Mercedesstern geklaut! Diebstahl oder Vandalismus

Mercedes E-Klasse W212

Hallo leute ich habe soeben den brief meiner verdicherung bekommen bei dem es um den Diebstahl meines mercedessternds geht wo im laufe der handlung auch die motorhaube zerkratzt wurde.. Am telefon etc meinten alle ja es ist Diebstahl und die kratzer wären mitversichert da es ja beim diebstahl passiert ist
Jetzt sagt mir die versicherung das es nur Vandalismus ist aber der stern ist ja weg..
Hab ne teilkasko versicherung
Danke für die hilfe schon mal 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zs77706 schrieb am 16. Mai 2016 um 21:46:14 Uhr:


Weil sonntags nun mal der freundliche bei mir geschlossen hat.

Danke, das hatte ich auch bereits deiner Antwort um 09:54:02 entnommen.

Zitat:

Und wenn ich so ne kacke wie von dir lese, könnte ich auch wieder kotzen....

Weniger an Fäkalien denken, dann gehts dir bestimmt auch besser, wenn du mal sonntags ohne Stern fährst. 😁

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Zitat:

@zs77706 schrieb am 16. Mai 2016 um 22:08:09 Uhr:


Schau mal im roncalli forum vorbei...die suchen noch clowns... da scheinst du genau richtig zu sein.

Manche Leute haben Umgangsformen -kopfschüttel-

Wer hat denn angefangen mit bescheuerten kommentaren?
Also nicht wundern wenn es echo gib!

Ich möchte Euch bitten mit Kommentaren, die nichts mit dem eigentlichen Thread etwas zu tun haben, aufzuhören! Das ist OffTopic! Danke für Euer Verständnis! 😉

Moin,

leider vermute ich das der abgebrochene Stern ein Vandalismusschaden gibt, gerade im zusammenhang mit den Kratzern.
Drücke Dir die Daumen das du es bei deiner Versicherung anders durchbekommst. Wäre schön wenn du das Ergebnis auch berichtest.
Die Idee mit Versicherung wechseln halte ich nicht für so gut, auch wenn es im ersten Ärger als die Lösung erscheint.
Viel Glück

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Zitat:

@Ich_13 schrieb am 16. Mai 2016 um 10:37:57 Uhr:



Die Originalsterne haben eine Sollbruchstelle, und zwar aus gutem Grund: Wenn der Stern zu stabil ist, kann es bei einem Unfall mit Fußgängern oder Radfahrern zu unnötigenden Verletzungen kommen.
Deine Bastelei ist daher als Schaffung eines gefährlichen Fahrzeugteils im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung anzusehen und von daher verboten.

Wenn ich daran denke, welche "Geschosse" viele Old- und Youngtimer so auf der Haube spazieren fahren, da wären Fußgänger oder Radfahrer wahrscheinlich dankbar, wenn sie bei einem Unfall nur von einem "bulgarischen" Stern erwischt würden......😁😁

Das ist eine schräge unzulässige Argumentation.

Wenn sich andere falsch verhalten darf ich das auch.
Also, wenn viel klauen, dann darf ich auch ein bisschen klauen …
Wenn andere gefährliche Fahrzeugteile anbauen, dann darf ich das auch.

Also bitte, so geht das nicht.

Zitat:

@Ich_13 schrieb am 17. Mai 2016 um 23:35:40 Uhr:


Das ist eine schräge unzulässige Argumentation.

Wenn sich andere falsch verhalten darf ich das auch.
Also, wenn viel klauen, dann darf ich auch ein bisschen klauen …
Wenn andere gefährliche Fahrzeugteile anbauen, dann darf ich das auch.

Also bitte, so geht das nicht.

Die Fakten sprechen aber dagegen! 😠

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