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Mercedes C63 AMG beim Ausparken gestriffen, Reparatur soll allen ernstes 1.200 Euro kosten!
Hi,
ich habe vor vier Wochen einen Unfall gebaut. Folgender Hergang:
Als ich nach dem Stadtbummel in mein Auto gestiegen bin, stand vor mir in der Parklücke ein Mercedes C63 AMG. Beim Ausparken habe ich leider die Stoßstange vom Mercedes gestriffen (ich habe einen silbernen BMW, der Mercedes war schwarz). Ich habe das auch erst gesehen, als die Post heute von der gegnerischen Versicherung eingetrudelt ist. Ich habe dann an meiner Stoßstange vorne rechts nachgesehen und da ist tatsächlich ein leichter schwarzer Streifen, der vorher nicht da war. ABER: Gleichzeitig mit dem Schreiben kam ein Kostenvoranschlag. Da die Stoßstange von dem Mercedes lediglich ein wenig gerissen ist, soll ich doch allen ernstes die komplette Heckschürze + Neulackierung zahlen. Ist ja nicht so, dass da ein Loch drin ist, sondern nur ein Riss. Die Heckschürze wurde mit 844,99 Euro (original Stoßstange) + Lackierung 380,00 Euro veranschlagt. Das macht zusammen über 1.200 Euro nur für eine billige Heckschürze.
So etwas kann man normalerweise kleben und spachteln, dann neulackieren! Mit ein wenig Know-How geht das und dann ist man bei der Hälfte, wenn nicht sogar weniger!
Wie kann ich mich nun dagegen wehren? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Ich will das nicht über meine Versicherung zahlen, da ich dann hochgestuft werde und zweitens will ich das aus Prinzip schon nicht zahlen, da man das mit günstigeren Methoden machen kann und dann sieht man ebenfalls fast nichts mehr!
Wer hat hier ein paar Tipps für mich? Wie kann ich mich wehren? Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde 1.200 Euro für eine AMG-Stoßstange mit Lackierung sehr preiswert...
Und auch wenn der Geschädigte Milliardär ist, hat das nichts mit Deiner Pflicht zum Schadensersatz zu tun!
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521 Antworten
Ich kann mich schon wieder über dich aufregen. Der Geschädigte ist nun schon gestraft genug, weil er beim Verkauf angeben muss dass es ein Unfallfahrzeug ist und das allein minimiert schon den Verkaufspreis. Wenn er jetzt auch noch angibt der Schaden wurde n bissl geklebt und gespachtelt wer gibt ihm dann noch nen vernünftigen Preis für seinen Wagen. Außerdem was regst du dich auf? Der Schaden wird doch von deiner Versicherung gezahlt egal wie hoch der Schaden ist, du würdest doch genauso bei nem 500€ herabgestuft werden. Ich krieg schon wieder so ein Hals, das sind dann immer die Leute, die einen sagen wir mal "billigeren" Wagen haben und keinen Respekt vor dem Eigentum anderer haben. Wenn du auch nen höherwertigen Wagen hättest, würdest du es wohl genauso sehen. So und jetzt hör auf hier rumzuheulen und lern lieber mal aus- und einparken.
Dir ist nicht mehr zu helfen @TE
Hoffentlich ist der Geschädigte anhand des Ablaufes so schlau und nimmt sich einen Anwalt und eine vernünftige Werkstatt entsprechend AMG
Schließt doch endlich den Thread,
man kann den Sums schon nicht
mehr lesen.
Der soll doch machen was er will.
Er muß zahlen,oder die Versicherung
und Basta!
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 16. Januar 2016 um 13:03:54 Uhr:
?
Wo ist das Problem?
Die Kosten sind nun mal so hoch..
Bei meinem W202 ist mir jemand an die Frontschürze beim Ausparken gefahren..
Ich war beim Gutachter,das ging dann an Die gegnerische Versicherung.
Das gab fast 1300€ ausgezahlt..
Und das Fahrzeug ist aus 1997
Und genau das ist das Problem.
Ich würde generell per Gesetz verbieten lassen, dass sich Leute den Versicherungsbetrag auszahlen lassen.
Gerade das fördert ungemein den Versicherungsbetrug.
Deutschland ist Weltspitze bei den Versicherungsprämien. Hier werden Bagatellschäden mit horrenden Summen abgegolten.
Kleinste Kratzer führen zu wahnwitzigen Beträgen.
Man kann ja trotz der Umstände in einem normalen Ton miteinander umgehen..
Nur wegen eines Parkremplers würde ich das Fahrzeug nicht als "Unfallwagen" bezeichnen, etwas übertrieben, oder?
Aber ich versteh auch nicht wieso sich der TE aufregt, den Schaden sollte ja seine Versicherung zahlen, zurückgestuft wird er also so oder so.
Es sei denn er will es aus eigener Tasche bezahlen...
Zitat:
@Realister schrieb am 16. Januar 2016 um 13:09:43 Uhr:
Nichtsdestotrotz geht es ja jetzt erst einmal darum, dass ich den Schaden bezahle. Ich finde es ja toll, dass hier viele meinen, ich solle das einfach zahlen: Aber ihr habt ja auch leicht reden, ihr habt den Schaden ja auch nicht verursacht. Wenn ihr einen Schaden verursacht hättet, würdet ihr ja sicherlich auch so günstig wie möglich wegkommen wollen, oder? Das heißt nicht, dass der Schaden nicht repariert werden soll, sondern FACHGERECHT und so günstig wie möglich. Das ist völlig legitim! Und wenn man auch nur ein bisschen Ahnung von Ahnung hast, weiß man, dass Kleben/Spachteln/Beilackieren die gängige Methode ist und daher ist daran aber auch rein gar nichts auszusetzen.
Ich war heute morgen mal bei einer freien Werkstatt und habe mich erkundigt, was das kosten würde. Anhand meiner Beschreibung würde der Spaß für mich ca. 400 bis 500 Euro kosten, je nach Aufwand. Das ist mehr als doppelt so günstig, was der Gegner von mir haben möchte. Das werde ich der gegnerischen Versicherung nun auch vorschlagen. Alles andere lehne ich ab.
Du hast keine Chance! Du drückst den Betrag vielleicht um 100 Euro, mehr nicht.
Du bist verpflichtet den Schaden beim Gegner voll zu begleichen. Und eine gerissene Stoßstange lässt sich nicht mehr neuwertig reparieren.
Das ist das Kernproblem. Verstehst du das?
Zitat:
@duffy_ schrieb am 16. Januar 2016 um 13:41:25 Uhr:
Es sei denn er will es aus eigener Tasche bezahlen...
Ich habe einen Rempler vor vielen Jahren selbst bezahlt. Ich war damals Fahranfänger und deshalb wäre eine Rückstufung hart gewesen.
Insgesamt habe ich knapp 2.000 € gezahlt, weil die Gegnerin, die plötzlich per Vollbremsung vor mir stehen blieb, meinte auch noch Anwalt etc. konsultieren zu müssen und damit natürlich den Preis hochtrieb.
Und bei meiner Unfallgegnerin war damals nicht einmal die Stoßstange gerissen. Da waren nur ganz leichte Spuren am Lack zu sehen.
Tja...
Falls der AMG-Fahrer den Schaden zunächst über seine Vollkasko abgewickelt hat, kann die natürlich beim Schädiger Regress nehmen. Vielleicht deshalb auch keine Kostenpauschale, kein Nutzungsausfall, gibt es ja im Kaskobereich nicht.
Und § 142 StGB ist kein Antragsdelikt, bedarf also keiner Anzeige, sondern wird von Amts wegen verfolgt, der Schaden ist mit 1.200,- € auch bedeutend. Unfallflucht setzt allerdings die Kenntnis des Unfalles voraus, die die Staatsanwaltschaft dem Verursacher nachweisen muss. Wird sie hier vermutlich nicht können.
Wenn hier der TE die Kosten nicht akzeptiert, muss er mit einer Klage rechnen. Dabei wünsche ich ihm viel Spaß, besonders wenn die Sache für ihn in die Hose geht und er die Verfahrenskosten tragen darf (RS hilft da nicht). Vielleicht noch mit SV-Gutachten, ob 1.200,- € Rep.-Kosten angemessen sind, wären dann grob gerechnet 400,- € nur für das Gutachten.
Nächstes Thema dann: Hab einen Rechtsstreit verloren und soll jetzt allen Ernstes 1.200,- € Verfahrenskosten zahlen!
Soweit ich weiß gibt es eine Grenze die genaue Höhe weiß ich nicht mehr glaube so um die ca. 700€ rum alles was drüber hinaus ist, wird als Unfallfahrzeug gesehen.
Zitat:
@Lotusbluete89 schrieb am 16. Januar 2016 um 13:53:58 Uhr:
Soweit ich weiß gibt es eine Grenze die genaue Höhe weiß ich nicht mehr glaube so um die ca. 700€ rum alles was drüber hinaus ist, wird als Unfallfahrzeug gesehen.
Schwachsinn! Wenn ich auf die Stoßstange kacke, der Lack platzt ab und ich baue eine neue Stange dran, habe ich dann einen Unfall-Kack-Wagen? :rolleyes:
Manche haben schon geile Ansichten.
Zitat:
@Realister schrieb am 16. Januar 2016 um 13:09:43 Uhr:
Für alle, die meinen, ich würde hier nur lügen erzählen: Natürlich habe ich vor kurzem Post von der Polizei bekommen, da mich offensichtlich jemand beobachtet hat. In dem Brief steht, "Sie wurden dabei beobachtet, wie Sie sich unzulässigerweise vom Unfallort entfernten." Wer mich beobachtet hat, weiß ich nicht. Ich habe aber KEINE Anzeige bekommen. Da steht nur drin, dass meine Daten weitergegeben werden und die Versicherung des Gegners sich meldet. FALLS es zur Anzeige kommen sollte (was ich nicht glaube), dann würde ich das in einem gesonderten Schreiben erfahren. Dieses Schreiben kam bis heute aber nicht, also kommt da sicher auch nichts mehr.
Jetzt wirds völlig albern.
Die Polizei macht dich schriftlich auf eine Unfallflucht aufmerksam und ermittelt bei einem Offizialdelikt nicht.
Das heißt, durch diese Mitteilung weisen die nach, dass sie Kenntnis von einer Straftat haben, nichts machen und so gleichzeitig den Nachweis der Strafvereitelung im Amt gegen sich selbst führen.
Lass dir mal langsam was anderes einfallen.
Schon ganz schön frech, sich hier anzumelden und im ersten Beitrag versuchen, alle an der Nase herum zu führen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Januar 2016 um 13:49:20 Uhr:
Falls der AMG-Fahrer den Schaden zunächst über seine Vollkasko abgewickelt hat, kann die natürlich beim Schädiger Regress nehmen. Vielleicht deshalb auch keine Kostenpauschale, kein Nutzungsausfall, gibt es ja im Kaskobereich nicht.
Und § 142 StGB ist kein Antragsdelikt, bedarf also keiner Anzeige, sondern wird von Amts wegen verfolgt, der Schaden ist mit 1.200,- € auch bedeutend. Unfallflucht setzt allerdings die Kenntnis des Unfalles voraus, die die Staatsanwaltschaft dem Verursacher nachweisen muss. Wird sie hier vermutlich nicht können.
Trotzdem wird eingeleitet und ermittelt.
@ Wo wohnst du. Würde micht interessieren. Dann kümmer ich mich um alles weitere.
Zitat:
@Lotusbluete89 schrieb am 16. Januar 2016 um 13:53:58 Uhr:
Soweit ich weiß gibt es eine Grenze die genaue Höhe weiß ich nicht mehr glaube so um die ca. 700€ rum alles was drüber hinaus ist, wird als Unfallfahrzeug gesehen.
Vielleicht lieg ich falsch, aber das wäre mir neu.
Wenn dir jemand die halbe Fahrzeugseite zerkratzt und der Schaden fachgerecht repariert wird ist es also ein Unfallwagen? Wohl eher nicht..
Man sollte es (wenn man etwas Anstand hat) beim Verkauf wohl erwähnen, mehr aber auch nicht.
Zitat:
@duffy_ schrieb am 16. Januar 2016 um 14:10:09 Uhr:
Zitat:
@Lotusbluete89 schrieb am 16. Januar 2016 um 13:53:58 Uhr:
Soweit ich weiß gibt es eine Grenze die genaue Höhe weiß ich nicht mehr glaube so um die ca. 700€ rum alles was drüber hinaus ist, wird als Unfallfahrzeug gesehen.
Vielleicht lieg ich falsch, aber das wäre mir neu.
Wenn dir jemand die halbe Fahrzeugseite zerkratzt und der Schaden fachgerecht repariert wird ist es also ein Unfallwagen? Wohl eher nicht..
Man sollte es (wenn man etwas Anstand hat) beim Verkauf wohl erwähnen, mehr aber auch nicht.
Kann mich leider nicht mehr genau an das erinnern was der Dekraprüfer gesagt hat, wahrscheinlich meinte er damit, dass man das beim Verkauf angeben muss wenn es über diesen Betrag ist. Vielleicht hast du recht und man muss es lediglich nur angeben.