragswerkstatt gemäß Herstellervorgaben (=Intervall nicht überschreiten) machen lässt. Davor IIRC immer 1 Jahr seit der letzten Wartung oder Urlaubs-/Winter-/etc.-Check. Da ist bis zu einem gewissen Grad auch Hotelkosten drin. In vielen Kfz-Versicherungen ist auch ein vergleichbarer Schutzbrief drin. Oder du bist Mitglied in einem Automobilclub? Hast du das (versucht) in Anspruch zu nehmen? (du bist in der Schadensbegrenzungspflicht!)
2. Ob die Werkstatt das zahlen muss, weiß ich gerade nicht. Hätte man besser im Vorfeld (also als sie dir gesagt haben, dass du in eine andere Werkstatt solltst) abklären sollen.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Da es offenbar um Betrug geht, würde ich einen Gang zum Anwalt empfehlen. Kann allerdings sein, dass du dann auch erstmal viel Geld für einen Sachverständigen vorstrecken musst usw.Zitat:
Original geschrieben von myworld
Moin moin das ist keine Antwort sondern an alle die sich damit in diesen Zusammenhang auskennen noch eine Frage dazu: Wie sich heraus gestellt hat und mir die zweite Renaultwerkstatt bestätigt, hat die Werkstatt bei der ersten Reparatur obwohl berechnet den Heizungskühler garnicht erneuert sondern wahrscheinlich mittels eines Dichtungsproduktes den Kühler repariert. Da sich das jetzt dieser Sachverhalt heraus gestellt hat, meine Frage: Muss die Renaultwerkstatt die die erste Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat, für die Kosten aufkommen die mir dadurch entstanden sind, sprich die Kosten für weitere Übernachtungen die dadurch entstanden sind.??????
Danke für Eure Rückmeldung.
Walter
Hast du von der 2. Werkstatt überhaupt was schriftl.? Wenn du der 1. was unter die Nase reiben kannst, sind die evtl. sehr "kulant".Zum Thema Übernachtungskosten:
1. IIRC haben alle Scenic ab EZ 01/2003 immer die Renault Mobilitätsgarantie, wenn du alle Wartungen in einer Vertragswerkstatt gemäß Herstellervorgaben (=Intervall nicht überschreiten) machen lässt. Davor IIRC immer 1 Jahr seit der letzten Wartung oder Urlaubs-/Winter-/etc.-Check. Da ist bis zu einem gewissen Grad auch Hotelkosten drin. In vielen Kfz-Versicherungen ist auch ein vergleichbarer Schutzbrief drin. Oder du bist Mitglied in einem Automobilclub? Hast du das (versucht) in Anspruch zu nehmen? (du bist in der Schadensbegrenzungspflicht!)
2. Ob die Werkstatt das zahlen muss, weiß ich gerade nicht. Hätte man besser im Vorfeld (also als sie dir gesagt haben, dass du in eine andere Werkstatt solltst) abklären sollen.notting
Moin moin an alle.
Um noch abschliessend einmal auf das Problem zurück zu kommen, hat man leider als Autobesitzer immer die Sorry ( Arschkarte ) falls man mit solchen Angelegenheiten zu kämpfen hat. Da ich wie gesagt zwar in Frankreich wohne und der Sprache leider noch nicht sooo mächtig bin, wirft das natürlich noch andere Probleme auf, soll heisen das man sich nicht so artikulieren kann, wie mit oder in seiner Muttersprache.
Wie sich jetzt nach Demontage des Heizungskühlers doch heraus gestellt hat, wurde der Kühler zwar und nicht wie vorher angenommen nicht gewechselt doch ausgetauscht und eben nur nicht durch ein sogenanntes Originalteil in diesem Fall Renault ersetzt. Das wirft jetzt natürlich die Frage auf, in wie weit sich jetzt ein Gang zum Rechtsanwalt noch lohnt und ratsam ist.???
Ich vermute mal, das das in keiner weise zur Realation zu einander steht und ich von daher mir es ersparen werde, den erstens die Sprache und die anderen ganzen Proleme mit Sachverständigen und den nachweis zu führen das das durch ein nicht Originalteil hervor gerufen wurde. Also von daher habe ich jetzt gelernt, das ich mir in Zukunft immer die gewechslten Teile zeigen lassen werde. FAZIT: Bescheidener Urlaub.!!!!
Trotzdem an alle noch einen schönen Sonntag.
Walter