Mit Vespa beim Fahren umgekippt

Hallo ich habe eine Vespa geliehen bekommen und nachdem ich erst 3 mal gefahren bin fehlt mir noch etwas Gefühl…
Naja nachdem der Boden heute feucht war bin ich beim Losfahren zu schnell weg gekommen und in der Kurve hats mich samt Roller hingeschmissen. Er hat ein paar kleinere Kratzer und ein Teil ist gebrochen und verbogen. Ein Spiegel locker….
(Siehe Bilder)
Kann jemand schätzen wie viel das kostet?

Wie würdet ihr weiter vorgehen? Werkstatt und Lackierer aufsuchen oder?

Zahlt ja keine Versicherung bei geliehenen Sachen oder?

Dankeschön für eure Hilfe, kenne mich da leider nicht aus.

Kratzer
Gebrochenes Teil
Gebrochenes Teil
+3
75 Antworten

Ich lasse diese beiden Aussagen einfach mal so stehen.

"kranenburger" als Psychologe; und "toughturtle" als ein Dr. Brinkmann von der Schwarzwald-Klinik.

Zitat:

@Laurawagnerr schrieb am 19. Oktober 2021 um 13:27:55 Uhr:


Also der Besitzer ist leider nicht vorort und wollte auch keine Bilder sehen, er möchte nur dass ich sie repariere…

Das finde ich ehrlich gesagt sehr fies.
Klar „darf“ er das verlangen, aber ich würde hier definitiv kulanter handeln. Wenn er so pingelig ist, dann sollte er erst garnicht ausleihen.

Wäre ihm das selber passiert, würde er es mit Sicherheit nicht reparieren lassen, da es nichts sicherheitsrelevantes ist und nicht wirklich stört.
Macht man es aber ordentlich weg, ist es fast ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Was kostet denn ein vergleichbarer Roller ohne solchen Schaden?
Es wäre für dich wahrscheinlich günstiger, wenn du ihm den gleichen Roller ohne Schaden kaufst und diesen Roller in diesem Zustand verkaufst. Der Wertverlust wird vielleicht bei 200-300€ liegen, aber eine Fachgerechte Reparatur wird locker 4-stellig.

Da müsste der fiese Bekannte natürlich mitspielen, was ich jetzt eher nicht glaube.

Zitat:

@dobifan schrieb am 19. Oktober 2021 um 10:59:39 Uhr:


Deine Haftpflicht zahlt durch Dich verursachte Schäden an fremdem Eigentum.

Aber nur dann, wenn man zum Beispiel beim vorbei laufen den Roller aus versehen umwirft.

Während der Fahrt ist die private Haftpflicht raus, denn dann greift die sogenannte berühmte Benzinklausel ein.

Zitat:

@lecaro schrieb am 19. Oktober 2021 um 13:33:15 Uhr:


Ich meine, bist Du Dir sicher, daß Du damit gefahren bist ? Du hast den Roller doch nur beim Vorbeirennen unglücklicherweise heftig umgeworfen (Augenzwinker)

§ 263 StGB sieht hierfür bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
Auch eine Beihilfe oder Anstiftung zum Versicherungsbetrug ist strafbar und daher echt nicht lustig. Auch nicht mit einem Augenzwinker.

Abgesehen davon ist das eine äußerst schlechte Idee, denn jeder noch so schlechte Gutachter wird sofort glasklar erkennen, dass diese Streifschäden nicht beim umkippen entstehen können, sondern während der Fahrt mit mindestens 15-20 Km/h entstanden sein müssen.

Falls du jetzt damit argumentierst, dass der Roller ja Vorschäden haben könnte, gilt das auch nicht, denn dann gab es eben Vorschäden und ein defektes Bauteil kann nicht defekter werden, ergo gibt es auch dann keine Zahlung.

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Für mich ist nicht geklärt, welchen Reparatur-Level der Besitzer erwartet.
Zwischen einer "Vollkasko-alles-neu" Reparatur und einem wieder gangbar machen liegen finanziell Welten.

Ich würde ein lackstift kaufen oder ihm dem Roller wiedergeben und ihm 150 Euro in die Hand drücken

Aufgrund der gegebenen Infos gehe ich davon aus, dass er einfach will, dass das Teil wieder funktioniert und ausschaut wie vorher. Er wollte immerhin nicht mal Bilder sehen.

Ich verstehe nicht, warum auf dem Verleiher rumgeschlagen wird. Er hat den Roller i.O. verliehen und moechte ihn im selben Zustand zurück. Das ist doch vollkommen i.O..
Frank

Zitat:

@Ie1234 schrieb am 21. Oktober 2021 um 15:10:07 Uhr:


Ich verstehe nicht, warum auf dem Verleiher rumgeschlagen wird. Er hat den Roller i.O. verliehenund moechte ihn im selben Zustand zurück. Das ist doch vollkommen i.O..
Frank

Wenn ich meinen Roller an eine -offensichtliche- Fahranfängerin leihe, die dazu finanziell nicht gut aufgestellt ist, muss ich einfach damit rechnen, dass was passieren könnte, was finanzielle Schwierigkeiten bereitet.

Ich finde es zum teil arrogant und hochnäsig, zu sagen, dass man nicht einmal Fotos sehen will und die Fahrerin ohne jegliche Erfahrung und Ahnung alleine stehen lässt. Absolut unkollegial sowas.

Dazu ist hier eine ordnungsgemäße Reparatur völlig überzogen meiner Meinung nach.

Mal ein überspitztes Beispiel:
Wenn ich dir eine 20 Jahre Mercedes S-Klasse leihe mit einem Marktwert von 3.000€ und du einen Streifschaden verursachst, kann ich ja von dir auch nicht erwarten, dass du es bei der Niederlassung für 20.000€ wieder instandsetzen sollst.

Ja, man kann alles überspitzen. Wenn ich was ausleihe und kaputt mache, mache ich es wieder heile bevor ich es zurückgebe. Aber jeder Jeck ist halt anders.
Frank

PS. Das geht expliziet nicht an die Treaderstellerin, die ist ja sichtlich bemueht.

Ich auch.
Deswegen leihe ich mir nur das aus, was ich im schlimmsten Fall locker ersetzen kann, ohne finanziell ruiniert zu werden.

Ebenso leihe ich nur Sachen aus, dessen (Wert-)Verlust ich verkraften kann.

Ich würde aber nie darauf bestehen, dass eine Bekannte von mir über 1.000€ Werkstattrechnung für einen Streifschaden an einem ~1.500(?)€ Roller zahlen soll, der sonst noch zu 100% fahrtüchtig ist.

Am einfachsten ist es, wenn man nichts ver-leiht.

Tip von mir:
Den Roller dem Bekannten so zurück bringen wie er ist und den Kontakt abbrechen. Das unkollegiale verhalten von ihm darf ruhig zurück prallen

Zitat:

@Künne schrieb am 24. Oktober 2021 um 08:19:07 Uhr:


Tip von mir:
Den Roller dem Bekannten so zurück bringen wie er ist und den Kontakt abbrechen. Das unkollegiale verhalten von ihm darf ruhig zurück prallen

Und wenn der gut drauf ist, dann zeigt er sie an wegen Sachbeschädigung, bringt die LX zur Vespa- Vertretung für einen Kostenvoranschlag und holt sich letztlich über das Amtsgericht einen Mahnbescheid.

Wirklich eine tolle Idee.. emotional nachvollziehbar, aber rechtlich bedenklich...

Wegen dem Blech zu einem Karosseriebetrieb, den Rest über Smart -Repair, einen neuen Spiegel rechts und fertig.

PS: Wenn einer meinen Roller auf die Seite packen würde ( den ich aber eh nicht verleihe), dann würde ich auch "Wiedergutmachung" in irgendeiner Form verlangen, je nach Schaden.

An die arme "Umfallerin"

Du hast mein volles Mitgefühl. Habe auch mal eine geliehene Vespa über einen Bordstein geworfen und für die Reparatur einiges an Geld gelassen. Aber der Verleiher war zumindest nett....

Ich verleihe auch immer mal was.

Ob mein Auto, mein Feriendomizil, meine Kajütboot, meine Paddelboote, meine Motorroller, mein Werkzeug etc.
Ich weiß das dabei mal was kaputt geht und das ist auch schon passiert.
Beim Auto ne Beule, beim Ferienhaus ein Lattenrost und ein Fenster, beim Paddelboot ein Ruder, beim großen Boot ein Sitz, beim Motorroller Spiegel und Kratzer und bei Werkzeug diverse Schäden...und ich denke mal das ich nicht mal mehr alles weiß, wo mal was passiert ist...
Und wenn derjenige mir das erklärt hat, was passiert ist, war immer eine einfache Lösung da.
Versteh nicht das man nicht miteinander sprechen kann und eine einfache Lösung findet.

Ich würde mir den Verleiher schnappen und das ganze besprechen...

Zitat:

@tompeter69 schrieb am 27. Oktober 2021 um 16:40:00 Uhr:



Zitat:

@Künne schrieb am 24. Oktober 2021 um 08:19:07 Uhr:


Tip von mir:
Den Roller dem Bekannten so zurück bringen wie er ist und den Kontakt abbrechen. Das unkollegiale verhalten von ihm darf ruhig zurück prallen

Und wenn der gut drauf ist, dann zeigt er sie an wegen Sachbeschädigung, bringt die LX zur Vespa- Vertretung für einen Kostenvoranschlag und holt sich letztlich über das Amtsgericht einen Mahnbescheid.

Wirklich eine tolle Idee.. emotional nachvollziehbar, aber rechtlich bedenklich...

Und all das beweist der Besitzer wie? 😉

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