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Mögliche falsche Angabe im Bußgeldbescheid?

Themenstarteram 13. Juli 2022 um 7:56

Moin allesamt,

Ich wurde mit 13kmh zu schnell innerorts in einem VW Transporter sprich nem LKW unter 3,5t geblitzt. Auf dem Bußgeldbescheid steht aber, es wäre ein Wohnmobil. Ist der Bescheid somit fehlerhaft und lohnt es sich Einspruch einzulegen oder muss ich das Geld so oder so zahlen?

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32 Antworten
am 13. Juli 2022 um 8:08

Auf dem Bild wird das klar erkenntlich sein. Da wird dann ein neuer Bescheid zugesendet.

@FluxLux Auf meinem Bußgeldbescheid stand eine Internetadresse mit Login und PIN-Nr.

Da kannst du dir Beweisbilder ansehen; zum Tatvorwurf äußern und evtl. den Fahrer benennen.

Dort ist auch das Kennzeichen eindeutig zu erkennen. Ich denke mal dass es keine rolle spielt ob Wohnmobil oder ein anderes Fahrzeug benannt ist. Das Kennzeichen ist dabei wohl eindeutig.

Die holen sich die Daten des KFZ vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle). Wenn der dort als Wohnmobil registriert ist kann das Amt auch nichts anderes Anführen.

natürlich zahlen, der Halter wurde schließlich anhand des Kennzeichens ermittelt. Da spielt der Rest keine entscheidende Rolle.

Zitat:

@FluxLux schrieb am 13. Juli 2022 um 09:56:46 Uhr:

Moin allesamt,

Ich wurde mit 13kmh zu schnell innerorts in einem VW Transporter sprich nem LKW unter 3,5t geblitzt. Auf dem Bußgeldbescheid steht aber, es wäre ein Wohnmobil. Ist der Bescheid somit fehlerhaft und lohnt es sich Einspruch einzulegen oder muss ich das Geld so oder so zahlen?

Was steht denn in der ZB1?

Die Halter/Fahrzeugdaten ruft die Bußgeldstelle beim KBA ab.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juli 2022 um 11:59:47 Uhr:

 

Was steht denn in der ZB1?

Die Halter/Fahrzeugdaten ruft die Bußgeldstelle beim KBA ab.

Bist du dir sicher dass die das immer machen?

 

Ich hatte mal nen Strafzettel auf dem Stand „Marke Skoda“ und „Farbe braun“.

 

Als der Brief nach Hause kam stand dort ebenfalls „Farbe braun“.

 

Mein Skoda ist aber dunkelrot. So steht es auch in der ZB.

Da hat man den Wortlaut der Parkraumüberwachung übernommen.

@FluxLux Hast du die Internetadresse mal aufgerufen?

1998 konnte man für das falsche Fahrzeug nicht belangt werden.

Da wurde aus dem BMW ein Golf gemacht, obwohl das Kennzeichen richtig war.

Habe Wiederspruch eingelegt mit dem Einwand das ich keinen Golf besitze.

Verfahren wurde eingestellt.

War es ein Bußgeldbescheid oder eine Verwarnung?

Wenn es eine Verwarnung war: Zahlen.

Warum? Weil dein widerspruch nur dazu führt, dass der bemängelte Fehler (WoMo) korrigiert wird und du dann einen Bußgeldbescheid inkl. Gebühren bekommen wirst. Sofern der Sachbearbeiter nett ist, wird er aber wohl nur eine neue Verwarnung zustellen. -> Glücksspiel, welches zusätzliche €28,50 kosten kann

War es ein Bußgeldbescheid: Joa, kann man Einspruch einlegen. Macht die Sache zumindest nicht teurer, aber Aussicht auf Erfolg wirds auch nicht bringen. Ausser der Sachbearbeiter hat keine Lust.

Was steht in den Fahrzeugpapieren? WoMo?

Eine eindeutige Identifikation war ja über das Kennzeichen möglich. Interessant wird es erst, wenn das Fahrzeug nicht eindeutig dir zugeordnet werden kann.

 

Ich hatte mal mit einem Ferrari falsch geparkt. Leider hatte ich nie einen, nur einen roten Ford Probe GT.

Half aber auch nicht und durfte Zahlen.

Zitat:

@FluxLux schrieb am 13. Juli 2022 um 09:56:46 Uhr:

Moin allesamt,

Ich wurde mit 13kmh zu schnell innerorts in einem VW Transporter sprich nem LKW unter 3,5t geblitzt. Auf dem Bußgeldbescheid steht aber, es wäre ein Wohnmobil. Ist der Bescheid somit fehlerhaft und lohnt es sich Einspruch einzulegen oder muss ich das Geld so oder so zahlen?

Von vorne geblitzt ist es schwer zu unterscheiden ob Transporter oder Wohnmobil.

am 14. Juli 2022 um 8:44

Warum wollen sich so viele vor der Verantwortung drücken. Du bist zu schnell gewesen, also zahle, und das Thema ist erledigt.

Vielleicht kann mir jemand verraten, wie ich mich aus meinem Fall rausreden kann.

 

Bei rot geblitzt.....aber nicht, weil ich zu schnell war oder es eilig hatte, sondern nur, weil ich nicht aufgepasst habe. Eine gute Ausrede wäre Gold wert :D :D

 

Wenn mir niemand helfen kann, werde ich es tragen wie ein Mann, die Strafe zahlen und den Punkt akzeptieren.

 

Hinweis: dieser Kommentar kann Spuren von Sarkasmus enthalten.

@wolfgangbiehk @remarque4711

Bitte den Sticky-Thread gaanz langsam lesen.;)

Zitat:

@FluxLux schrieb am 13. Juli 2022 um 09:56:46 Uhr:

lohnt es sich Einspruch einzulegen

Wurde die Tabelle aus dem Bußgeldkatalog korrekt angewendet? Für Lkw über 3,5 t wird es teurer, ebenso für Wohnmobile mit Anhänger, auch dann, wenn sie nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse haben.

Bei Lkw/Womo bis 3,5 t und ohne Anhänger bleibt es aber gleich teuer, dann spielt die Verwechslung der Fahrzeugarten für die Höhe des Bußgeldes keine Rolle.

Du kannst also mal prüfen, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung zum Bußgeld passt. Dann lohnt sich der Einspruch nicht, weil eine falsch genannte Fahrzeugart ein heilbarer Fehler ist.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 13. Juli 2022 um 12:19:18 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juli 2022 um 11:59:47 Uhr:

 

Was steht denn in der ZB1?

Die Halter/Fahrzeugdaten ruft die Bußgeldstelle beim KBA ab.

Bist du dir sicher dass die das immer machen?

Unsere ja.

Welche Schlüsselzahl steht denn in der ZB in Feld R?

Es gibt auch Rottöne,die unter Braun geführt werden.

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