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Mindestabstand AB und die Änderungen ab 01.05.2006

Themenstarteram 10. Februar 2006 um 10:15

Hallo Forum,

ab dem 01.05.2006 wird's für die "Drängler" auf der AB teurer plus Fahrverbot, das ist allgemein bekannt.

Ändert sich denn auch was für die "Schleicher", die dieses Drängeln provozieren?

Hintergrund: Ich habe jetzt mal öfter versucht, den sog. "vorgeschriebenen Sicherheitsabstand" in Form des halben Tachos einzuhalten, also z.B bei 160km/h 80 m. Dies entspricht etwa 1,5 Begrenzungspfostenabständen auf der AB, so kann man das leicht nachvollziehen.

Mein persönliches Ergebnis: Katastrophal ! Bei einer derartigen Lücke auf den Vordermann zieht jeder in die Lücke hinein, angefangen vom eiligen Profi-Sprinter (der dann in ca. 5 Minuten von 100 auf 140 beschleunigt) bis hin zum absoluten Amateur (Mutti darf auch mal fahren und 105 km/h sind schon eine wahnwitzige Geschwindigkeit, aber Papi sitzt zur Sicherheit ja daneben...).

Ich bin mit Sicherheit kein Drängler, der auf 5 Meter auffährt, aber ehrlicherweise in solchen Fällen dann doch unter dem o.a. Abstand.

Es hilft nix, ab 01.05. muß ich mich (und viele andere hier) umstellen oder der Schein ist tatsächlich dann weg.

Wie gesagt, werden die Strafen für diejenigen, die sich mutig auf die linke Spur werfen auch erhöht, oder nicht ? In den Medien wird darüber jedenfalls nicht viel berichtet...

Gruß

Robert

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241 Antworten

Die Richtgeschwindigkeit überträgt dem Schnellfahrer einen höheren Haftungsmaßstab durch Beweislastumkehr.

Sie entlastet den Langsamen keinesfalls von der Beachtung der StVO.

Selbst wenn der Schnellere haftet, weil der Unfall bei 130 m/h vermeidbar gewesen wäre, kann der Langsamere eine Strafe wegen Nötigung oder gar Gefährdung des Strassenverkehrs bekommen!

Ganz übel wird es für den Langsameren in der Praxis,

wenn der Schnellere einen Beifahrer hat und der Langsamere nicht.

Merke:

§ 1 StVO und auch alle anderen Vorschriften gelten für alle.

am 13. Februar 2006 um 21:57

Zitat:

Original geschrieben von sladaloose

Wie war das mit der Richtgeschwindigkeit 130??

Wir können hier nun einmal nicht Rechte und Pflichten mit Richtlinien und Nettigkeiten gleichsetzen. Natürlich ist es "netter" und vernünftiger, bei viel Verkehr nicht sehr viel schneller, als 130 zu fahren, das bestreite ich garnicht und praktiziere das selbst ähnlich. Nur: Wer mit 200 an LKWs und dahinter verhungernden PKWs vorbeirast, ist im Recht. Jemand, der mit 105,3 km/h auf die linke Spur wechselt und dabei jemanden zu einer Vollbremsung zwingt, nun einmal nicht. Bei einem Unfall sieht es anders aus (Beweisumkehrlast), Vorfahrt hat man aber mit jeder Geschwindigkeit.

Wie ich schon öfter zu dem Thema geschrieben habe, sehe ich den Schnellfahrer (auch mich selbst) durchaus in der Pflicht, auch mal kräftiger bis auf Richtgeschwindigkeit abzubremsen - eben weil mit zunehmender Geschwindigkeit der Bremsweg und somit die Strecke vor einem, die theoretisch freigehalten werden muss, sehr viel größer wird. Da kann es meiner Meinung nach ab einem bestimmten Punkt nicht mehr als Vorfahrtsmissachtung gelten, denn mit 250 km/h könnte man sonst eine Strecke von über 1km für sich reservieren. Aber wenn hier wirklich gefährliche Situationen verursacht werden, weil manche Autofahrer schlichtweg nicht in den Rückspiegel gucken oder Geschwindigkeiten extrem falsch einschätzen und es wirklich zu Vollbremsungen oder Auffahrunfällen kommt und nicht zu mittleren bis kräftigen "Komfortbremsungen", ist das so nicht akzeptabel.

Da gibt´s einige interessante Passagen in der Rechtsprechung zu:

Von dem ausscherenden wird ein Höchstmass an Sorgfalt verlangt. Ein aufmerksamer und verünftig handelnder Fzgführer darf nicht zu einer erheblichen Geschwindigkeitsherabsetzung veranlasst werden. Eine angemessene Geschwindigkeitsverringerung durch leichtes Bremsen muss der nachfolgende FzgFührer jedoch in Kauf nehmen. Er kann sich bei entspr. Beobachtung vorausfahrender Fahrzeuge die sich einem langsameren Fahrzeug nähern darauf einstellen und muss ggf. seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anpassen.

(VD 71, 193 ; Köln VRS44, 436, BayObLG 62,61 ; ...)

Eine Freimachung des linken Fahrstreifens für den schnelleren Nachfolger ist zumutbar und geboten wenn die Lücke so gross ist, dass der Einscherende nicht zu einer Herabsetzung seiner Geschwindigkeit gezwungen ist oder bereits nach kürzester Fahrzeit wieder zum Überholen nach links ausscheren müsste. Die leichte Behinderung der Nachfolger ist bei berechtigtem Überholinteresse zumutbar.

(BayObLG VkBl65,196 ; Karlsruhe VRS 53,5 ; ...)

Hintermann muss bei genügender Entfernung dem Benutzer eines benachbarten Fahrstreifens Fahrspurwechsel dann ermöglichen wenn dieser blinkt und ein Grund für den Wechsel erkennbar ist.

(Düss. VRS 63, 339)

Usw. was auf entsprechende GEGENSEITIGE Rücksichtnahme hinausläuft. "Langsamfahrende" haben das gleiche Recht zu überholen wie die Schnellen.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Usw. was auf entsprechende GEGENSEITIGE Rücksichtnahme hinausläuft. "Langsamfahrende" haben das gleiche Recht zu überholen wie die Schnellen.

Was keinen überraschen dürfte.

Weder den auf seinem vermeintlichen Recht bestehenden Schnellfahrer,

noch den zur Vollbremsung zwingenden Fahrstreifenwechsler.

am 13. Februar 2006 um 23:11

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Wir können hier nun einmal nicht Rechte und Pflichten mit Richtlinien und Nettigkeiten gleichsetzen. Natürlich ist es "netter" und vernünftiger, bei viel Verkehr nicht sehr viel schneller, als 130 zu fahren, das bestreite ich garnicht und praktiziere das selbst ähnlich. Nur: Wer mit 200 an LKWs und dahinter verhungernden PKWs vorbeirast, ist im Recht. Jemand, der mit 105,3 km/h auf die linke Spur wechselt und dabei jemanden zu einer Vollbremsung zwingt, nun einmal nicht. Bei einem Unfall sieht es anders aus (Beweisumkehrlast), Vorfahrt hat man aber mit jeder Geschwindigkeit.

Keine Frage. Aber so mancher "möchte-gern-Schnellfahrer" fährt einfach auf der linken Spur, auch wenn rechts frei ist. Jetzt soll ich einschätzen können ob der nun 200+ drauf hat, oder doch "nur" 150.

Ich beobachte immer sehr genau den nachfolgenden Verkehr, aber ich verschätz mich oft ganz gewaltig. Ich denke immer, dass die Leute schneller vorbeiziehen. Tun sie aber nicht.

Mit rechtzeitig Blinker setzen bin ich bisher immer ganz gut durchgekommen. Ich fahre auf einen LKW zu, sehe aber, dass von hinten etwas schnelleres ankommt. Setze den Blinker und schaue was passiert. Bekomme ich eine Rückmeldung, dann weiß ich, dass der Hintermann so schnell ist, dass er es noch an mir vorbei schafft, ohne dass ich bremsen muss. Im anderen Falle, ziehe ich raus und überhole den LKW.

Wenn sich jemand durch einen Blinker setzen erschrocken fühlt, dann soll er doch bitte auch nicht schneller als er fahren kann bzw. er sich sicher fühlt. Steht glaub ich auch so in der StVO drin.

Auch ein deutliches links-fahren des ankommenden bedeutet meist, dass er noch vorbei will/kann.

Selbst darf man natürlich nicht auf der linken Seite der rechten Spur fahren. Das deutet an, dass man gleich wechselt. Reiht man sich eher rechts hin, ist sehr deutlich was gemeint ist.

Kommunikation ist die halbe Miete...

Schön dass du dir das bei denkst, nur was versteht der andere unter den Kommunikationsversuchen?

Eindeutig sind lediglich Lichthupe als Wunsch "ich will vorbei" und der Blinker als Wunsch/Ankündigung eines Spurwechsels, weil es so eindeutig in der StVO steht. Alles andere ist nett gemeint, führt aber auch gerne zu Missverständnissen.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Dass es so Idioten gibt die mal eben ohne Blinken einen Spurwechsel machen bestreitet ja keiner, aber gegen die Drängelei doch deutlich in der Minderheit.

Hier muss ich mal für Stefan Payne eine Lanze brechen: Das ist regional und saisonal sehr unterschiedlich - in Touristengebieten wie Sylt oder Fehmarn (wo er glaube ich herkommt) ist im Sommer eigentlich generell mit 60 auf der Landstraße und mal 30, mal 70 im Ort, spontanen Bremsungen, Abbiegen ohne Blinker, Parken an Stellen, wo man sich nur noch an den Kopf fasst, etc. pp. zu rechnen. Die Leute haben eben Urlaub, wollen die Gegend genießen, gemütlich fahren - und kennen sich nicht aus, sehen plötzlich ein tolles Restaurant/eine seltene Blume - und wollen sich andererseits erholen, so dass die 100m vom Parkplatz zu weit zum Laufen sind - schließlich hat man ja auch dafür bezahlt und so weiter.

Allerdings ist das IMHO auf derartige Touristenorte und auch dort auf meist wenige Monate im Jahr beschränkt (und relativ ungefährlich - bei 70km/h Auto gegen Auto dürfte tendenziell die Überlebenschance deutlich höher sein als bei 150km/h Auto gegen Leitplanke geschoben) x1000 Kilometer Autobahn das ganze Jahr über bei Wind und Wetter sind eine andere Nummer - und hier sind meiner Beobachtung nach die Drängler deutlich vor den spontan rausziehenden zu finden.

MfG, HeRo

@Meik: Blinker rechts auf der rechten Spur ist auch recht deutlich als "Fahr schon zu, hinter dir will ich dann auch mal überholen" zu deuten (Schlimm, wenn der andere dann immer langsamer wird und man hinter dem LKW doch auf die Bremse muss - 130 vs. 90 sind auch nicht so nett). Ansonsten stimmt das aber - wobei selbst die Lichthupe im Kolonnenverkehr plötzlich das genaue Gegenteil bedeuten kann, sieht man ja an LKW, die sich freundlich bekannt geben, dass der andere vor ihm einscheren kann/darf...

Zitat:

Original geschrieben von sladaloose

Ich beobachte immer sehr genau den nachfolgenden Verkehr, aber ich verschätz mich oft ganz gewaltig. Ich denke immer, dass die Leute schneller vorbeiziehen.

Da hast Du ein echtes, sicherheitsrelevantes Problem.

Empfehlung:

Augen checken lassen.

Wenn da kein Fehler vorliegt,

dann hast Du ein Problem mit der räumlichen Wahrnehmung.

Übel - da hilft nur Vorsicht, d.h. Du bist leider nur bedingt fahrtauglich.

am 14. Februar 2006 um 1:21

Fährt gestern ein Fahrschulwagen 65, wo 70 erlaubt sind. Der Wagen dahinter überholt. Ich hinter dem Überholenden bleibe hinter dem Fahrschulwagen. Überholen bringt auf der kurzen Strecke nur eine Autolänge Vorsprung an der Ampel 700 Meter weiter.

Hinter mir auch ein Fahrzeug, welches ebenfalls kein Problem mit der 65er Geschwindigkeit in der 70er Zone hat. Dahinter ein Dieselkombi mit einem 40 bis 50 Jährigen erfahrenen Fahrkönner im Geschwindigkeitsrausch.

Der hatte leider keine Zeit und muss jeden Zentimeter rausholen. Er will es uns alles drei Fahrzeuge auf einmal zeigen und überholt also das Fahrzeug hinter mir und kommt neben mir wegen entgegenkommender Fahrzeuge in Bedrängnis (Gegenverkehr war von schon vorher weit her ersichtlich) … um einen Frontal-Zusammenprall zu verhindern schert er neben mir ein.

Da ich den möglichen Aufprall erahnte bremste ich rechtzeitig stark ab und zog nach rechts halb auf den leicht befestigten Seitenstreifen , während der Dieselkombi neben mir rüberzog. Es war wieder knapp und mein Auto bekam wieder Steinschlag ab … jedoch keinen Zusammenprall (ist wichtiger) .

Die letzten 500 Meter zur Ampel war der Diesel-Kombi des Rastlosen dann den Fahrschulwagen am Jagen. Sah aus, als würde der Fahrschulwagen den Diesel-Kombi abschleppen ... so nah „drauf“ war der Rastlose am Drängeln. Das hatte zur Folge, dass der Fahrschulwagen nur noch 50 statt der vorherigen 65 und statt der erlaubten 70 bis zu Ampel fuhr. Toll …

Der Rastlose hat damit keinerlei Gespür für Geschwindigkeit und passende Abstände gezeigt. Aber der entgegenkommende und ich haben ihn ja wieder vor einem Unfall bewahrt. ;)

Er selber kann von sich sagen, er hat heute keinerlei heikle Situationen erlebt … nur die anderen um ihn herum…. ferner kann er sagen …. „Gut dass die anderen Autos vor ihm die Sicherheitsabstände eingehalten haben … sonst hätte er keinen Platz gesehen zum reindrängen „ … vielleicht hätte er aber auch den sinnlosen Vorgang dadurch unterlassen. :rolleyes:

Schade wieder, dass sich Rowdys das anständige und vorsichtige Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu Nutzen machen … schade, dass sie sich fast immer darauf verlassen können. Gut das wir anderen uns trotzdem noch an Verkehrsregeln halten und uns so auch um die „Unversehrt-Bleibung“ unserer geliebten Verkehrs-Rowdys kümmern … macht ja schließlich sonst keiner. Mann stelle sich vor es gäbe mal keine Rowdys mehr … oder wäre das doch nicht so schlimm? Fragen über Fragen ……..

 

Gruß und angenehme Träume, sowie allzeit unfallfreie Fahrt

Q

Falsch reagiert Pit. Ne neue Lackierung hätte bei rausspringen können :-)

Zitat:

Setze den Blinker und schaue was passiert.

Danke, bei so was bekomme ich immer nen halben Herzinfarkt (nach dem Motto "will der Idiot jetzt wirklich noch rausziehen?").

Ich als schnellerer Herannahender weiß doch dann gar nicht, ob du mich überhaupt gesehen hast, also bremse ich so stark ab, dass du im Zweifelsfall noch vor mir einscheren könntest.

Zitat:

Kommunikation ist die halbe Miete...

Richtig, und eine Definition von Kommunikation ist: "Kommunikation ist das wechselseitige Übermitteln von Signalen, die einen festgelegten Bedeutungsinhalt haben"

BLINKER LINKS auf der Autobahn bedeutet: Achtung, ich wechsle jetzt die Spur - wenn es für dich bedeutet "hey, kann ich noch vor dir die Spur wechseln oder passt das nicht mehr?", dann kommt das bei mir aber nicht so an.

Beobachte einfach etwas länger den Verkehr, dann weißt du, ob's noch reicht. Wenn ja -> Blinker, wenn nein -> Bremse. Der Herannahende wird dich ja im ureigensten Interesse auch beobachten und wenn er dein Bremslicht sieht ist das Signal genug, schnell vorbeizuziehen (und beim Blinker abzubremsen).

Gruß

Ralle

Ich begrüße alle Verschärfungen!

Heute wieder, kann jemand nicht 1sek. länger warten bis ich die Spur gewechselt habe. Ich hätte nur das Gaspedal lupfen brauchen und er wäre im Kofferraum gelandet! :mad: Das beste kommt noch, wechselt keine 5m vor mir von der linken auf die ganz rechte Spur um noch die Ausfahrt zu erwischen. Es ist zum kotzen mit solchen Leuten! :mad:

Gruß

Ercan

am 14. Februar 2006 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Da hast Du ein echtes, sicherheitsrelevantes Problem.

Empfehlung:

Augen checken lassen.

Wenn da kein Fehler vorliegt,

dann hast Du ein Problem mit der räumlichen Wahrnehmung.

Übel - da hilft nur Vorsicht, d.h. Du bist leider nur bedingt fahrtauglich.

Weil du es ja weißt. Meine Augen lass ich alle halbe Jahre checken, ob gewollt oder ungewollt, irgendwie kommt es immer Zustande.

Das Problem ist nicht die räumliche Wahrnehmung. Ne. Es ist ein Unterschied wie Tag und Nacht ob einer mit Halogen-Funzeln und Top-Speed angerauscht kommt oder ob jemand mit gemütlichen 130 und Xenon-Brennern entlang kurvt.

Leider geht man davon aus, dass wenn das Rechtsfahrgebot nicht ausgenutzt wird, dass derjenige wohl schnell unterwegs sein muss. Passt aber in vielen Fällen auch nicht ganz.

Daher nur eine Bitte: Achte doch auch mal drauf. Fahr einfach mal "nur" 130 und beobachte, du darfst auch nicht schneller als 130 fahren, also wirklich konstant Richtgeschwindigkeit. Und nun hast du Probleme. Du läufst auf den nächsten LKW drauf, willst aber niemandem aufhalten. Kommt der Hintermann noch vorbei? Schaff ich es am LKW vorbei? Solche Fragen treten auf.

Einfach sinnlos drauf los beschleunigen kann jeder, hinter dem LKW hertuckern auch. Der Witz an der Sache ist seine Geschwindigkeit zu halten OHNE jemanden zu behindern. So einfach ist das gar nicht auf deutschen Straßen...

Mit Geschwindigkeiten > 150 hab ich wesentlich weniger Probleme, kostet nur mehr Konzentration, da man aufpassen muss ob jemand rauszieht oder nicht. Aber das geht ja auf Spritverbrauch - muss nicht sein.

Der Schnellfahrer ist am Ende der Kette ... er ist ja der schnellste, passt nur nach vorne auf.

Und dem langsamsten interessiert eh gar nix.

@sladaloose

muß ich Dir recht geben, entweder hinterm LKW oder links immer so schnell es geht(160-180) langt im Schnitt (da kommt meist nur alle 1-2h nen Porsche oder nen 535d von hinten an) mit ca. 130 ist es echt schlimm, so wie du beschreibst... und ich fahr öfter mit nem A6 2,5 bzw. auch 2,7TDI und da ist es sehr gemütlich mit ca. 170km/h über die BAB bei unter 3000rpm und um die 8L Diesel. Finde das ist ok.

@sladaloose

Egal mit welcher Geschwindigkeit man unterwegs ist.

Wenn man erkennt in absehbarer Zeit einen Überholvorgang antreten zu wollen, dann fängt man mit intensiver Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs an.

Durch mehrere Blicke erkennt man, wie schnell oder langsam sich der rückwärtige Verkehr annähert.

Der Fahrstreifenwechsel ist nach dieser Methode kein Problem.

Weder mit 80, 100, 130 oder einer anderen Geschwindigkeit.

Funktioniert das so nicht, dann liegt meist ein Problem mit dem räumlichen Sehen vor.

Versucht man dagegen nur durch einen Blick in den Spiegel die Geschwindigkeit zu taxieren, so wird man in der Tat nur eine sehr schlechte Einschätzung der Annäherungsgeschwindigkeit bekommen.

Das liegt aber am fehlenden vorausschauenden Fahren und nicht am rückwärtigen Verkehr.

Deien Methode mit dem Blinker ist gut und kann so nur empfohlen werden. Mache ich genauso.

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