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Motor im Winter vor Fahrtantritt warmlaufen lassen?

Themenstarteram 18. November 2016 um 15:11

Hallo !

ich fahre einen 19 Jahren alten VW Golf 3 ohne Klimaanlage und seit ca. einem halben Jahr habe ich keine Garage mehr, d.h. das Fahrzeug steht draussen. Im Winter habe ich häufig das Problem, dass wenn ich die Fensterscheiben nach einigen Minuten freigekratzt habe und dann mit dem eiskalten Benzinermotor losfahre, dass dann schnell die Fensterscheiben wieder zufrieren, die Sicht deutlich schlechter wird und ich zum erneuten Eiskratzen anhalten muss. Das wäre eigentlich kein Problem, nur fahre ich nach 2 Kilometern auf eine stark befahrende Bundesstraße, wo es auf den nächsten 10 Kilometern keinen Standstreifen gibt...es wird also u.U. gefährlich für mich.

Ich überlege nun, ob ich erst den Motor starte, diesem im Stand zumindest auf ein Mindestmaß an Temperatur bringe / warm laufen lasse, damit die Heizung auf den ersten Kilometern schneller auf Touren kommt, so dass ein erneutes Anhalten und Eiskratzen evtl. nicht mehr notwendig wird.

Ich habe leider über die Suchfunktion keine passenden Themen gefunden. Macht das Sinn, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, oder ist das sogar verboten? Was kann ich sonst noch tun (der Einbau einer Standheizung entfällt definitiv bei dem alten Auto)?

Mfg

Marwief

Beste Antwort im Thema

Nö. Nützlich ist, wenn es zielführend ist. Die Verkehrssicherheit durch freie Sicht ist ein Ziel, dass der Verordnungsgeber selbst vorgegeben hat. Dieses zu erreichen, das ist zielführend. Also ist es nützlich. Unnütz ist es, etwas anderes daher zu quasseln. Die Rede ist ja nicht von stundenlagem Motorlauf im Stand. ;)

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Zitat:

@butzimondeo schrieb am 27. November 2016 um 11:27:19 Uhr:

 

Wer lesen kann ist im vorteil, IM STAND WARM LAUFEN LASSEN, du bist ja schon gefahren wenn du an einer Roten Ampel stehst.

Wenn ich das Auto ein Stück vor und zurück setze bin ich auch schon gefahren und lasse nicht warm laufen. Und nun? :p

Die Diskussion führt am Ende zu nichts, schon allein weil das Verbot extrem selten überhaupt forciert wird und es daher in der Praxis in aller Regel straffrei bleibt. Außer Du hast Johnes als Nachbar, der bringt dich dafür notfalls in dem Knast :D

@Go}][{esZorN: Zwei Dumme, ein Gedanke :D wobei ich dem Multimetertrick vorziehen würde. Alternativ kann man auch mit dem Starthilfekabel hantieren, beim Starthilfe geben soll ja der Motor laufen... (Ich glaube ich hab zu viel "How to get away with murder" gesehen :D)

Zitat:

Nur mal so aus Neugier, wie macht ihr das eigentlich an der Ampel? Stellt ihr da auch immer brav den Motor ab? Unnötiges laufen lassen im Stand ist nämlich verboten!

Dafür gibt es ja heute sinnigerweise Start/Stop, auch wenn die manchmal zu vorsichtig den Motor weiter laufen lässt.

Im Ausgleich dazu lasse ich natürlich falls notwendig auch vorm losfahren für die FSH den Motor kurz laufen.

Was sagt denn die Rechtssprechung dazu, wenn zB vor einer Bahnschranke steht: "Bitte Motor abstellen" Dauert der Ein- und Ausbau nicht zu lange?

Moin

Johnes

Zitat:

@Friesel: Du verbiegst schon wieder Aussagen!

Welche? Das Wort Falsch? Ist das eigentlich alles was dann vo dir kommt? Du verbiegst schon wieder Aussagen? Johnes, ohne dir zu nahe zu treten, das machst du seit 30 Seiten und X Threads.

 

Zitat:

Zumal: Kreuzfahrtschiffe schalten von Schweröl auf Diesel um. Im deutschen Hafen mit Schweröl ist eine dumme Idee. Wenn man erwischt wird, wird es teuer. Bei uns wird das kontrolliert.

Nun, ich lese sie zumindest, deine Verbiegungen.

Zitat:

Im Hafen, Son Tanker macht seinen Motor vermutlich aus, wenn er im Hafen ist, bei Kreuzfahrern sieht das ganz anders aus. E-Land ist schlicht zu teuer. Wenn ich mir dann die Dieselwolke über den Kreuzfahrern so ansehe, auch wenns da kein Schweröl ist im Hafen, dann ist das Taxi echt das kleinste Problem. Hat aber nichts mit dem Thema zu tun, da gebe ich dir recht.

Ich schrieb nichts anderes. Was bitte kommentierst du denn da und unterstellst mit damit eine Falschaussage? Merkst du noch was, um mal in deinen Worten zu Antworten?

@butzimondeo

Gesetz lesen, danach hier 30 Seiten lesen, und du willst gar nicht mehr Antworten.

Ansonsten § 30 STVO

 

Zitat:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Du schreibst:

Zitat:

Wer lesen kann ist im vorteil, IM STAND WARM LAUFEN LASSEN, du bist ja schon gefahren wenn du an einer Roten Ampel stehst.

Erleutere doch mal kurz wo das denn so im §30 Steht? Von Warm laufen lassen steht da nichts. Da steht unnötiges laufen lassen. Und das passiert auch an einer roten Ampel, welches durch SS vermieden wird, woraus dann entsteht, anderer Thread, das die Deaktivierung dieses Systems verboten ist, da dadurch die Motoren unnötig im Stand laufen bleiben.

Laufen lassen um die Scheibe frei zu behalten, ist nicht unnötig. Genauso kann man dann jeden LKW anzeigen, denn er könnte ja auch zu Hause nen Kompressor nutzen um Luft zu verdichten, diesen dann mit zum LKW schleppen und dort die nötige Druckluft auffüllen. Wird wohl kaum einer vorschlagen.

Genau aus dem Grund laufen auch die Dieselmotoren von Kreuzfahrern im Hafen, auch wenn es meist nur EDieMots sind, obwohl es nicht nöig wäre. Nur nen E-Lananschluß in der Größe einer Großstadt zu realisieren ist nicht so ganz einfach, und Schwups ist son Gesetz auch wieder egal.

 

@jemand anderen

Und die Bimsch entscheidet in der Regel VOR Inbetriebnahme. Nicht mehr danach. Wenn eine Windmühle aufgestellt wird, wird vorher ein Bimschgutachen erstellt. Nicht danach. Wenn dieses besagt, alles in Ordnung, und die Anlage wird nach den Vorgaben gebaut, dann kann man klagen wie man will, dann steht die Mühle, die Biogasanlage, die Verbrennungsanlage. Dann ist sie laut aber rechtens.

Genau so verhält sich das dann auch mit zugelassenen Fahzeugen. Was macht der geneigte Mensch eigentlich mit einem Fahrezug aus einem anderen Bundesland wenn diese morgens mit knatternden Motor am Fenster vorbei beschleunigt? Was mit dem Besuch des Nachbarn? Der eine darf seine Harley schieben, alle anderen dürfen fahren? Selten son Bullshit gehört.

 

Moin

Björn

 

 

Zitat:

@butzimondeo schrieb am 27. November 2016 um 11:27:19 Uhr:

Wer lesen kann ist im vorteil, IM STAND WARM LAUFEN LASSEN, du bist ja schon gefahren wenn du an einer Roten Ampel stehst.

Bitte nimm mal einen Spiegel und sprich:

„Spieglein, Spieglein an der Wand, wer kann hier nicht lesen in diesem Land“.

Der Spiegel wird dann antworten:

„Ihr mein lieber butzimondeo, denn §30, Absatz 1 der StVO bezieht sich nicht nur auf Fahrzeuge, die man IM STAND WARM LAUFEN LÄSST“

Zitat:

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Also bitte beantworte doch die Frage von touranfaq:

Zitat:

@touranfaq schrieb am 27. November 2016 um 11:16:17 Uhr:

Nur mal so aus Neugier, wie macht ihr das eigentlich an der Ampel? Stellt ihr da auch immer brav den Motor ab? Unnötiges laufen lassen im Stand ist nämlich verboten!

Also, an roten Ampel stehend, fährt man ja nicht und somit wird das Aggregat, das zur Fortbewegung des Fahrzeugs dort eingebaut ist, der Motor nicht benötigt. Ergo ist es unnötig in laufen zu lassen. Inzwischen schalten viele Autos in der genannten Situation den Motor trotzdem aus. Wenn du ihn trotzdem laufen lässt, musst du uns jetzt aber erklären, wie das mit der StVO zu vereinbaren ist.

 

Gruß

Uwe

Moin

Uwe, zwei Blöde, ein Geschriebe. ;-) :D

Moin

Björn

Ohoh jetzt wirds schräg hier meiner meinung nach ist das hier ausgeartet, ich hoffe das hier mal ein mot schluss macht bevor noch beleidigte Antworte kommen. Ich fange mal an das ist ja ein Kindergarten

@butzimondeo

Nein, das ist nicht schräg, sondern du hast dich einfach nur mit deiner Argumentation verrannt und das wurde halt aufgezeigt. Ist aber wirklich egal, denn jeder kann sich vertun.

Jedenfalls werde ich in der Regel an einer Ampel weiterhin den Motor laufen lassen und ebenso die letzten 2-3 Minuten, wenn ich mein Fahrzeug vom Eis befreie.

Beim zweiten Punkt bin ich allerdings noch nicht ganz sicher, denn ich bin noch am überlegen, ob ich in das Fahrzeug eine Standheizung einbauen lassen, denn das war bei meinem letzten Fahrzeug doch schon sehr praktisch.

 

Gruß

Uwe

Moin

 

Zitat:

Ohoh jetzt wirds schräg hier meiner meinung nach ist das hier ausgeartet,

Wie geil..... Da behauptet er etwas, man widerlegt es eindeutig, und das ist dann die Reaktion. Mami, Mami, die sind doof zu misch......

butzimondeo. Wenn du schon lauthals Behauptungen aufstellst, dann mußt du schon dazu stehen, auch wenn sie dann falsch sind. Dann ist das kein Ausarten, dann ist es schlicht dumm gelaufen.

Moin

Björn

Zitat:

@butzimondeo schrieb am 27. November 2016 um 12:23:55 Uhr:

ich hoffe das hier mal ein mot schluss macht

Es würde schon reichen wenn ein bestimmter Mod aufhören würde hier mit unhaltbaren Behauptungen die Stimmung unnötig anzuheizen. Die ganze Diskussion eskaliert doch nur weil hier ein Mod versucht eine 10 Euro-Owi zu einem Schwerverbrechen zu machen :rolleyes:

 

Im Prinzip ist es nämlich ganz einfach: es ist verboten, ein Verstoß kostet 10 Euro. Falls man erwischt wird. Ende der Diskussion.

Habt ihr Langeweile?

Geht mal an die frische Luft das hilft, hier scheint die Sonne und es ist frostfrei!

Moin

So ist es.

 

Wir können natürlich noch das Wort nötig mal genauer betrachten. Da steht ja

Zitat:

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Nun, kurz mal bei Spritmonitor nachgesehen, son Porsche Cayenne verbraucht 15 Liter im Schnitt. Wenn ich mit dem also zur Arbeit fahre, oder mit meinem. Dann kann ich meinen über 10 Stunden im Leerlauf tuckern lassen, anschließend zur Arbeit fahren, und habe immernoch weniger Abgasbelästigung poduziert wie der Cayenne.

Ist son Cayenne also nötig oder unnötig? Fahren kann man mit beiden, oder schlicht: Die Aufgabe erfüllen beide. Nur mit unnötig mehr Sprit durch den Porsche.

Allgemein, wozu brauchen so viele einen schlicht mehr verbrauchenden SUV? Hauptantwort: Es ist so bequem ein uns aus zu steigen, so komforttabel uns sitzen hoch. Wurde hier nicht wehement geschrieben: Laufen lassen aus bequemlichkeit und Komfort sei kein Grund, daher verboten?

Den Sprit im Stand zu verbrennen, böse. Den Sprit zusätzlich beim Fahren verbrennen super?

Wozu benötigt man einen Sportauspuff, welcher unnötig laut ist? Das geht auch wesentlich leiser. Warum klagt denn da niemand?

Wozu gibt es Sportwagen die mit Zwischengas schalten. Einmal lautes Wrom. Nötig ist es nicht, dennoch erlaubt und zugelassen. Nach § 30 aber wäre es verboten. Wie kommt man da zusammen?

Die Liste ist Ellenlang fortzuführen. Denn selbst ein Trabi darf immernoch fahren. Und der stinkt nunmal wirklich.

Jedes zweite Gerät im Garten ist heute Benzingetrieben. Nötig? Muß man 200 m² mit nem Rasenmähertrecker mähen? Würde es da nicht auch ein Akkumäher können? Nötig?

 

 

Es wird hier sehr verkrampft versucht seine eigenen Probleme mit Beweisen welche es nicht gibt zu untermauern. Leider wiederholt sich das in zig Threads auf immer der gleichen Weise. StartStop muß schädlich für den Motor sein, das wird mit allem versucht zu untermauern, was der Stammtisch so her gibt. Auch wenn da nichts zu belegen ist, und viele Argumente einfach gegen Gesetze verstoßen oder auch nur in den Köpfen bestehen, aber nicht in der Realität.

Hier das gleiche. Da stört es anscheinend jemanden das da einer den Motor morgens unter seinem Fenster startet. Da werden dann alle Gesetze gewühlt die man findet. Und wenn der Europäische Gerichtshof bestätigen würde, das die 3 Minuten erlaubt sind, dann würde man die UN, die Menschenrechte, Den Haag anrufen. Hauptsache der Motor vor dem Schlafzimmer stört mich nicht mehr.

 

Sorry Johnes, aber genau so kommen die letzten 10 Seiten mittlerweile rüber. Und über die ersten Sätze solltest du dann mal nachdenken, wenn du diesen Thread wirklich so fortführen möchtest.

Moin

Björn

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