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Mit der HUK als Versicherer einen Vergleich geschlossen - dennoch zurückgestuft

Themenstarteram 14. März 2019 um 12:37

Hallo zusammen,

es geht um eine strittige Sache mit der HUK. Mir wurde angeblich Fahrerflucht vorgeworfen, dem war nicht so, Sache wurde eingestellt.

Die HUK (mein alter Versicherer) hat dennoch reguliert und wollte von mir den erstatteten Schaden beglichen haben. Ich habe mich geweigert, man drohte mir blabla und am Ende kam dann ein Angebot, 500€ zu zahlen und die Sache wäre erledigt. Mit dem Hinweis ohne eine Schuldeingeständniss in der Sache zu sehen, hab ich für meinen Frieden die 500€ bezahlt.

Nun hat die HUK aber meiner neuen Versicherung eine SF3 gemeldet, mich also zurückgestuft.

Ich dachte bei einem Vergleich bleibt alles unangetastet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

[ Weshalb er auch den Vergleich mit der Versicherung eingegangen ist, wer macht so was wenn er gar keinen Schaden verursacht hat ?

Das machen Leute mit schlechtem Gewissen oder schlechten Nerven oder nur, um endlich Ruhe zu haben.

Soll uns der TE einfach mal sagen, was zutrifft.

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Die HUK hat einen Schaden reguliert und Du wirst zurückgestuft, ist doch alles korrekt.

am 14. März 2019 um 12:57

Du hast nicht verstanden: Die 500€ hast Du nicht dafür bezahlt, dass Du nicht zurückgestuft wirst, sondern dafür, dass die Versicherung den Schaden überhaupt reguliert. ansonsten hätten sie sich komplett aus der Regulierung gezogen mit dem Verweis auf die dubiose Fahrerflucht-Geschichte.

Wäre dieser Vorwurf nicht gewesen, hätten sie ja den Schaden auch ohne diese 'Bearbeitungsgebühr' übernommen und Dich regulär hochgestuft.

Zurückgestuft hat dich dein neuer Versicherer, wenn du zum Ablauf gekündigt hast.

Die HUk meldet nur den Schadensverlauf weiter.

Wenn du den Schaden tatsächlich verursacht hast, ist das so

Es kommt auch darauf an, warum das Strafverfahren eingestellt wurde.

Manchmal wird so ein Verfahren eingestellt, weil ein Fahrer sich unwissentlich und ohne Vorsatz von der Unfallstelle entfernt hat. Das sind die Fälle, in denen man den Unfall schlichtweg nicht bemerken konnte, sowas gibt es ja. Dann ist das keine Unfallflucht, aber trotzdem ein verursachter Schaden.

Dennoch KANN (ich will Dir hiermit nichts unterstellen) es also sein, dass mit dem versicherten Fahrzeug ein Unfallschaden verursacht wurde. In solchen Fällen reguliert die Haftpflichtversicherung durchaus berechtigt.

Wie es wirklich ausgesehen hat, weiß man erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte. Ich setze voraus, dass die Versicherung diese Einsicht genommen hat und die Regulierungsentscheidung begründen kann. Fordere die hierzu mal auf.

Ansonsten kommt es, wie die Vorredner schon sagten, darauf an, ob Du mit Zahlung der 500,00 € ein Anerkenntnis im Sinne der Schadensverursachung abgegeben hast. Auch hierzu muss man wissen, was da vereinbart wurde.

Ich glaube das Strafverfahren ist hierbei relativ unerheblich. Die Versicherung hat einen Schaden reguliert und deshalb erfolgte die Rückstufung. Darüber hinaus stand der Vorwurf der Unfallflucht im Raum und die Versicherung prüfte deswegen einen möglichen Kostenersatzanspruch. Die Sache mit der Unfallflucht war wohl nicht so eindeutig, daher hat die Versicherung den Vergleich mit den 500,- € angeboten. Dieser besagt aber nur, dass sie auf weiteren Kostenersatz verzichtet. Die Schadenregulierung ist jedoch erfolgt und daher erfolgte die Rückstufung in der SFK ganz unabhängig von der Sache mit der Unfallflucht.

Eine Versicherung darf aber nicht nach Gutdünken oder aus Bequemlichkeit einfach regulieren und dann nach dem Motto verfahren:"Das Geld holden wir uns beim Versicherungsnehmer teilweise zurück und drücken ihm dann auch noch eine Hochstufung auf."

Hinter der ganzen Sache steht doch die Frage, ob die Regulierung berechtigt erfolgt ist oder nicht. Damit sind wir wieder beim behauptet schadenauslösenden Ereignis, also dem angeblichen Unfall. Wenn sich aus der Unfallakte ergeben sollte, dass der Schaden gar nicht vom Auto des VN verursacht worden sein kann oder auch nur unbewiesen ist, dass er es gewesen ist, dann war die Regulierung und damit auch die Rückstufung fehlerhaft. Nebenbei bemerkt wäre dann auch die Geschäftsgrundlage des Vergleichs entfallen.

am 15. März 2019 um 10:19

naja @WWiesel wie dem Text des TE zu entnehmen ist, fand wohl auch ein Schaden bzw. Unfallereigniss statt welches durch ihn verursacht wurde.

Sobald dann die Versicherung auch nur einen cent reguliert, hat sie auch das Recht sich eben durch eine etwaige anpassung der Freiheitsklassen, das Geld vom VN wieder zu holen. Die Sache mit den 500€ als Vergleich ist allerdings aus meiner Sicht durchaus strittig. Nachdem er es aber bereits bezahlt hat, dürfte hier aus Sicht der Versicherung alles "in trockenen Tüchern" sein.

naja @WWiesel wie dem Text des TE zu entnehmen ist, fand wohl auch ein Schaden bzw. Unfallereignis statt welches durch ihn verursacht wurde.

Das ist dem Text des TE keineswegs zu entnehmen, das vermutest Du nur. Der TE hat dazu lediglich geschrieben:
"Mir wurde angeblich Fahrerflucht vorgeworfen, dem war nicht so, Sache wurde eingestellt"
Aber um die Frage, ob Schaden verursacht oder nicht, geht es ja hier gerade. Vielleicht lesen wir dazu mal etwas vom TE?

 

Sobald dann die Versicherung auch nur einen cent reguliert, hat sie auch das Recht sich eben durch eine etwaige Anpassung der Freiheitsklassen, das Geld vom VN wieder zu holen.

In dieser Formulierung völlig falsch! Die Hochstufung ergibt sich nur aus einen BERECHTIGTEN Regulierung, nicht aus einer solchen Regulierung, die die Versicherung nur vornimmt, weil sie zu bequem ist, den Sachverhalt aufzuklären.
Die Sache mit den 500€ als Vergleich ist allerdings aus meiner Sicht durchaus strittig. Nachdem er es aber bereits bezahlt hat, dürfte hier aus Sicht der Versicherung alles "in trockenen Tüchern" sein.

So auch nicht ganz richtig. Falls der TE nur gezahlt hat, um sich wegen des Regresses nicht streiten zu müssen, wäre damit keineswegs anerkannt, dass die Versicherung berechtigt reguliert hat. Da scheint sich die Versicherung ja keineswegs sicher zu sein, sonst hätte sie sich wohl kaum verglichen.

am 15. März 2019 um 10:57

@WWiesel das "vermute" ich deshalb weil der TE ansonsten wohl kaum freiwillig um einen möglichen Regress zu verhindern 500€ an seine Versicherung bezahlt hat.... sonst würde per se der ganze Thread schon an Sinnigkeit verlieren.

Ich gehe also von einer berechtigten Regulierung aus, somit sich dann auch dein Einwand bzgl. der heraufstufung aus meiner Sicht erübrigt. Was aber auch so meinem Text eigentlich zu entnehmen war....

Sollte natürlich nur aus reinem Verdacht der Versicherung eine Regulierung erfolgt sein stimme ich dir absolut zu.

Allerdings würde ich als Versicherungsnehmer dahingehend mehr "widerstand" leisten, gerade dann wenn nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann dass ich tatsächlich einen Schaden verursacht habe... Aber geht hier ja primär und die eingstellte Unfallflucht sowie die Heraufstufung, somit ist eben durchaus davon auszugehen dass dem TE bewusst ist einen Schaden verursacht zu haben, aber eben nicht sich bewusst und unerlaubt vom Schadenort entfernt zu haben. Weshalb er auch den Vergleich mit der Versicherung eingegangen ist, wer macht so was wenn er gar keinen Schaden verursacht hat ?

Zitat:

[ Weshalb er auch den Vergleich mit der Versicherung eingegangen ist, wer macht so was wenn er gar keinen Schaden verursacht hat ?

Das machen Leute mit schlechtem Gewissen oder schlechten Nerven oder nur, um endlich Ruhe zu haben.

Soll uns der TE einfach mal sagen, was zutrifft.

Man könnte ja auch in den AKB den Abschnitt E.7. lesen

Wäre der Schaden höchstens 500 Euro gewesen, müsste er nicht zurückgestuft werden

Wie wird eigentlich dann im neuen Geschäftsjahr zurückgestuft?

Es Gibt ja die Rückstufungstabelle.

Nehmen wir an man befindet sich bei der Huk auf SF9 dann wird auf 3 zurückgestuft.

Welche Schadenfreiheitsklasse hat man dann ab 1.1.2020?

Jetzt SF9 ab 1.1. würde man auf SF10 kommen und wird dann auf SF4 gestuft oder wird die 9 genommen auf 3 dann gestuft? Dann musste doch eigentlich ein SF Jahr dazukommen für das Jahr 2019 und auf SF4 stehen?

Sonst wäre ja ein Jahr zusätzlich verloren.

Wie wird das gemacht? Oder sehe ich was falsch?

Wenn du aktuell auf SF 9 bist im Jahre 2019 und hast einen Schaden dann bist du ab 1.1.2020 in SF 3.

Die Schlechterstellung tritt immer am 1.1. des auf das Unfallljahr Folgenden Jahres in Kraft..

Hast du den Unfall z.B.am 05.01.19 dauert es somit ein knappes Jahr bis die "Strafe " spürbar wird.

 

(Vorrausgesetzt deine beschriebene RückstufungsTabelle stimmt.)

Ja und was ist mit dem aktuellen jahr? Von April bis 1.1 sind länger als 6 Monate und da müsste man doch eine sf Stufe doch schon wieder besser stehen oder sehe ich da was falsch.

Wenn ich bezüglich Schaden kündigen würde, würde ich bei der neuen Versicherung auch ein sf Jahr hochgestuft werden. Die alte Versicherung meldet sf3 und ab 1.1 kommt man auf 4. Oder in dem Fall nicht?

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