Möglichkeiten

Opel Vectra C

Hallo,

habe seit kurzem meinen Vecci (freu*) und habe davor meinen Calli privat und angemeldet verkauft. Nun, das ist zwei Wochen her, und irgendwie hat der Käufer trotz gegenteiliger Zusage das Auto noch nicht ab bzw. umgemeldet... Was für Möglichkeiten habe ich noch???

16 Antworten

Naja, du hast das ja bestimmt schriftlich bestätigen lassen und sofort nach dem Verkauf die Zulassungsstelle schriftlich mit Kopie der Bestätigung informiert ...
Von daher hättest du dann schon mal dein möglichstes getan (in angemeldetem Zustand). Hast du noch mal Kontakt mit dem Käufer aufgenommen?

solange du deiner versicherung und evtl deiner zulassungstelle mitgeteilt hast das das auto verkauft ist, würde mich das erstmal nicht schrecken 🙂
(dafür gibts z.b. einen Musterkaufvertrag beim AVD 😉 )

nee... das habe ich nicht!!!

Was hast Du nicht ?

Einen Kaufvertrag ?

Das wäre aber reichlich doof.
Mir kam mal die Polizei ins Haus, weil mein altes Auto (verkauft an privat) ohne Zulassung in Köln im Industriegebiet rumstand. Nur wegen des Kaufvertrags hat mich die Polizei in Ruhe gelassen. Sonst hätte ich nämlich ein gewaltiges Problem gehabt, da ich der letzte Halter des Fahrzeugs war.

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Mach eine Kopie vom Vertrag (Datum/Uhrzeit sollte drinstehen...mindestens Datum) und informiere mal deine Versicherung. In den gängigen Vertragsentwürfen die man im I-Net findet, ist auch oft eine Klausel bzgl. der Ab/Ummeldung drauf. Hast du die, gut. Wenn nicht dann würde ich zunächst mal den Käufer kontaktieren und fragen wo es hängt. Bei der KFZ-Zulassungsstelle anrufen und erkundigen wie in so einem Fall verfahren werden sollte.

grüsse

p.s.: Anregungen und Tipps meinerseits hegen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Kaufvertrag habe ich, nur ich habe nicht die zulassungstelle und versicherung informiert....
Nun gut, werde versuchen ihn heute Abend zu erreichen und falls ich das nicht schaffe, werde ich morgen bei der Versicherung und Zulassungstelle aktiv.
Danke für die Tips.

Vectra fahren ist geil!

Na, wenn Du einen wasserdichten Vertrag mit allen Angaben hast, kannst Du Dich eigentlich beruhigt zurücklehnen.

Uhrzeit auch mit drauf geschrieben ? Nicht, daß er auf der Heimfahrt noch schnell ein paar Omas umgefahren hat.

nee keine Uhrzeit...

Mir geht es ja auch um Geld... Der ARS********!!!

Wie Geld ?

Hast Du etwa Deine Kohle noch nicht ?

doch, aber KFZ Versicherung und Steuer läuft ja solange das Auto angemeldet ist....

Ach das Geld.

Ja, da wäre ich schon längst beim Landratsamt und der Versicherung vorstellig geworden.

Meine Bemerkung ist jetzt sicherlich nicht hilfreich, aber wie kann man den einen Privatverkauf eines Autos so abwickeln, da tut mir alles weh. 🙄

Meine Grundsätze die knapp letzten dreißig Jahre waren:

-ohne Bargeld bzw. Bankbürgschaft bleibt das Fahrzeug auf dem Hof stehen,

-Überführung im näheren Umkreis habe ich immer selbst vorgenommen, danach wurden die Nummernschilder abgeschraubt bzw. das Auto wurde mit roten Nummernschildern überführt,

und zwei Wochen in so einem diffisilen Bereich abzuwarten geht überhaupt nicht. Stell dir mal vor der begeht mit dem Fahrzeug eine Straftat oder baut einen Unfall mit Fahrerflucht oder fährt dir den Karrn zu Schrott und stellt ihn einfach wieder bei dir ab.

Wo is`n a`s Hirn, do wo`s hi gheert... des glaab ich ned! Junge, Junge greif dir das Freundchen und klär ihn über die Sachlage auf, ansonsten informier schon mal vorab die Polizei und die Zulasssungsstelle.

So Long!
PW

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Na, wenn Du einen wasserdichten Vertrag mit allen Angaben hast, kannst Du Dich eigentlich beruhigt zurücklehnen.

Guten Tag Kerberos,

das ist leider, leider nicht richtig. Bei der genauen Betrachtung muss man in den öffentlich-rechtlichen und den zivilrechtlichen Teil unterscheiden.

__Führt jemand das Fahrzeug und verstößt damit gegen das StVG und die ihm nachgeordneten VOs so kann das Bußgelder auch für den

Halter

nach sich ziehen. Der BKAT unterscheidet dabei nicht in Eigentümer und Besitzer sondern sinnvollerweise in Halter und Fahrer. Wie ein solches Bußgeldverfahren letztendlich ausgeht, ist natürlich fraglich, d.h. die Behörde oder das prüfende Gericht kann vom BKAT natürlich abweichen.

__Zivilrechtlich sieht es noch viel schlimmer aus. Verursacht das Fahrzeug einen Drittschaden, so haftet grundsätzlich die letzte Versicherung. Das gilt auch, wenn der Wagen gestohlen wurde oder abgemeldet war. Bis zur erneuten Anmeldung haftet immer die letzte Versicherung nach 2005/14/EG. Natürlich könnte man den entstandenen Schaden vom Käufer fordern, inkl. Schadensersatz, aber wo nichts zu holen ist, oha.

nun, ich glaube halt an das gute im menschen... und ich habe ja einen Kaufvertrag...

Werde erstmal telefonieren und ihm meine Meinung und die Sachlage geigen.

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