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Missachtung der Bestimmungen für Behindertenparkplätze.
Obwohl es nicht gestattet ist, wird die Parkberechtigung von nicht Berechtigten, für eigene Zwecke benutzt (Einkäufe, Freizeit, u.s.w.) Wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten fühlen sich diese sehr sicher. Was sagen die Motortalker dazu?
Beste Antwort im Thema
Hallo Eisbein2359,
mit diesem Thread triffst du bei mir einen wunden Punkt, da ich selbst von dieser Situation betroffen bin. Ich bin Rollstuhl- und seit über 10 Jahren Autofahrer. Mich stören vor allem:
a) die fehlende Kontrolle, vor allem auf "Privatparkplätzen" wie in nahmhaften Einkaufszentren
b) die daraus resultierend teilweise fehlende "Strafverfolgung" (Ordnungswidrigkeitenanzeige)
c) die SEHR niedrigen Strafen (35 €) im europäischen Vergleich
d) die Ignoranz der Falschparker, wenn man Sie darauf anspricht und
e) die Ausreden, die man immer wieder hört
In einigen europäischen Städten gibt es deutlich sichtbare Zusatzschilder, wie "Wer hier parkt ist (geh-)behindert oder rücksichtslos". Andere riegeln bestimmte Plätze/Parkzonen mit Hilfe des EURO-Schlüsselsystems ab (z.B. im Wiener Zentrum).
Im ersten Schritt sollte der Bußgeldkatalog diesebzgl. überarbeitet und auf Euro-Niveau angehoben werden. Des Weiteren müsste es ein besseres Kontrollsystem geben und auch auf Kundenparkplätzen Ordnungshütern Rechte eingeräumt werden. Aber vor allem sollte Autofahrern mal erklärt werden, warum es diese Parkplätze gibt und das eine "Fremdbelegung" nicht die "feine Englische Art" ist.
Mir persönlich sage ich nur noch: Es gibt "Behinderungen" und "Behinderungen".
Ich hoffe, dass ich mit meinen Komentaren niemanden auf die Füße trete.
Gruß brennan
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470 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Artikel 3 des Grundgesetzes, 3.Absatz (3) ...
Dass immer die Leute, die das Grundgesetz heran ziehen, damit nur aufzeigen, dass sie so überhaupt keine Ahnung davon, nicht mal den ersten Artikel gelesen haben:
Zitat:
Grundgesetz, Artikel 1, Absatz 3
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ausschließlich die Gewalten des Staates mit Legislative, Exekutive, Judikative und niemand anderen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ausschließlich die Gewalten des Staates mit Legislative, Exekutive, Judikative und niemand anderen.
Und du meinst also, dass sich ein Bürger der Bundesrepublik nicht dem Grundgesetz nach verhalten muss ? Wofür werden überhaupt Gesetze gemacht ?
Nach meinem Verständnis ist mit dem Grundgesetz jeder angesprochen. Daher auch die Gleichstellung aller Menschen.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Du erkennst ja nichtmal, dass diese Äusserung diskriminierend ist. Und feierst dich damit auch noch ? Offenbar ist paule aus dem gleichen Holz geschnitzt. Anders lässt sich seine Zustimmung nicht erklären.
Tolles Forum hier.
Artikel 3 des Grundgesetzes, 3.Absatz (3)(Zitat) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.(Zitatende)
Gerade du hättest es wissen müssen.
Wer sagt denn das ich das nicht erkenne?
Aber es gingen wohl allen besser wenn Du Dich selbst mal an Artikel 3 halten würdest, das Grundgesetz hast Du ja schon drauf!
Ich habe Gestern erst Versucht Dir zu Erklären das auch nicht Behinderte Mensch Nett und freundlich sind und nicht alle uns die Parkplätze weg nehmen aber manch einer scheint mit seiner Situation so Verhasst zu sein das er gar nicht mehr anders kann als gegen alles zu sein!
Es gibt im Leben wichtigeres als Nörgeln und Hassen!
Ich Denke jeder hier hat auch so schon genug Probleme!
Zu den Unerhörten Beleidigungen von Pflaumenkuchen werde ich keine Stellung Beziehen, mir könnten sonst Äußerungen entweichen die mir meine Gute Kinderstube Verbietet!
Hennaman
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Aber es gingen wohl allen besser wenn Du Dich selbst mal an Artikel 3 halten würdest, das Grundgesetz hast Du ja schon drauf!
Hennaman
Zeige mir die Stellen in meinen Postings, welche dem GG widersprechen.
Aber es ist wie immer: Haltlose Behauptungen, hanebüchene Unterstellungen.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Und du meinst also, dass sich ein Bürger der Bundesrepublik nicht dem Grundgesetz nach verhalten muss ?
Nicht ich meine das, sondern diejenigen, die das Grundgesetz verfasst haben und die Rechtsverbindlichkeit des GG auf dies Zielgruppe begrenzt haben.
Zitat:
Wofür werden überhaupt Gesetze gemacht ?
Für die Leute oder Gruppen, für die die Gesetze gemacht werden.
Man kann in jedem Gesetz nachlesen, fast immer gleich am Anfang im §1, für wen das dann folgende Regelwerk gilt. Meinst Du ernsthaft, dass jeder ein Fahrzeug zulassen muss oder nur diejenigen, für die die Fahrzeugzulassungsverordnung auch gilt:
§1 FZV - Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden ...
Dass jeder KFZ-Steuer zahlen müsste, auch wenn derjenige kein KFZ hat?
§ 1 KraftStG - Steuergegenstand
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt ...
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Aber es gingen wohl allen besser wenn Du Dich selbst mal an Artikel 3 halten würdest, das Grundgesetz hast Du ja schon drauf!
Hennaman
Zeige mir die Stellen in meinen Postings, welche dem GG widersprechen.
Aber es ist wie immer: Haltlose Behauptungen, hanebüchene Unterstellungen.
Verdrehe doch bitte nicht alles, ich habe nicht Behauptet das Du Gesetzestexte verdrehst!
Du schreibst alle Menschen sind Gleich, also solltest auch Du Dich daran halten da Du Offensichtlich ein Großes Problem mit Nicht Behinderten Menschen Hast!
Hennaman
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
..., mir könnten sonst Äußerungen entweichen die mir meine Gute Kinderstube Verbietet!
Sicherlich so, wie Du in Deiner guten Kinderstube gelernt hast, andere Leute mit Kacke zu bewerfen, oder dem so wohlerzogenen Herrn vielleicht wohlfallender ausgedrückt: "zu diskreditieren".
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nicht ich meine das, sondern diejenigen, die das Grundgesetz verfasst haben und die Rechtsverbindlichkeit des GG auf dies Zielgruppe begrenzt haben.
Das ist eine reine Auslegungssache. Selbstverständlich sind dem Grundgesetz alle Bürger der Bundesrepublik unterworfen. Die Gültigkeit wird hier doch nicht auf die Staatsgewalt begrenzt.
Gesetze sind nunmal für alle gemacht. Der Zusatz mit dem geltenden Recht für die Staatsgewalt bezieht sich nach meinem Verständnis darauf, dass auch die Staatsgewalt selbst keine Änderungen am GG vornehmen kann, dieses also geltendes Recht bedeutet.
Deine Einwände mit dem Steuerrecht gelten hier nicht, da Steuern im GG gar nicht erwähnt werden. Aber logischerweise sind Steuern nur für diejenigen relevant, die es auch betrifft. Hat man kein Auto, zahlst natürlich auch keine Stuer dafür. Und du hast auch nicht die Pflicht, einen Wagen zuzulassen. Wie kommst du auf sowas ?
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Verdrehe doch bitte nicht alles, ich habe nicht Behauptet das Du Gesetzestexte verdrehst!
Nein, du hast behauptet, dass ich mich nicht an das Grundgesetz halte.
also solltest auch Du Dich daran halten da Du Offensichtlich ein Großes Problem mit Nicht Behinderten Menschen Hast!
Du tust es schon wieder. und immer wieder. Haltlose Behauptungen.
Hennaman
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Verdrehe doch bitte nicht alles, ich habe nicht Behauptet das Du Gesetzestexte verdrehst!
Nein, du hast behauptet, dass ich mich nicht an das Grundgesetz halte.
also solltest auch Du Dich daran halten da Du Offensichtlich ein Großes Problem mit Nicht Behinderten Menschen Hast!
Du tust es schon wieder. und immer wieder. Haltlose Behauptungen.
Hennaman
Kommentar Zwecklos!
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Das ist eine reine Auslegungssache.
da gibt es nichts auszulegen, eindeutiger kann etwas nicht beschrieben sein.
Zitat:
Selbstverständlich sind dem Grundgesetz alle Bürger der Bundesrepublik unterworfen.
Falsch,
auch komplett unlogisch, denn der Zwang zur Gleichbehandlung würde dem Recht auf eigene Meinung und der persönlichen Meinungsfreiheit widersprechen.
Wenn ein Bayer die Preußen doof findet, dann ist das sein gutes Recht.
Ob man sich heutzutage überall leisten kann, öffentlich zuzugeben, dass man Neger nicht mag, wird wohl nicht so einfach sein, aber als eine persönliche Meinung hat der Staat mit den drei Gewalten dies zu akzeptieren.
Zitat:
Die Gültigkeit wird hier doch nicht auf die Staatsgewalt begrenzt.
Dann lies doch bitte nochmal Art.1 Abs.3 und das immer wieder, bis Du es verstanden hast
Zitat:
Deine Einwände mit dem Steuerrecht gelten hier nicht,
Doch, ob Steuergesetz oder Grundgesetz, alles eine Suppe - gilt nur für diejenigen, die im Gesetz als auch als daran gebunden aufgeführt sind.
Zitat:
Aber logischerweise sind Steuern nur für diejenigen relevant, die es auch betrifft. Hat man kein Auto, zahlst natürlich auch keine Stuer dafür. Und du hast auch nicht die Pflicht, einen Wagen zuzulassen. Wie kommst du auf sowas ?
Wie genannt, Gesetz ist Gesetz, völlig egal, wie das Gesetz heißt und wo sich das Gesetz einordnet.
Das einzige Gesetz, was grundsätzlich für alle Bürger des Staates gilt, ist das BGB - Bürgerliches Gesetzbuch. Und genau deshalb nennt es sich auch so - es gilt (für alle) Bürger und nicht nur genau definierten Gruppen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Falsch,
auch komplett unlogisch, denn der Zwang zur Gleichbehandlung würde dem Recht auf eigene Meinung und der persönlichen Meinungsfreiheit widersprechen.
Demzufolge darfst jeden beleidigen, dass die Schwarte kracht ? Ist ja nur meine Meinung .
Alle ausser Deutschen snd Menschen zweiter Klasse. Freie Meinungsäusserung ?
Tut mir leid, mit deiner Definition kann ich mich nicht anfreunden. Da bleib ich lieber bei meinem Verständnis zum Gesetz.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Demzufolge darfst jeden beleidigen, dass die Schwarte kracht ? Ist ja nur meine Meinung .
Beleidigung ist nicht über die Meinungsfreiheit geschützt. Der Tatbestand der Beleidigung (oder auch Volksverhetzung, ...) ist klar definiert und die Grenze sollte man einhalten.
Wie wäre es, wenn das GG, was man hier so vertritt, auch mal liest:
Artikel 5 Absatz 2 GG, da steht es doch.
Zitat:
Alle ausser Deutschen snd Menschen zweiter Klasse. Freie Meinungsäusserung ?
Ja, in der Art steht es Dir völlig frei.
Wie weit das Deine Nachbarn toll finden, Dein Chef toleriert und nicht die Karriereleiter in die Kammer stellt, Dir als internationaler Vertriebsleiter vielleicht ein paar ausländische Kunden weg bleiben, Du von B-Promi auf Z-Promi runter fällst und nicht mal mehr für den Dschungel reicht, dass Du mit Berliner Kennzeichen und "Bayern ist scheixe"-Aufkleber in Gegenden von Süddeutschland vielleicht nicht lange beulenfrei bleibst, ... mag alles sein, aber von Seiten des Staates mit Strafverfolgung und Verurteilung passiert da nichts.
Im Gegenteil, der Staat und seine Gewalten haben Dich sogar noch gegen Angriffe zu schützen - siehe zB. die Demonstrationen von etwas viel Rechtsaußen, die harte, aber dennoch zulässige Sprüche zB. zum Thema Migration und Ausländerwohnheime haben und gegen Gewaltangriffe von der linken Seite oder den angesprochenen Migranten geschützt werden müssen.
Deine Aussagen kollidieren aber mächtig mit dieser Präambel des Deutschen Bundestages:
http://www.bundestag.de/.../245216
Dort wird nun das gesamte deutsche Volk erwähnt.
Irgendwie verwirrend.
Bei allem Respekt...aber so langsam bekomme ich das Gefühl, dass der gute Umgangston hier auf der Strecke bleibt. Beleidigungen, Beschimpfungen o.ä. haben hier nix zu suchen.
Dies ist eine Bitte von mir, dass hier in Zukunft ein wenig entspannter und gelassener zum Thema diskutiert wird
Dankeschön....
Gruß
Marie