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Motor Sound System nachrüsten / Umbau

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 22. Februar 2013 um 20:46

Hallo an Alle,

mein Audihändler des Vertrauens hat diese Woche die Bitu Auspuffanlage erfolgreich bei meinem 204ps Quattro umgebaut.

Und ich kann nur sagen es klingt toll und es fkt. auch alles.

Nur eine kleine Frage an Bitu Fahrer, kann man bei Euch den Sound extra über das MMI Steuern oder nur in Verbindung mit dem jeweiligen Modus. Zb Motor im Comfort Modus und Auspuff im Dynamik oder nur Motor Dynamik und daher auch Sound Dynamik?

Aber jetzt ist eine Frage einmal abgeklärt, der Umbau fkt. wenn man eine gute Werkstatt mit aufgeschlossenen Leuten hat.

Bcpjj

Beste Antwort im Thema

... und wieder ein Beitrag, den man nicht wirklich braucht :rolleyes:

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heisst?

wurde schon ausführlich diskutiert

Fb-img-1527777068587
Version-2015

@combatmiles

Mit der mittlerweile geänderten Verordnung bekommst du diese Dinger in D nicht mehr eingetragen! Bei einer HU wird der clevere Prüfer das Siegel verweigern. Das bedeutet Rückbau!

das meint ich :(

Zitat:

@Polmaster schrieb am 19. Mai 2019 um 21:32:33 Uhr:

@combatmiles

Mit der mittlerweile geänderten Verordnung bekommst du diese Dinger in D nicht mehr eingetragen! Bei einer HU wird der clevere Prüfer das Siegel verweigern. Das bedeutet Rückbau!

Aber kann man die nicht inaktiv setzen wenn man zur HU fährt?

Klar oder stg ab .. einem Prüfer der Dir ist fällt es aber sicher auf ... zur Sicherheit die org Töpfe nicht verkaufen !

Bedeutet das wenn man jetzt einen Wagen mit dem Zeug kauft das man bei nächsten TÜV damit Probleme bekommt?!

Nein, werksseitig ausgestattete Modelle fallen unter den Bestandsschutz und dürfen weiter fahren. Nur nachgerüstete Anlagen könnten beim nächsten tüv Probleme bereiten.

Und damit schließt sich der Kreis: Werksseitig waren nur die BiTu damit ausgerüstet.

Also ich wollt die tage eine für a5 bestellen, audi sagt ersatzlos entfallen seit juni 2018

ich kenn das aus dem Oldtimerbereich. Klar gibt es nen "Stichtag", aber meine Anlage wurde vorher verbaut, war damit gesetzeskonform und RÜCKWIRKEND möchte ich sehen ob mir das jemand stilllegt...

Zitat:

@combatmiles schrieb am 20. Mai 2019 um 09:34:57 Uhr:

ich kenn das aus dem Oldtimerbereich. Klar gibt es nen "Stichtag", aber meine Anlage wurde vorher verbaut, war damit gesetzeskonform und RÜCKWIRKEND möchte ich sehen ob mir das jemand stilllegt...

Konkret bezieht sich meine Frage genau auf diesen Fall wie du beschreibst. Ich habe nämlich einen 3.0 272ps 4g gesehen wo solch eine Anlage durch Audi nachgerüstet wurde. Wenn das noch in der Zeit gemacht wurde wo es noch legal war dann können die doch nicht rückwirkend das verbieten?

 

denke auch nicht.... ich staune das es immernoch Anbieter dafür gibt....

@mza287

Doch, da der CRTD nie damit ab Werk ausgeliefert wurde. Du kannst bei der nächsten HU Glück oder Pech haben.

 

@Sausler

Die allermeisten Anbieter weisen auf das Fehlen der ABE und dem damit verbotenen Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zumindest textlich hin.

Ja aber es gab trotzdem auch für FL den Nachrüstsatz...

Und wie schon mehrfach gesagt konnte noch keiner nen belastbaren Beweis für "generell verboten auch vorher" sondern maximal für "ab" bringen...

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