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Möglich Daten der „Blackbox“ auslesen als Beweis Unfall / inkl. DAP Werte?

BMW 5er G31
Themenstarteram 8. März 2023 um 19:45

Meine Frau war heute mit meinem G31 (LCI mit Driving Assistent Prof. inkl. Ampelerkennung) unterwegs. Sie stand als zweite an einer Ampelkreuzung, diese schaltete auf Grün und der Vordermann fuhr los in die Kreuzung. In diesem Moment ist wohl jemand von Rechts bei Rot über die Kreuzung geschossen und hat den Vordermann voll erwischt. Meine Frau (als unbeteiligte Zeugin) und der Vordermann (Unfallopfer) sind sich 100% sicher das Grün war, die Dame von Rechts (mutmaßliche Unfallverursacherin) behauptet auch sie hätte Grün gehabt. Meine Frage: kann man die Blackbox im G31 auslesen und die Daten des DAP inkl. der angezeigten Ampelerkennung als Beweis sichern? Man liest ja immer häufiger von Unfällen mit modernen Autos bei denen die „Blackboxes“ ausgelesen wurden. Hier würde mich generell mal interessieren was für Daten das Auto erhebt und ob es ein herankommen gibt.

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26 Antworten

Hallo!

 

Ich befürchte, auf die Daten des Autos brauchst Du nicht zu hoffen. Als Normalsterblicher kommst Du da nicht dran und BMW wird sie nicht rausgeben. Wobei ich auch nicht annehme, dass die Daten der Ampelerkennung gespeichert werden. Zuständig wäre hier der Drive Recorder, den das Auto dann wohl nicht hatte.

 

CU Oliver

Themenstarteram 8. März 2023 um 19:58

Ich habe es vermutet, könnte denn die Staatsanwaltschaft die Daten (z.B. im Falle eines schweren Unfalls) beschlagnahmen und auslesen lassen? Driverecorder war leider nicht an Board, werde den aber beim nächsten 5er definitiv ordern. Hatte jetzt schon mehrfach Situationen die brenzlig waren und Beweismaterial sicherlich nicht schaden könnte.

Mit deiner Frau als Zeugin dürfte das kein Problem werden.....

 

Hier in Karlsruhe betrachten viele rote Ampeln auch nur als Empfehlung. Das ist kriminell, keine Gnade.........

Leider nicht nur in Karlsruhe...scheint ein neuer Sport zu sein :(

Dashcam einbauen - das macht absolut Sinn.

Daten von Steuergeräten werden in der Regel nur dann für die Staatsanwaltschaft interessant, wenn es um Unfälle mit Schwerstverletzten oder Todesopfer geht. Dann würde man Gutachter mit der Auslesung beauftragen. Ohne richterliche Anordnung liest keiner die Daten aus, welche auch nicht sofort verwendbar sind sondern noch aufwendig entschlüsselt werden müssen.

In diesem Fall dürfte man auf alternative Mittel zur Aufklärung zurückgreifen müssen.

Zeugenaussagen, Kameraaufzeichnungen, unfallanalytische Gutachten etc.

Zitat:

@BMW320ie46 schrieb am 8. März 2023 um 20:58:07 Uhr:

Ich habe es vermutet, könnte denn die Staatsanwaltschaft die Daten (z.B. im Falle eines schweren Unfalls) beschlagnahmen und auslesen lassen? Driverecorder war leider nicht an Board, werde den aber beim nächsten 5er definitiv ordern. Hatte jetzt schon mehrfach Situationen die brenzlig waren und Beweismaterial sicherlich nicht schaden könnte.

Den Drive Recorder kannst du problemlos im BMW Store für dein aktuelles Fahrzeug buchen.

Zitat:

@sPeterle schrieb am 8. März 2023 um 21:02:33 Uhr:

Mit deiner Frau als Zeugin dürfte das kein Problem werden.....

So ist es. Deine Frau ist Zeugin. Sofern sie nicht verwandt oder verschwägert mit dem Unfallopfer ist oder eine sonstige Beziehung hat, spricht nichts gegen die Glaubwürdigkeit deiner Frau.

Warum sollte sie auch nicht zur Zeugenbefragung zugelassen sein? Im Zivilprozess könnte auch der Ehepartner, Eltern, Kind oder nahe Verwandte angehört werden und so zur Aufklärung dienlich sein.

Paragraf 383 Abs.1 ZPO regelt nur das Verweigerungsrecht eben dieser Personen.

Zitat:

@BoernyOnAir schrieb am 9. März 2023 um 07:06:21 Uhr:

Zitat:

@BMW320ie46 schrieb am 8. März 2023 um 20:58:07 Uhr:

Ich habe es vermutet, könnte denn die Staatsanwaltschaft die Daten (z.B. im Falle eines schweren Unfalls) beschlagnahmen und auslesen lassen? Driverecorder war leider nicht an Board, werde den aber beim nächsten 5er definitiv ordern. Hatte jetzt schon mehrfach Situationen die brenzlig waren und Beweismaterial sicherlich nicht schaden könnte.

Den Drive Recorder kannst du problemlos im BMW Store für dein aktuelles Fahrzeug buchen.

Was ist die Voraussetzung ? Mir wird der Drive Recorder nicht angeboten.

 

Gruß

Parking Assistent Pro

aber wohl auch mit Drive Recorder hätte das nicht genützt. Der nimmt ja nur automatisch auf (angeblich, ich habe es zum Glück noch nie testen müssen) wenn das betreffende Auto einen Unfall hat. Sonst muss man einen Knopf drücken -was VOR dem Unfall eines anderen Autos wohl niemand macht.

Zitat:

@bbbz schrieb am 9. März 2023 um 11:20:37 Uhr:

aber wohl auch mit Drive Recorder hätte das nicht genützt. Der nimmt ja nur automatisch auf (angeblich, ich habe es zum Glück noch nie testen müssen) wenn das betreffende Auto einen Unfall hat. Sonst muss man einen Knopf drücken -was VOR dem Unfall eines anderen Autos wohl niemand macht.

Wenn man die Aufnahme des Drive Recorders manuell startet, sind 20 Sekunden vor dem Start Bestandteil der Aufbahme.

thx, das wusste ich nicht. Dann muss man halt schnell reagieren (und den richtigen Knopf drücken)

Stimmt, wenn das eigene Fahrzeug nicht in den Unfall verwickelt ist, nimmt er nicht auf. Und manuell dauert das viel zu lang. Da wäre das Handy schneller.

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