Motor probleme
Hallo Leute. Ich will ein Rat von Euch. Ich fahre ein Passat 3C Sportline 170 PS TDI mit DSG, denn Fahrzeug habe neu gekauft und von Werk am 31.10.2006 abgeholt.
und der war erst am 23.10.06 angemeldet.
Ich habe (mehr )als Regelmäsig Werkstatt besucht wegen Standheizung, Inspektion, Motorprobleme, die künnten kein Fehler finden.
Als die Garantie abgelaufen ist, dann kamm alles raus:
1: 2 Tage nach dem Garantieablauf- Motorstörung-Werkstatt . War ich da ,das war am 01.11.08 und das würde gemacht: Steuergerät aus und eingebaut, leitungssatz geprüft, batterie geladen,leitungssatz in motorraum A+E
2: am 14.11.08 war wieder da wegen Inspektion (bei 53853 km stand musste Service durchgeführt werden) habe ich 502 € bezahlt.
3: am 17.11.08 war ich auf dem weg von der Arbeit nach Hause, gerade losgefahren, dann fängte das an, zu erst komische Motorgeräusch, dann Motor war am Rüppeln, dann ist er ausgegangen und springte nicht mehr an. Wurde ins Werkstatt abgeschllept, nach 2 tage hatte anruf aus Werkstatt (da fehlt kompression) , Zilinderkopf ausgebaut- Wasser in Motorblock. Heute noch ein anruf gehabt- Das Werk übernimmt kosten für Zilinderkopf die kosten, und ich soll 30% für untere Kolbenringe und Wasserpumpe bezahlen, und 50% für die arbeit.
Ich möchte von Euch wissen: muss ich überhaupt die kosten tragen für das wenn Motor streit, das ist doch nicht mein Schuld sonder Fehler von Werk.
MfG
Alex
Beste Antwort im Thema
stell dir vor du würdest die kulanz nicht bekommen..dann wären sicherlich 5000euro weg. deswegen standen auch die anführungszeichen dabei...günstig ist es nicht...aber im vgl evtl schon 😉
18 Antworten
hallo,
das ist natürlich unschön. mein beileid...OP am offenen herzen sozusagen.
rein rechtlich ist deine garantie abgelaufen (oder hast du verlängert?). somit ist man nicht verpflichtet überhaupt etwas umsonst zu machen. da kannst du so gesehen froh sein dass vw da ne menge auf kulanz macht.
du könntest höchstens aus der sache rauskommen wenn du beweisen könntest dass der schaden schon vorher da war oder man ihn hätte evtl bei der 1. inspektion hätte erkennen müssen. das wird sehr schwierig.
denke da kannste früh sein dass du "preiswert" aus der affaire kommst.
gruß
rick
stell dir vor du würdest die kulanz nicht bekommen..dann wären sicherlich 5000euro weg. deswegen standen auch die anführungszeichen dabei...günstig ist es nicht...aber im vgl evtl schon 😉
Hallo Leute. Das Gericht ist immer noch im Gange wegen Motorschaden.
Der Gutachter konnte Äusserliche Fehler nicht feststellen. Und es sieht so aus das ich den schaden doch bezahlen muss. Obwohl ich habe mit Unabhäningen Gutachter gesprochen, und der sagte mir: Durchsetzen kannst immer noch, nur da muss die Leute finden, die das gleiche Problem haben wie du, mit dem selben Model, und als Gemeinschaft könnte ihr das Brief an VW schreiben, wenn das nicht hilft dann durch Medien das veröffentlichen. Weil wie er sagte, das das Toyota wegen Bremspedale Probleme über 1,2 Millionen zurück ruft, und das VW mit Motorschaden Problem nichts übernimmt, obwohl das passiert jeden Tag. Und das Regierung will ,das durch kauf von Deutschen Fahrzeugen wirtschaft soll Steigen. Aber nicht nach so was. Es gibt nur ein Hacken, wie mein Rechtsanwalt sagte wenn ich ins Medien mit meine Sache gehen will, die Rechtschützversicherung wird keine kosten übernehmen. Und wie ich am Anfang geschrieben habe , suche die Leute mit denen wir ein Gemeinschaft bilden können und gemeinsam die Sache durchsetzen.
MfG
P.S. Auf Anfrage kann ich mein Kontakt Telefon hinterlassen.
Da Du nach November 2008 nichts mehr geschrieben hast. Wie stellt sich die Situation denn jetzt genau dar?
Du hast das Kulanzangebot von VW abgelehnt, den Schaden komplett selbst gezahlt, hast Dir einen Anwalt genommen und läufst jetzt Gefahr vor Gericht zu unterliegen?
Zitat:
Original geschrieben von BullishHarami
Da Du nach November 2008 nichts mehr geschrieben hast. Wie stellt sich die Situation denn jetzt genau dar?Du hast das Kulanzangebot von VW abgelehnt, den Schaden komplett selbst gezahlt, hast Dir einen Anwalt genommen und läufst jetzt Gefahr vor Gericht zu unterliegen?
Weil die Sache ist noch am laufen, darum habe ich nichts mehr geschrieben. Und ich könnte mein Fahrzeug nich los werden, sonnst musste ich ich die gesammte kosten tragen. Und ein kann ich auch nicht verstehen und zwar: Fahrzeug wurde am 27.06.2006 bestellt, am am 23.10.2006 habe ich im angemeldet und am 30.10.2006 abgeholt von Autostadt. Und jetzt laut Gerichts Urteil, das Fahrzeug hat seine Garantie am 28.08.2008 verloren, obwohl der wurde noch nicht produziert.
Ja o.k., aber was ist denn nach Deinem letzten post im November 2008 passiert?
Hast Du Kulanz angenommen und danach geklagt oder abgelehnt und erstmal alles selbst bezahlt und dann geklagt? Wie war das denn?
Und hinsichtlich des Urteils, dass die Garantie am 28.08.2008 begonnen hätte, kann da ja was nicht stimmen, wenn man Deine anderen Daten mit in die Betrachtung zieht. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Garantie beginnt, wenn ich das Fahrzeug in Empfang nehme, von mir aus auch die Woche früher nach der Anmeldung. Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Aber unabhängig davon, warst Du am 17.11. in jedem Fall zunächst mal außerhalb der Garantie.
Zitat:
Original geschrieben von BullishHarami
Ja o.k., aber was ist denn nach Deinem letzten post im November 2008 passiert?Hast Du Kulanz angenommen und danach geklagt oder abgelehnt und erstmal alles selbst bezahlt und dann geklagt? Wie war das denn?
Und hinsichtlich des Urteils, dass die Garantie am 28.08.2008 begonnen hätte, kann da ja was nicht stimmen, wenn man Deine anderen Daten mit in die Betrachtung zieht. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Garantie beginnt, wenn ich das Fahrzeug in Empfang nehme, von mir aus auch die Woche früher nach der Anmeldung. Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Aber unabhängig davon, warst Du am 17.11. in jedem Fall zunächst mal außerhalb der Garantie.
War in januar 2010 Gerichtsverhandlung, wo ich das alles Abgelehnt habe, und dann wurde unabhänige Gutachter eingeschaltet, der aber im Mai 2010 kein fehler feststellen könnte.
Kulanz habe ich nicht angenommen, und sofort werkstatt angeklagt, weil ich sehe das nicht an ,das nach dem inspektion das Auto hat Motorschaden gehabt.
Und was Garantie das kopiere ich auch nicht, Anwalt sagte mir Garantie beginnt ab dem Kaufdatum und nicht ab Auslieferungdatum.
Ob das stimmt weiss ich nicht.
Das sagt Dir Dein Anwalt!?!?!? Boaahhh...
90 Sekunden googeln und man kommt auf ein ganz anderes Ergebnis.
Der Gesetzgeber regelt den Umfang der Gewährleistung beim Autokauf zunächst einheitlich. Gewährleistungsansprüche verjähren demnach in zwei Jahren (bei Neuwagen). Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache. Bei Fahrzeugen ist dies regelmäßig die Übergabe des zugelassenen Fahrzeugs vom Verkäufer an den Käufer (nicht das Datum des Kaufvertrages oder das Datum der Erstzulassung).
Das ändert aber leider nichts daran, dass Du trotzdem aus der Garantie warst. Auch wenn es Dir nicht hilft, wäre es imho besser gewesen, das Kulanzangebot anzunehmen. Nachzuweisen, dass ein 14 Tage später auftretender Motorschaden, bei der Inspektion hätte gesehen werden müssen, ist doch quasi unmöglich. Hinzu kommt, dass Kulanzanträge immer öfter gänzlich abgelehnt werden, weil die Hersteller umfangreiche Anschlussgarantien anbieten und letztlich diejenigen, die diese Garantien abschließen, verständlicherweise auf die Barrikaden gehen würden, wenn der Hersteller nach Ablauf der 2-jährigen Garantie großzügig Kulanz gewährt.
Wünsche Dir aber viel Erfolg, die Geschichte doch noch in Deinem Sinne zu richten. Aber meine ehrliche Meinung ist, dass Du die Sache auf sich beruhen lassen solltest. Das wird nix mehr.
Zitat:
Kulanz habe ich nicht angenommen, und sofort werkstatt angeklagt, weil ich sehe das nicht an ,das nach dem inspektion das Auto hat Motorschaden gehabt.
Und was Garantie das kopiere ich auch nicht, Anwalt sagte mir Garantie beginnt ab dem Kaufdatum und nicht ab Auslieferungdatum.
Ob das stimmt weiss ich nicht.
Die 2 Jahres Garantie beginnt bei VW bei Autostadtabholung AFAIK mit der "Übergabeinspektion". In Deinem Fall war die dann wohl am 29.8.2006. Wenn Du es erst 2 Monate später schaffst, den fertigen Wagen auch dort abzuholen - Dein Pech!
Ein Motorschaden, wie Du ihn beschreibst, ist vorab (bei Inspektionen etc.) nicht unbedingt erkennbar. Er ist auch nicht durch klare Fertigungsmängel entstanden, sondern erst nach 2 Jahren Benutzung. Eine Neuwagenanschlußgarantie hätte Dich dabei vor jeglichen Kosten bewahrt, aber die war Dir wohl zu teuer.
Aus Deinem
falschenRechtsverständnis heraus hast Du leider auch eine kontruktive Zusammenarbeit mit dem damals noch relativ kulanten Autohaus abgelehnt, die Dir im Nachhinein betrachtet viel Geld gespart hätte.
Nun mußt Du halt die Zeche zahlen, und das ist gerichtlich ja auch so bestätigt. Verbuche das für Dich als Lehrgeld und überdenke Dein Rechtsverständnis. Eine Ware, die man kauft und benutzt, und die bei der Benutzung nach der Gewährleistungsfrist kaputtgeht, muß man eben selbst zahlen. So ist das.
Zitat:
Original geschrieben von Käfer1500
Die 2 Jahres Garantie beginnt bei VW bei Autostadtabholung AFAIK mit der "Übergabeinspektion". In Deinem Fall war die dann wohl am 29.8.2006. Wenn Du es erst 2 Monate später schaffst, den fertigen Wagen auch dort abzuholen - Dein Pech!Zitat:
Kulanz habe ich nicht angenommen, und sofort werkstatt angeklagt, weil ich sehe das nicht an ,das nach dem inspektion das Auto hat Motorschaden gehabt.
Und was Garantie das kopiere ich auch nicht, Anwalt sagte mir Garantie beginnt ab dem Kaufdatum und nicht ab Auslieferungdatum.
Ob das stimmt weiss ich nicht.
Ein Motorschaden, wie Du ihn beschreibst, ist vorab (bei Inspektionen etc.) nicht unbedingt erkennbar. Er ist auch nicht durch klare Fertigungsmängel entstanden, sondern erst nach 2 Jahren Benutzung. Eine Neuwagenanschlußgarantie hätte Dich dabei vor jeglichen Kosten bewahrt, aber die war Dir wohl zu teuer.
Aus Deinem falschen Rechtsverständnis heraus hast Du leider auch eine kontruktive Zusammenarbeit mit dem damals noch relativ kulanten Autohaus abgelehnt, die Dir im Nachhinein betrachtet viel Geld gespart hätte.Nun mußt Du halt die Zeche zahlen, und das ist gerichtlich ja auch so bestätigt. Verbuche das für Dich als Lehrgeld und überdenke Dein Rechtsverständnis. Eine Ware, die man kauft und benutzt, und die bei der Benutzung nach der Gewährleistungsfrist kaputtgeht, muß man eben selbst zahlen. So ist das.
Die Inspektion-übergabe wurde beim Fahrzeug am 21.10.2006 durchgeführt, beim VW AG im Emden, und nicht am 29.08.2006 wie du sagtest. Und am 23.10.2006 wurde er Angemeldet und am 30.10.3006 abgeholt. Der Auslieferung hat damals solange gadauert, weil große nachfrage damals war und im diese zeit war Sommerferien in Niedersachsen.
Zitat:
Original geschrieben von altex
Die Inspektion-übergabe wurde beim Fahrzeug am 21.10.2006 durchgeführt, beim VW AG im Emden, und nicht am 29.08.2006 wie du sagtest. Und am 23.10.2006 wurde er Angemeldet und am 30.10.3006 abgeholt. Der Auslieferung hat damals solange gadauert, weil große nachfrage damals war und im diese zeit war Sommerferien in Niedersachsen.
29.08.2006 habe ich durch Dein folgendes Zitat hergeleitet:
Zitat:
Original geschrieben von altex
[Und jetzt laut Gerichts Urteil, das Fahrzeug hat seine Garantie am 28.08.2008 verloren, obwohl der wurde noch nicht produziert.
Wie kam das Gericht auf den 28.08.2008?