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Mercedes W639 Marco Polo Heckfahrradträger Lichtleiste

Mercedes Viano W639
Themenstarteram 5. Januar 2024 um 19:32

Hallo ich bin neu hier und mein Name ist Michael.

Ich habe folgendes Problem: An meinem Viano Marco Polo Baujahr 2008 bemängelt der TÜV die Original-Zusatz-Lichtleiste des Heckfahrradträgers. Diesen Heckträger mit Lichtleiste habe ich seit Neuanschaffung des Fahrzeugs original von Mercedes als Ausstattungspaket. Sinn der Lichtleiste ist damit die Fahrräder nicht die Autorückleuchten verdecken und die Zusatzbeleuchtung ist für diesen Träger vorgeschrieben. Soweit so gut.

Bisher war bei jeder HU die Lichtleiste montiert und sie wurde nie bemängelt. Nun hat der "Sachverständige" das in die Scheibe der Zusatzleuchte integrierte rote Dreieck bemängelt mit der Begründung die Leuchte mit dem integrierten roten Dreieck ist nur für einen Anhänger zu gelassen. Wohlgemerkt es ist der Original-Heckträger genau für dieses Fahrzeug (W639) und das rote Dreieck ist nicht zusätzlich angebracht sondern es ist in die Scheibe der beiden Universalleuchten integriert.

Hat von euch schon einmal ähnliches erlebt? Was kann ich tun?

Natürlich könnte ich die Lichtleiste vor jeder HU demontieren aber ich benutze den Träger ständig und ein an und ab ist umständlich und beschädigt auch den Lack.

LG Michael

Mercedes Viano Heckträger Lichtleiste
Lampe Lichtleiste Heckträger
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14 Antworten

Zu einer anderen Prüfstelle fahren, soll sich der Vollhonk das nächste mal halt selbst fixxen!

Rückstrahler abkleben oder Überziehhauben verwenden!

Aber dann LKW‘s beleuchtet wie auf ner Kirmes daher fahren lassen! :cool:

Hallo,

 

bei mir sind Original nicht solche verbaut und die haben auch keinen Rückstrahler!

Das ist beim Freundlichen 2009 so gekauft!

Img

Anderer Hersteller?

Gerade bei #Kleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?

https://www.kleinanzeigen.de/.../2568633386-223-8413?...

.
Themenstarteram 6. Januar 2024 um 18:57

Danke für eure Antworten.

Ja, es sieht so aus als wären die Heckträger mit unterschiedlichen Leuchten bzw. wurden von verschiedenen Herstellern ausgeliefert.

Hat der Sachverständige vom TÜV recht, dass diese Leuchten nicht für den Heckträger zulässig sind?

Gibt es dazu Infos?

Zitat:

@Michel42 schrieb am 6. Januar 2024 um 19:57:49 Uhr:

..Gibt es dazu Infos?

Ja, in der StVZO. Da steht drin, dass bei Anhängern dreieckige Rückstrahler erforderlich sind, und zwar nur da.

Ist denn das Fahrzeug/Träger nach StVZO oder nach EG-Zulassung zugelassen/homologiert worden? EG-Zulassung steht über der StVZO. :cool: Vielleicht macht der unfreundliche Tüv Mensch hier einen Feler.

Zitat:

@bestesht schrieb am 7. Januar 2024 um 12:09:26 Uhr:

..EG-Zulassung steht über der StVZO..

Das schon, aber zumindest haben hier auf dem Campingplatz alle britische, französische, spanische und holländische Wohnwagen dreieckige Rückstrahler. Scheint also europaweit zu gelten.

Zitat:

@bestesht schrieb am 7. Januar 2024 um 12:09:26 Uhr:

..Vielleicht macht der unfreundliche TÜV Mensch hier einen Fehler.

Woher weißt du, dass er unfreundlich war? Nur, weil es, zu Recht, beanstandet hat?

Zitat:

@Bilsteiner schrieb am 7. Januar 2024 um 14:26:00 Uhr:

Woher weißt du, dass er unfreundlich war? Nur, weil es, zu Recht, beanstandet hat?

Zu Recht? Das gilt es ja zu klären!

Ein Rückstrahler braucht’s wenn die Beleuchtung ausfällt bzw. beim Parken im Dunkeln. Welcher Verkehrsteilnehmer, außer so einem „Vollbeamten“, weiß das hinter einem dreieckigen Rückstrahler ein Anhänger stehen muss? Ist doch eigentlich scheixx egal, Hauptsache man/es/er wird gesehen. Mehr ist doch besser wie weniger. Daher auch mein Vergleich mit den teilweise Christbaumähnlichen CocaColaTrucks. Niwo im Verkehrsraum ist blaues Licht erlaubt, aber in den Fahrerkabinen der Trucks! :cool: Mit solchen überregulierten Dingen schaffen wir uns immer mehr Probleme, bis ganz selbst ab, Stichwort Überbürokratie! Daher mein unfreundlich, wen oder was juckt‘s, Angst um den eigenen Job, man könnte etwas falsch machen. Ein weiteres Problem unserer Gesellschaft, keiner will mehr Verantwortung für sein Handeln übernehmen!

Themenstarteram 7. Januar 2024 um 14:39

Also merkwürdig ist es schon, dass die Lichtleiste seit 2008 bei diversen HU nicht beanstandet wurde.

Des weiteren habe ich bei der Anschaffung des Viano W639 Marco Polo das Ausstattungspaket "Bike" mit bestellt und auch ein entsprechendes Handbuch zum Träger mit bekommen. Dort ist auch der Glühbirnentausch beschrieben und die Reflektorabdeckung abgebildet. Es ist original die Abdeckung die nun beanstandet wird.

Es ist auch die Teile-Nr. A 639 584 26 81 Bike Ausgabe A 04/03 für den Träger angegeben.

Natürlich könnte ich die Leuchten tauschen denn es werden diverse z.B. für Anhängerkupplungsträger angeboten auch mit 13poligem Anschlusskabel, aber es ärgert mich und ich möchte der Sache auf den Grund gehen.

Zum TÜV-Mensch(tut natürlich nur seine Pflicht) aber er hat auch ein paar weitere Minimängel aufgeführt und auf wieder Vorführung bestanden. Offensichtlich hat es einen Azubi dabei gehabt.

Dann schreibst mal Ola Källenius an und bittest ihn darum dir die richtigen Rücklichter zu schicken! Ist ja nichts anderes wie die Diesel-Schummelsoftware! :cool::D

Zitat:

@bestesht schrieb am 7. Januar 2024 um 15:38:39 Uhr:

..Ein Rückstrahler braucht’s, wenn die Beleuchtung ausfällt bzw. beim Parken im Dunkeln.

Und Scheibenwischer braucht man nur, wenn es regnet und Scheinwerfer nur bei Nacht. Also weg damit, da ich nur bei Sonnenschein fahre. :D

Zitat:

@bestesht schrieb am 7. Januar 2024 um 15:38:39 Uhr:

..Welcher Verkehrsteilnehmer, außer so einem „Vollbeamten“, weiß, dass hinter einem dreieckigen Rückstrahler ein Anhänger stehen muss?..

Naja, ich weiß das. Finde die Regel eigentlich aber auch relativ sinnlos, aber laut der StVO sollen die dreieckigen Rückstrahler dem nachfolgendem Verkehr signalisieren, dass da ein Anhänger vor ihnen her fährt, also ein längeres Fahrzeug, weshalb man mit einem längeren Überholweg zu rechnen hat.

Themenstarteram 7. Januar 2024 um 16:59

Ok, natürlich ist ein dreieckiger Reflektor am Anhänger sinnvoll und wichtig. Wobei, ich fahre einen neueren Wohnwagen und da ist es aus Designgründen fraglich ob die Dreieckstrahler noch wahrgenommen werden. Aber sie sind ja in erster Linie für den Notfall gedacht.

Aber, warum stört, verdammt nochmal, ein rotes Dreieck, (nicht reflektierend) dass in die Scheibe einer vorgeschriebenen Zusatzleuchte eines Fahrradträgers integriert ist. Die Rückleuchten des Autos sind bei diesem Trägermodell durch die Fahrräder verdeckt und auch nur dann (muss) wird die Zusatzbeleuchtung an gemacht.

Nachdem ich im Netz diesbzgl. das mit dem Rückstrahler gegoogelt hatte, habe ich das mit dem Anhänger und dem verlängerten Überholweg gelesen. Leuchtet leuchtet natürlich ein. Bloß dass mir das in über 40zig Jahren Führerschein und Fahrpraxis nie bewusst war und in keiner weise Beachtung fand! Kann mich nicht daran erinnern das dies beim Führerschein ein Thema war. :cool::D

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