Moped Mit Führerscheinklasse B

Hey,

Ich (19) habe jetzt seit nem Jahr den normalen FÜhrerschein Klasse B. Mein Vater hat ein Moped, welches etwas "getunt" ist, fährt ungefähr 85. Ich denke nicht, dass ich das mit meinem Führerschein fahren darf. Ich find die Kiste aber total klasse, ein Motorrad kann ich mir nicht leisten und ich würde sehr gerne damit fahren, weil es eben auch extrem wenig verbraucht und für die stadt super praktisch wäre. Welche Klasse müsste ich noch nachmachen und was kostet das im schnitt?

Danke schonmal und freundliche Grüße aus Hamburg 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cl0ne


Mein Vater hat ein Moped, welches etwas "getunt" ist, fährt ungefähr 85. (...)ich würde sehr gerne damit fahren, weil es eben auch extrem wenig verbraucht und für die stadt super praktisch wäre. Welche Klasse müsste ich noch nachmachen und was kostet das im schnitt?

Legal kannst Du das Ding überhaupt nicht fahren - wegen des Tunings.

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Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


49,8 cm³ - das sollte ein Ossi aber besser wissen als ich. 

Kannst ja versuchen das bei Wikipedia zu verbessern. 😁

Aber an sich auch egal da diese Zwiebacksägen per Einigungsvertrag ihre Zulassung und Einstufung behalten haben.

@ gardiner
Nix ist unmöglich.
Vor Monaten kam mal eine Reportage über einen Freak der sein Mofa zum Motorrad umgebaut hat und das Alles ganz legal und mit Brief und Siegel.
Das es wirtschaftlich wenig Sinn macht ist was Anderes.

Aber bei einer relativ neuen Kiste und der Vielzahl an Bestimmungen in der EU kann man annehmen das ein Roller der hier zB nur 45 laufen darf irgenwo in der EU auch ohne Drossel zulässig ist und entsprechende Papiere vorhanden sind.
Da müsste man sich mal kundig machen.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


(...)Ich bin mir sicher, dass die DDR-Mopeds "Kleinkrafträder" und nicht "Leichtkrafträder" waren, (...)

Moment...

*grübel*

*vor dem geistigen Auge [Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis für

Kleinkraftrad

]*

ok... jetzt hat es auch in meinem Kopf Sinn gemacht 😁
wahrscheinlich das Richtige gemeint, aber das Falsche gesagt.

Warum Abdruck? Meine Schwalbe hat keine orig. Papiere mehr, "Ihre" dagegen schon, da gibts die echte BE noch. Eben alles original.

cheerio

Was kann ich denn theoretisch alles fahren mit nem normalen B-Führerschein bzw. was kann ich denn komplett ohne fahren?

Komplett ohne: Fahrrad
B: Kfz bis 3,5 Tonnen und max. 9 Sitzplätze, zudem 750 kg Anhängelast.
Oder Gespann unter 3,5 Tonnen, dann kann der Hänger auch mehr wiegen. Beispiel:
Mein Avensis leer 1550 kg, der Hänger dahinter wöge 1200 kg, was laut Toyota zulässig wäre (technisch), dann wöge alles zusammen 2,75 Tonnen und das ist weniger als 3,5 Tonnen. Darf man auch mit B fahren. Wenn die Leermasse des Zugfahrzeugs größer als die zul. Anhängelast des Hängers und alles zusammen < 3,5 Tonnen.

Dann darf man eben noch 45er Roller fahren oder gesetzliche Ausnahmen wie die angesprochenen DDR Mopeds. Oder meinetwegen einen Roller vor EZ 1998. Die dürfen bbH 50 km/h fahren.

cheerio

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Das ging aber schnell. Vielen Dank 🙂

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Komplett ohne: Fahrrad
B: Kfz bis 3,5 Tonnen und max. 9 Sitzplätze, zudem 750 kg Anhängelast.
Oder Gespann unter 3,5 Tonnen, dann kann der Hänger auch mehr wiegen. Beispiel:
Mein Avensis leer 1550 kg, der Hänger dahinter wöge 1200 kg, was laut Toyota zulässig wäre (technisch), dann wöge alles zusammen 2,75 Tonnen und das ist weniger als 3,5 Tonnen. Darf man auch mit B fahren. Wenn die Leermasse des Zugfahrzeugs größer als die zul. Anhängelast des Hängers und alles zusammen < 3,5 Tonnen.

Dann darf man eben noch 45er Roller fahren oder gesetzliche Ausnahmen wie die angesprochenen DDR Mopeds. Oder meinetwegen einen Roller vor EZ 1998. Die dürfen bbH 50 km/h fahren.

cheerio

Moin mein Libber,

Du schreibst bissel ungenau, gerade mit den zulässigen Anhängern bei der Klasse B ist es wichtig, das genau zu benennen. Man darf fahren wie folgt:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Es wären somit folgende Extreme möglich: Zugfahrzeug zgM 3.500kg + Anhänger zgM 750kg, macht somit Zuggesamtmasse 4.250kg. Oder auch: Zugfahrzeug Leermasse beispielsweise 1.500kg, zgM 2.000kg sowie Anhänger zgM 1.500kg. Alles gilt jedoch nur für die aktuelle Klasse B. Es gab in der Vergangenheit bereits mehrfach in Ost und West die Klasse B, da durfte man Kraftfahrzeuge bis 7.500kg zgM + Anhänger zgM 10.250kg bewegen.

Die Klasse B schließt die Klassen M/S/L mit ein.

Und: Es gibt noch etliche Sonderregelungen, die beispielsweise mit dem Geburtstag des Betreffenden zu tun haben: Ich alter Sack darf z.B. vollkommen ohne jede Fahrerlaubnis 25er Mofa's fahren, weil ich vor dem 01.04.1965 geboren bin.

So long, der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Komplett ohne: Fahrrad
B: Kfz bis 3,5 Tonnen und max. 9 Sitzplätze, zudem 750 kg Anhängelast.
Oder Gespann unter 3,5 Tonnen, dann kann der Hänger auch mehr wiegen. Beispiel:
Mein Avensis leer 1550 kg, der Hänger dahinter wöge 1200 kg, was laut Toyota zulässig wäre (technisch), dann wöge alles zusammen 2,75 Tonnen und das ist weniger als 3,5 Tonnen. Darf man auch mit B fahren. Wenn die Leermasse des Zugfahrzeugs größer als die zul. Anhängelast des Hängers und alles zusammen < 3,5 Tonnen.

Dann darf man eben noch 45er Roller fahren oder gesetzliche Ausnahmen wie die angesprochenen DDR Mopeds. Oder meinetwegen einen Roller vor EZ 1998. Die dürfen bbH 50 km/h fahren.

cheerio

Roller vor dem 1.1.2002 dürfen noch bis 50km/h fahren, das mit 1998 ist falsch.

Und bei der Klasse B bzw. der alten Klasse 3 kommt es auch darauf an wann der Führerschein gemacht wurde.
Führerscheine bis 1999 dürfen 7,5 Tonnen fahren und einen Zug bis zu drei Achsen fahren.

Führerscheine("B" oder "3"😉 bis 01.04.1980 dürfen hier sogar noch 125ccm(Leichtkraftrad) fahren.

Alter Führerschein Klasse 3

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Moin mein Libber,

Du schreibst bissel ungenau, gerade mit den zulässigen Anhängern bei der Klasse B ist es wichtig, das genau zu benennen. Man darf fahren wie folgt:

Sorry.

Zudem gibt es ja auch Suchmaschinen und Artikel auf Verkehrsportalen, Wiki usw., wo man das nachlesen kann.

Während ich meinen Beitrag schrieb, wusste ich, dass es da viele Ausnahmen und Sonderwürste gibt. Nur da meine Zeit halt auch begrenzt ist, habe ich das grob geschrieben.

Ich gehe ja immer noch vom mündigen Bürger aus, der sich über die Rechtssicherheit seiner Vorhaben informiert 😉

Gerade im Straßenvekehr weiß man, dass es hundert Ausnahmen von der Ausnahme gibt.
Ok, dann war es 2002 und nicht 1998. Meine Schwalbe ist von 1985. Das sollte reichen. Himmel Herrgott 😉 Wenn ich lange genug suche, finde ich das auch. Danke.

cheerio

DIe KR 51/2 läuft eigentlich auch mindestens 70. Inwiefern sich das mit dem Gesetz verträgt, kA.

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