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Model 3/Y BAFA Prämie für E-Fahrzeuge

Tesla Model Y, Tesla Model 3
Themenstarteram 22. Dezember 2018 um 9:49

Hoffentlich klappt es für die Frühbesteller mit der BAFA-Prämie, noch ist es nicht auf der Liste.

___

[Von Motor-Talk aus einem anderen Thema überführt.]

Beste Antwort im Thema

@nolam es ist so wie @xCrushedIcex schreibt. Dass die "alten" Modellvarianten des Model 3 noch auf der BAFA-Liste stehen hat nichts zu sagen und ist aufgrund der Gebrauchtwagenregelung der Fall - es steht dort auch noch das Model S auf der aktuellen Liste - das ist aber schon lange nicht mehr förderfähig, seit der 75D "Base" eingestellt wurde.

Aktuell in 2020 verkaufte Model 3 sind "Model 3 2020" (in den Folgejahren dann vrmtl. entsprechend "Model 3 2021" etc...) und da ist es egal ob SR+, LR oder Performance - alle bekommen die erhöhte BAFA-Förderung, weil LR und Performance als Zusatzausstattung des SR+ gelten. Und das ist auch in Ordnung so, denn das angesprochene Problem beim Model S damals war, dass die unter 65k€-Basisversion quasi nicht (was auch nicht stimmte, es gab einige wenige Fahrzeuge) verkauft wurde - das war dann dem BAFA übel aufgestoßen, nachdem die Autobild zur Kampagne geblasen hatte. ;) Das Model 3 SR+ ist aber natürlich eine reguläre Modellvariante des Model 3 und deshalb gibt es hier auch kein Problem.

Zusammenfassung:

Wie gesagt, alle Varianten des Model 3 profitieren aktuell schon von dem erhöhten BAFA-Prämienanteil von 3000€ für Fahrzeuge unter 40k Basis-Netto-Listenpreis und diese Prämie wurde mittlerweile schon an viele aktuelle Neu-Model 3-Fahrer ausgezahlt. Es ist nach aktuellem Stand deshalb davon auszugehen, dass auch von der nochmals erhöhte 6000€ Förderung alle Modellvarianten profitieren werden - neben der 3% Mwst-Senkung für Privatkäufer.

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Zitat:

@f-dax schrieb am 9. Januar 2021 um 16:07:47 Uhr:

Zitat:

@ballex schrieb am 3. Januar 2021 um 02:04:54 Uhr:

Wie lange hat es denn hier in der letzten Zeit bei den Frisch-Antragsstellern (:D) so gedauert bis die Prämie ausgezahlt wurde? Die letzten Berichte hier sprechen von 2-3 Monaten zwischen Antrag und Auszahlung...

Das wäre trotz erhöhten Aufkommen etwas schneller als noch vor einem halben Jahr bis Jahr, da waren es eher 3-5 Monate von denen man ausgehen konnte.

Bei mir waren es 2 Wochen.

Förderung beantragt: 08.12.20

21.12.20 Bewilligung im Briefkasten

und volle Zuwendung auf dem Konto!

Das ging aber zügig.

Ich warte noch immer auf meine Prämie.

Am 09.11 beantragt und seitdem keine Info...

 

Bin mal gespannt

Hast du alles vollständig abgegeben? Mein Bruder hatte auch gemeint, das sei locker. Und sich dann aufgeregt, weil die das Unterschriftsblatt haben wollten. Danach ging es schnell. Und bitte das richtige Modell angeben

Zitat:

@ballex schrieb am 3. Januar 2021 um 02:04:54 Uhr:

Wie lange hat es denn hier in der letzten Zeit bei den Frisch-Antragsstellern (:D) so gedauert bis die Prämie ausgezahlt wurde? Die letzten Berichte hier sprechen von 2-3 Monaten zwischen Antrag und Auszahlung...

Das wäre trotz erhöhten Aufkommen etwas schneller als noch vor einem halben Jahr bis Jahr, da waren es eher 3-5 Monate von denen man ausgehen konnte.

Antragstellung zwischen den Feiertagen am 26.12.2020, deshalb bis auf die Eingangsbestätigung noch keine Antwort. Gebe Bescheid, wenn ein Bewilligungsbescheid eingegangen ist.

Zitat:

@f-dax schrieb am 9. Januar 2021 um 16:07:47 Uhr:

Bei mir waren es 2 Wochen.

Förderung beantragt: 08.12.20

21.12.20 Bewilligung im Briefkasten

und volle Zuwendung auf dem Konto!

Wow, das ist rekordverdächtig. Dann bin ich mal gespannt, habe am 19.12. beantragt, durch die Feiertage wird's sicher etwas länger dauern.

Zitat:

@xular schrieb am 9. Januar 2021 um 17:07:34 Uhr:

Antragstellung zwischen den Feiertagen am 26.12.2020, deshalb bis auf die Eingangsbestätigung noch keine Antwort. Gebe Bescheid, wenn ein Bewilligungsbescheid eingegangen ist.

Die automatische E-Mail mit der Bitte zum Hochladen der wahrheitsgemäßen Angaben hast du aber bekommen, oder? Danach kommt dann auch keine weitere E-Mail und es sollte alles glatt laufen. Insgesamt gibt's also nur 2 Emails vom BAFA, wenn keine Fehler vorliegen.

Ja, die Bitte zum Hochladen der wahrheitsgemäßen Angaben habe ich erhalten und das Dokument auch hochgeladen. Abwarten, wann der Bewilligungsbescheid kommt…

Hallo zusammen,

 

Hab eben den Bescheid im Briefkasten erhalten.

 

Das ist jetzt nicht deren ernst?

Ich kann mit dem gleichen Fahrzeug keinen neuen Antrag stellen?!

 

Ich kann innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Dies werde ich auch tun. Eine Frechheit.

Bild 1.jpg

Erstmal hast du ja Mist gebaut, indem du die Voraussetzungen für die Förderung nicht eingehalten hast.

Es wird wohl Gründe geben, dass man es nicht noch einmal beantragen kann.

Evtl das Auto z.B. An deine Frau verkaufen und darüber noch einmal beantragen?

Hast du den Antrag tatsächlich gestellt bevor du das Auto zugelassen hast?

Das ist nämlich Voraussetzung für die Förderung!

Steht auch im Merkblatt (Punkt 5., Antragstellung) zur Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. So weit ich mich erinnere muss man auch den Tag der Zulassung im Onlinevordruck angeben. Was hast du da angegeben?

Das wird interessant, ob dein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.

am 22. Januar 2021 um 15:33

Zitat:

@hakael schrieb am 22. Januar 2021 um 16:30:08 Uhr:

..Auto z.B. An deine Frau verkaufen und darüber noch einmal beantragen?

Das Problem hängt an der FIN nicht an der Person.

Ja da hast du wirklich einen Fehler gemacht.

Das Fahrzeug muss erst zugelassen werden, dann kannst du es beantragen.

Früher war es anders, da konnte man den Antrag stellen, wenn es bestellt war, denn da waren es auch 2 Schritte die man durchführen musste.

Damals war das kein Problem, wenn man einen falschen Namen eingegeben hatte. Da konnte man noch einmal einen Antrag stellen und hat den richtigen Namen eingetragen und gut war.

Ob du jetzt mit den Bestimmungen du damit noch Glück hast weiß ich nicht, wünsche dir aber viel Glück dabei.

Ich habe in meinem Antrag nachgeschaut. Mit der Übersendung der unterschriebenen Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben erklärt man, dass man die Voraussetzungen in der Förderrichtlinie zur Kenntnis genommen hat und der Antrag die dort genannten Voraussetzungen erfüllt.

Das heißt im Beamtendeutsch, er hat unwahrheitsgemäße Angaben gemacht um damit Steuermittel zu erlangen. Ich bin Beamter, wenn der dt. Staat eins kann, dann seine Richtlinien ohne Ausnahmen durchsetzen. Ich glaube der Widerspruch hat schlechte Chancen.

Zitat:

@lancerlot schrieb am 22. Januar 2021 um 16:55:10 Uhr:

Ich habe in meinem Antrag nachgeschaut. Mit der Übersendung der unterschriebenen Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben erklärt man, dass man die Voraussetzungen in der Förderrichtlinie zur Kenntnis genommen hat und der Antrag die dort genannten Voraussetzungen erfüllt.

Das heißt im Beamtendeutsch, er hat unwahrheitsgemäße Angaben gemacht um damit Steuermittel zu erlangen. Ich bin Beamter, wenn der dt. Staat eins kann, dann seine Richtlinien ohne Ausnahmen durchzusetzen. Ich glaube der Widerspruch hat schlechte Chancen.

Richtig, deshalb gibt es aber ein Ermessen.

Man kann deshalb trotzdem Einspruch einlegen und Glück haben.

PS:

Ich kenne Beamten und die sind auch nur Menschen.

Ach, meine Versicherungen laufen auch auf B-Tarif.;)

Ja klar, es kommt immer auf die Begründung des Widerspruchs an. Aber das Ermessen des Sachbearbeiters ist in dem Fall eher klein aus meiner Sicht. Die Richtlinie ist ziemlich eindeutig. Aber ich würde es über den Rechtsweg auf jeden Fall auch versuchen! Es geht immerhin um 6000 €.

Und Beamte sind natürlich auch nur Menschen, die aber die Entscheidungen der Politik und Ministerien durchsetzen müssen. Auch wenn sie oftmals schwer nachvollziehbar sind.... ;-)

PS: Kollege?

Das ist richtig.

So ein Fehler kann nun mal passieren und ist auch passiert.

Möchte auch nicht wissen wie viel kein Geld bekommen weil sie was falsch machen.

PS:

Frau ja.

OT:

Gruß an die Frau Kollegin!

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