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Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?
Liebe Gemeinde,
neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.
Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?
Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?
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249 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Juni 2015 um 16:53:05 Uhr
Ich achte meinst nicht so genau darauf wie ich stehe, aber wenn ich kurz vorher einen überholt habe, stelle ich mich auch ganz rechts (will den ja nicht ständig wieder überholen müssen).
Jaja ich Pöhser Radfahrerhasse (Schleudert den Purschen zu Poden). :D
Und hier ein kanz pöhser Tipp für betroffene Radfahrer: Kofferraum öffnen und links vorbeifahren.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 18:48:46 Uhr:
...denn diese Handhabung ist absolut tödlich für einen Radfahrer auf dem Radweg. Der steht immer im toten Winkel neben Dir, egal wie weit rechts Du an den Randstein fährst.
Daß neben der Fahrbahn noch ein Radweg vorhanden ist, stand doch in diesem Thread garnicht zur Diskussion. :rolleyes:
Zitat:
@Hanebuechen schrieb am 8. Juni 2015 um 21:44:46 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Juni 2015 um 16:53:05 Uhr
Ich achte meinst nicht so genau darauf wie ich stehe, aber wenn ich kurz vorher einen überholt habe, stelle ich mich auch ganz rechts (will den ja nicht ständig wieder überholen müssen).
Jaja ich Pöhser Radfahrerhasse (Schleudert den Purschen zu Poden). :D
Und hier ein kanz pöhser Tipp für betroffene Radfahrer: Kofferraum öffnen und links vorbeifahren.
:confused:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. Juni 2015 um 20:05:53 Uhr:
Naja, wie würdest du denn andersherum das Argument mancher Radfahrer interpretieren, daß diese (überspitzt dargestellt) lieber sterben würden als Schwung zu verlieren... :confused:
"Andersherum" wäre es, wenn der Radfahrer durch eine Missachtung den LKW Fahrer zum Licht bringen könnte.
Wenn es der Wunsch von einem ist, zum Licht zu wollen, dann ist das seine Sache.
Wenn aber jemand einen anderen zum Licht bringt, ohne dass der (Radler) überhaupt dort hin will, dann wird die Argumentation eigentümlich.
Die Logik dahinter ist auch irgendwie mehrfach merkwürdig, wenn das Unfallopfer, weil er Geschädigter ist, die Todesstrafe bekommt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. Juni 2015 um 21:00:16 Uhr:
Meiner Meinung nach ist das eine Sache der Erziehung. Es wird doch wohl möglich sein, Kindern beizubringen, daß man sich mit dem Fahrrad nicht rechts an LKW vorbeizwängt.
Wo ist hier was von "vorbeizwängen":
https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3?hl=en
Hier sind überall Radwege auf dem Bürgersteig. An dieser Kreuzung, genauer der Ecke links oben, und rechts unten, gibt es jedes Jahr mindestens zwei Schwerverletzte und einen toten Radfahrer.
https://www.google.de/.../...!1sxGFSwb7YOQmT8GKcFVKAqA!2e0!6m1!1e1?...
https://www.google.de/.../...!1e1!3m2!1s3Zxyjd6MGQeeX2QYLjhrPg!2e0?...
https://www.google.de/.../...!1sRFXBbJO16zqhSVLc6Sg0ow!2e0!6m1!1e1?...
Wie toll funktioniert hier wohl das "ganz rechts ran für den LKW und dann einfach herum ziehen", wie es angeblich gelehrt wird?
Oder das "nicht rechts an einem LKW vorbei zwängen"?
http://www.mein-spandau.info/.../
Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Juni 2015 um 19:31:39 Uhr:
dafür hast Du ganz sicher eine Quelle? Das steht so in Deinem Link nicht.
"Diese [Warte-]Pflicht besteht nicht nur gegenüber Fußgängern, die schon sichtbar sind, sondern auch dann, wenn mit solchen Fußgängern gerechnet werden muss."
OLG Hamm NZV 2005, 94; LG Saarbrücken SVR 2011, 108
Zitat:
@Hanebuechen schrieb am 8. Juni 2015 um 21:44:46 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Juni 2015 um 16:53:05 Uhr
Ich achte meinst nicht so genau darauf wie ich stehe, aber wenn ich kurz vorher einen überholt habe, stelle ich mich auch ganz rechts (will den ja nicht ständig wieder überholen müssen).
Jaja ich Pöhser Radfahrerhasse (Schleudert den Purschen zu Poden). :D
Und hier ein kanz pöhser Tipp für betroffene Radfahrer: Kofferraum öffnen und links vorbeifahren.
Dafür gibt's ja noch die Fahrertür, die man aufmachen kann. ;)
Jetzt mal im Ernst, was für einen Vorteil hat der Radfahrer wenn er an jeder Ampel wieder an den Autos vorbei fährt (außer Autofahrer nerven)? Nur daß er 10m weiter vorne steht?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2015 um 08:29:39 Uhr:
Zitat:
@Hanebuechen schrieb am 8. Juni 2015 um 21:44:46 Uhr:
Und hier ein kanz pöhser Tipp für betroffene Radfahrer: Kofferraum öffnen und links vorbeifahren.
Dafür gibt's ja noch die Fahrertür, die man aufmachen kann. ;)
Jetzt mal im Ernst, was für einen Vorteil hat der Radfahrer wenn er an jeder Ampel wieder an den Autos vorbei fährt (außer Autofahrer nerven)? Nur daß er 10m weiter vorne steht?
Gruß Metalhead
U.a. dass er noch bei der ersten Ampelphase über Grün kommt und wenn er von der schnelleren Sorte ist, ansonsten im Stadtverkehr im Autotempo fast schon mit schwimmen kann und somit an der nächsten Ampel deutlich vorwärts kommt. Aber das ist nur ein Fall. Natürlich kann es auch eher von Nachteil sein, der schlaue Radfahrer erkennt eine solche Situation vorher und überholt dann an der Ampel nicht alle oder gar kein Auto und stellt sich nur an, wenn er erkennt, ein überholen sorgt kurz danach nur wieder für weitere schwierige Überholmanöver.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 9. Juni 2015 um 08:39:55 Uhr:
U.a. dass er noch bei der ersten Ampelphase über Grün kommt ...
Wieso, ich dachte rote Ampel gelten nicht für Radfahrer? :D
Zitat:
... und wenn er von der schnelleren Sorte ist, ansonsten im Stadtverkehr im Autotempo fast schon mit schwimmen kann und somit an der nächsten Ampel deutlich vorwärts kommt. Aber das ist nur ein Fall.
Das dürfte wohl eine verschwindend geringe Minderheit sein.
Egal, ist ja Off-Topic.
Gruß Metalhead
Die Sache ist eigentlich klar geregelt. Wer sich vorsätzlich nach rechts hin stellt um keine Lücke zu schaffen verstößt gegen §1 der STVO. Ob es den meisten hier passt oder nicht, wenn man sich auch so hin stellen kann, dass rechts eine ausreichend große Lücke entsteht ist es eine vermeidbare Behinderung diese nicht zu schaffen.
Radfahrer gerade überholt und dann soll der gefälligst hinten bleiben? Dann sind es schon zwei Stellen in der STVO zu finden die dieses Verhalten verbieten. Wer überholt darf denjenigen der überholt wird nicht behindern. Also überholen und danach im Weg stehen ist nicht erlaubt. Es ist dort zwar keine Zeitspanne genannt, in der der Stadt sind es allerdings oft nicht mal 20 Sekunden bis zur nächsten roten Ampel.
Witzigerweise muss ich sagen, im städtischen Bereich funktioniert das ganz gut mit dem miteinander. Eher auf freieren geräumigeren Landstraßen, gerade im vorstädtischen Bereich passieren die kniffligen Situationen. So ein Außenspiegel gegen den Ellenbogen/Lenker ist nicht lustig. Gut, die eine Geschichte ging bis vors Landgericht(da der Autofahrer im Nachgang einen Radfahrer rammte...) und eine andere Geschichte aus der Familie endete mit Freiheitsberaubung des Radfahrers, Betrugsversuch des Autofahrers und Tage später hatten wir unser Auto vor der Tür mit zerstochenem Reifen stehen. Der Rechtsweg ist hier leider im Sande verlaufen.
Aber mal ne andere Sache dazu, irgendjmd. schrieb mal, zu den ansich 1,5m Überholabstand gelten noch 10cm mehr pro X Gefahrene km/h des Autos. Dazu finde ich nichts. Wobei es wohl Rechtssprechungen gibt die besagen, in bestimmten Situation gelten mind. 2m Überholabstand, zb an Steigungen oder höheren Differenzgeschwindigkeiten.
Zitat:
@gruni1984 schrieb am 9. Juni 2015 um 08:51:20 Uhr:
Die Sache ist eigentlich klar geregelt. Wer sich vorsätzlich nach rechts hin stellt um keine Lücke zu schaffen verstößt gegen §1 der STVO.
Wenn sich der Langsamste ganz nach vorne stellt tut er genau das Selbe. :rolleyes:
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:00:47 Uhr:
Zitat:
@gruni1984 schrieb am 9. Juni 2015 um 08:51:20 Uhr:
Die Sache ist eigentlich klar geregelt. Wer sich vorsätzlich nach rechts hin stellt um keine Lücke zu schaffen verstößt gegen §1 der STVO.
Wenn sich der Langsamste ganz nach vorne stellt tut er genau das Selbe. :rolleyes:
Gruß Metalhead
Wobei, da muss ich zugeben, das habe ich mich gerade auch gefragt ob es nicht so ist.
Aber wie gesagt, es kommt hier wohl auch auf die weitere Fortbewegungsgeschw. des Radfahrers an.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 9. Juni 2015 um 09:03:16 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:00:47 Uhr:
Wenn sich der Langsamste ganz nach vorne stellt tut er genau das Selbe. :rolleyes:
Gruß Metalhead
Wobei, da muss ich zugeben, das habe ich mich gerade auch gefragt ob es nicht so ist.
Ist nicht so.
Beim §1 geht um die vermeidbare Behinderung und die Behinderung Anderer aufgrund seiner Platznotwendigkeit und Geschwindigkeit ist für einen Radfahrer nicht vermeidbar.
Bei einer Sichtweise ausschließlich nach Behinderung (ohne Vermeidbarkeit) ist jeder Autofahrer auch ein Behinderer, ein LKW ein noch viel größerer.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 18:48:46 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Juni 2015 um 17:34:54 Uhr:
Der Tatbestand "Mord" setzt Vorsatz und besondere Heimtücke (und noch einige weitere Merkmale) voraus.
Kompletter Quatsch, Vorsatz und Heimtücke sind nicht notwendig.
Mord kann auch auch bei einem komplett ungeplanten, ungewollten und reinem Versehen vorliegen, was nicht mal selten passiert.
:D
Ein schönes Eigentor. Guckst Du hier. Zusammengefasst: Genau das Gegenteil ist richtig. Wie bei den allermeisten Deiner Beiträge...
Zitat:
Bitte den Stammtisch einfach weglassen. Wenn es schon bei der StVO deutlich hapert, dann ist Strafrecht unerreichbar.
Siehe oben.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 18:48:46 Uhr:
Zitat:
Juristisch gesehen ist der LKW-Fahrer natürlich der Dumme, obwohl solch ein Unfall in der Praxis für ihn kaum vermeidbar wäre.
Es ist vermeidbar, einfach so handeln (fahren), wie es die StVO vorgegeben hat.
Und wie vermeidet man nach StVO, dass einem ein Radfahrer in den toten Winkel fährt? Richtig: man lässt StVO-konform keinen Platz dazu.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 18:48:46 Uhr:
Zitat:
Außer natürlich: rechts neben sich von vorneherein keinen Platz lassen. Wie es auch vom Fahrlehrer, der Polizei und der Verkehrswacht gelehrt und empfohlen wird
Mit absoluter Sicherheit wird das nicht so gelehrt, denn diese Handhabung ist absolut tödlich für einen Radfahrer auf dem Radweg. Der steht immer im toten Winkel neben Dir, egal wie weit rechts Du an den Randstein fährst.
Wenn Du mal die entsprechenden Schulungen besuchst (so wie ich sie bis 2010 jährlich erhalten habe), kannst Du hier mitreden. Wir reden hier einzig und alleine von dem Radfahrer, der auf dem gleichen Fahrstreifen nach vorne fährt. Vom Radweg war nie die Rede. Aber auch da habe ich natürlich eine Antwort: Bei 99 % der Kreuzungen und Einmündungen ist die Haltelinie, an der der LKW hält, 2 m hinter dem Wartebereich für Fußgänger und Radfahrer an der Querung. Dadurch sind diese meist eben nicht im toten Winkel sondern recht gut zu sehen.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 18:48:46 Uhr:
Zitat:
... und wo Du nach wie vor den Beweis schuldig bist, dass dies nicht erlaubt ist.
Habe ich doch genannt und verlinkt. Für den Geradeausfahrer ist das nicht verboten, als Rechtsabbieger schon.
Ich stelle die einfache Frage nochmal: Schau auf die verlinkte Google-Maps-Seite ein paar Postings höher und sage mir, wo Du Dich als Rechtsabbieger zum Durchlassen der Fußgänger hinstellst, wenn in dem Moment gerade (noch) kein Radfahrer in Sicht ist. Dann können wir weiter diskutieren.