Mindestgeschwindigkeit Autobahn
Hallo!
Ich bin relativ neu hier - ich weiß also nicht ob das Thema hier richtig ist. Das Benutzen der Suchfunktion konnte meine Frage jedenfalls nicht beantworten.
Zu meiner Frage:
Fahre ich auf der Autobahn (A23 Hamburg-Husum; unbegrenzt)) beobachte ich oft:
Rechts 100-110 km/h; Links 120km/h+ je nachdem, was möglich ist.
Abstand zwischen den Autos auf der linken Spur: geschätzte 6-11 Meter.
Ich muss mir das nicht geben also bummel ich gemütlich auf der rechten Spur vor mich hin. Kostet zwar Zeit (doch die bringe ich zum Auto fahren eh grundsätzlich mit), aber schont Nerven, Verbrauch und Unfallgefahr.
Meine Frage: Beim 100km/h fahren kommt immer mal wieder ein Gespann/LKW und ich muss dann zum Überholen doch links rüber. Es liegt nicht an meiner Unfähigkeit sondern schlicht an meiner geringen Lust mich in eine Lücke zu quetschen und mich wild an(licht)hupen zu lassen, so dass ich diese Vorgänge vermeiden will. Also fahre ich eben Tacho knappe 90km/h. Meine Frage: Wie weit darf ich meine Geschwindigkeit noch drosseln (bei normalen Wetter-/Sichtverhältnissen), bis man mir eine Verkehrsbehinderung bzw eine Regelübertretung vorwerfen kann? Sind 80km/h noch okay.. oder sogar 70km/h? Ich habe zwar nicht vor in Zukunft mit 70km/h über die Autobahn zu rollen, aber mich interessiert die Gesetzeslage in dem Punkt.
Für informative Antworten wäre ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Findest du es egoistisch mit 90km/h hinter einem LKW herzurollen, in einem Pulk, so dass sich für den Hintermann nichts ändert, ausser, dass er ein paar Sekunden früher links rüber ziehen muss?
Sollte ich lieber auf Krampf 120km/h fahren und einfach links rüber ziehen und das Gedrängele auf der linken Spur noch weiter verschlimmern?
Tut mir leid, aber da haben wir wohl verschiedene Vorstellungen von Egoismus.
Trotzdem vielen Dank für deine (schnelle) Antwort
209 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Richtig, es stellt eine massive Gefährdung dar (hoffe auch, dass niemand so was macht), aber es darf kein Bürger zu dir kommen und dich beim Einsteigen hindern oder dir den Schlüssel weg nehmen.Zitat:
Original geschrieben von Linus66
300km/h innerorts dürfte eine massive Gefährdung darstellen die jedem Bürger das Recht gibt einzuschreiten (ich glaube, Juristen reden da vom "rechtfertigenden Notstand"😉.
Bei geringen Überschreitungen gilt das sicher noch nicht.
Man darf ihn nur wegnehmen, wenn diese Person halt stark an der Fahrtüchtigkeit zweifeln lässt, in welcher Form auch immer. Aber da würde ich schon die Polizei hinzuziehen.
Wenn er weiß, daß Du -aus welchem Grund auch immer- eine massive Gefährdung für Andere darstellst dann darf er das wohl. Ist aber jetzt sehr theoretisch weil in der Praxis wohl der Nachweis nicht so ganz einfach zu führen ist.
Da die Fragen ausführlich beantwortet wurde bin ich dafür, dass nen Mod hier mal dicht macht, bevor der persönliche Kleinkrieg von üblichen verdächtigen aka. Linus usw. noch ausartet ....
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ziemlich blöde Argumentation, Wahl der Fahrgeschwindigkeit ist sicher nicht das verfassungsmässig geschützte "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit". Im Zweifel einfach mal den Verfassungsrechtler Deines Vertrauens befragen.Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Aber, mal so eine Frage aus Sicht des "Rasers":
Warum ist es legitim, wenn ein "Schleicher" einem vorschreibt, wie schnell man fahren darf (hinterher schleichen) aber nicht, wenn man einfach "sein" Tempo fahren will. Vom Gesetz (Verfassung) her ist es doch so, dass man jemanden nicht an seiner freien Entfaltung hindern darf.
Nein, aber Richterlich!
Schau mal §240 in Verbindung mit überholen an, die Argumentation des vorankommenden 'abba ich fuhr doch schon so schnell es ging' wird regelmäßig von Richtern ignoriert und der Blockierer bestraft!
Die Argumentation der Richter ist, das niemand das Recht hat, jemand anderem irgendwas vorzuschreiben!
Sprich selbst wenn du schon 140km/h fährst, wo 120km/h erlaubt sind und jemand schneller möchte, musst du ihn vorbei lassen!
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
300km/h innerorts dürfte eine massive Gefährdung darstellen die jedem Bürger das Recht gibt einzuschreiten (ich glaube, Juristen reden da vom "rechtfertigenden Notstand"😉.Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Also, wenn jemand innerorts 300km/h fahren möchte, darf in kein Mitbürger daran hindern (z.B Motor drosseln oder im gar den Schlüssel weg nehmen)... jedoch darf er gebüsst werden, wenn er die Höchstegeschwingigkeit überschreitet, nach STVO, was aber auch so sein sollte.
Bei geringen Überschreitungen gilt das sicher noch nicht.
Du hast das Recht die Polizei zu verständigen, mehr nicht!
Du darfst ihn aber nicht an seinem Handeln behindern, als normalbürger...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Nein, aber Richterlich!Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ziemlich blöde Argumentation, Wahl der Fahrgeschwindigkeit ist sicher nicht das verfassungsmässig geschützte "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit". Im Zweifel einfach mal den Verfassungsrechtler Deines Vertrauens befragen.Schau mal §240 in Verbindung mit überholen an, die Argumentation des vorankommenden 'abba ich fuhr doch schon so schnell es ging' wird regelmäßig von Richtern ignoriert und der Blockierer bestraft!
Die Argumentation der Richter ist, das niemand das Recht hat, jemand anderem irgendwas vorzuschreiben!Sprich selbst wenn du schon 140km/h fährst, wo 120km/h erlaubt sind und jemand schneller möchte, musst du ihn vorbei lassen!
Da muß ich Dir Recht geben (und finde das auch vernünftig vom Richter). Allerdings fällt der diese Entscheidung nicht auf der Basis des verfassungsmäßig geschützten rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das war es worum es mir ging.
Ich habe nämlich was gegen Mißbrauch und Entwertung von Grundrechten.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Du hast das Recht die Polizei zu verständigen, mehr nicht!Zitat:
Original geschrieben von Linus66
300km/h innerorts dürfte eine massive Gefährdung darstellen die jedem Bürger das Recht gibt einzuschreiten (ich glaube, Juristen reden da vom "rechtfertigenden Notstand"😉.
Bei geringen Überschreitungen gilt das sicher noch nicht.
Du darfst ihn aber nicht an seinem Handeln behindern, als normalbürger...
In extremen Fällen schon. Juristisch wird das dann aber schon kompliziert, weil Du angemessen und verhältnismässig handeln musst.
Ich denke mal, wenn Du siehst wie ein Terrorist mit einer Bombe in ein vollbesetztes Stadion rennt dann darfst Du ihn über den Haufen fahren. Wenn Du jemanden bei Rot die Straße überqueren siehst darfst Du das wohl nicht mehr.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Weder noch. Das hat beides mit Grundrechten nichts zu tun.
Wie siehst du denn das, wenn jemand dir SEINEN WILLEN aufzwingt?
Für mich ist es ein Grundrecht, das zu tun was ich will... obs nun ungesetzlich ist... nur die Regelung mit Mord und so geht in eine etwas andere Richtung. Man muss sich einfach der Konsequenzen bewusst sein.
Zur Aussage von Stefan Payne:
Genau so meine ich das. Danke.
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Wie siehst du denn das, wenn jemand dir SEINEN WILLEN aufzwingt?Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Weder noch. Das hat beides mit Grundrechten nichts zu tun.Für mich ist es ein Grundrecht, das zu tun was ich will... obs nun ungesetzlich ist... nur die Regelung mit Mord und so geht in eine etwas andere Richtung. Man muss sich einfach der Konsequenzen bewusst sein.
Zur Aussage von Stefan Payne:
Genau so meine ich das. Danke.
Ich sehe das so daß Du Dich im Irrtum befindest.
Du kannst denke ich beruhigt davon ausgehen daß wenn es sich beim sturen linksfahren um einen Verfassungsbruch handeln würde, irgendeine deutscher Prozesshansel schon lange das Bundesverfassungsgericht angerufen hätte.
Zitat:
Ich denke mal, wenn Du siehst wie ein Terrorist mit einer Bombe in ein vollbesetztes Stadion rennt dann darfst Du ihn über den Haufen fahren. Wenn Du jemanden bei Rot die Straße überqueren siehst darfst Du das wohl nicht mehr.
Lustiges Beispiel... aber extrem grenzwertig. Denke mal, dass die Gerichte sich noch nicht mit solchen Fällen befasst haben. Aus menschlicher Sicht würde ich gleich handeln... kein Zweifel.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber könnte das nicht als "Selbstjustiz" geahndet werden? Natürlich etwas abgeschwächt, da es immerhin eine gute Tat war 😉
Weil, es könnte ja auch sein, dass es nur ein Schauspieler (how ever) ist und dann wäre die Reaktion nicht mehr Verhältnismässig gewesen... schwierig schwierig
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich sehe das so daß Du Dich im Irrtum befindest.
Du kannst denke ich beruhigt davon ausgehen daß wenn es sich beim sturen linksfahren um einen Verfassungsbruch handeln würde, irgendeine deutscher Prozesshansel schon lange das Bundesverfassungsgericht angerufen hätte.
Wäre Vorsatz nur so leicht zu Beweisen!
Wenn der Blockierer einfach sagt, er hätte nicht bemerkt, dass jemand hinter ihm war, welcher schneller fahren möchte, dann ist es nur ein Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot. Auch, wenn er es absichtlich gemacht hat um dich auszubremsen. Weil, DAS muss erst bewiesen werden, was sehr schwer ist. Der Angeklagte DARF lügen oder die Aussage verweigern und schon wirds kompliziert für den Kläger.
Moin!
Ich verstehe nicht, warum einer mit 70 "rausziehen" sollte um einen anderen zu überholen?
Hier schreiben einige, dass sie das unverantworlich fänden.
Aber wenn einer 70 fährt, dann kommmt doch gar nichts zum überholen.
Der kann doch rechts bleiben!
Also gibt es doch nichts zum drüber aufregen!
Im gesamten hört sich das hier schon ziemlich nach stark erhöhtem Blutdruck von einigen an.
Macht euch mal locker!😉
Klar ist das sch.... wenn einer den Verkehr behindert, aber mit einem langsamen Fahrzeug auf der rechten Spur "muss" man immer rechnen!
Nicht jedoch mit nem Bobbycar oder ähnlichem!
Wenn ein schwerer LKW auf die BAB fährt und wo möglich noch an einer ganz leichten STeigung, die man als PKW-Fahrer noch nichtmal richtig wahr nimmt, dann braucht der schon einige Kilometer bis der richtig auf Geschwindigkeit kommt. Also muss man stets damit rechnen auf der rechten Spur einem langsamen Fahrzeug zu begegnen!
Wer das nicht tut, handelt m.E. fahrlässig und sollte eher zur MPU wie einer der mit 60 - 70 dem LKW hinterherfährt!
Ich kenne auch viele Leute die ständig versuchen die anderen zu "erziehen".
Obwohl ich auch gegen Dauer- mitte oder linksfahrer bin, rege ich mich nicht "mehr" über diese auf!
Es bringt nämlich nichts!
Du kotzt rum, riskierst mit Rechtsüberholen deinen Führerschein, dein Leben und das Leben anderer unschuldiger!
DU! Nicht der der rumträumt!
Es gibt nur reibereien und die können in folge von Streß bis zum Herzinfarkt führen und ein Herzinfarkt
bei "nur" 120km/h auf der BAB ist sicher sehr viel gefährlicher als die Leute, die landsam einem LKW hinterher fahren.
Man kommt mit Gelassenheit viel viel weiter im Leben.
Wenn die Straßen immer voller werden, kann man halt nimmer so schnell fahren wie mancher gern würde..
aber sind die "anderen" deshalb immer gleich ein Verkehrshinderniss?
Das ist genau so falsch gedacht wie, dass jeder ein Raser ist der mal zügig fährt!
Letzten Endes ist wie immer alles Auslegungssache und keine der Meinungen hier, wird je von allen Usern gleichermaßen geteilt werden! Weder hier, noch auf der Straße!
So bleibt nur Ruhe zu bewaren und den anderen ihr Recht auf "freie Entfaltung" zu lassen wie man es sich selbst auch zugesteht!
Das sich nicht alle gleichzeizig nach ihrem Wunsch entfalten können, sollte aber auch klar sein!
Jeder zu seiner Zeit und zu kurz kommt in Durchschnittlich 70 - 80 Lebensjahren bestimmt keiner!
Wäre schön wenn alle mal ein wenig drüber nachdenken!
Gruß Robert
Ups!
War zeitlich etwas spät, hab vor dem Mittag angefangen zu schreiben.😰
Naja, aber zu den anderen 5 Seiten passt es!😉
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Seltsame sichtweise... 😕Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Es ging mir nicht darum, Nalge als Idioten zu bezeichnen. Ich präzisiere daher daß ich mit Idiot denjenigen meine, der hinterm Steuer versucht andere zu belehren / erziehen / Fahrverhalten zu ändern. Das Miteinander reden gehört da sicher nicht dazu.
Worin liegt jetzt dein Problem bzw. in deinen Augen der Fehler, andere auf Fehler aufmerksam zu machen?
Ich sehe das genauso wie Nalge....ich setze mich oft dann rechts neben diese Fahrer und zeige an, dass ich sie gerne vor mir nach rechts einscheren lasse.
Aber jetzt bin ich sicherlich auch ein Idiot, weil ich anderen ihre Fehler aufzeige?!Ich selbst habe nix davon, ich muss denjenigen so oder so überholen...aber vielleicht hat er seinen Fehler eingesehen und bleibt demnächst rechts...der nächste Fahrer hinter ihm dankt es ihm...somit also habe ich eine "gute tat" vollbracht...völlig uneigennützig... 😉
Aber du gehörst dann sicherlich auch zu denen, die wild zu gestikulieren anfangen, mir nen Vogel zeigen und dann noch schön hinter mir aufblenden. Wenn ich dann so langsam dem Horizont entschwinde und nochmal einen kurzen Blick in den Rückspiegel werfe, sehe ich nach wie vor ein einzelnes Fahrzeug, welches stur in der Mitte fährt.
Aber der andere (also ich) ist ja ein rüpelhafter Raser und Drängler, ein Idiot und Besserwisser, der alle anderen am laufenden Band belehrt.
Oder um es mit Deiner Sig zu sagen: "Ich bin ein Verkehrsrowdy!" 🙄
Wo bleibt das Miteinander, wenn >130-Fahrer sich an jemandem gestört fühlen, der 80 bei freier Bahn fährt?
Edit:
rechts natürlich.😉
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Dafür ist doch hier erklärt, wie es wirklich geht: http://de.youtube.com/watch?v=Iejk5Ii2amo 😁
*schnarch*
Schonmal was vom erhöhten Regelsatz gehört?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wo bleibt das Miteinander, wenn >130-Fahrer sich an jemandem gestört fühlen, der 80 bei freier Bahn fährt?
hö...? in welchem zusammenhang steht denn jetzt diese frage?
Bei freier bahn ist mir das herzlichst wurscht, ob der mit 90...80...oder 53,8765km/h unterwegs ist. aber davon war doch auch nie die rede?!
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Nein, aber Richterlich!Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ziemlich blöde Argumentation, Wahl der Fahrgeschwindigkeit ist sicher nicht das verfassungsmässig geschützte "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit". Im Zweifel einfach mal den Verfassungsrechtler Deines Vertrauens befragen.Schau mal §240 in Verbindung mit überholen an, die Argumentation des vorankommenden 'abba ich fuhr doch schon so schnell es ging' wird regelmäßig von Richtern ignoriert und der Blockierer bestraft!
Die Argumentation der Richter ist, das niemand das Recht hat, jemand anderem irgendwas vorzuschreiben!Sprich selbst wenn du schon 140km/h fährst, wo 120km/h erlaubt sind und jemand schneller möchte, musst du ihn vorbei lassen!
Aber nur, wenn der 140-Fahrer nicht selbst gerade am Überholen ist.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Aber nur, wenn der 140-Fahrer nicht selbst gerade am Überholen ist.
auch davon war nie die rede! (linus nummer 2?!) 😉
Es ging darum, dass einer permanent auf der linken spur bleibt udn dort exakt höchstgeschwindigkeit fährt.