Mit Car2go weniger Strafe für Geschwindigkeitsverstöße als mit eigenem Auto?

Also ich glaube das nicht aber eine Kollegin erzählte mir heute sie wäre innerorts mit 90 bei erlaubten 60 geblitzt worden und hätte dafür nur 15,-€ bezahlen müssen. Angeblich weil das ein Car2go Auto war. Normalerweise hätte es 35,-€ gekostet.

Meines Wissens liegt eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h innerorts doch mindestens im Bußgeldbereich und ich kann mir auch nicht vorstellen dass Fahrer von Carsharing Fahrzeugen auch noch Sonderrabatt bekommen. Das würde ja quasi einem Freifahrtschein gleichkommen.

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Zitat:

@MartinSHL schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:20:00 Uhr:


Super, ganz großes Kino. Behauptungen aufstellen und diese nicht belegen hat natürlich wahnsinnig viel Informationspotenzial. 🙄

Zumindest für diese Diskussion hast du dich damit selbst disqualifiziert...

Kanntest Du Geisslein noch nicht? Schwachsinnsbeiträge ohne jeden Beleg sind doch seine Spezialität.

Und ja: der Fahrzeughalter wird als Zeuge befragt und darf die Auskunft nur verweigern, wenn er sich selbst oder Angehörige belasten würde.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Oktober 2018 um 11:44:02 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 3. Oktober 2018 um 22:51:58 Uhr:


Und Car2go darf einfach die Daten des Fahrers rausgeben? Skandal!

Die Daten des Fahrers sind im Grunde genommen streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Auf ne Klage würde Ich es mal ankommen lassen.

Und was hält dich ab ... viel Spass, wem es Spass macht😁

Einen 10er und du bist Mitglied im car2go Club, ab in einen smart und mal ordenlich mit Bleifuss am Blitzer vorbei, danach kann dann dein Hobby Klage beginnen .... nicht nur reden/schreiben einfach mal machen...😛😁

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Oktober 2018 um 11:44:02 Uhr:


Die Daten des Fahrers sind im Grunde genommen streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Auf ne Klage würde Ich es mal ankommen lassen.

Und diese fadenscheinige Aussage beruht worauf genau? 😕

Nicht nur, dass vermutlich die Vermieter eine entsprechende Klausel in ihren AGBs haben, welche der Kunde anerkennt. Selbst wenn diese Klausel nicht vorhanden wäre gilt folgendes:

Laut Strafgesetzbuch muss bei Straftaten zwingend Auskunft gegeben werden. Richtig ist zwar, dass eine OWi (Falschparken, etc) keine Straftat darstellt, ABER laut OWi-Gesetz § 46 Abs. 1 gilt für alle Arten von Bußgeldern, dass die selben (!) Vorschriften wie bei Strafverfahren anzuwenden sind. Eine Verfolgungsbehörde hat hierbei im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei Straftaten.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 3. Oktober 2018 um 22:51:58 Uhr:


Und Car2go darf einfach die Daten des Fahrers rausgeben? Skandal!

Der Fzg Halter muss ja den für eine OWI verantwortlichen Fzg Führer benennen, wenn ihm nicht gerade das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Warum sollte ein Vermieter den Fahrer nicht benennen dürfen und sich den Stress mit den Bußgeldstellen antun. Als gewerblicher Fahrzeughalter, haben die sogar eine erhöhte Nachweispflicht wer ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt geführt hat.
Und wie hier schon erwähnt wurde,wird es in deren AGB definitiv verankert sein, genauso wie die nachträglich zu erhebene Bearbeitungsgebühr.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Oktober 2018 um 12:51:21 Uhr:


Der Fzg Halter muss ja den für eine OWI verantwortlichen Fzg Führer benennen

Muß Er nicht !

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Oktober 2018 um 14:34:47 Uhr:


Muß Er nicht !

Doch, muss er. Siehe meinen Beitrag oben drüber. Es besteht eine Auskunftspflicht gegenüber der anfragenden Behörde, da diese der Staatsanwaltschaft gleichgestellt ist.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 4. Oktober 2018 um 14:36:06 Uhr:


Doch, muss er. Siehe meinen Beitrag oben drüber. Es besteht eine Auskunftspflicht gegenüber der anfragenden Behörde, da diese der Staatsanwaltschaft gleichgestellt ist.

Nein, denn nur Ich als Fahrzeughalter muß in dem Fall Angaben zu meiner Person machen... mehr nicht.
Den Fahrer, der gefahren ist, muß Ich nicht benennen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Oktober 2018 um 14:45:53 Uhr:


Nein, denn nur Ich als Fahrzeughalter muß in dem Fall Angaben zu meiner Person machen... mehr nicht.
Den Fahrer, der gefahren ist, muß Ich nicht benennen.

Zwei Paar Schuhe.

Wenn ICH persönlich gefragt werde, kann ich den Fahrer benennen, insofern ich mich nicht selbst belaste.
Die Behörde jedoch hat ein Auskunftsrecht und dem muss nachgekommen werden, auch durch einen Vermieter. Paragrafen habe ich oben genannt.

Auf welcher Gesetzeslage basiert deine Aussage?

Zitat:

@MartinSHL [url=https://www.motor-talk.de/.../...ls-mit-eigenem-auto-t6458124.html?...]schrieb am 4. Oktober 2018 um

Auf welcher Gesetzeslage basiert deine Aussage?

Vermutlich auf "Ich sage nichts, weil ich nicht will"

Warum sollte ein Vermieter, die Daten des Fahrzeugführers nicht rausrücken? Verboten ist es nicht.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Oktober 2018 um 14:54:53 Uhr:



Vermutlich auf "Ich sage nichts, weil ich nicht will"

Falsch, weil Ich nichts dazu sagen muß.

Super, ganz großes Kino. Behauptungen aufstellen und diese nicht belegen hat natürlich wahnsinnig viel Informationspotenzial. 🙄

Zumindest für diese Diskussion hast du dich damit selbst disqualifiziert...

Selbstverständlich ist car2Go als Zeuge dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß über den Mieter zur Tatzeit Auskunft zu geben. Allerdings muss das nicht der Fahrer gewesen sein.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:18:30 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Oktober 2018 um 14:54:53 Uhr:



Vermutlich auf "Ich sage nichts, weil ich nicht will"

Falsch, weil Ich nichts dazu sagen muß.

Und rein zufällig kommt das Gewerbeaufsichtsamt vorbei und prüft von einem bestimmten Zeitraum die Vermietverträge............., also rein zufällig.
Man glaubt es kaum was die alles dürfen.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:20:00 Uhr:


Super, ganz großes Kino. Behauptungen aufstellen und diese nicht belegen hat natürlich wahnsinnig viel Informationspotenzial. 🙄

Zumindest für diese Diskussion hast du dich damit selbst disqualifiziert...

Kanntest Du Geisslein noch nicht? Schwachsinnsbeiträge ohne jeden Beleg sind doch seine Spezialität.

Und ja: der Fahrzeughalter wird als Zeuge befragt und darf die Auskunft nur verweigern, wenn er sich selbst oder Angehörige belasten würde.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:18:30 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Oktober 2018 um 14:54:53 Uhr:



Vermutlich auf "Ich sage nichts, weil ich nicht will"

Falsch, weil Ich nichts dazu sagen muß.

Es geht hier aber nicht um Dich als Mieter, sondern um car2go als Autovermieter.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Oktober 2018 um 15:27:56 Uhr:


Selbstverständlich ist car2Go als Zeuge dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß über den Mieter zur Tatzeit Auskunft zu geben. Allerdings muss das nicht der Fahrer gewesen sein.

Wenn Fahrer nicht Mieter war kostet es halt sofort 1000,00 Euro, so steht es in den Mietbedingungen.

Auch gut.

Zitat:

Kunde lässt unberechtigt eine andere Person das car2go Fahrzeug führen
und/oder Kunde gibt Kundelogin-Daten (car2go Benutzername, car2go Passwort
und car2go PIN) weiter (vgl.
§ 3 (4) und § 14 (6) AGB.)

1000,00 €

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