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Missachtung der Bestimmungen für Behindertenparkplätze.
Obwohl es nicht gestattet ist, wird die Parkberechtigung von nicht Berechtigten, für eigene Zwecke benutzt (Einkäufe, Freizeit, u.s.w.) Wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten fühlen sich diese sehr sicher. Was sagen die Motortalker dazu?
Beste Antwort im Thema
Hallo Eisbein2359,
mit diesem Thread triffst du bei mir einen wunden Punkt, da ich selbst von dieser Situation betroffen bin. Ich bin Rollstuhl- und seit über 10 Jahren Autofahrer. Mich stören vor allem:
a) die fehlende Kontrolle, vor allem auf "Privatparkplätzen" wie in nahmhaften Einkaufszentren
b) die daraus resultierend teilweise fehlende "Strafverfolgung" (Ordnungswidrigkeitenanzeige)
c) die SEHR niedrigen Strafen (35 €) im europäischen Vergleich
d) die Ignoranz der Falschparker, wenn man Sie darauf anspricht und
e) die Ausreden, die man immer wieder hört
In einigen europäischen Städten gibt es deutlich sichtbare Zusatzschilder, wie "Wer hier parkt ist (geh-)behindert oder rücksichtslos". Andere riegeln bestimmte Plätze/Parkzonen mit Hilfe des EURO-Schlüsselsystems ab (z.B. im Wiener Zentrum).
Im ersten Schritt sollte der Bußgeldkatalog diesebzgl. überarbeitet und auf Euro-Niveau angehoben werden. Des Weiteren müsste es ein besseres Kontrollsystem geben und auch auf Kundenparkplätzen Ordnungshütern Rechte eingeräumt werden. Aber vor allem sollte Autofahrern mal erklärt werden, warum es diese Parkplätze gibt und das eine "Fremdbelegung" nicht die "feine Englische Art" ist.
Mir persönlich sage ich nur noch: Es gibt "Behinderungen" und "Behinderungen".
Ich hoffe, dass ich mit meinen Komentaren niemanden auf die Füße trete.
Gruß brennan
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470 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Dort wird nun das gesamte deutsche Volk erwähnt.
Ist doch richtig, das Volk beschließt die Verfassung (hier Grundgesetz), nach der sich dann die Staatsform bestimmt und die gewählten (Volksvertreter, Regierung) wie auch bestimmten Verfassungsorgane (die Organe, die sich aus der Verfassung ergeben) zu orientieren und über das Volk zu bestimmen und zu richten haben.
Genau das ist es doch, das Gesetz, was die Aufgaben und Grenzen der dann eingesetzten "Bestimmer" regelt. Aber eben nur dieser Gruppen, oder schon mal gehört, dass ein Hr. Hans-Peter Kosloswski wegen Verstoß gegen Artikel 3 GG (Gleichheit) durch das Verfassungsgericht zu einer Strafe verurteilt wurde?
Das Verfassungsgericht verurteilt immer nur die drei Gewalten, zB. den Gesetzgeber, weil irgendwelche Gesetze nicht mit den Vorgaben des GG übereinstimmten, "verfassungswidrig" sind und "gekippt" wurden. Ein Hans-Peter Kosloswski wird auch kaum Gesetze machen können.
Noch nie aufgefallen, dass irgendwelche "Grundbesitzertarife", ... bei Versicherungen eigentlich gegen Artikel 3 GG verstoßen und warum sie trotzdem nicht verfassungswidrig sind, sondern gelten? Weil so eine Versicherung nicht zur Gleichbehandlung verpflichtet ist - die ist keine der drei Gewalten.
Sowas lernt man eigentlich im Sozialkundeunterricht der achten Klasse, eigentlich.
Ich muss gestehen, dass ich es von dieser Seite noch nicht so genau betrachtet habe. Und ich denke mal, dass ich es geschnallt habe. Das Volk gibt mit dem Grundgesetz den Gewaltorganen seines Staates Richtlinien vor, nach denen diese wiederum das BGB bzw. StGB zusammensetzen. Welche nun für das Volk bindend sind. Sollte ein Gesetz des BGB oder STGB mal mit dem GG kollidieren, ist Karlsruhe gefragt.
Würdest du mir zustimmen, wenn ich sage , dass, wenn ich mich als Normalsterblicher an den Werten des Grundgesetzes orientiere, ich niemals mit dem BGB oder StGB kollidieren kann ?
Die Frage deshalb, weil das Grundgesetz einfach viel kürzer ist und man sich unmöglich das StGB einprägen kann.:-)
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Würdest du mir zustimmen, wenn ich sage , dass, wenn ich mich als Normalsterblicher an den Werten des Grundgesetzes orientiere, ich niemals mit dem BGB oder StGB kollidieren kann ?
Nö :D
die Zielorientierung mit den notwendigen Regelungen ihres "täglichen Lebens und Aufgaben" von Regierung und Bevölkerung sind völlig verschieden. Ich muss nicht das Deutsche Volk regieren, ich kann keine Gesetze machen, ich kann niemanden verurteilen - ich brauche keine Regeln, wie etwas zu machen ist, wenn ich es nicht machen kann, aber daraus besteht das GG zu 98%.
Dann viel Zeugs, was bei der Zielgruppe "Bürger" weltfremd ist, zB. die absolute Neutralität in Bewertung und Entscheidung - wenn könntest Du bei der nächsten Bundestagswahl wählen, wenn Du völlig neutral gegenüber Personen und Gruppen sein musst?
BVB gegen Bayern München braucht keinen Fußballplatz sondern eine Kaffeetafel, und wenn einer vom BVB über einen Witz der Bayern nicht lacht, dann kommt der Karlsruher Schiri mit seiner roter Robe und nimmt dem Klopp seinen Kuchen weg?
Die Institution "Gesetzgeber" kann niemanden auf die Nase hauen. Frau Merkel sicherlich, aber nicht die Funktion "Legislative". Da fehlen eine ganze Menge von Dingen im GG, die man gegenüber Voll Pfosten und Klara Korn durch Gesetze vorgeben muss, aber im GG nicht existieren, weil die Zielgruppe des GG das ohnehin nicht kann.
GG als ein "Bürgergesetz" funktioniert nicht.
Das bisschen Zeugs mit Menschenrechten, gegenseitiger Achtung, Respekt und Toleranz, insbesondere gegenüber der Meinung und Lebensweisen von Anderen, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wer das tatsächlich als "Gesetz" immer noch benötigt, da gibt es was besseres:
Zitat:
Die Frage deshalb, weil das Grundgesetz einfach viel kürzer ist und man sich unmöglich das StGB einprägen kann.:-)
Da würde ich eher die 10 Gebote empfehlen (vielleicht mit Einschränkungen beim religiösen Teil),
kürzer, genau der Zielgruppe entsprechend und so ziemlich alles drin, was man beachten sollte im Umgang mit den anderen um einen herum (Toleranz, ...) und deren Beachtung vor vielen Konflikten mit Gesetzen schützt.
---
Gibt es hier eigentlich welche, die den Treppenwitz bemerkt haben?
Hier geht es um Behindertenparkplätze, das sind die Dinger, die viel breiter und viel dichter am POI gelegen sind, und in deren Zusammenhang Behinderte ihre Rechtsanspruch darauf aus dem Artikel 3 GG mit der Gleichheit herleiten.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das bisschen Zeugs mit Menschenrechten, gegenseitiger Achtung, Respekt und Toleranz, insbesondere gegenüber der Meinung und Lebensweisen von Anderen, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Wenigstens sind wir uns hier einig.:-)
Hier geht es um Behindertenparkplätze, das sind die Dinger, die viel breiter und viel dichter am POI gelegen sind, und in deren Zusammenhang Behinderte ihre Rechtsanspruch darauf aus dem Artikel 3 GG mit der Gleichheit herleiten.
Habe ich nicht gesehen bzw. überlesen. Der Rechtsanspruch darauf entsteht doch nur aus dem Parkausweis( für welchen wiederum bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen) und natürlich dem Vorhandensein eines B-Platzes. Inwieweit ich dieses Recht auch einfordere, steht auf einem anderen Blatt.
Und da schließt sich der Kreis!
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Habe ich nicht gesehen bzw. überlesen. Der Rechtsanspruch darauf entsteht doch nur aus dem Parkausweis( für welchen wiederum bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen) und natürlich dem Vorhandensein eines B-Platzes. Inwieweit ich dieses Recht auch einfordere, steht auf einem anderen Blatt.
Entschuldige, wenn ich es einwenig umformuliere.
Aufgrund bestimmter Voraussetzungen werden uns Parkerleichterungen zugestanden.
Warum bleibt der gute Umgangston auf der Strecke? Warum artet es teilweise in Beschimpfungen und Beleidigungen aus? Ganz einfach: Weil es Leute gibt, die meinen, das nur ihr gedachtes Recht Allgemeingültigkeit hat, die den Aufbau des zwischenmenschlichen Zusammenlebens nicht verstanden haben. Diese haben auch die Regeln zum Aufbau eines Staates verschlafen. Sie versuchen neue Regeln zu erstellen, an denen schon Generationen von Richtern und Staatsanwälten gescheitert sind. Umsonst gibt es nicht so viele Gegenklagen und Revisionen.
Bleiben wir doch auf dem Boden der Tatsachen und beschäftigen wir uns mit dem, was eventuell ein Großteil versteht. Fragen wir doch nicht bei jedem Schild, dass amtlichen Charakter trägt, nach dessen Rechtmäßigkeit. Das Für und Wider können wir doch nicht aus der Welt schaffen. Setzen wir doch mehr unseren Verstand ein. (Verstand kommt von verstehen). Die Gesetze wurden erarbeitet, um helfend das Zusammenleben zu ordnen und den Erhalt des Staates zu sichern. Wenn es einigen nicht passt, sollen diese auf angebrachteren Seiten diskutieren.
Wie ich dieses Thema einsetzte, wurde mir zum Vorwurf gemacht: »Schon wieder«.
Derjenige, der das anprangerte, ist einer der eifrigsten Diskutierer. Die Diskussionen in diesem Forum zeigen doch, wie vielseitig die Problematik der eingeschränkten Mobilität ist. Alle Beiträge zeigen die Ecken und Kanten im System Behinderung auf. Darum nehme ich vieles sehr ernst und manches mit schmunzeln auf.
Alle Beiträge sind hilfreich und nachdenkenswert, nur die meisten haben einen entscheidenden Fehler. Sie beziehen sich nicht auf das Thema.
Missachtung der Bestimmungen für Behindertenparkplätze.
Obwohl es nicht gestattet ist, wird die Parkberechtigung von nicht Berechtigten, für eigene Zwecke benutzt (Einkäufe, Freizeit, u.s.w.) Wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten fühlen sich diese sehr sicher. Was sagen die Motortalker dazu?
Man muss schon unterscheiden zwischen einer unberechtigten Benutzung eines Behindertenparkplatzes und einer unberechtigten Benutzung einer Parkberechtigung.
Hier geht es wieder, wie in so vielen Beiträgen angesprochen, um lesen und verstehen.
Die meisten kennen nur das, was sie dürfen. Um das, was sie nicht dürfen, kümmern sie sich nicht.
Vereinfacht gesagt: »Der Besitzer der Parkberechtigung kann vieles. Der Benutzer des Parkausweises, der nicht in unmittelbarer Verbindung mit dem Besitzer der Parkberechtigung steht, darf diesen Parkausweis nicht benutzen. Hier handelt es sich nicht um familiäre Bindungen, sondern nur um die Tätigkeit selbst. Er darf ohne den Besitzer nicht auf Behindertenparkplätzen parken. Es sei denn, es handelt sich um einen direkten Fahrdienst für und mit dem Berechtigten. Jetzt stellt sich wieder die Frage: »Was ist direkt und was ist indirekt?
Zwei oder drei Beiträge gibt es hierzu. Der Rest Schweigen. Warum? Kann man darauf schließen, dass die Weitergabe der Parkberechtigung normaler Alltag ist?
(Dies ist eine Frage und keine Feststellung)
Was sagen die Motortalker dazu?
Zitat:
Original geschrieben von Eisbein2359
Kann man darauf schließen, dass die Weitergabe der Parkberechtigung normaler Alltag ist?
(Dies ist eine Frage und keine Feststellung)
Was sagen die Motortalker dazu?
Ich schätze mal, dass man seinen P-Ausweis einfach weitergibt, wird nicht sehr häufig vorkommen. Man könnte ja trotzdem kontrolliert werden.
Und selbst, wenn ein nach eigener Einschätzung nicht Berechtigter mit einem Parkausweis auf einem B-Platz parkt, ist es sicher nicht meine Aufgabe, nun herauszufinden, ob derjenige vielleicht doch berechtigt ist.
Der Grundtenor hier ging eigentlich dahin: Kein P-Ausweis- kein Parken auf einem B-Platz. Hast einen Ausweis, darfst dort parken. Kommt bei einer Kontrolle raus, dass der Ausweis getürkt ist oder für wen anderes gilt, hast ein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Eisbein2359
Man muss schon unterscheiden zwischen einer unberechtigten Benutzung eines Behindertenparkplatzes und einer unberechtigten Benutzung einer Parkberechtigung.
Warum muss man da unterscheiden, beides hat den identischen Effekt auf die vom Gesetzgeber vorgesehene und vom Behinderten gewünschte Situation - der Parkplatz ist unrechtmäßig belegt und kann nicht genutzt werden.
Keine von den beiden Situationen ist "besser" oder "weniger schlimm" für den Betroffenen.
Zitat:
Zwei oder drei Beiträge gibt es hierzu. Der Rest Schweigen. Warum?
Weil es keinen Unterschied im Handeln (Rechtswidrigkeit) und im Ergebnis (Belegung des Parkplatzes) gibt
Zitat:
Kann man darauf schließen, dass die Weitergabe der Parkberechtigung normaler Alltag ist?
Glaube ich nicht.
Jeder Behinderte ist doch daran interessiert, dass er/sie selbst bei entsprechender Notwendigkeit auch einen freien Platz zur Verfügung hat, aber eben diese Weitergabe diesen Wunsch (und berechtigter Anspruch) konterkariert.
Deine Frage würde unterschwellig bedeuten, dass Behinderte neben ihrer körperlichen Einschränkung auch noch ziemlich dumm wären, wenn dies "normaler Alltag" zwischen Behinderten und ihren Bekannten wäre.
Die Diskussion hätte man schon vor gefühlten 50-60 Threads abhaken können, weil eigentlich immer im Kreis diskutiert wird. Und das jetzt eine Person mit jemanden anderem seinem EU-Parkausweis auf einem B-Parkplatz nicht parken darf auch wenn er oder sie z.b in seinen Namen oder Wissens einkauft versteht sich von selbst. Es sei den der Behinderte ist so schwer gehbehindert das selbst eine Fahrt im PKW unzumutbar wegen der Strapazen wären. Aber ich sag mal so, die Polizei ist auch nicht blöd, das sie sowas nicht feststellen würde. Wenn die einen Verdacht wittern, dann haken die auch nach.
@gamsrockl
Schickes Avatar !;)
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
Original geschrieben von Eisbein2359
Man muss schon unterscheiden zwischen einer unberechtigten Benutzung eines Behindertenparkplatzes und einer unberechtigten Benutzung einer Parkberechtigung.
Warum muss man da unterscheiden, beides hat den identischen Effekt auf die vom Gesetzgeber vorgesehene und vom Behinderten gewünschte Situation - der Parkplatz ist unrechtmäßig belegt und kann nicht genutzt werden.
Keine von den beiden Situationen ist "besser" oder "weniger schlimm" für den Betroffenen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
Zwei oder drei Beiträge gibt es hierzu. Der Rest Schweigen. Warum?
Weil es keinen Unterschied im Handeln (Rechtswidrigkeit) und im Ergebnis (Belegung des Parkplatzes) gibt
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
Kann man darauf schließen, dass die Weitergabe der Parkberechtigung normaler Alltag ist?
Glaube ich nicht.
Jeder Behinderte ist doch daran interessiert, dass er/sie selbst bei entsprechender Notwendigkeit auch einen freien Platz zur Verfügung hat, aber eben diese Weitergabe diesen Wunsch (und berechtigter Anspruch) konterkariert.
Deine Frage würde unterschwellig bedeuten, dass Behinderte neben ihrer körperlichen Einschränkung auch noch ziemlich dumm wären, wenn dies "normaler Alltag" zwischen Behinderten und ihren Bekannten wäre.
Es gibt gravierende Unterschiede in der Beurteilung. Einmal ist es eine Ordnungswidrigkeit beim Anderen um Betrug.
Die Linkadresse: http://www.br.de/.../parken-behindertenausweis-strafbefehl-100.html - gibt das wieder, um was es mir geht.
„Kein Kavaliersdelikt“
Die 37-Jährige war lediglich zur Abholung ihres Ehemannes gekommen, teilte ein Polizeisprecher mit. Die Polizeibeamten erstatteten daraufhin Anzeige. „Das missbräuchliche Benutzen eines Behindertenausweises ist keinesfalls als Kavaliersdelikt einzustufen“, so Polizeisprecher Bert Rauenbusch. Zuletzt hat das Amtsgericht Nürnberg wegen eines solchen Deliktes einen Strafbefehl über 1.000 Euro erlassen.
(Quelle: Wolfgang Suk / BR)
Hier geht es also nicht um 35.--€, sondern schon um 1000.--€. Die meisten wissen dies nicht. Diese Handlungsweise hat sich zu einem Kavaliersdelikt ausgeweitet. Dies zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten.
Missbrauch von Ausweispapieren § 281 StGB
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überlässt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Das die Weitergabe der Parkberechtigung kein normaler Alltag ist, stimme ich voll zu. Es schließt aber nicht aus, dass wie in jeder Branche, entsprechende Ignoranten gibt. Ein hoher Grad der Anonymität begünstigt das Vorhaben.
Zitat:
Original geschrieben von zepter
Die Diskussion hätte man schon vor gefühlten 50-60 Threads abhaken können, weil eigentlich immer im Kreis diskutiert wird. Und das jetzt eine Person mit jemanden anderem seinem EU-Parkausweis auf einem B-Parkplatz nicht parken darf auch wenn er oder sie z.b in seinen Namen oder Wissens einkauft versteht sich von selbst. Es sei den der Behinderte ist so schwer gehbehindert das selbst eine Fahrt im PKW unzumutbar wegen der Strapazen wären. Aber ich sag mal so, die Polizei ist auch nicht blöd, das sie sowas nicht feststellen würde. Wenn die einen Verdacht wittern, dann haken die auch nach.
@gamsrockl
Schickes Avatar !;)
Man muss sich nicht selber widersprechen.
Zitat:
Original geschrieben von Eisbein2359
Die Linkadresse: http://www.br.de/.../parken-behindertenausweis-strafbefehl-100.html - gibt das wieder, um was es mir geht.
„Kein Kavaliersdelikt“
Die 37-Jährige war lediglich zur Abholung ihres Ehemannes gekommen, teilte ein Polizeisprecher mit. Die Polizeibeamten erstatteten daraufhin Anzeige.
Da der Link nicht funktioniert( bei mir kommt, Seite ist nicht existent): Wenn der Ehemann Inhaber des Ausweises ist und sie tatsächlich den Ehemann abholt, ist das Parken auf einem B-Platz natürlich zulässig. Schliesslich erfolgte die Fahrt im Interesse des Behinderten.
Zitat:
Original geschrieben von zepter
Es sei den der Behinderte ist so schwer gehbehindert das selbst eine Fahrt im PKW unzumutbar wegen der Strapazen wären.
Das Parken auf dem Behinderten Parkplatz ist in obigem Fall nicht erlaubt.
Zur Abholung der im Ausweis angeführten behinderten Person darf das Fahrzeug sehrwohl dort abgestellt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Eisbein2359
Es gibt gravierende Unterschiede in der Beurteilung. Einmal ist es eine Ordnungswidrigkeit beim Anderen um Betrug.
Das interessiert die Strafverfolgungsbehörden und den Täter, für den Behinderten macht das doch keinen Unterschied :confused:
Zitat:
Hier geht es also nicht um 35.--€, sondern schon um 1000.--€.
Bratwurststrafe.
Wer Zugriff zu einer B-Parkberechtigung hat, der kennt diesen Behinderten, seine Einschränkungen im täglichen Leben sehr genau. Wer dann noch auf die bevorrechtigte Nutzung eines B-Parkplatzes neidisch ist und dann anfängt zu tricksen; und dann auch noch bei der Polizei die missbräuchliche Nutzung eingesteht, der (hier die) kann nur den IQ einer Bratwurst haben.
Komplett merkbefreite Dummheit bringt immer Bonuspunkte in der Strafe.
Zitat:
Die meisten wissen dies nicht.
Interessiert doch auch nicht.
Missetaten werden doch nicht begangen, weil man sich eine Strafe "leisten" kann, sondern weil man glaubt nicht erwischt zu werden.
Zitat:
Diese Handlungsweise hat sich zu einem Kavaliersdelikt ausgeweitet.
...
Das die Weitergabe der Parkberechtigung kein normaler Alltag ist, stimme ich voll zu.
Um Missverständnisse vorzubeugen: Vielleicht sollte Du nachschauen, was "Kavaliersdelikt" bedeutet.