Mögliche Anzeige - wann kommt Polizei/Post?
Hallo 🙂
ich, w, bin neu hier, da ich bislang nie ein Problem in verkehrsrechtlicher Hinsicht hatte. Ich habe seit ca. 3 Jahren den Führerschein, fahre jährlich 20k und bin sonst auch nie aufgefallen.
Nun zu folgendem Sachverhalt: Ich bin gestern Abend von der Arbeit heim gefahren und befand mich gerade auf der rechten Spur einer Autobahn (Geschwindigkeitsbegrenzung 80). Aus der Ferne konnte ich erkennen, dass ein qualmender Lkw auf dem Standstreifen stand und auf der rechten Spur ein weiterer Lkw mit Warnblinkanlage fuhr. Wenig später zog auch dieser Lkw auf die Standspur und blieb auf dieser einige Sekunden, bis er blinkend wieder von ihr auf die Autobahn fuhr. Dabei hatte er offenbar den Verkehr der rechten Spur nicht ganz im Blick, jedenfalls musste ich ordentlich runterbremsen und bin reflexartig nach links gewechselt, ich war mir sicher dass da niemand war.
Das Auto hinter mir musste jedoch ziemlich abbremsen (aber noch im Rahmen), war natürlich verärgert und hupte. Ich stand in dem Moment einfach unter Schock und fuhr erstmal weiter um den Verkehr nicht noch weiter aufzuhalten. Ich vergewisserte mich im Rückspiegel dass auch nichts passiert ist und wechselte wieder in die rechte Spur. Wenig später rauschte selbiger Fahrer (der wg. mir abbremsen musste) links wieder an mir vorbei und egtl. war alles gut.
Jetzt mache ich mir doch irgendwie Sorgen, dass er mich evtl. wg. Nötigung oder § 315 c anzeigen könnte, weil er ja doch ziemlich abbremsen musste meinetwegen.
Bin ich da evtl. einfach nur überängstlich und muss mir da keine Sorgen machen? Falls doch, wann kann ich mit einer Anzeige rechnen und ggf. Besuch von der Polizei?
Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Wenn ich jeden anzeigen würde, der mir so vor das Auto zieht, käme ich zu nichts anderem mehr. Wenn man schneller fährt, ist das völlig normal, das passiert alle paar Minuten.
49 Antworten
sorry ... als angehende Juristin stellt man imho solche Fragen nicht in einem Forum ...
Ach Leute...
insbesondere bei dir, cocker, kann ich gerade nicht nachvollziehen warum du mein Thema hier so in Frage stellst.
Natürlich sollte ich als angehende Juristen alle Rechtsgebiete abdecken und bei Fragen von Bekannten bzgl. Mietrecht, Scheidung oder Nachbarstreitigkeiten sofort eine Antwort liefern können. Ironie aus.
Lieber cocker, ich habe das 1. Examen noch vor mir und wie im Studium so üblich, bereitet man sich für eine Klausur auf ein ganz bestimmtes Thema vor (zB KV + Brandstiftung), lernt es gründlich und vergisst es nach der Prüfung sofort wieder. Erst wenn das Strafrecht und insb. Straßenverkehrsdelikte dein täglich Brot werden, wird man sich in der Regel dann auch bestens darin auskennen.
Bereits in meinem 2. Beitrag habe ich den Tatbestand der Nötigung verworfen. Dennoch - wenn der Fahrer der Meinung ist ich wollte ihn mit meinem Fahrmanöver ausbremsen, dann kann er es einfach behaupten. Die Staatsanwaltschaft muss dem dann nachgehen.
Der Tatbestand des § 315 c könnte ferner erfüllt sein, da es auch das Fehlverhalten des Überholten abdeckt. Unter Fehlverhalten sind auch die Fälle zu subsumieren, in denen jemand, der überholt werden soll, plötzlich beschleunigt oder nach links ausschert.
Eine Verurteilung deswegen - da gebe ich den meisten Recht - ist schon eher unwahrscheinlich. Trotzdem werden auch Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in einem Register vermerkt, welche für manche Arbeitgeber (u. a. auch die Justiz) zugänglich sind.
Ich stellte die Frage lediglich daher, da ich Rat von Leuten haben wollten, die objektiv auf den Fall schauen und mir (an Hand von Erfahrungswerten) ihre Einschätzung geben, inwiefern ich mit einer Anzeige - unabhängig davon ob sie begründet ist oder nicht - rechnen muss und wann selbige üblicherweise ins Haus flattert. Dies haben die meisten auch ganz lieb und ausführlich gemacht. Danke an diejenigen.
Die Frage nach meiner psychischen Befindlichkeit und juristischen Kompetenzen ist hier völlig unangebracht und irrelevant.
Zitat:
@angsthase_17 schrieb am 8. April 2017 um 12:49:19 Uhr:
Ach Leute...insbesondere bei dir, cocker, kann ich gerade nicht nachvollziehen warum du mein Thema hier so in Frage stellst.
Natürlich sollte ich als angehende Juristen alle Rechtsgebiete abdecken und bei Fragen von Bekannten bzgl. Mietrecht, Scheidung oder Nachbarstreitigkeiten sofort eine Antwort liefern können. Ironie aus.
Lieber cocker, ich habe das 1. Examen noch vor mir und wie im Studium so üblich, bereitet man sich für eine Klausur auf ein ganz bestimmtes Thema vor (zB KV + Brandstiftung), lernt es gründlich und vergisst es nach der Prüfung sofort wieder. Erst wenn das Strafrecht und insb. Straßenverkehrsdelikte dein täglich Brot werden, wird man sich in der Regel dann auch bestens darin auskennen. ................
Eine sehr gute Reaktion auf einige unqualifizierte Kommentare.
sorry ... aber wenn sich ein angehender Jurist extra in einem Forum anmeldet, um eine solche banale Frage zu stellen, ist das für mich so, als würde sich ein angehender Kfz-Mechatroniker in einem Juristenforum anmeldet um im Offtopicbereich zu fragen ob Zündkerzen Links- oder Rechtsgewinde haben ... da liegt imho der Verdacht schon irgendwo nahe, dass das nicht ganz ernst gemeint sein kann.
Wenns an einer Jura-Uni keine Leute gibt, die man wegen einer möglichen Anzeige fragen kann, wo denn dann?
Ansonsten entschuldige ich mich dafür, falls sich jemand auf den Schlips getreten fühlt.
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An einer Jura-Uni bzgl. einer möglichen Anzeige zu fragen ist wie einen Hausarzt zu fragen, ob man gesund ist....
Nene, ich denke, das Forum hier war schon richtig, um nach einer derartigen Erfahrung oder gewissen Häufung bzgl. einer Anzeige zu fragen. TE hat ja nicht nach der Beantwortung einer Rechtsfrage gebeten, sondern im weiteren Sinne um eine Statistik/Wahrscheinlichkeit im Straßenverkehr.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 9. April 2017 um 14:21:31 Uhr:
wie einen Hausarzt zu fragen, ob man gesund ist....
u.a. auch dafür ist der Hausarzt da ... 😉
Ich sehe das ähnlich wie cocker.
Ein angehender Jurist weiss, das in diesem Fall die weiße Weste nicht mal annähernd einen kleinen grauen Fleck bekommen kann.
Das hier was nicht stimmt, war mir spätestens nach dem 2. beitrag der Te klar. Nach ihrer letzten Antwort war ich mir sicher.
Mal schauen ob ich Glück habe und eine Antwort bekomme.
Hatte eben eine Begegnung mit einem Fahrer.
Bei uns steht ein fester Blitzer da wird schon immer. Nur mit 45 durchgefahren.
Heute hat der Fahrer vor mir sogar nochmal stärker gebremst. Ich bin dann auf die linke Spur.
Bei gleicher höher hat er direkt wild gestikuliert.
Ich hab dann die Scheibe runter gemacht und gesagt das man nicht noch bremsen muss wenn man schon mit 40 fährt da ist eine 50 sagte ich.
Ging dann bissl hin und her und der Beifahrer von ihm hat dann mein Kennzeichen notiert.
Muss ich irgendwas befürchten? Ich hab ihn nicht beleidigt oder irgendwas.
Zitat:
@Flo230392 schrieb am 13. Aug 2018 um 16:28:45 Uhr:
Muss ich irgendwas befürchten?
Ja! Führerscheinentzug und eine MPU nach drei Jahren JVA.
Oder halt auch einfach nichts. Was soll da kommen wenn nichts vorgefallen ist?
Naja keine Ahnung Wie er es auslegen wird. ??
Aber JVA hab ich schon weg ????
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 13. August 2018 um 17:56:42 Uhr:
Zitat:
@Flo230392 schrieb am 13. Aug 2018 um 16:28:45 Uhr:
Muss ich irgendwas befürchten?Ja! Führerscheinentzug und eine MPU nach drei Jahren JVA.
Du hast Teeren und Federn / Vierteilen etc. vergessen 😁😁
Wie schon in Dutzenden Threads die ähnlich gelagert waren , es kommt zu 99,9 % nichts . Wenn dann doch einmal die Staatsanwaltschaft langeweile hat kommt der Gang zum Anwalt
Wenn da was kommt, wird es wohl nur der Wortwahl wegen sein( Beleidigung). Zu Tätlichkeiten wird es ja hoffentlich nicht gekommen sein ?
Nein natürlich nicht das war alles aus dem Auto raus. Und ich hab nicht mal beleidigt wenn man es so sieht hat er mich sogar beleidigt??
Aber Pfeife seh ich weniger schlimm wie er zu mir sagte ??
fand das Gespräch eigentlich bei fahrenden Fahrzeugen statt oder habt ihr angehalten?
Fahrend fand das statt