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Mobilitätsgarantie?! Nicht mal ein Fahrrad :(

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 5. Oktober 2018 um 8:24

Mal kein technisches Thema.

Mein Tiguan ist ja noch kein Jahr alt, hat mich allerdings vor ein paar Tagen mit einer roten Warnlampe und den Hinweis das keine Kühlflüssigkeit mehr da ist, begrüßt.

Also Motorhaube auf. Leeren Kühlwasserbehälter vorgefunden, und dafür ein Hühnerei rechts bei dem Behälter für das Scheibenwaschwasser gefunden. Soweit so schlecht.

Da die Werkstatt nur 2 KM weit entfernt war, hab ich den kalten Wagen eben hingefahren und vorgestellt.

Am ersten Tag haben sie nichts gefunden (auch keinen Marderbiss). Am zweiten Tag wurde dann ein Riss im Kühlwasservorratsbehälter gefunden. Der ist defekt. Reparatur wird heute fertig - Tag 3.

Was mich allerdings angenervt hat: ich bekomme kein Ersatzfahrzeug. Trotz Mobilitätsgarantie.

Ich hab den Wagen neu in dem Autohaus gekauft, inkl. Garantieverlängerung (5 Jahre) und Wartungsvertrag (4 Jahre) weil man mir suggerierte das ich dann in jedem Fall mobil bleibe.

Jetzt tritt der erste Schaden auf (der ein Garantiefall ist) und ich stehe 3 (bzw. 4 durch den Feiertag) Tage ohne Auto da.

Was hab ich falsch gemacht?

Das einzige was mir einfällt, das ich den Wagen selbst in die Werkstatt gebracht habe. Hätte ich den Wagen echt abschleppen lassen müssen? Das wurde so angedeutet.

Mir wurde absolut abgeraten mit dem Wagen weiter zu fahren, ich hatte also keine Wahl. Das musste umgehend repariert werden.

Falscher VW-Händler erwischt?

Um die Sache vollständig wieder zu geben: nachdem ich gestern da ziemlich sauer aufgefahren bin, hab ich dann doch einen Leihwagen auf Kosten des Autohauses bekommen. Aber wohl Kulanz durch das Autohaus, keine Leistung durch eine der unzähligen VW-Garantien.

Würde mich über Tips freuen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sunrabbit75 schrieb am 5. Oktober 2018 um 10:24:11 Uhr:

Mal kein technisches Thema.

Würde mich über Tips freuen.

Garnatie durchlesen (bevor man unterschreibt). Dann weiß man auch was drin ist;)

Leihwagen/Ersatzwagen ist meist immer auf goodwill des Händlers

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Zitat:

@Sunrabbit75 schrieb am 5. Oktober 2018 um 10:24:11 Uhr:

Mal kein technisches Thema.

Würde mich über Tips freuen.

Garnatie durchlesen (bevor man unterschreibt). Dann weiß man auch was drin ist;)

Leihwagen/Ersatzwagen ist meist immer auf goodwill des Händlers

Mobilitätsgarantie gibt es nur, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Fährt man mit dem Auto in die Werkstatt, gibt es keinen Leihwagen! Ansonsten ja, und nicht nur auf goodwill, sondern auf Mobilitätsgarantie. Die übrigens unabhängig von Anschlussgarantie oder Wartungsverträgen gilt!

Hallo

Was du falsch gemacht hast? Um es auf einen kurzen Nenner zu bringen, Du bist selbst zur Werkstatt auf den Hof gefahren. Du hättest tatsächlich abschleppen lassen müssen bzw. vorher die zentrale VW Kundenhotline anrufen müssen.

Das Thema habe ich mit der Audi Mobilätsgarantie auch schon durch.

Zitat:

@Sunrabbit75 schrieb am 5. Oktober 2018 um 10:24:11 Uhr:

Was hab ich falsch gemacht?

Das einzige was mir einfällt, das ich den Wagen selbst in die Werkstatt gebracht habe. Hätte ich den Wagen echt abschleppen lassen müssen? Das wurde so angedeutet.

Genau das ist der Punkt, warum die Mobilitätsgarantie ein Witz ist.

Du musst von zu Hause aus den VW-Abschlepper rufen, da Du ohne ein intaktes Kühlwassersystem nicht mehr fahren kannst. Nur dann wird Dir ein anderer Wagen zur Verfügung gestellt! Fährst Du mit eigener Kraft auf den Autohof, hast Du die Arschkarte gezogen. :(

Selbst bei einem Defekt direkt vor der Hofeinfahrt bloß nicht selbst auf den Hof 'rauf rollen sondern das das Autohaus machen lassen...

Im Nachhinein hast Du ja auf Kulanz einen Leihwagen des Autohauses bekommen, so ist doch für Dich alles noch gut gelaufen. Also schlicht diesen Fallstrick im Hinterkopf behalten und beim nächsten mal nicht auf Biegen und brechen selbst zum Autohaus fahren.

Themenstarteram 5. Oktober 2018 um 8:34

@AustriaMI

Ich nehme auch gerne den Hinweis auf, das eine Mobilitätsgarantie nicht bedeutet das man mobil ist, falls dies im Kleingedruckten so steht.

Die Longlife Mobilitätsgarantie:

https://www.volkswagen.de/.../...re-LongLife-Mobilitaetsgarantie_1.pdf

Da steht:

Basisleistungen im Pannenfall (technischer Defekt)

- Ersatzwagen sofort für 3 Tage

Aber mag sein, das irgendwo im Kleingedruckten steht: Ersatzwagen nur wenn Vollmond und Weihnachten zusammen fallen. Ausschliessen will ich das nicht. Veräppelt fühle ich mich trotzdem.

@alle anderen

Ok, dann war das tatsächlich der Fehler. Ab sofort werde ich bei dem kleinsten roten Licht (ok, Blitzer mal ausgenommen) den Wagen abstellen und die VW Hotline anrufen. Wenn das der richtige Weg ist soll es mir recht sein...

Nicht irgendwo, sondern in deinem Link auf dem 2. Bild bei *

In der 3. Zeile steht es quasi auch ohne Kleingedrucktem, Liegenbleiber! Unter * wird es nur spezifiziert!

Zitat:

Ok, dann war das tatsächlich der Fehler. Ab sofort werde ich bei dem kleinsten roten Licht (ok, Blitzer mal ausgenommen) den Wagen abstellen und die VW Hotline anrufen. Wenn das der richtige Weg ist soll es mir recht sein...

Kannst du gerne versuchen. Die werden kein Auto abschleppen, dessen Innenraumleuchte defekt ist ;)

Themenstarteram 5. Oktober 2018 um 8:39

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 5. Oktober 2018 um 10:37:27 Uhr:

Nicht irgendwo, sondern in deinem Link auf dem 2. Bild bei *

In der 3. Zeile steht es quasi auch ohne Kleingedrucktem, Liegenbleiber! Unter * wird es nur spezifiziert!

Bin ja lernfähig. Danke! Dann kommt es darauf an.

Das Thema ist nicht neu, das gibt es schon, solange es diese Pseudo-Garantie gibt.

Und selbst im Garantiefall kannst Du dabei noch seltsame Ding erleben:

Hast Du diese Panne am anderen Ende von Deutschland und wirst dort in ein VW-Haus geschleppt, dann bekommst Du einen Leihwagen - das kann im Extremfall auch eine kleine Krücke von abgelutschtem VW-UP sein.

Mit dem darfst Du dann weiter (z.B. nach Hause) fahren.

Ist Dein Wagen wieder repariert, darfst Du mit dieser verwämmsten Karre wieder quer durch D-Land fahren, die Kiste abgeben, um Dein Wagen dort wieder in Empfang zu nehmen.

am 5. Oktober 2018 um 9:21

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 5. Oktober 2018 um 10:40:43 Uhr:

Hast Du diese Panne am anderen Ende von Deutschland und wirst dort in ein VW-Haus geschleppt, dann bekommst Du einen Leihwagen - das kann im Extremfall auch eine kleine Krücke von abgelutschtem VW-UP sein.

Mit dem darfst Du dann weiter (z.B. nach Hause) fahren.

Ist Dein Wagen wieder repariert, darfst Du mit dieser verwämmsten Karre wieder quer durch D-Land fahren, die Kiste abgeben, um Dein Wagen dort wieder in Empfang zu nehmen.

Du MUSST das Auto nicht nehmen und Du MUSST nicht nach Hause fahren.

Du bekommst einen Leihwagen ... alles korrekt soweit. Wenn Du meinst, Du müsstest damit 2mal von Flensburg nach München und zurück, ist das DEIN Problem. Der Service von VW ist auf jeden Fall so, wie vertraglich vereinbart.

 

Ruhig Brauner...

Habe ich geschrieben, dass ich den nehmen muss? Nein, ich schrieb, man "darf"...

Dass das so vertraglich vereinbart ist, weiß ich, darum geht es nicht, es geht um die seltsamen Randbedingungen und die Grenzen dessen, was man dann erwarten darf.

Daher bitte cool down

am 5. Oktober 2018 um 10:15

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 5. Oktober 2018 um 12:00:41 Uhr:

Ruhig Brauner...

Hier alles cremig, Sportsfreund ... DU warst doch (persönlich) gar nicht gemeint ...

Themenstarteram 5. Oktober 2018 um 10:39

Schon irgendwie witzig und - ich fürchte - ein deutsches Problem, das man sich über sowas noch streiten könnte :) (Tut hier aber niemand, da bin ich sicher).

Ich denke was mich, und vielleicht auch andere stört, ist die Diskrepanz zwischen Versprechen und Halten. Vollmundig eine Mobilitätsgarantie zu versprechen, auf der anderen Seite aber völlig unsinnige Regel zu definieren um dann doch nicht leisten zu müssen, ist hierzulande recht typisch geworden. Und dann gibts immer Menschen, die das wehement verteidigen, weil der Kunde doch einfach zu blöd war.

Natürlich ist VW im Recht. Aber Recht hat numal nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Wenn die Gewährung eines Leihwagens in Rahmen der Mobilitätsgarantie davon abhängig gemacht wird, ob das Auto die 200 Meter zum Hof der Werkstatt geschoben oder von VW abgeschleppt wird, ist das aus Kundensicht absolut nicht nachzuvollziehen. Es gibt dafür nicht einen einzigen Grund ausser: ich will nicht leisten.

(Dummen) Leuten wie mir wird sugeriert: Hey, Longlife Mobilitätsgarantie. Ist dein Auto kaputt, erhältst du für 3 Tage ein Ersatzauto. Aber geleistet wird etwas anderes: Hey, Longlife Mobilitätsgarantie. Ist dein Auto kaputt, und du läßt es von uns abschleppen (nimm dir den Tag dafür mal frei), dann erhältst du für 3 Tage ein Ersatzauto.

Und mit dem Abschleppen ist für den Kunden natürlich immer mit Zeitaufwand verbunden. Oder glaubt hier jemand, der Abschlepper ist immer in 10 Minuten da? Ich hab selbst schonmal 4 Stunden in der Pampa auf einen Abschlepper gewartet... das war nicht lustig. Aber sobald du deine Karre selbst in die Werkstatt bringst (egal ob due schiebst oder mit dem Traktor) bist du raus aus der Mobilitätsgarantie und bekommst keine Leistungen mehr. Egal ob dein Auto kaputt ist oder nicht und seinen wir mal ehrlich: aus ethischer Sicht kommt es genau und nur darauf an.

Die Mehrkosten jedes Fahrzeug abschleppen zu müssen lohnen sich für VW doch nur deswegen, weil sie wissen das es genug andere Kunden gibt die aufgrund dieser Regelung keine Leistung erhalten. Das ist ein Geschäftsmodel und keine moralische Verbundenheit mit den Kunden. In meinem Fall hat VW gerade 120 Euro für den Ersatzwagen gesparrt, wovon 40 Euro nun mein Händler freundlicher Weise übernommen hat.

Und es klappt ja. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich sicher keine 4 Jahre Wartungsvertrag mit VW abgeschlossen sondern hätte alle Wartungen bei einer beliebigen Werkstatt meiner Wahl 20-40% günstiger machen lassen. Ohne Longlife Mobilitätsgarantie aber mit Sparkonto um mir dann selbst ein Auto zu leien. Den tatsächlich war die versprochene Longlife Mobilitätsgarantie bei mir der Auslöser, den Wartungsvertrag mit VW abzuschliessen. Und auch da bin ich sicherlich nicht der einzige.

Wie gesagt, der Wartungsvertrag ist nicht die Bedingung für die Mobilitätsgarantie.

Themenstarteram 5. Oktober 2018 um 10:50

Das nicht. Aber die Wartung in einer VW Werkstatt schon. Daher hing das für mich zusammen. Weil ich dachte: wenn ich eh schon in der VW Werkstatt zu wartung muss, kann ich die Kosten dafür besser planen.

Ohne Werkstattbindung (die für die Mobilitätsgarantie bindend ist) hätte ich keinen Wartungsvertrag geschlossen.

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