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Motor extrem laut fast taub

BMW 3er E46
Themenstarteram 23. Juli 2021 um 2:35

Guten Morgen.

Heute morgen wie gewohnt ins Auto gesetzt und motor gezündet und zum Entsetzen war es so mega laut gewesen. Hört sich so laut an beim Gas geben als hätte ich gefühlte 1000 PS unter dem Hintern.

Jetzt habe ich Angst dass in der Nacht irgendwelche Banditen Kat raus geklaut haben?? Ich kann das auch ein defekt am auspuff sein???

Wie reagiert die Kfz Versicherung bei sowas (hab Teilkasko)

Bin gerade auf der Arbeit und nach Feierabend werde ich zur Werkstatt fahren.

Vielleicht kann mir bis dahin evtl weiterhelfen.

Danke euch

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155 Antworten

Kann er ja versuchen. Würde mich allerdings sehr wundern, wenn er, als Kunde dort nicht bekannt, eine solche Auskunft erhält. Kaum jemand lässt einen E46 bei BMW reparieren und das wissen die auch und verhalten sich entsprechend.

 

Nachlass gibt's nur für gute Kunden, nicht aus Mitleid. Wie überall. Und 10% wegen Fahrzeugealter ist ja ganz nett. Interessant wird es aber erst bei 20-30 % wie bei Leebmann, Baum etc.

 

Wenn du die Preise wissen willst: https://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteile/, VIN eingeben, Teile suchen, dabei auf Häkchen betr. Kompatibilität zum Fahrzeug achten.

 

Geh mal davon aus, dass BMW eine komplette Anlage verbauen will, weil sie nicht aufwändig an rostigen Verschraubungen rumlaborieren wollen.

 

Preis bei BMW ist dann ohne die dort ausgewiesenen Rabatte plus 500-800 Euro Lohn. Das ist genau so ungefähr richtig.

 

Aber warum soll er da überhaupt anfragen. Keiner weiß bisher, wie sein Versicherungsvertrag aussieht. Ausschluß der Neu für Alt Klausel drin? Eher unwahrscheinlich. Und was sagt das Gutachten, das letztlich Grundlage für seine Entscheidung sein wird?

 

So lange hält er jetzt am besten mal die Füße still. Wenn er das Gutachten hat kann er die Daten hier posten und bekommt sicher gute Tipps, wie es dann weiter gehen kann.

Was hat denn bisher die Versicherung gesagt?

Machen lassen und sie zahlen oder Gutachter kommt vorbei etc?

Im schlimmsten Fall kann man es auch selbst instandsetzen und ggf laut Gutachten auszahlen lassen.

Lesen ;) nächste Woche kommt der Gutachter.

Bis dahin nichts weiter machen, unnötige Kosten.

Ein Abzug „neu für alt“ ist bei einem Kat nicht gerechtfertigt.

Der Wiederbeschaffungswert steigt durch einen neuen Kat nicht.

Die freie Werkstatt verlangt 2.200 €, den Arbeitslohn schätze ich nicht so hoch ein.

Ein Anruf bei BMW kostet nichts und schafft Klarheit.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Juli 2021 um 16:25:51 Uhr:

Der Wiederbeschaffungswert steigt durch einen neuen Kat nicht.

Das interessiert die Versicherung auch nicht. Wenn der Kat mit einem Neuteil ersetzt wird gibt es gemäß der kalkulierten Lebensdauer, wenn es vertraglich nicht ausgeschlossen ist, einen Abzug.

 

edit: um bei Fakten zu bleiben, hier das Zitat aus den Musterbedingungen des GDV

Zitat:

Abzug neu für alt

A.2.5.2.3

Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt), wenn

- bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden oder

- das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird.

Quelle: https://www.gdv.de/.../...uer-die-kfz-versicherung--akb-2015--data.pdf

Zum genauen Handling gibt es diverse Urteile. Zudem müssen sich Versicherungen bei ihrer Vertragsgestaltung nicht an die Musterbedingungen halten, dürfen also bessere Bedingungen vereinbaren.

Wenn das Fahrzeug durch den neuen Kat keine Wertsteigerung erfährt, dann ist ein Abzug neu für alt“ nicht gerechtfertigt.

Bei einem so alten Fahrzeug zahlt kein potentieller Käufer einen höheren Kaufpreis, nur weil der Kat neu ist, denn der ist kein typisches Verschleißteil.

Bei neuen Reifen wäre das etwas anderes, wenn die alten Reifen bereits erheblich verschlissen waren.

Hast du nicht gelesen, was ich zuvor zitiert habe?

Doch, aber das ist ein Entwurf, aus dem du unvollständig zitiert hast, zudem ist die Rechtsprechung anders.

Angenommen aus dem verschlossenen Auto würde bei einem Einbruch das Lenkrad oder ein Airbag entwendet, würdest du akzeptieren, dass dafür ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen würde?

Nochmal, zwischen dem Wiederbeschaffungswert vor dem Ereignis und dem Wiederbeschaffungswert nach dem Ereignis müßte eine Wertsteigerung erfolgen, damit ein Abzug gerechtfertigt wäre und der Geschädigte sich nicht bereichert.

Bei so einem alten Fahrzeug ist nicht davon auszugehen, dass der neue Kat eine Wertsteigerung hervorruft.

Wieder mal angenommen, der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Ereignis betrüge 2.000 €, der Kat wäre noch nie erneuert worden. Nach deiner Version bräuchte die Versicherung nichts zu zahlen, weil der Kat ohnehin seine Lebenszeit hinter sich hätte und der Abzug „neu für alt“ daher 100 % betrüge.

Aber lass uns das Gutachten abwarten, dann hat man eine Diskussionsgrundlage.

Ja, das ist die Grundlage für die AKB der meisten Versicherer. Und bei denen sieht es meist genau so aus. Unvollständig zitiert ist da nichts, es fehlt nur die Klausel zu relativ neuen Fahrzeugen.

 

Zeig mal die Rechtsprechung zu dem, was du meinst.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Juli 2021 um 19:23:07 Uhr:

Angenommen aus dem verschlossenen Auto würde bei einem Einbruch das Lenkrad oder ein Airbag entwendet, würdest du akzeptieren, dass dafür ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen würde?

Genau dazu kenne ich etliche Fälle, in denen ein Abzug vorgenommen wurde.

Und sogar einen besonderen, bei dem der Geschädigte genau wegen des Abzugs Gebrauchtteile (Navi, Lenkrad etc.) über eBay gekauft und exakt sein geklautes Lenkrad (mit der ihm bestens bekannten Macke) so zurück bekommen hat. Ein Fest für die Polizei übrigens, die dadurch den Täter ermitteln konnten.

Ja, im Haftpflichtfall...

Diesbezüglich hast du recht.

 

Das ist aber etwas ganz anderes als bei Abrechnung nach Kasko.

Die Grundsätze sind aber gleich.

Keine Wertsteigerung - kein Vorteil - keine Bereicherung = kein Abzug.

Die AKB können zwar einiges regeln, aber nur so lange, wie es sich im Rahmen der allgemeinen Rechtsprechung nachvollziehen läßt.

Versicherungsbedingungen sind keine Gesetze, sondern Vereinbarungen, die sich im Rahmen der Gesetze zu bewegen haben.

Sorry, das ist Nonsens.

 

Das eine (Kaskoversicherung) ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, der man zustimmen kann oder es auch lassen kann. Hier gelten die Bedingungen, die vereinbart sind. Lediglich wenn diese sittenwidrig wären, also ungerecht zum Nachteil insbesondere des Verbrauchers, treffen Gerichte ggf. abweichende Entscheidungen. Dazu gibt es hier m. W. aber nichts.

 

Das andere (Haftpflichtfall) ist ein Vorfall zwischen zwei Parteien, die keine Absicht hatten, miteinander Geschäfte zu machen. Hier regelt das Gesetz, genauer §823 BGB, den dem Geschädigten zustehenden Schadenersatz. Darauf bezieht sich dein Link.

 

Das sind also zwei völlig verschiedene Rechtsgrundlagen, die nichts miteinander zu tun haben.

 

PS: musst du ja nicht glauben. Ich weiß, wovon ich rede nach juristischer Vorbildung und zwei Jahrzehnten Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft.

Richtig, sittenwidrig zum Nachteil des Verbrauchers, genau das wäre hier der Fall.

Keine Wertverbesserung aber Abzug, wofür denn?

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