Mit Car2go weniger Strafe für Geschwindigkeitsverstöße als mit eigenem Auto?
Also ich glaube das nicht aber eine Kollegin erzählte mir heute sie wäre innerorts mit 90 bei erlaubten 60 geblitzt worden und hätte dafür nur 15,-€ bezahlen müssen. Angeblich weil das ein Car2go Auto war. Normalerweise hätte es 35,-€ gekostet.
Meines Wissens liegt eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h innerorts doch mindestens im Bußgeldbereich und ich kann mir auch nicht vorstellen dass Fahrer von Carsharing Fahrzeugen auch noch Sonderrabatt bekommen. Das würde ja quasi einem Freifahrtschein gleichkommen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:20:00 Uhr:
Super, ganz großes Kino. Behauptungen aufstellen und diese nicht belegen hat natürlich wahnsinnig viel Informationspotenzial. 🙄Zumindest für diese Diskussion hast du dich damit selbst disqualifiziert...
Kanntest Du Geisslein noch nicht? Schwachsinnsbeiträge ohne jeden Beleg sind doch seine Spezialität.
Und ja: der Fahrzeughalter wird als Zeuge befragt und darf die Auskunft nur verweigern, wenn er sich selbst oder Angehörige belasten würde.
36 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:27:56 Uhr:
Selbstverständlich ist car2Go als Zeuge dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß über den Mieter zur Tatzeit Auskunft zu geben. Allerdings muss das nicht der Fahrer gewesen sein.
Zumindest bei car2go sollte Mieter=Fahrer sein, ansonsten hat man gleich die nächsten 1000 EUR StrafGebühr an der Backe...😛 Da sind die ganz empfindlich seit dem mit ihren Autos mal unter "Brüdern" lustig getauscht wurde und dann halbe Rennen durch die Städte stattfanden.🙄
Edit: da war der Vorschreiber schneller.....😁
Interessant ist auch wie meine Kollegin sagte, dass das Abstellen oder "Wegnehmen" von Car2go Autos am Flughafen Hamburg (da arbeiten wir) pauschal 5,- kostet. Und in einem gewissen Umkreis um den Flughafen ist Abstellsperrzone für Car2go Autos.
Werden doch die Leute, die Carsharing machen und so zur Arbeit fahren (wollen) bestraft wenn sie jedes Mal 10 Euro bezahlen müssen und die Miete für die Fahrt jeweils deutlich weniger kostet.
und warum machen die das? Weil sie es können.
Und das sich die dinger nicht im Airport Bereich anhäufen....
Ist doch beim normlen Parken auch so, wer meint in A-Lagen parken zu müssen muss i.d.R. mehr bezahlen als in Zonen die nicht so gefragt sind....
Oder der Club der schon mal 50 EUR Eintritt kostet, über die Kohle steuert man die Menschen, oder Klientel ...😁😛
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:36:14 Uhr:
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:20:00 Uhr:
Super, ganz großes Kino. Behauptungen aufstellen und diese nicht belegen hat natürlich wahnsinnig viel Informationspotenzial. 🙄Zumindest für diese Diskussion hast du dich damit selbst disqualifiziert...
Kanntest Du Geisslein noch nicht? Schwachsinnsbeiträge ohne jeden Beleg sind doch seine Spezialität.
Und ja: der Fahrzeughalter wird als Zeuge befragt und darf die Auskunft nur verweigern, wenn er sich selbst oder Angehörige belasten würde.
Richtig. Die Masche, dass sich der Halter überhaupt nicht erinnern kann, wem er sein Auto ausgeliehen hatte, ist nämlich durchaus nicht legal. Da die Lüge dem Halter aber praktisch nicht nachgewiesen werden kann, funktioniert das in der Praxis natürlich bestens. Gewerbliche Autoverleiher haben da (zum Glück) etwas andere Pflichten und ganz schnell richtig Ärger, wenn nicht nachvollziehbar ist, wer welches Auto wann gemietet hatte.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:27:56 Uhr:
Selbstverständlich ist car2Go als Zeuge dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß über den Mieter zur Tatzeit Auskunft zu geben. Allerdings muss das nicht der Fahrer gewesen sein.
Nein, muss es nicht - ist aber ja dann sehr leicht feststellbar. Und dann wird es für den Mieter eben auch sehr unangenehm, weil er gegen die Vertragsbedingungen verstößt. Dürfte meistens weit teurer sein als das, was sonst von der Bußgeldstelle kommt. Zusammengefasst: Aus der Nummer kommt man ohne erheblichen Schaden nicht mehr raus.
Ging ihm ja auch nicht um den Sachverhalt nur etwas Stimmung machen.
Gewerbliche Halter können sich hinter ErinnerungsLücken oder sonst ein Müll nicht verstecken.
Gruß M