mit entstempelten kennzeichen zum tüv
Hallo,
habe bis jetzt folgendes herausgefunden:
Ja, aber Auto ist binnen 18 Monaten (vorübergehende Stilllegung) abgemeldet.
Also kann ich, wenn das Auto nicht vor 18 Monaten abgemeldet wurde, zum Tüv mit den entstempelten Kennzeichen?!
Sollte ich vorher eine Versicherungsnummer (Huk-online z.B.) beantragen? (Doppelkarte)
Ich muss die ja dann nicht nutzen?!
Ich will nähmlich nur TÜV machen und noch nicht wiederzulassen.
Gruß
Peter
20 Antworten
ist seit 2008 der fall.
Das bedeutet nun was für ein abgemeldetes/stillgelegtes Fzg. betreff Wiederinbetriebnahme ?
Das man innerhalb von 7 Jahren nur zum TÜV muss und keine vollabnahme benötigt, sowie keinen neuen Brief etc. Inclusive aller kosten ist das mal zu Gunsten der autofahrer gemacht worden.
Man glaubt es kaum 😉
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AHA ! .... wieder was gelernt ! Und das ist amtlich ? Wo kann man das ggf. nachlesen (ich ungläubiger Judas) ?
Dann kann sich der TE seine 'Kasperei' ja auch erstmal schenken.
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
AHA ! .... wieder was gelernt ! Und das ist amtlich ? Wo kann man das ggf. nachlesen (ich ungläubiger Judas) ?
Dann kann sich der TE seine 'Kasperei' ja auch erstmal schenken.
Hello Kitty,
lies doch bitte erst mal DAS HIER. Fällt Dir was auf??
😁😁😁
Ansonsten:
Quelle: www.kfz-auskunft.de/lexikon/vollgutachten.html
Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr.
Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt. Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.
Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.