Mit anderem Kennzeichen parken ??
Hallo liebes Forum, ich hoffe ich habe den Beitrag in der richtigen Sektion gepostet!
Ich habe mal da eine Frage, die vielleicht für ein oder anderem komisch klingt. Undzwar wollte ich fragen, ob ich mit einem “Fun-Kennzeichen” (ich hoffe ihr wisst was ich meine, das sind diese Kennzeichen die man sich einfach mal so machen lassen kann, halt aber nur als Deko o.a). ?ch habe mir so eins machen lassen, und es sieht halt, wie soll ich sagen, wenn einer draufguckt dann guckt der jenige auch ein zweites mal rüber; ist jetzt sowas wie z.B DO OF 1234. Naturlich ohne Tüv/Au Sticker usw. Meine Frage ist jetzt, ob ich z.B wenn ich einkaufen gehe die orginalen Kennzeichen mal kurz mit denen tauschen kann (nur hintem oder vorne also nicht beide Seiten!). Waere das ein Grund, falls die Polizei das merkt das ich einen Stafzettel bekomme? ?ch meine ich habe ja noch den anderen orginalen dran und ich fahre naturlich nicht mit dem Funk-Kennzeichen rum, das ist mir auch klar. Wie gesagt nur beim geparktem zustand?
Ps. Natürlich in einem Parkhaus oder bei einem Parkplatz von einem Supermarkt.
Beste Antwort im Thema
Das lässt du besser bleiben, solange dein Auto im öffentlichen Verkehrsraum steht.
76 Antworten
q.e.d.
@Florian333:
Ich gebe dir völlig recht, die Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr muss zur Überzeugung des Richters feststehen. Der Wortlaut des § 267 I ist da völlig eindeutig.
Nur: Erfahrungsgemäß tun sich Richter extrem leicht mit der Annahme einer solchen Absicht (beliebte Floskel: Wenn sie nicht täuschen wollten, warum haben sie es dann gemacht?). Das ist zwar Unfug, verweist den Verurteilten aber in die zweite Instanz.
OK, dann haben wir ja jetzt alle den TE hinreichend gewarnt. Er kann ja dann ggf. berichten, wie es ausgegangen ist. 🙂 Oder uns auch mal ein Foto hier zukommen lassen.
es ist doch bereits eine rechtswidrige Absicht, weil es eben rechtswidrig ist, dass Fahrzeug ohne gültige Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen. Auf eine Täuschung kommt es beim Kennzeichenmissbrauch nicht an.
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§ 22 StVG ist halt subsidiär (Auffangtatbestand) zu schwereren Strafdrohungen. Wenn es kein 267 StGB ist, kann es immer noch 22 StVG sein. Da ist geschütztes Rechtsgut ja nur die zweifelsfreie Zuordnung eines (zulassungspflichtigen) Kraftfahrzeuges zu einem bestimmten Fahrzeughalter.
Aber die rechtswidrige Absicht muss trotzdem (ohne Zirkelschluss...) nachgewiesen werden.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Januar 2018 um 22:45:21 Uhr:
Jaja, du hast Recht, ich meine Ruhe...🙄
Nimm mein Statement und das von Sitzheizung. Ich erkläre es praktisch, Sitzheizung etwas juristischer.
Ich finde es total bescheuert, wenn hier der Rechthaberei wegen diskutiert wird.
Ich schrieb vom gelben Punkt auf der Windschutzscheibe, Sitzheizung von 1000Euro.
Schau dir mal einen gelben Punkt an. Da steht genug drauf.
Zudem ist das Kennzeichen keine Urkunde, sondern das Siegel.
Ein Kennzeichen ohne Siegel, welches aber einem amtlichen Kennzeichen ähnelt, Z.B. D-EP 1"könnte evtl. zusätzlichen Ärger bringen, vor allem wenn es tatsächlich aktuell ausgegeben ist. Zahlen und Gesetzestexte kann ich DIESBEZÜGLICH keine benennen. .
Das Amtssiegel ist die Urkunde.
Der Ärger lauert aber an anderer Stelle.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 19. Januar 2018 um 11:53:46 Uhr:
Das Amtssiegel ist die Urkunde.
Das ist es zwar nicht, aber ich lasse dir gerne deinen Glauben...
Zitat:
@cementario2 schrieb am 19. Januar 2018 um 11:53:46 Uhr:
Nimm mein Statement und das von Sitzheizung.
lieber nicht. Es gibt hier auch Aussagen von Leuten, die es richtig verstanden haben.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 19. Januar 2018 um 11:53:46 Uhr:
Das Amtssiegel ist die Urkunde.
Nö. Das befindet sich höchstens auf der Urkunde, ist aber mit Nichten und Onkeln die Urkunde.
Mein an Dich gerichtetes Statement bezog sich auf die 1000,00€ Strafe.
Der von mir kurz als "zusätzliche Ärger" bezeichnet wurde, resultiert aus §22 Abs. 2 und 3 StVG.
Hier ist alles gesagt:
http://www.ra-hartmann.de/...kfz-kennzeichen-dr.-hartmann-partner.html
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Januar 2018 um 14:39:51 Uhr:
Zitat:
@cementario2 schrieb am 19. Januar 2018 um 11:53:46 Uhr:
Nimm mein Statement und das von Sitzheizung.
lieber nicht. Es gibt hier auch Aussagen von Leuten, die es richtig verstanden haben.
Die allerdings keinerlei externe Grundlage für ihre Aussagen vorlegen können aber meinen, das Monopol auf Richtigkeit aufgrund von "Ich bin mir da ziemlich sicher" zu besitzen?!
Naja, eure Sache wem ihr hier glaubt.
Allerdings hat Tecci Recht wenn er sagt, ein Amtliches Siegel alleine ist keine Urkunde. Das stimmt, nur Kennzeichen+Amtliches Siegel+ KFZ an dem es montiert ist stellen eine Zusammengesetze Urkunde da. Fehlt eines dieser 3 Komponenten, ist es keine Urkunde mehr.
Links zur entsprechenden Gesetzestexten habe ich ja schon gepostet.
...oder das Fun-Kennzeichen während des Einkaufs an den Einkaufswagen hängen. DA ist noch mehr Aufmerksamkeit gewährleistet.
Zitat:
@Celvic schrieb am 20. Januar 2018 um 09:31:54 Uhr:
...oder das Fun-Kennzeichen während des Einkaufs an den Einkaufswagen hängen. DA ist noch mehr Aufmerksamkeit gewährleistet.
Nee, der soll sich das Ding einfach an die Birne nageln. Ich glaube dann hat er wahrscheinlich die höchste Aufmerksamkeitstufe erreicht.😉😁😁😁 Am Auto würde ich das lassen !!!
Nur meine Meinung.
Der TE meldet sich ja gar nicht mehr??? Nicht das er es doch schon gemacht hat und wurde gleich verhaftet?^^
Zitat:
@spowling schrieb am 20. Januar 2018 um 14:18:03 Uhr:
Der TE meldet sich ja gar nicht mehr??? Nicht das er es doch schon gemacht hat und wurde gleich verhaftet?^^
Oder er hat sich woanders angemeldet...
😛