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Mercedes GLE w167 mit 22" Felgen. Lebensgefährliche Kombination?

Mercedes GLE W167
Themenstarteram 19. Februar 2020 um 9:09

Wie ich bereits im anderen Thread erwähnt habe, habe ich direkt nach der Abholung gemerkt, dass beim Abbiegen die vorderen Räder Kontakt mit dem Kotflügel haben. Wenn man das Lenkrad maximal nach links einschlägt und dann leicht abbremst, ist es so heftig, dass das Lenkrad aus den Händen gerissen wird. Das führte in den ersten Tagen zu zwei sehr gefährlichen Situationen auf der Straße.

Es ist ich noch wesentlich heftiger in der höchsten (Offroad) Position der Luftfederung.

Mercedes konnte bis jetzt mein Auto nicht reparieren und der Händler kann sogar nicht feststellen was der Grund für das lebensgefährliche Fahrverhalten ist und welche Teile dafür verantwortlich sind. Nach mehreren (es hat fast 3 Monate gedauert!) Einstellungsversuchen der Fahrwerksgeometrie passiert das bei mir nur noch in der höchsten Position der Luftfederung.

Es wurde mir vor einigen Tagen mitgeteilt, dass neue Kotflügel vom Mercedes entwickelt wurden und in den nächsten Tagen montiert werden können. Ich glaube nicht, dass Mercedes komplett neue Kotflügel speziell für mein Auto entwickelt hat und ich denke, dass mehrere Fahrzeuge betroffen sind.

Ich bitte euch alle, falls ihr die im Titel erwähnte Kombination (22" Felgen sind bei mir mit dem Offroad-Technik-Paket kombiniert) in eurem Auto habt, zu prüfen, ob wenn man die Luftfederung auf die höchste Position einstellt, langsam fährt (beim schnellen Fahren kann es sehr gefährlich werden), das Lenkrad maximal nach links einschlägt und dann schnell abbremst, die Räder keinen Kontakt mit dem Kotflügel haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@sluggishrascal schrieb am 19. Februar 2020 um 17:21:40 Uhr:

Wie gesagt, das Auto stand fast 3 Monate beim Händler. Ich habe mein Auto am 28.10.2019 abgeholt und den Mangel direkt nach der Abholung festgestellt. Am 12.11 habe ich den ersten Termin in der Werkstatt gehabt. Der Mangel wurde aber nicht behoben und der Händler hat mir einen zweiten Termin vorgeschlagen (18.11.2020 - seit diesem Tag steht mein Auto beim Händler). Der Händler hat am Anfang einen neuen Kotflügel (der als normaler Ersatzteil verfügbar war) montiert, aber das hat das Problem nicht gelöst.

Nach 2,5 Monaten habe ich einen Anwalt eingeschaltet und wollte mein Geld zurückhaben. Ich habe auch das Daimler Team for the Board of Management/Daimler Kundenbetreuungsteam für den Vorstand involviert. Am Anfang war die Dame vom Kundenbetreuungsteam sehr hilfreich. Mein Händler hat mir dagegen ein Angebot gemacht – er kann das Auto zurückkaufen, aber kann mir 7% weniger als der originale Einkaufspreis zurückgeben, weil das Auto über 3 Monate alt ist (Das ist Quatsch - das Auto stand aber die ganze Zeit beim Händler!). Ich habe Daimler Kundenbetreuungsteam für den Vorstand wieder kontaktiert und um Hilfe gebeten, aber die Dame meint, dass weil ich einen Anwalt eingeschaltet habe, ist das jetzt nur eine Sache zwischen Händler und mir und kann mir leider nicht weiterhelfen. So viel zum Thema Kundenbetreuung vom Daimler Vorstand. Die Imageschaden sind für Daimler überhaupt nicht wichtig und Veröffentlichung des Problems war für Daimler weniger Wert als 7% des Einkaufspreises meines Autos. Für mich ist das ein Skandal.

Die Dame hat mich auch informiert, dass Daimler neue Kotflügel für mein Auto entwickelt hat. Jetzt habe ich ein Problem, weil ich 3 Reparaturversuche brauche, um den Vertrag kündigen zu können. Daimler/Händler werden den Kotflügel montieren, aber die Frage ist, ob vielleicht mein Auto schief ist und die neuen Kotflügel nicht den Grund des Problems, sondern die Effekte des Problems entfernen.

Hübsches Schauermärchen.

Klingt alles ziemlich dubios:rolleyes:

 

Wenn wirklich Gefahr in Verzug ist, warum fährst du noch mit dem Auto?

 

Da steht das Ding beim Händler, bekommst ein Ersatzfahrzeug und pochst auf die Behebung des Mangels!

 

Warum soll das Auto „schief“ sein und was bringen neu „entwickelte“ Kotflügel?!

 

Entweder du bindest uns da eine Bären auf oder, du armer, wirst von vorne und hinten von deinem „Händler“ und dessen Frau alias Daimler Kundenbetreuerin verascht!

 

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Sollte etwas als "Rufschädigend" eingestuft werden, können rechtliche Schritt eingeleitet werden.

Solange Du Dich natürlich auf Tatsachen beziehst und Deine freie Meinung äußerst, ist die Nennung des Firmennamens kein Problem.

Themenstarteram 21. Februar 2020 um 9:34

Im Anhang füge ich die Emails bei, die ich an Team for the Board of Management / Kundenbetreuungsteam für den Vorstand geschickt habe.

Ich habe das Auto in Polen gekauft, aber die Einstellung des Vorstands sollte davon nicht abhängig sein.

Ich füge auch die Bestätigung bei, die ich vom Mercedes erhalten habe, dass das Problem an die Daimler Forschung und Entwicklung weitergeleitet wurde. Ich kann diese Email auf Wunsch gerne übersetzen.

Zitat:

@sluggishrascal schrieb am 21. Februar 2020 um 10:34:13 Uhr:

Im Anhang füge ich die Emails bei, die ich an Team for the Board of Management / Kundenbetreuungsteam für den Vorstand geschickt habe.

Ich habe das Auto in Polen gekauft, aber die Einstellung des Vorstands sollte davon nicht abhängig sein.

Ich füge auch die Bestätigung bei, die ich vom Mercedes erhalten habe, dass das Problem an die Daimler Forschung und Entwicklung weitergeleitet wurde. Ich kann diese Email auf Wunsch gerne übersetzen.

... was sieht den der Gerichtsstand Lódz bei ‚Rücktritt vom Kaufvertrag‘

zB. wegen (verdecktem) Mangel vor ?

Die Regelungen des Deutsche BGB werden sicherlich nicht greifen.

Was sagt der Anwalt ?

Verkäufer ist ja das polnische Autohaus. Insofern wird - wenn ich das richtig überblicke - eine Klage zunächst an den Hersteller ins Leere laufen. Adressat müßte doch das AH (in Lódz) sein... oder was sagt der (polnische ?) Anwalt ?

(Der deutsche Anwalt würde sicherlich gern erst eine Klage in Deutschland forcieren ... sein Honorar. Oder ?)

:cool:

.

In Polen gekauft weil?

Zitat:

@tmaibaum schrieb am 21. Februar 2020 um 12:22:16 Uhr:

In Polen gekauft weil?

.

Sorry, das dürfte vom Grundsatz ja egal sein ... jedoch ist m.E. dann der dortige Gerichtsstand (geltende Rechtsgrundlagen zum Kaufvertrag) entscheidend. .. auch, wenn man in Deutschland wohnt.

 

:cool:

.

@Cybermauslein

Warum "sorry", brauchst dich nicht entschuldigen

:) :) :) :) :) :)

Themenstarteram 21. Februar 2020 um 13:33

Zitat:

... was sieht den der Gerichtsstand Lódz bei ‚Rücktritt vom Kaufvertrag‘

zB. wegen (verdecktem) Mangel vor ?

Die Regelungen des Deutsche BGB werden sicherlich nicht greifen.

Was sagt der Anwalt ?

Verkäufer ist ja das polnische Autohaus. Insofern wird - wenn ich das richtig überblicke - eine Klage zunächst an den Hersteller ins Leere laufen. Adressat müßte doch das AH (in Lódz) sein... oder was sagt der (polnische ?) Anwalt ?

(Der deutsche Anwalt würde sicherlich gern erst eine Klage in Deutschland forcieren ... sein Honorar. Oder ?)

:cool:

.

Es gilt das polnische Recht und das polnische Ortgericht.

Man muss die Ware 3 mal reklamieren

Zuerst müssen mindestens 3 Reparaturversuche geben bevor man vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anwalt hat das bestätigt.

Ja, wir haben das Auto zurest beim AH reklamiert, weil nur die Gewährleistung, im Gegesantz zur Garantie, mir erlaubt, vom Kaufvertrag zurückzutretten.

In diesem Fall sind alle Einheiten schuldig: der AH, der Importeur und Daimler. Keiner davon wollte mir helfen und das schlechte Beispiel kommt von oben.

Warum ich das Auto in Polen gekauft habe? Ich komme aus Polen und die Rabatte in Polen waren recht hoch (zweistellig).

Zitat:

@tmaibaum schrieb am 21. Februar 2020 um 14:29:43 Uhr:

@Cybermauslein

Warum "sorry", brauchst dich nicht entschuldigen

:) :) :) :) :) :)

.

:p

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