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Model 3/Y BAFA Prämie für E-Fahrzeuge

Tesla Model Y, Tesla Model 3
Themenstarteram 22. Dezember 2018 um 9:49

Hoffentlich klappt es für die Frühbesteller mit der BAFA-Prämie, noch ist es nicht auf der Liste.

___

[Von Motor-Talk aus einem anderen Thema überführt.]

Beste Antwort im Thema

@nolam es ist so wie @xCrushedIcex schreibt. Dass die "alten" Modellvarianten des Model 3 noch auf der BAFA-Liste stehen hat nichts zu sagen und ist aufgrund der Gebrauchtwagenregelung der Fall - es steht dort auch noch das Model S auf der aktuellen Liste - das ist aber schon lange nicht mehr förderfähig, seit der 75D "Base" eingestellt wurde.

Aktuell in 2020 verkaufte Model 3 sind "Model 3 2020" (in den Folgejahren dann vrmtl. entsprechend "Model 3 2021" etc...) und da ist es egal ob SR+, LR oder Performance - alle bekommen die erhöhte BAFA-Förderung, weil LR und Performance als Zusatzausstattung des SR+ gelten. Und das ist auch in Ordnung so, denn das angesprochene Problem beim Model S damals war, dass die unter 65k€-Basisversion quasi nicht (was auch nicht stimmte, es gab einige wenige Fahrzeuge) verkauft wurde - das war dann dem BAFA übel aufgestoßen, nachdem die Autobild zur Kampagne geblasen hatte. ;) Das Model 3 SR+ ist aber natürlich eine reguläre Modellvariante des Model 3 und deshalb gibt es hier auch kein Problem.

Zusammenfassung:

Wie gesagt, alle Varianten des Model 3 profitieren aktuell schon von dem erhöhten BAFA-Prämienanteil von 3000€ für Fahrzeuge unter 40k Basis-Netto-Listenpreis und diese Prämie wurde mittlerweile schon an viele aktuelle Neu-Model 3-Fahrer ausgezahlt. Es ist nach aktuellem Stand deshalb davon auszugehen, dass auch von der nochmals erhöhte 6000€ Förderung alle Modellvarianten profitieren werden - neben der 3% Mwst-Senkung für Privatkäufer.

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Ich sehe keine Chance und auch auf dem Rechtsweg wenig Möglichkeiten. Da wird auch die Rechtsschutzversicherung ablehnen. Du kannst im Prinzip von Glück sagen, wenn kein Strafverfahren wegen versuchten Betruges eingeleitet wird. In den Richtlinien, deren Kenntnisnahme du bestätigt hast, steht eindeutig drin, dass die Antragstellung nach der Zulassung erfolgen muss. Du hast also eine falsche Erklärung abgegeben.

Ich habe das schlicht und einfach nicht gewusst und auch übersehen. Nach Anfrage bei meinem Tesla Verkäufer und Store, hieß es damals, dass man es ohne bedenken beantragen kann, sobald ich den Vertrag und die Rechnungen sowie die Zulassungspapiere habe.

Dies habe ich dann auch getan und beantragt. Dass das Fahrzeug zugelassen werden muss, habe ich echt übersehen und mehr meinem Tesla-Store vertraut.

 

Ich will niemandem die Schuld geben. Ich hätte mehr aufpassen müssen.

 

Ich werde trotzdem einen Widerspruch einlegen und mein bestes versuchen.

Das Fahrzeug ist ja voll Förderfähig und sonst trifft alles zu, ich habe es einfach nur übersehen. Es direkt als Betrug abzustempeln ist jetzt gerade etwas übertrieben.

 

Entweder habe ich Großes Glück oder einfach nur riesiges Pech.

 

Trotzdem danke für die mehr oder weniger hilfreichen Antworten.

 

Ich bin das zuversichtlich und glaube schon das es klappt.

Du wirst sicherlich berichten, auch wenn es jetzt noch ein paar Wochen dauern wird.

Wie schon geschrieben, bei mir wurde er auch schon einmal abgelehnt und dann konnte ich es noch einmal beantragen und habe die Förderung bekommen.

Da haben nur die Namen nicht übereingestimmt, denn es war auf einen anderen Namen der Wagen zugelassen als der Antragsteller.

Zitat:

@vlnr schrieb am 22. Januar 2021 um 19:24:32 Uhr:

Ich habe das schlicht und einfach nicht gewusst und auch übersehen. Nach Anfrage bei meinem Tesla Verkäufer und Store, hieß es damals, dass man es ohne bedenken beantragen kann, sobald ich den Vertrag und die Rechnungen sowie die Zulassungspapiere habe.

Dies habe ich dann auch getan und beantragt. Dass das Fahrzeug zugelassen werden muss, habe ich echt übersehen und mehr meinem Tesla-Store vertraut.

Ich will niemandem die Schuld geben. Ich hätte mehr aufpassen müssen.

Ich werde trotzdem einen Widerspruch einlegen und mein bestes versuchen.

Das Fahrzeug ist ja voll Förderfähig und sonst trifft alles zu, ich habe es einfach nur übersehen. Es direkt als Betrug abzustempeln ist jetzt gerade etwas übertrieben.

Entweder habe ich Großes Glück oder einfach nur riesiges Pech.

Trotzdem danke für die mehr oder weniger hilfreichen Antworten.

Ich kann deinen Frust absolut verstehen! Das "Kleingedruckte" in der Richtlinie ist schon fies. Genau so fies wie für die Leute, die nur 5000 € bekommen, weil sie nicht wussten, dass im Bafa Antrag ausschließlich das Kreuz bei "Modell 3 2020" die volle Förderung bringt.

Versuche es mit dem Widerspruch. Ich drücke dir die Daumen!

 

 

Das war von mir nicht böse gemeint, aber die Abgabe einer Erklärung gegenüber einer Behörde wie dem Bafa ist als Versicherung an Eidesstatt zu werten. Das ist das rechtliche Problem. Kein Problem wäre es gewesen, am Tag der Zulassung zu beantragen. Ich gehe ja auch nicht davon aus, dass du betrügen wolltest. Das wäre vielleicht vor ein paar Monaten noch gegangen, weil damals das BAFA noch nicht abgefragt, sondern manuell bearbeitet hat. Aber die heutige Abfrage hat natürlich einen teilautomatisierten Prozess dahinter und da wird auf Plausibilität geprüft und ggf automatisch abgelehnt. Bei einem Widerspruch wird das manuell bearbeitet. Chancen hast du dann vielleicht. Wurde das Auto wenigstens zeitnah zur Antragstellung zugelassen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die indirekt mit der BAFA-Förderung zu tun hat.

Zuerst gehe ich davon aus, dass bei Bestellung eines 2021er M3 LR später bei Beantragung der Förderung nun auch das 2021er M3 auszuwählen ist, das in der Fahrzeuglistung des BAFA mit Stand 05.02.2021 mit 39.982,76 Euro Netto aufgeführt ist.

Meine Frage bezieht sich auf die Voreinstellung bei der Option Privatleasing:

In der Maske taucht immer der Betrag 6.500 Euro auf. BAFA-Prämie ist 6.000 Euro. Gehen die verbliebenen 500 Euro noch (rund) von dem 3.000 Euro bereits in der Bestellübersicht eingerechneten Herstelleranteil ab, weil dort in den Erläuterungen immer vom "Netto-Anteil" die Rede ist?

Anders formuliert: Ermäßigt sich der Kaufpreis bzw. im Fall des Privatleasings die angezeigte Leasingrate später noch ein wenig, wenn man nur 6.000 Euro anzahlt und diese Anzahlung auch in den "Kalkulator" eingibt?

Noch einmal anders: Wenn ich ein Null-Anzahlungsleasing haben möchte, gebe ich dann in die Bestellung 6.000 Euro ein, die ich später vom BAFA zurück bekomme oder kann ich die voreingestellten 6.500 Euro übernehmen, zahle die angezeigte Leasingrate und muss trotzdem nur 6.000 Euro anzahlen, weil der Herstelleranteil iHv 3000 Euro zzgl. Mwst. von dem dem Leasing zugrundeliegenden Kaufpreis abgezogen wird?

Ach ja, und dann noch:

Sind die "Bearbeitungsgebühren" iHv 980 Euro in den Leasingraten verteilt oder werden diese als separat zu zahlender Betrag im Prozess der Bestellung/Auslieferung noch fällig, verglichen mit Überführung separat zu zahlen oder in das Leasing eingerechnet bei "konventionellen" Fahrzeugbestellungen beim Händler vor Ort?

Vielen Dank und Gruß

rpewe

Meines Wissens nach gibt es 6500 € BAFA für ein Fahrzeug, welches mit AVAS ausgestattet ist. Die Bearbeitungsgebühr von 980 € ist in die Leasingraten mit eingerechnet.

Zitat:

@didikessi schrieb am 8. Februar 2021 um 13:44:54 Uhr:

Meines Wissens nach gibt es 6500 € BAFA für ein Fahrzeug, welches mit AVAS ausgestattet ist. Die Bearbeitungsgebühr von 980 € ist in die Leasingraten mit eingerechnet.

Vielen Dank für die Info bzgl. der Gebühren. Dies ist ja insbesondere zu dem, was ich alle drei Jahre bei meinem Audihändler lasse, nicht ganz unerheblich. Dort zahle ich separat knapp 700 Euro bzw. es wird nicht in die Leasingraten eingerechnet.

Bzgl. AVAS ist meine Kenntnis, dass dies mit 100 Euro durch das BAFA gefördert wird, aber auch nur, wenn AVAS vorhanden. Und das dürften neue Teslas in Deutschland doch wohl erst im Laufe des Juni erhalten, da erst ab der zweiten Jahreshälfte überhaupt erst Pflicht (leider...).

Es gibt Neuigkeiten zum Thema Ablehnung. Schaut hier ab 19:00

https://youtube.com/watch?v=iazNUJR_7Mc&feature=share

Mein Bafa Zuwendungsbescheid ist gestern gekommen. Antragstellung war der 14.12.2020. Da ist man jetzt doch beruhigt dass es geklappt hat!

Das Problem mit den abgelehnten Anträgen wegen Antrag vor Zulassung ist laut nextmove übrigens auch zugunsten der Käufer vom Bafa geregelt worden (siehe Post von oben).

Auf die Idee, einen falschen Antrag als unzulässig zu betrachten, muss man auch erst mal kommen. Wobei die schon recht haben. Tag der Zulassung muss ein Pflichtfeld in der Vergangenheit sein, anders darf das nicht angenommen werden.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 18. Februar 2021 um 07:21:31 Uhr:

Auf die Idee, einen falschen Antrag als unzulässig zu betrachten, muss man auch erst mal kommen. Wobei die schon recht haben. Tag der Zulassung muss ein Pflichtfeld in der Vergangenheit sein, anders darf das nicht angenommen werden.

Dieses Feld im Onlineformular gab es aber nicht, wie Nextmove festgestellt hat...

Habe erfreuliche Nachrichten

 

Nachdem ich einen Widerspruch eingelegt habe, wurde dieser aufgehoben und mir ein Zuwendungsbescheid geschickt.

 

Endlich mal eine gute Nachricht die Tage.

Sag ich doch.

Nachdem ich die Prämie kurz nach Weihnachten beantragt hatte, kam nun der Bewilligungsbescheid – sprich es hat fast genau 8 Wochen gedauert – für eine auszahlende Behörde vermutlich recht schnell. :D

Das Geld selbst ist noch nicht da, aber das kommt erfahrungsgemäß wohl innerhalb der nächsten Tage nach dem Brief.

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