Mit 320d 136PS Autotransporter ziehen ?

BMW 3er E46

Hallo Leute,
ich habe folgende frage, ich fahre einen 320d leider mit 136PS.
Da ich öfter mal einen Autotransportanhänger ziehen sollte, bin ich nun am überlegen eine AHK nachzurüsten, mit dieser sollte man 1.800kg ziehen dürfen.
Die frage ist, ob das der 320d mit den "trägen" 136PS es überhaupt schafft, oder ob ihr davon abraten würdet?
(Autotransporter mit 600kg, meistens wird nur ein Auto mit ca 1.200kg gezogen)
Vielen Dank schon im Voraus.

35 Antworten

"Autotransporter mit 600kg, meistens wird nur ein Auto mit ca 1.200kg gezogen"
Damit ist das Limit 1.800 kg bis 8% Steigung erreicht, sofern das bei seinem Fahrzeug mit einer nachgerüsteten AHK überhaupt bescheinigt wird.
Einfach in der Zulassung der AHK nachsehen, was dort steht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. November 2015 um 21:25:33 Uhr:


Die 75 kg Stützlast wird man aber nicht in den Fahrzeugpapieren als höhere Anhängelast wiederfinden und man muss auch die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs beachten.

Die 75kg Stützlast werden ja auch nicht dem Anhänger sondern dem Zugfahrzeug angerechnet. Und 75kg am Haken kann die Westfalia (und jede andere glaube ich auch).

Hier geht es darum, welche Anhängelast in den Papieren eingetragen wird und wie das Fahrzeug damit zurechtkommt.
Die Spielerei mit der Stützlast sollte man besser sein lassen und das hat auch nur am Rande mit dem Thema zu tun.
Zudem verwirrt das einen Laien, der sich damit nicht gründlich auseinandergesetzt hat und die Einschränkungen nicht kennt.
Viel interessanter ist, ob eine nachgerüstete AHK die gleichen Anhängelasten eingetragen bekommt, wie eine werkseitige AHK und ob die 1.700 kg / 1.800 kg meines 325xiA auch für das Fahrzeug des TE gelten.
Dazu sollte man in den Unterlagen (Montage- und Bedienungsanleitung / Betriebserlaubnis) des AHK-Herstellers nachsehen, denn das tut der TÜV auch.

Ich habe die BMW-Freigaben hier in einem PDF vorliegen. Der 320d darf 1600kg (bis12%) und 1800kg (bis8%) ziehen. Die nachrüstbare Westfalia wird mit größer 1800kg angegeben, jedoch auch hier mit dem Hinweis dass die von BMW freigegebene Last maßgebend ist ergo 1600/1800.
Wenn eine Kupplung vom Kupplungshersteller nur mit 1500kg angegeben wäre dann würde diese Last maßgeblich sein. BMW setzt nur die Grenze nach oben, merh als Werksfreigabe geht nicht.
Den TÜV interessiert die abnehmbare AHK relativ wenig. Immerhin muss sie nichtmal eingetragen werden. Zulässige Maximallasten waren bei mir bereits im Fzg-Schein vermerkt obwohl das Fzg ohne ausgeliefert wurde. Der Prüfer hat sie nicht eines Blickes gewürdigt.

Das Thema Stützlast ist auch keine Spielerei sondern Grundlagenwissen. Einfach einen Anhänger anhängen, wie blöd beladen und dann losfahren ist grob fahrlässig. Je nach Anhänger und Beladung ist eine Mindeststützlast nötig um StVO-Konform unterwegs zu sein und um das Fahrzeug nicht zu destabilisieren und in den nächsten Graben zu setzen. Mit dem Thema sollte man sich also befassen, gerade wenn man vorhat einen Autoanhänger mit Ladung zu bewegen.

Dass der 320d den Bock nicht bewegt bekommt glaube ich eher weniger. Rennen werden nicht mehr klappen (😉) aber von A nach B bekommt man den Anhänger.

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Zusätzlich ist noch die max. zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu beachten, die z. B. bei meinen 325xi geringer ist, als die Summe aus zul. Gesamtmasse des PKW plus zul. Anhängelast.
Ich garantiere dir, dass sich nur wenige Führerscheinbesitzer mit der Materie ausreichend auskennen, was man auch hier im Wohnwagenforum immer wieder feststellen kann.

Gut, da bleiben mir natürlich mit der alten Klasse 3 andere Möglichkeiten. Die neuen Führerscheine sind da ja doch recht eingeschränkt. Daran habe ich wohl nicht gedacht. 🙁

Das Thema Führerschein ist eine andere Baustelle.
Hier geht es um tatsächliche Gewichte, beim Führerschein hingegen um zulässige Gewichte.

Dann steh ich gerade auf dem Schlauch und weiß nicht wirklich was du damit meinst.

Beim Führerschein kommt es auf die Summe der zulässigen Gesamtgewichte an, also nicht auf die tatsächlichen Gewichte.
Wenn man z. B. nur den "B" hat, dann darf man max. 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht des Zuges fahren.
Hat das Zugfahrzeug eine zGM von 2.000 kg, dann darf der Anhänger eine max. zGM von 1.500 kg haben.
In unserem Fall, wird der Autotransportanhänger also mit "B" nicht gefahren werden dürfen, denn dessen zGM wird vermutlich 2.000 kg oder mehr betragen.
Entsprechendes gilt für den "B96" mit dem man 4.250 kg zulässiges Gesamtgewicht des Zuges fahren darf.

Anders ist das bei der Betrachtung der zulässigen Anhängelast.
Dort zählt die tatsächliche Anhängelast und nicht die zGM des Anhängers.
Wenn dein Fahrzeug also eine zulässige Anhängelast von 1.500 kg hätte, dann dürftest du auch einen Autotransportanhänger mit einer zGM von 2.500 kg anhängen, sofern der nur bis zu 1.500 kg ausgelastet wird, natürlich den erforderlichen Führerschein vorausgesetzt
Ausschließlich in dem Fall, wo die zGM des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast ist, darf man mit der Stützlast spielen, was dann noch ein paar Kilos mehr tatsächliches Gewicht des Anhängers bringen kann, sofern alle übrigen Bedingungen eingehalten werden.

Ach, du meinst das Anhängerseitig. Ja, das stimmt so. Ich bin jetzt mal pauschal davon ausgegangen dass der Transportanhänger irgendwo um die 2t+ liegt und dadurch die max. Anhängelast des E46 übersteigen wird.

Die Fragestellung lautete:
...
Autotransporter mit 600kg, meistens wird nur ein Auto mit ca 1.200kg gezogen
...

Theoretisch machbar, aber grenzwertig, sofern überhaupt der passende Führerschein vorhanden ist.

Deshalb der Hinweis dass mit der Stützlast gearbeitet werden kann wenn wirklich so grenzwertig transportiert wird.

Und mein ursprünglicher EInstieg in den Thread bezog sich eher auf die hier erwähnten 1965kg die in "Wirklichkeit" beim E46 320d nur 1875kg betragen.

Die 1.965 kg, die die AHK max. verträgt, haben hier keine Bedeutung.
Die 1.875 kg werden nirgends eingetragen und sind auch nur im Idealfall nutzbar.
Der TE muss sagen, welche tatsächlichen Gegebenheiten bei ihm vorkommen.
Wenn das Zugfahrzeug bereits ausgelastet ist, dann kommt das max. Zuggewicht zur Anwendung, wenn nicht, dann kann man Spielchen betreiben, was alles denkbar sein könnte.

Nichts anderes habe ich geschrieben.

Ein Abenteuer wird das bestimmt mit dem 320d, ich habe einen 330d mit der angesprochenen AHK von Westfalia mit 1960kg Zugkraft. Mein BMW darf 1800 kg ziehen und ich muss sagen für weite Strecken nehm ich doch lieber meinen Allrad Passat. Der BMW ist in der Hinsicht echt eine Katastrophe noch dazu weil der so Spur sucht und im Winter probier ich das ganze lieber gar nicht erst aus.
Meine Meinung für kleine Strecken als Notlösung ja sofern du rechtlich alles einhälst aber wenn du mal ne Strecke oder einen Berg mit so einem Gespann fährst dann überlegst dir ob du nicht nen Bus oder SUV von nem Kumpel leihst oder Sixt verleiht auch große Autos mit AHK.

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